Prozessberichte
Mittwoch, 21. März 2007 von initiativeouryjalloh
Zwischenberichte der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Prozesstage vom 18. bis 21.Juni
Prozesstage 24.Mai und 12. bis 14. Juni
Die Prozesstage vom 8. bis 10. Mai
Zwischenberichte der internationalen Prozessbeobachter_innen
Zwischenberichte der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Prozesstage vom 18. bis 21.Juni
Die einzige Erzählung, die es in dem Landgericht über das Geschehen am 7.1.05 in der Polizeiwache Dessau gibt, ist die der aussagenden PolizistInnen. Sie können vergessen, Details erinnern, Verläufe erzählen und zusammenkonstruieren, was sie wollen - das ist das Material, das sich zusehends zur einzigen Realität verdichtet. Die beinahe einzige Version ist die des Angeklagten Schubert, auf deren Grundlage alle Berichte gemacht wurden. Mit der Begründung, dass man sich ein anderes Handeln als das, das von ihm behauptet wird, nicht vorstellen kann. Das reicht dem Gericht. So wird Wahrheit gemacht und legitimiert. Der Richter bezeichnet selber die Ermittlungen als schlampig, unternimmt aber keine Schritte, sie zu verbessern. Im Gegenteil, er war es, der schon weit im Vorfeld des Prozesses genauere Ermittlungen abgelehnt hat. Derzeit spielt sich dieselbe Geschichte ab, die normal und bekannt ist, wenn PolizistInnen vor Gericht involviert sind: Es zählt ihre Version, Ende. So wie es auch bei ihnen üblich ist, mit einer Anzeige wegen Widerstand zu reagieren, wenn man auf ihre Angriffe rechtlich reagieren will. Dass diese Version rechtlich anerkannt wird und dem Opfer statt ihnen Schwierigkeiten bringt, dessen können sie sich sicher sein. So auch hier, nur geht es hier um einen Menschen, der durch die Polizei verbrannt ist. Die PolizistInnen haben probiert, wie weit sie gehen können. Und sie bekommen Recht. Sie müssen nur noch die Aussagen verbessern, die Loyalität ist ihnen von oben bis unten sicher. Der Richter ermahnt den Angeklagten, seine Version von der Zeit nach 12:00 widerspruchsfrei zu korrigieren, und bietet ihm schon jetzt dafür ein Urteil auf Bewährung an. Offensichtlich hat die mangelhafte Absprache der PolizistInnen ihn dazu gebracht, sich von ihnen als Richter nicht genügend respektiert zu sehen. Wenn sie eine widerspruchsfreie Version zu den Ereignissen nach 12:00 hinbekommen, ist er zufrieden. Mit einer Aufklärung darüber, wie Oury Jalloh ums Leben gekommen ist, hat das wenig zu tun. Offensichtlich ist dessen Leben zu wenig wert dafür, dass diese Frage rechtlich von Interesse wäre.
