10.05.2013
Neue Runde im Fall Jalloh
Magdeburg: Schriftliches Urteil zum Feuertod des Flüchtlings im Dessauer Polizeigewahrsam liegt vor. Beteiligte gehen in Revision
Von Susan BonathDie gerichtliche Auseinandersetzung um den Tod von Oury Jalloh geht in die dritte Runde. Knapp fünf Monate nach Ende des zweiten Strafprozesses zum Feuertod des Flüchtlings in einer Dessauer Polizeizelle im Januar 2005 liegt jetzt das schriftliche Urteil vor. Der 260 Seiten umfassende Schuldspruch gegenüber dem angeklagten Polizisten sei am Mittwoch eingegangen, bestätigte Nebenklageanwältin Gabriele Heinecke, die die Familie des Toten vertritt, am Donnerstag gegenüber jW. Demnach muß der frühere Dienstgruppenleiter Andreas Schubert eine Geldstrafe von 10800 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen. Schubert habe Jalloh, der sich nach offizieller Version trotz drei Promille Alkohol im Blut und Fesselung an Händen und Füßen selbst angezündet haben soll, zu Unrecht einsperren und nicht genügend überwachen lassen. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätten einen Monat Zeit, ihre eingelegten Revisionen zu begründen. Danach werde der Fall – zum zweiten Mal – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe übergeben. Dieser muß darüber entscheiden, ob er erneut aufgerollt wird.
Bis heute ist ungeklärt, wie das Feuer in der Arrestzelle ausbrechen konnte, in der Jalloh auf einer feuerfesten Matratze liegend angekettet war. Sicher ist, daß Polizeibeamte während der beiden Prozesse in Dessau und Magdeburg, die sich insgesamt über fast vier Jahre hinzogen, logen und vertuschten. Außerdem »verschwanden« wichtige Beweismittel. Fest steht ebenso, daß die Dessauer Polizisten 2005 entgegen gesetzlicher Bestimmungen keinen Richter nach der Festnahme Jallohs angerufen hatten. Eine Sachverständige hatte an einem verkohlten Feuerzeug, das Tage später bei den Asservaten auftauchte, weder Spuren aus der Zelle noch vom Opfer gefunden. Laut einem Mediziner paßt auch die These, Oury Jalloh sei durch Inhalieren der Flammen an einem Hitzeschock gestorben, nicht zur Position, in der die Leiche aufgefunden wurde. Fraglich blieb zudem, wie der Tote ohne Brandbeschleuniger so stark verbrennen konnte und weshalb in seinem Urin kein Streßhormon gefunden wurde.
Doch Staatsanwalt Christian Preissner begründete die Revision der Anklagebehörde lediglich damit, daß möglicherweise nicht hinreichend geklärt sei, ob man Schubert auch Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorwerfen könne. Die Verteidigung will ihren Mandanten nachträglich von allen Vorwürfen entlasten. Rückendeckung erhält sie von der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Schubert sämtliche Straf- und Prozeßkosten erstatten will. »Ein einzelner Beamter kann nicht für mangelnde technische und personelle Ausstattung verantwortlich gemacht werden«, hatte im Januar Uwe Petermann, GdP-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt, erklärt.
Für Anwältin Heinecke ist dagegen klar: »Das Gericht hat ein Urteil auf der Basis einer abenteuerlichen Theorie gefällt.« Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber könne sich nicht selbst angezündet haben. »Das ist mir während der Verhandlungen und Versuche klar geworden«, so Heinecke. Ob es Mord oder Selbstmord war, müsse ihrer Meinung nach in ein Urteil einfließen. Mit ihren Falschaussagen hätten die als Zeugen befragten Polizeibeamten aber bewiesen, »daß sich durch sie wohl nichts aufklären läßt«. Licht ins Dunkel der vielen Ungereimtheiten könnten nur umfangreiche brandtechnische und rechtsmedizinische Feststellungen bringen, begründete sie die Revision der Nebenklage. Sie und ihr Kollege Philipp Napp werden das Urteil in den kommenden Tagen zudem auf Rechtsfehler prüfen lassen, informierte Heinecke. Vorab bemängelte sie, daß sich das Landgericht Magdeburg mit der schriftlichen Ausfertigung »viel Zeit gelassen hat«. Laut Paragraph 275 der Strafprozeßordnung beträgt die Frist für einen Prozeß mit 67 Verhandlungstagen 19 Wochen. Diese war bereits am 25. April abgelaufen.
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“… und darum gehe ich davon aus, dass der Bundesgerichtshof feststellen wird, dass die Darstellung des Falles nicht nachvollziehbar ist für die Schlussfolgerung, die das Gericht getroffen hat”.
