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BREAK THE SILENCE

INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH e.V.

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« DEMO IN GEDENKEN AN OURY JALLOH – BERICHT VON REGINA KIWANUKA
Veranstaltung in Jena: Dienstag, 18.12.2007 19.00 Uhr »

Eine Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Freitag, 9. November 2007 von initiativeouryjalloh

Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?
Lügenkonstrukte – Made in Germany

Eine Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?

Berlin, den 01. Novenber, 2007

An die nationale und internationale Öffentlichkeit:

Seit Ende März 2007 läuft ein Prozess im Landgericht Dessau. Angeklagt sind zwei Dessauer Polizeibeamte. Dem Hauptangeklagten, Andreas Schubert, wird „Körperverletzung mit Todesfolge“ vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, Hans-Jürgen März, wird „Fahrlässige Tötung“ beim Verbrennungstod Oury Jallohs vorgeworfen. Am 9. Oktober, 2007, dem 27. Verhandlungstag, stand Peter K., ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), im Zeugenstand. Der Brandgutachter gab an, beim “Fund” des Feuerzeuges, als Gutachter anwesend gewesen zu sein. Seine Aussage bekräftigt die schlimmsten Befürchtungen. Dazu wurde am 25. Oktober, dem 28. Verhandlungstag, bekannt, dass es eine Videoaufnahme vom Tatort gegeben habe, die aber verschwunden sei.
Hierzu die Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:

Für uns, die wir den Fall Oury Jallohs von Anfang an kritisch begleiten, sind die neuesten Entwicklungen im Prozess gegen die beiden Polizeibeamten vor dem Landgericht Dessau in keiner Weise überraschend. Seit Anfang des Prozesses, im März 2007, sind wir ZeugInnen einer äußerst absurden und beunruhigenden Verschleierungstaktik der beteiligten Dessauer Polizisten geworden. Diese Taktik ist die Fortsetzung der bereits im Vorfeld des Prozesses bekannt gewordenen Vertuschung und Verschleppung durch die ermittelnden Behörden und die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess selbst erleben wir auf allen Ebenen und fast ohne Ausnahme, wie die vorgeladenen Polizeibeamten alles Mögliche erzählen – nur nicht die Wahrheit.
Aber nun kommt die Wahrheit und die Vertuschung eines unverzeihbaren Verbrechens langsam ans Licht. Denn jetzt fängt das gesamte Konstrukt, auf dem die Anklageschrift basiert, an auseinander zu brechen. Sieht man einmal davon ab, wie das später in der Asservatenliste aufgetauchte Feuerzeug in die Zelle gekommen sein soll, stellt sich nun für uns die Frage, ob es ein Feuerzeug überhaupt gab, mit dessen Hilfe Oury Jalloh sich hätte anzünden können, ob es zwei unterschiedliche Feuerzeuge gab oder ob eines im Nachhinein als Beweisstück aufgenommen wurde, um von den wirklichen Geschehnissen abzulenken.

Am 9. Oktober 2007.wurde der Zeuge Peter K. des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt angehört. Herr K. arbeitet für das LKA als Sachverständiger für Brand- und Raumexplosion in Magdeburg und besitzt 27 Jahre Berufserfahrung.
Nach Aussagen des Beamten K. brachte am 10. Januar 2007 die Polizeibeamtin Gisela P. eine einzige, von etwa ein Dutzend Tüten in sein Labor, mit Überresten aus der Zelle, in der Oury Jalloh verbrannt ist. Sie forderte ihn auf, zusammen mit ihr die Beweise zu identifizieren. Ein für uns unverständliches Vorgehen, da in einem Labor die MitarbeiterInnen täglich solche Identifizierungen vornehmen und dies in der Regel ohne die Anwesenheit von nicht im Labor Beschäftigten. Warum brachte Gisela P. ausgerechnet diese Tüte? Als sie nun den Inhalt der Tüte gemeinsam auf den Tisch kippten, kam ein verschmortes Feuerzeug zum Vorschein, was bis dahin nicht gefunden worden war. Daraufhin rief Gisela P. ihren Vorgesetzten an und teilte ihm mit: „da haben wir was.“ So tauchte einige Tage später in einer zweiten Asservatenliste, auf der alle Dinge festgehalten sind, die in der Zelle gefunden wurden, auf einmal ein Feuerzeug auf, was in der ersten Asservatenliste nicht zu finden ist. Nachdem die BeamtInnen Peter K. und Gisela P. den Inhalt der Tüte aufgelistet hatten, fügte Herr K. handschriftlich auf der Asservatenliste das Feuerzeug hinzu. Auf dem Protokoll in den Akten fehlt jedoch diese handschriftliche Notiz.
Hinzu kommt, dass der Zeuge Peter K. weder weiß, wie die nicht verschließbare Tüte beschriftet war, noch warum sie zu ihm gebracht worden war. Ferner weiß er nicht, wie der vorgesetzte Brandgutachter heißt, dessen Name nirgendwo in den Prozessakten auftaucht.
Die Aussagen von Herrn K. widersprechen den Aussagen des Beamten H. des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Herr H. hatte am 7. Januar die Zelle inspiziert und die Beweise aufgenommen. Er schrieb in seinem Bericht, der sich in den Akten befindet und das Datum vom 25. Februar 2005 trägt, dass unter dem Rücken von Oury Jalloh ein Bereich weniger verbannt war. Dort findet er einen gesamten “Block”, in dem sich Reste der braunen Kordhose, des T-Shirts und der Matratze befanden. Dieser Block wird als ganzes gesichert. In seinem Bericht über die Beschreibung des gesicherten “Blocks” taucht ebenfalls ein Feuerzeug auf, das vom Brand nicht schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Aussagen von Herrn H. basieren auf seiner Untersuchung der Zelle am gleichen Tag des Brandes.
Bei der Befragung von Herrn K. am 9. Oktober wurde dieser gefragt, ob das Feuerzeug, das er aus der von der Kollegin zu ihm gebrachten Plastiktüte in die Asservatenliste aufnahm, das gleiche sein könnte, welches Herr H. in seinem Bericht beschreibt. Herr K. gibt zu Protokoll, dass es sich nicht um das gleiche Feuerzeug handeln könne, da das eine Feuerzeug (beschrieben im Bericht von Herrn H.) durch das Feuer nicht schwer beschädigt wurde, während das andere Feuerzeug, das von ihm und der Kollegin inspiziert worden war, völlig verschmort gewesen sei. Auf die Frage der AnwältInnen der Nebenklage, ob die Beschreibung des Fotos in den Akten zum Feuerzeug nicht „Quatsch“ sei, antwortete der Brandgutachter, „Ja, das ist Quatsch.“