Dabei war in der gesamten Verhandlungszeit bisher vor allem eines zu erfahren: Wie der Zusammenhalt auf dem Dessauer Polizeirevier funktioniert. Aussagen, die zuerst gemacht wurden, werden nun so verändert, dass sie mit anderen Aussagen zusammengehen könnten. Alle Antworten, die verfänglich sein könnten, werden verschwiegen. Mit Unterstützung durch Gespräche, Versammlungen – zu deren Inhalt sich die ZeugInnen wie schon bei anderen Fragen sehr bedeckt halten, wenn es zu einer „Falschaussage“ kommen könnte – und dem aufmerksamen Lesen des Internets wird die Version zunehmend ausgearbeitet. Widersprüche entstehen trotzdem, wenn eine Zeugin anfangs und ein anderer Zeuge später mehr als vorgesehen gesagt haben. Und es ist für die meisten BeamtInnen, die nicht gleichermaßen involviert gewesen sind, offenbar nicht so leicht, bei allem guten Willen zur Deckung des Angeklagten alle dafür wichtigen Punkte zusammenzubringen. In dieser Woche war von einer Zeugin aus der Verwaltung wie vom Revierleiter, also dem Vorgegebenen des Angeklagten, zu erfahren, dass sie sich einfach nicht vorstellen können, dass Schubert zweimal den Alarm ausgedrückt hat. Die Version von Sch., dass er unverzüglich reagiert habe, wird von dem Revierleiter Kohl zur Grundlage aller weiteren Berichte und Mitteilungen an Innenministerium und an das gesamte Revier gemacht, trotz bekannter anderer Aussagen. Es gibt keinen Protest, im Gegenteil, allen Angesprochenen passt diese Version gut ins Konzept. Konsequenzen hat nur die Zeugin Höpfner zu erfahren, die gegen ihren Willen versetzt wird. Warum soll dieselbe Abwicklung des 7.1.05 nicht genauso für die Behauptung gelten, Oury Jalloh habe sich selbst umgebracht? Das interessiert auch den Richter nicht, dem nur die Widersprüche in der Version zu der Zeit nach 12:00 nicht gefallen. Dass es nur um diese Zeit geht, zeigt, auf welcher Seite er steht. Die PolizistInnen haben es sich offensichtlich zu leicht vorgestellt, was die Befragungen dazu betrifft. Für die Version zu der Frage, wie Oury Jalloh umgebracht worden ist, brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Um die geht es gar nicht. Der Richter will gar nicht wissen, wie das Feuerzeug in die Zelle gekommen ist, auch wenn diese Woche ein weiteres Mal versichert wurde, dass Oury J. gründlich durchsucht worden ist. Er will auch nicht wissen, wie die feuerfeste Matratze brennen konnte, auch wenn die Reinigungskraft versichert hat, dass diese unbeschädigt war. Auch will er nicht wissen, warum der Alarm alle so spät erreicht haben kann, dass niemand mehr helfen könne, weil der Rauch schon zu stark sei. So wie auch alle weiteren offenen Fragen dazu, was vor 12:00 passiert ist - also als das Feuer ausgebrochen ist - interessieren ihn nicht, auch wenn schon zur Zeit nach 12:00 sichtbar ist, wie Aussagen erfunden und zusammengefügt werden, wenn auch bisher noch nicht genügend für den Richter. Ein Mensch verbrennt in einer Polizeizelle, warum, das ist bei ihm, dem Menschen aus Sierra Leone, nicht von Belang – wenn die weißen PolizistInnen sagen, das war Selbstmord, dann reicht das, auch wenn sie noch so sehr vorführen, auf welche Art sie sich gegenseitig decken, einerlei ob unmittelbar oder nicht involviert. Warum soll es nicht Mord gewesen sein? Einfach weil auch der Richter und der Staatsanwalt es ihnen nicht zutrauen mag? So entstehen Wahrheiten und wird Recht gemacht. Und Geschichte(n) wiederholen sich.
Nach ca. zwei Verhandlungswochen stellt am 24.5.07 der Richter fest, dass es Widersprüche in den Aussagen der PolizistInnen gibt und will – unter Androhung fortwährender Befragungen –wissen, welche Aussagen stimmen. Der Korpsgeist der Polizei, der gewöhnlich als normal angesehen wird, soll hier ein Ende haben, wo der Richter sich nicht mehr ernst genommen sieht. Mit dem Interesse an der Aufklärung, wie und warum Oury Jalloh umgebracht wurde, hat dies nicht unbedingt viel zu tun. Ihn beschäftigt die immanente Kohärenz der Aussagen: Sie sollen eine saubere Geschichte ergeben. Aber schon das ist in einem Prozess, der von dem selektiven Ansatz der Anklage und der Ermittlungen geprägt ist, ein neuer Schritt. Trotz der ständigen Erinnerungslücken und –Blockaden der bisherigen ZeugInnen – bis auf einige wiederkehrende Details – sind Aussagen zustande gekommen, die partout nicht zusammengehen, insbesondere die von Köhler und Schubert sowie Möbes, Bothe und Freund. Das will nun auch der Vorsitzende nicht weiter hinnehmen.