Das Interview wurde am 07.02.2013 veröffentlicht und kann auf YouTube angeschaut werden:
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Am 7. Januar 2005 ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau bei lebendigem Leib verbrannt. Bis heute ist nicht geklärt, was an diesem Tag in Zelle Nr. 5 tatsächlich geschehen ist. Während Verwandte, FreundInnen und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von Mord sprechen, wurde im ersten Prozess gegen zwei Polizisten lediglich Anklage wegen „fahrlässiger Tötung“ bzw. „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ erhoben. Der Prozess endete mit einem Freispruch, obwohl sich PolizeizeugInnen in eklatante Widersprüche verwickelt hatten. Am 7. Januar 2010 kassierte der Bundesgerichtshof in einer spektakulären Entscheidung das Urteil des Dessauer Landgerichts. Der Fall wird nun seit zwei Jahren vorm Landgericht Magdeburg neu verhandelt.
Bis heute fußt die Klage der Staatsanwaltschaft auf der Annahme, dass Oury Jalloh trotz Fixierung an Armen und Beinen mit einem Feuerzeug seine feuerfeste Matratze selber angezündet habe. Das fragliche Feuerzeug ist jedoch erst zwei Tage nach dem Brand aufgetaucht. Zudem wurde bei einer erneuten Untersuchung dieses Feuerzeugs ganz klar festgestellt, dass es sich zur Brandzeit nicht am Brandort befunden haben kann. Denn es weist keinerlei Materialspuren der Matratze oder der Kleidung von Oury Jalloh auf. Mit diesen hätte es aber verschmolzen sein müssen. Ebenfalls verschwunden sind die Videobänder von der Durchsuchung der Zelle, hinzu kommen weitere Ungereimtheiten aus jüngster Zeit..
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat daher einen bekannten Brandgutachter gebeten, in einem unabhängigen Gutachten zu klären, wie das Feuer entstanden ist und welchen Verlauf es genommen hat. Denn für die Verwandten von Oury Jalloh genauso wie für die Oury Jalloh-Initiative, für die Black Community (nicht nur) in Deutschland und für alle, die in einer Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung leben möchten, ist es von allerhöchster Bedeutung, die Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh ans Licht zu bringen und Klarheit über strukturellen Rassismus insbesondere in deutschen Polizeistationen zu erlangen. Einziges Problem: Ein solches Brandgutachten ist sehr teuer – insgesamt 40.000 Euro. Nicht nur, weil es erforderlich ist, die Zelle nachzubauen, auch Matratzen und andere Materialien müssen angeschafft werden. Hinzu kommen Reise-, Übersetzungs- und sonstige Sachkosten.
Sicherlich, 40.000 Euro sind viel Geld. Wir glauben allerdings, dass diese Ausgabe notwendig ist, vor allem deshalb, weil sich Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an auf ein einziges Brandszenario festgelegt haben, und zwar das unwahrscheinlichste. Das Geld wollen wir in den nächsten Monaten in einer massenhaften Crowdfunding-Kampagne mit Unterstützung möglichst vieler Spender_innen sammeln, weshalb wir die Devise „700 x 50 Euro“ ausgegeben haben.
Natürlich sind auch kleinere oder größere Beträge willkommen. Mit unserem Rechenbeispiel wollen wir lediglich deutlich machen, dass das Geld schnell zusammen kommen könnte, wenn sich nur genügend Menschen beteiligen.
In diesem Sinne möchten wir um drei Dinge bitten:
Individuelle oder kollektive Spenden – jeder Betrag ist willkommen!
Weiterleitung dieses Spendenaufrufes – gerne auch in sozialen Netzwerken!
Einladung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu Veranstaltungen!
Spenden sind steuerlich absetzbar. Bitte nutzt diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zur Vorlage beim Finanzamt: zuwendungsnachweis
Aufruf als PDF: 700×50
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Wie viele von uns werden sie noch töten?
Mit Wut und Trauer begegnen wir dem Urteil des Landgerichts Magdeburg. Wut, weil auch diese Kammer die dringliche Mordfrage nicht aufklären wollte.
Trauer, weil wir im Gerichtssaal ein weiteres Mal die richterliche Verhöhnung des Opfers ertragen mussten, die Demütigung gegenüber der Familie und der Freunde von Oury Jalloh.
Diese fordern einfach nur Aufklärung der Todesursache, keine Lügengeschichten und Vertuschungen mehr![...]
Ganze Stellungnahme als PDF: statement_urteil
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