Wie viele Feuerzeuge existierten in der Zelle? Eines wurde später und nicht in der Zelle gefunden und untersucht und ein anderes fand man direkt nach dem Brand unter dem Rücken von Oury Jalloh? Wie kann jedoch das Feuerzeug, mit dem sich angeblich Oury Jalloh selbst angezündet haben soll unter seinem Rücken gelegen haben, wenn seine beiden Hände gefesselt waren? Welches Feuerzeug hat Herr K. begutachtet als die Kollegin am 10. Januar zu ihm kam? Warum fanden die Beamten kein Feuerzeug bei der ersten Beweisaufnahme? Wo ist der vom Beamten K. gesicherte Block mit den nichtverbrannten Teilen der Hose, des T-Shirts, der Matratze und dem Feuerzeug? Und warum ist die Beweisaufnahme in diesem Fall überhaupt so fahrlässig durchgeführt worden? Es existiert keine Skizze, welche die Orte von denen die Beweise in der Zelle entnommen worden sind, beschreibt.

Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug? Feuerzeuge Made in Germany von einem der gründlichsten Polizeiapparate dieser Erde, um die abscheulichsten Verbrechen zu decken?

Zu der feuerfesten Matratze, die Oury Jalloh angeblich angezündet haben soll, äußerte er sich Herr K. so: „Ich müsste, um das in Brand zu bekommen, einen Brandbeschleuniger benutzen oder das Gewebe von Innen anzünden.“ Wir wissen von der Zeugenvernehmung der Reinigungskraft, die am selben Tag die ganze Zelle geputzt hatte, dass die Matratze keine Schäden aufwies.

Wir dürfen nicht vergessen, dass schon einen Monat, nach dem veröffentlicht worden war, dass Oury Jalloh gefesselt auf einer feuerfesten Mattratze lag, Behörden und Staatsanwaltschaft die These aufstellten – die bis jetzt weder in Frage gestellt noch geändert worden ist – Oury Jalloh habe sich mit diesem fiktiven Feuerzeug selbst angezündet. Das gebrochene Nasenbein, das angeblich nicht bemerkt worden war (obwohl sie behaupten, Oury habe sein Gesicht mehrmals gegen die Wand geschlagen), die Verletzungen an seinem Mittelohr, sollen wir das alles vergessen und ignorieren, weil weder für die Staatsanwaltschaft noch für das Gericht solche eindeutigen Fakten eine Rolle spielen? Ist es für die Staatsanwaltschaft nur wichtig zu klären, ob die zwei Angeklagten, nach Ausbruch des Brandes genug Zeit gehabt hätten, das Leben von Oury Jalloh zu retten?

Seit dem Tag an dem Oury Jalloh ermordet wurde, bis heute haben wir immer wieder das Verbrechen und seine Vertuschung auf Schärfste verurteilt. Als Resultat davon wurden wir verfolgt und ausgegrenzt. Der Schrei „Break the Silence“ fand kaum Echo in einer Gesellschaft, die an Passivität und Komplizenschaft gewohnt ist. Obwohl am Anfang des Prozesses sogar die internationale Presse davon berichtete, gab es in den letzten Monaten so gut wie gar keine Berichte mehr. Währendessen setzt sich die Verfolgung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fort. Vor allem wird dem Vertreter der Familie Jalloh und Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh immer noch verweigert, sein Telecafé in Dessau und die Gewerbelizenz zurückzubekommen, was ihm, so haben wir das verstanden, als Bestrafung für seine Aktivitäten entzogen worden sind.