Nach der entsprechenden Einlassung des Richters wurde die Verwaltungsangestellte Schicker befragt, die am 7.1.05 im Durchgangszimmer zum DGL-Raum gesessen hat. Zu dem Ablauf an dem Tag konnte sie wenig beitragen, sie erklärte dies auch damit, dass sie mit dem Rücken zum Zimmer saß und deswegen wenig mitbekommen hätte. Sie weiß aber genau, dass Schubert durch das Zimmer gerannt ist. Dazu, in welche Richtung und wie oft, macht sie verschiedene Aussagen (einmal raus oder raus – rein - raus). Im Laufe der Befragung stellte sich heraus, dass es monatliche Bowling-Zusammenkünfte gab und gibt, wo sowohl sie als auch Kohl, Köhler, Michlik, Tisys, Seeler, Schleif und Schubert teilnahmen. Sie sagt, dass das schon eine feste Gruppe ist. Weiterhin erzählt sie, dass es wöchentlich Treffen des Innendienstes gibt und dort auch vor einigen Wochen der Film “Tod in der Zelle” gezeigt wurde. Es sei kaum darüber gesprochen worden, aber es habe Bemerkungen gegeben, dass der Film nicht objektiv sei und die Polizei negativ darstellen würde. Wer das geäußert hat, weiß sie nicht, aber es seien alle, die den Film geschaut haben, nach dem Ende schweigend gegangen.
Am 12.6. wurde die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Fuhr befragt, die im Vorzimmer von Köhler und Kohl saß. Sie konnte sich vor allem daran erinnern, dass die Beiden kurz nach 12.00 ihre Zimmer verlassen hätten und bald nacheinander wieder kamen, hustend und rußbedeckt. Von einem Brand habe sie selber in der Zwischenzeit nichts bemerkt. Später, nach dem 7.1., hat sie einen Ordner mit dem Titel “Vorgang Jalloh” verwaltet. Darin wurde alles abgeheftet, was mit dem “Vorgang” zu tun hatte. Warum dort auch Sachen zum Fall Bichtemann abgeheftet sind, wusste sie nicht. Als auch sie auf Treffen der PolizistInnen hin angesprochen wird, berichtet sie von einer Versammlung letzte Woche auf dem Revier. Hier springt der Staatsanwalt ein und erklärt, dass er davor den Polizeijustitiar Findeisen und den Abteilungsleiter Hesse mit dem Vorschlag einer solchen Zusammenkunft angesprochen hätte, da er “keine Lust hat, ewige Jahre gegen Polizeibeamte zu ermitteln“, weil sie Falschaussagen machen. Frau Fuhr berichtet, dass es in dem Treffen um den Verfahrensablauf gegangen sei und dass man immer die Wahrheit sagen solle. Weiterhin erfuhr sie, dass es Falschaussagen gab, Namen wurden dabei nicht genannt, aber Frau Schicker wurde für ihre Aussagen am letzten Verhandlungstag gelobt. Das Treffen habe fast 2 Stunden gedauert, aber sie kann sich kaum noch daran erinnern, was gesagt wurde: Sie sei sehr nervös gewesen. Es waren ca. 10 KollegInnen anwesend, darunter auch welche, die schon ausgesagt haben. Nachdem die Zeugin entlassen wurde, bezweifelte auch der Richter das vom Staatsanwalt initiierte Treffen, “auch wenn es sicher gut gemeint gewesen sei”. Der Prozess könne noch bis nächstes Frühjahr weitergehen.
Am 13.6. wurde Möbes im Prozess zum zweiten Mal befragt. Er schilderte weitaus verständlicher als beim letzten Mal, wie er von Schubert zum Gewahrsam geholt worden ist. Schubert hat ihn in seinem Dienstzimmer aufgefordert mit herunter zu gehen, von einem “Plätschern” war nicht mehr die Rede. Möbes hat sein Telefonat beendet und ist ihm gefolgt. Noch vor der Hauswache hat er Schubert eingeholt und sie haben gemeinsam die Zellentür erreicht. Er hat durch den Spion geschaut, konnte das Zellenfenster nicht mehr erkennen und Schubert hat aufgeschlossen. Dichter, dunkler Rauch ist herausgekommen, Schubert ist nach oben, um Hilfe zu holen. Möbes hat dann eine Decke geholt und versucht, das Feuer zu löschen. Die ganze Matratze hat gebrannt und er konnte silhouettenhaft Oury Jalloh sehen. Trotz des Löschversuchs brannte das Feuer weiter. Er wollte die Fesseln aufschließen, hatte aber keine Schlüssel dabei. Darüber hinaus widersprach Möbes den Aussagen von Schubert und Köhler, dass Sch. aus der Wache K. angerufen habe. Auch Frau Freund, die dort Dienst hatte, konnte diese Aussage nicht bestätigen. Trotz der deutlichen Aussage wurde der Zeuge wieder unruhig und schweigsam, als er auf polizeiinterne Versammlungen angesprochen wurde. Anfang März habe es eine einstündige Versammlung gegeben, aber er konnte sich an kaum etwas erinnern, was dort gesagt wurde. Außer: Dass man sagen solle, was man weiß. Das hat er nun getan und wurde daraufhin vereidigt.
Prozesstage 24.Mai und 12. bis 14. Juni
Zu Beginn des 14.6. bezweifelt der Anwalt von Schubert die Aussagen von Möbes. Der Angeklagte Schubert beteuert, dass er alles gesagt hätte, was er weiß, und dass er auch schlaflose Nächte habe. Er sei doch kein Mensch, der einen Anderen sterben lassen würde, dann habe er den falschen Beruf. Anschließend wurde die Verwaltungsangestellte Seeler befragt, die bis zur Mittagspause um 11.30 im selben Zimmer wie die Zeugin Fuhr saß und danach, noch vor 12.00, im Vermittlungsraum vor dem DGL-Zimmer telefoniert. Eine Uhr trug sie nicht bei sich. Sie habe während dem 10-15minütigen Telefonat kaum etwas mitbekommen, nur dass Schubert einmal schnell rein-, zum Schlüsselkasten hin und wieder rausgegangen sei. Im DGL-Raum hätte sie außer, dass Fr. Höpfner zu Fr. Schicke sagte: du bist meine Zeugin, nichts weiter gehört. Im Hof habe sie durch das Fenster etwas Qualm gesehen, wie ein brennender Mülleimer, aber wahrscheinlich schon vor dem Eintreffen von Schubert. Auf die Telefone angesprochen, sagte sie, dass ihr Diensttelefon kein Display habe, das von Köhler aber sicher. Als es um die Versammlung die Woche zuvor ging, konnte auch sie sich kaum daran erinnern, was während der fast zwei Stunden gesprochen wurde. Sie wusste noch, dass es um den Ablauf und um Gerichtssaal gegangen sei und dass Frau Schicke für ihre Aussage gelobt wurde. Auf mögliche Zitate aus dem Prozess hin angesprochen, konnte sie sich doch daran erinnern, dass diese gefallen sind, wusste aber nicht mehr warum und in welchem Zusammenhang. Nur dass gesagt wurde, dass hier keine Bananenrepublik ist, vielleicht eine Drohung ist. Auf die Frage, ob von Falschaussagen gesprochen wurde, gab es keine Antwort mehr.