Die Verhandlung soll sich bis mindestens Februar nächsten Jahres hinziehen; das sind mehr als drei Jahre nach dem Mord an Oury Jalloh. Denjenigen, die Zweifel hatten, müsste mittlerweile klar sein, dass die Strafe gegen die beiden Angeklagten (und viele andere noch nicht Angeklagte) viel härter ausfallen müsste, als wenn zwei Polizeibeamte nur fahrlässig gehandelt hätten. Das Konstrukt des Selbstmordes hat sich nun als das offenbart, was es immer war: eine menschenfeindliche Lüge. Dafür muss es sowohl politische, als auch juristische Konsequenzen geben, und das nicht nur in Dessau!

Vor einigen Wochen hat Richter Steinhoff am Landgericht Dessau auf den Tisch gehauen und, bezogen auf die Vertuschung und Verlogenheit, proklamiert, dass hier keine Bananenrepublik sei. Ebenfalls vor einigen Wochen, sagte der nun pensionierte Vize-Direktor der Polizeidirektion, Hans-Christoph Glombitza, bezogen auf die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, man müsse doch nicht alles sehen, denn die Regierungsprogramme gegen Rechtsextremisten seien nur „für die Galerie“. Währenddessen geht die Misshandlung und Verfolgung von Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland und Europa auf brutale Art und Weise weiter.
In diesem Fall erleben wir wie das Opfer zum Täter gemacht wird. Im Fall Oury Jallohs wird das verbrannte Opfer zum Brandstifter gemacht. Wir sehen wie durch kollektive Menschenverachtung, Verbrechen begangen bzw. gerechtfertigt werden. Während für Richter Steinhoff die Hintergründe der angeklagten Polizisten keine Rolle spielen, benutzt er andererseits das Leben Oury Jallohs, um die Tat zu verdrehen. Das heißt konkret: es soll nicht darum gehen, warum Oury Jalloh drei Mal sein Leben verloren hat, wie er seine Familie liebte, wie er für das Recht auf sein in Deutschland geborenes Kind gekämpft hatte, sondern lediglich darum, welche Probleme er mit Drogen und Gewalt gehabt haben soll. Somit wird ein Mensch, dem in Deutschland das Recht auf Leben geraubt worden ist, als Krimineller dargestellt.

Nichtsdestotrotz muss irgendwann Schluss sein. Das kann nur passieren, wenn die Menschen die hier leben irgendwann aufstehen, den Mund aufmachen und das Schweigen brechen. Alle sind dazu aufgefordert die Straflosigkeit der Polizei nicht nur im Fall von Oury Jalloh, sondern auch anderer Opfer in der BRD und sonstwo anzuklagen, Recherchen durchzuführen und das menschenabscheuliche System zu benennen, das solche Verbrechen tagtäglich generiert. Wir fordern alle auf, sich dafür einzusetzen, dass in allen anderen Fällen, wie im Fall Dominique Koumadios aus Dortmund und John Achidis aus Hamburg, um nur zwei zu nennen, ein Prozess eröffnet wird. Wir rufen zu Solidarität auf, um genug Druck aufzubauen, damit bei Übergriffen durch die Polizei unabhängige Kommissionen und Verbände der Opfer die Ermittlungen überprüfen und eine Klage eröffnen können.

Break the Silence!

Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Für mehr Information stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Pressesprecher der Initiative:

Cornelius Yufanyi Mbolo
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
+49-(0)170-8788124

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    ACHTUNG: Neue Bankverbindung der Initiative!

    Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
    Bank für Sozialwirtschaft
    Kontonummer: 1233 600
    Bankleitzahl: 100 205 00

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    +++AKTUELL+++
    AKTUALISIERTE PROZESSTERMINE:
    (Stand: 07.05.12)
    Freitag, 18. Mai 2012, 09:30 Uhr
    Mittwoch, 30. Mai; 2012, 13:00 Uhr (Treff in Berlin: 9.40 Uhr!)
    Mittwoch, 13. Juni 2012, 09:30 Uhr
    Freitag, 22. Juni 2012, 09:30 Uhr
    Montag, 09. Juli 2012, 09:30 Uhr
    Mittwoch, 18. Juli 2012, 09:30 Uhr

    Immer vor dem Landgericht Magdeburg, Saal A23.
    Zugfahrt von Berlin: Treffpunkt DB-Reisezentrum im S-Bahnhof Alexanderplatz, 6.20 Uhr (Abfahrt: 6,48 Uhr).
    Spenden für Zugtickets willkommen!
    Falls wir Kleinbusse mieten, wird dies rechtzeitig angekündigt.

    VERANSTALTUNGEN
    25.05.: Infoveranstaltung im New Yorck 52/Bethanien (Berlin)

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  • Öffentliche Einladung zur Einberufung einer unabhängigen Kommission, um die Todesursache Oury Jallohs zu klären

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