Viel Neues war auch in diesen Tagen nicht zu erfahren, weitgehend gab es der langwierig bekannten Kombination aus penetrantem Nicht-Erinnern und selektivem Detailwissen beizuwohnen. Ein Einbruch war die Schilderung von Möbes, der mit anwaltlichem Beistand und ohne Beruhigungsmittel ein anderes Bild vom 7.1.05 als das von Schubert andeutete. Aber auch bei ihm setzt die Erinnerung wieder aus, wenn es um bisherige Treffen der Beteiligten gegangen ist. Dass es diese gab und gibt, war in den letzten Tagen immerhin zu erfahren, nachdem sie bisher zumeist abgestritten worden sind. Aber was dort geredet wird, ist nicht zu hören, auch wenn sie gerade ein paar Tage zurückliegen. Zu groß scheint die Furcht zu sein, mit möglichen „Falschaussagen“ zu den Versammlungen zuviel von dort preiszugeben. Eingeschüchtert von der Autorität des Gerichts, tun sie alles und reden, wenn überhaupt, wie programmierte Roboter, um ihrem Beruf, Dienstherr und Kollegen nicht zu schaden. Das, was Oury Jalloh und alle anderen Menschen dunkler Hautfarbe in Dessau und andern Orts jeden Tag seitens Bevölkerung und Polizei, die ein Teil davon ist, erleben müssen, lässt sie unberührt. Ihre Sorge gilt dem schadlosen Bild und Handlungsraum der Polizei, alles andere verschwindet in der Bewusstlosigkeit und in den Akten. Das sind die PolizistInnen, die mit allen Mitteln ausgestattet sind, Menschen abzuschieben und zu erschießen, wenn sie es für nötig erachten, zu schikanieren, wegzusperren, mit Gewalt zu bedrohen und diese anzuwenden, bis zur tödlichen Konsequenz, im staatlichen Auftrag und eigenem Ermessen. Begleitet durch die Entrechtung und Abstempelung der Menschen ohne Aufenthaltsrecht seitens der Behörden und die Verachtung und offene oder verhohlene Diffamierung seitens der mehrheitlichen Bevölkerung. Und durch die Politik, die neben ihren Gesetzen und Direktiven regelmäßig im Verein mit den Medien schlägernde Neonazis als die einzigen gefährlichen Rassisten darstellt und so der Alltagspraxis von Polizei, Behörden und Bevölkerung ihren Segen erteilt. Den haben bisher auch diese Beamten in Dessau, die mit ihren Befugnissen und Gewaltmitteln drangsalieren und vertreiben, wer ihnen nicht passt, und ansonsten ihr Bewusstsein und ihre Kommunikationsfähigkeit in ein paar Aussagen zusammenpacken, die alles Geschehen in Ordnung bringen und keine weiteren Fragen zulassen. Auch nicht dazu, was hinter verschlossen Türen geredet wird, das könnte es nur schwerer machen.
Die Prozesstage vom 8. bis 10. Mai
In den drei Tagen vom 3. Prozessblock wurden der Arzt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat, ein an diesem Tag Dienst habender Polizist und der Verwaltungsleiter befragt. In ihrem Aussageverhalten komplettieren sie das Bild, das in den Prozesstagen zuvor entworfen wurde und verdeutlicht, was Menschen, die in dieser Gesellschaft ausgeschlossen und diskriminiert werden, in der Polizeiwache passieren kann und was nur – bis hin zu tödlichen – Folgen für die Opfer hat. Es braucht keine Spekulationen über das, was am 7.1.05 hinter diesen Mauern passiert ist, um zu verstehen, wie Oury Jalloh umgebracht worden ist. Ob die Polizist_innen auf Anordnung handeln oder diese auf ihre Weise umsetzen, sie können sich auf die Deckung durch ihre Kollegen und die gesammelten Autoritäten verlassen. Solange die Ausrüstung stimmt, können sie fortfahren mit ihrer seit Jahrhunderten praktizierten Verachtung von Menschen dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft, diese Sicherheit war auch in diesen Tagen zu erleben.
Am 7. Verhandlungstag zu Beginn des dritten Prozessblocks wurde der Arzt Blodau befragt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat und durch einen Telefonmitschnitt schon vorher bekannt geworden ist. Besagtes Telefonat wurde vom Richter gleich zu Beginn mit der Frage abgehandelt, ob bei Menschen schwarzer Hautfarbe die Vene tatsächlich so schwer aufzufinden sei, was von Blodau bejaht wurde (und vom Staatsanwalt später bestätigt). In der Vernehmung ging es hauptsächlich um die Untersuchung und seine Empfehlung der Fixierung von Oury Jalloh sowie seine Bestätigung von dessen Gewahrsamstauglichkeit. Blodau gab an, dass aufgrund der „Autoaggressivität“ eine Fixierung nötig gewesen sei, um eine Selbstverletzung zu verhindern. Er habe auch einmal gesehen, wie Oury Jalloh mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe. In seiner polizeilichen Vernehmung am 7.1.05 sprach Blodau nicht davon, was nicht an Erinnerungslücken liegen könne, wie er jetzt zugab. Zugleich sah er Oury Jalloh nach der Untersuchung als gewahrsamstauglich an, womit Wegsperrung und Fixierung ebenfalls legitimiert waren. Denn er konnte weder eine Intoxikation durch Alkohol oder andere Drogen feststellen noch eine eingeschränkte Vigilanz (entspricht der Wachheit). Ein Pupillentest ohne Reaktion habe ihm gezeigt, dass Oury Jalloh unter Drogeneinfluss stand und deswegen fixiert werden müsste. Den Blutdruck habe er nicht messen können eben wegen der Aggressivität, die die Fixierung begründete. Dennoch sagte Blodau aus, dass der Kreislauf in Ordnung gewesen wäre, was die Gewahrsamnahme zuließ. Für diese war ihm zufolge die Vigilanz ausreichend, die er nach seiner subjektiven Einschätzung beurteilt habe, so wie es in der Psychopathologie üblich sei. Offensichtlich ist es diesem Arzt ein Leichtes, einen Menschen wegsperren und anketten zu lassen, auch wenn dieselben Gründe, die dafür vorgegeben werden, ihn an einer ausreichenden Untersuchung zur Gewahrsamsfähigkeit hindern. Es wäre weder möglich gewesen, Oury Jalloh auszuziehen noch mit ihm zu kommunizieren, sagt Blodau. Obwohl keines der erforderlichen Symptome geschweige denn ihre Kombination für ausreichende Vigilanz sprechen, genügt ihm sein „subjektiver Eindruck“. Denn er weiß, dieser kommt vom ihm als Arzt und ist damit ausreichend gedeckt, rechtlich sowie durch seine Autorität als Mediziner, die er mit zunehmenden Einsatz der Fachsprache entgegen seinen widersprüchlichen Aussagen wieder herzustellen versuchte. Diese wirkt auch bis zum Richter, der in der Befragung viel Verständnis für Blodau zeigt und andererseits die Nebenklage in ihrer Befragung unterbricht.
Der zweite Zeuge Möbes, der als erster während des Feuers im Gewahrsamsbereich gewesen sein soll, konnte sich an so gut wie nichts mehr erinnern, sein häufigster Satz lautet: “Weiß ich nicht mehr”. Auffällig gut konnte er sich an einige entscheidende Details erinnern, die in seiner ersten Vernehmung am 7.1.2005 noch anders klangen. Nach seiner heutigen Aussage kam Schubert zu ihm, der in seinem Dienstzimmer saß, mit den Worten, er solle mitkommen, weil es im Gewahrsam „plätschernde Geräusche“ gäbe. In seiner ersten Vernehmung war von diesem Plätschern keine Rede. Als er an der Zelle angekommen ist, sei dort an allen Seiten der Tür schwarzer Rauch hervorgequollen, wohingegen in der ersten Vernehmung noch von den unteren Seiten die Rede war. Auf dem Weg dorthin habe er Schubert gefolgt und eingeholt, konnte sich jetzt aber auch daran erinnern, dass Schubert gerannt sei. Darauf hat Möbes nun bestanden, obwohl er Schubert der eigenen Aussage zufolge auf der Treppe nicht gesehen haben kann und er in seiner ersten Vernehmung davon sprach, dass dieser gegangen sei. Seitdem habe es aber keine Gespräche mehr mit seinen Kollegen über den 7.1. gegeben und auch die Presseberichte habe er sich weder angeschaut noch durchgelesen. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass er doch inzwischen Dienstgruppenleiter sei und an einer genauen Erinnerung interessiert sein müsste, dauerte es auch nach jeder Frage etwas, bis er sich wieder an nichts erinnern konnte.
Der letzte Zeuge in dieser Woche, Köhler, Leiter des Reviereinsatzdienstes und direkter Vorgesetzter von Schubert, hat dahingegen viel Erinnerung vorzuweisen. Er hat auch sein Vernehmungsprotokoll zur Vorbereitung gelesen. Er weiß sehr viel über den Ablauf zu sagen, nachdem Schubert ihn um 12.03 Uhr angerufen hatte. Schubert kam ihm schon an der Treppe aus dem Keller entgegen und Köhler ist dann runter gegangen. Dort hat er niemanden wahrgenommen. Es waren aber laut anderen Aussagen noch zwei Polizisten im Keller. Zur Vorbereitung auf den Prozess hat er außerdem die Brandschutzordnung und die Gewahrsamsordnung gelesen. Nun kann er sich wieder an Details erinnern, die er bei der ersten polizeilichen Vernehmung noch nicht wusste. Im Gewahrsamstrakt waren zwei Feuerlöscher, die ihm vorher nicht bekannt waren. Er konnte in der Befragung insgesamt kaum auseinander halten, was er aus dem gelesenen Vernehmungsprotokoll, seinen jetzigen Erinnerungen oder seiner Wahrnehmung, was gewesen sein müsste, zu sagen weiß. Schließlich konnte sich Köhler im Gegensatz zu den bisherigen Befragten daran erinnern, dass unter Kollegen schon über die Ereignisse vom 07.01.2005 gesprochen wurde. Und es gab zum ersten mal die Aussage, dass es zu internen Hausmittelungen gekommen ist, die Erkenntnisse beinhalteten, wie sich das Geschehen von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft aus darstellte. Dazu gibt es einen Ordner, der in der Polizeiwache steht und jetzt auf Antrag der Nebenklage vom Gericht beschlagnahmt wurde.
Nach den bisherigen Tagen lässt sich sagen: Die Zeit wird von den Zeugen genutzt, um die Aussagen zu kennen, die zur Entlastung der Angeklagten beitragen könnten. Zunehmend kehren in den Befragungen nur noch einige bestimmte Details wieder, umgeben von Vergessen, Nicht-Erinnern oder dem, was schon in den Protokollen gelesen wurde. Wenn die Zeugen auf Widersprüche zu vorherigen Aussagen angesprochen werden, dann “wird es schon so gewesen sein”, wie dort gesagt, und auf jeden Fall im Sinne der Vorschriften. Ihre Sorge dreht sich in den Aussagen darum, Dienst nach Vorschrift geleistet zu haben, soweit er unter gegebenen Bedingungen möglich war. Was mit Oury Jalloh passiert ist, davor, in der Zelle und während des Feuers, kommt in ihren Erinnerungen und persönlichen und kollektiven Verarbeitungen nicht vor. Analog zur Befragung seitens des Gerichts, das sich ausschließlich um Kenntnis und Einhaltung der Verordnungen und die “Schlamperei” kümmert, taucht Oury Jalloh als “Delinquent” auf, der gesichert und weggesperrt werden musste. Ansonsten sind die wenigen Details, die erinnert werden, bei allen Zeugen auffällig darin übereinstimmend, dass sie den Hauptangeklagten Schubert entlasten sollen. Selbst wenn diese Angaben anderen, auch eigenen Schilderungen oder den vorherigen Vernehmungen widersprechen, sollen die Details aufrecht gehalten werden, die sich in den ersten Prozesstagen als entscheidend herausgestellt hatten. Sei es die Zeitdauer vom ersten Alarm bis zur Bewegung von Schubert in den Keller, sei es seine diversen Telefonate in diesem Zeitraum oder sei es die Möglichkeit der Brandbekämpfung. Es ist eine eigene Entwicklung in den Befragungen der Polizeibeamten darin zu sehen, welche Aussagen noch gemacht und welche ausgelassen werden. Einzig der Einsatzdienstleiter schien sich mit dem Protokoll dahingehend vorbereitet zu haben, möglichen Widersprüchen vorbeugen zu können, was auch als Empfehlung an seine Untergebenen zu verstehen ist. Gegenstand des Verfahrens, der Fragen des Gerichts und der gesammelten Aussagen ist ein ordnungsgemäßer Ablauf im Brandfall. Das Leben und der Tod von Oury Jalloh spielen keine Rolle. Obwohl dieses Leben ausgelöscht ist, wird noch in dem Verfahren, das lange nicht absehbar gewesen ist, ausgeklammert, wie es dazu gekommen ist. Geschehen und vorbei, so die Geschichtsschreibung des Verfahrens, der Zeugen und des Gerichts.
Die Wirklichkeit, wie sie uns seit langem bekannt ist, wird hier fortgesetzt. Als ein Zuhörer vom Richter mit Verweis und Anzeige bedroht wird, spricht dieser über die alltägliche Gewalt von Polizisten gegen Menschen von dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft und deren Folgenlosigkeit für die TäterInnen: Wenn es überhaupt zu Verfahren kommt, werden diese bald eingestellt, die Polizisten decken sich und (re)agieren mit Anzeigen gegen die Opfer. Ein weiterer Zuhörer berichtet deutlich von Angriffen von Nazis gegen ihn, infolgedessen er auf einem Auge kaum noch sehen kann und die Verfahren gegen die Täter ebenfalls eingestellt wurden. Dieser kurze Einbruch der Realität in den Gerichtssaal, in dem diese ausgeklammert werden soll, obwohl sie erst Anlass für das Verfahren ist, und eine folgende Erklärung der Nebenklage dazu werden vom Richter ohne Kommentar abgehakt. Das System der Kollaboration von Polizei, politischen Vorgaben und Medizin bei der Auslöschung des Lebens eines Menschen schwarzer Hautfarbe und aus Guinée, das sich Tag für Tag vor den Teilnehmenden des Prozesses entfaltet, findet in diesem Saal seine rechtliche Legitimierung. Und kehrt damit wieder zum Anfang zurück.
Die ersten vier Prozesstage

Im ersten Block des Prozesses vom 27. März bis zum 30. März 2007 zum Tod von Oury Jalloh war mehr zu erfahren, als zu erwarten war. Dies, obwohl der Richter offensichtlich das Verfahren nur zur Anklage des Staatsanwaltes durchführen will, die das ganze Geschehen auf unterlassene Hilfeleistung reduziert - und von Beginn an die Beteiligung der Nebenklage als überflüssig ansieht. Dennoch gelang es den drei Anwält_innen der Familie von Oury Jalloh, eine Reihe von Befragungen durchzusetzen, so auch zu dem Tod von dem Obdachlosen Bichtemann 2002. Bei den befragten Polizisten wurde lebhaft die Ignoranz und Verachtung spürbar, die Oury Jalloh an dem Morgen des 7. Januar 2005 erfahren musste. Mensch hat den Eindruck, es gibt unter den Kollegen der Polizei in Dessau eine unausgesprochene Solidarität, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Der männliche Korpsgeist hält die Reihen fest geschlossen. Alle Beamten unterliegen fast einer Amnesie, wenn es um die Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr am 7. Januar 2005 geht.
Dennoch gab es bei ihnen Widersprüche in den Aussagen untereinander und zu ihren früheren Vernehmungen. Auch der Ausruf eines Zuschauers bei der Verlesung der Telefonmitschnitte „Das ist Rassismus“ und eine anschließende Nachfrage der Nebenklage dazu wurden mit Schweigen beantwortet. Ihre Haltung gegenüber Oury Jalloh setzt sich im Gerichtssal fort und wird vom Richter wohlwollend unterstützt, der gleichzeitig einen Mitbewohner von Oury J. und die Nebenklage bei einigen Ansätzen cholerisch anherrscht. Ihm geht es ausschließlich um die mangelhafte Kenntnis und Anwendung der Gewahrsams- und Brandschutzordnung, als wären dadurch Festnahme, Fixierung, stundenlanges Schreienlassen, Abstellen des Alarms und alles Andere erklärbar. Bisher ist wieder mehr von dem sichtbar geworden, was zu dem Tod von Oury Jalloh geführt hat und zu den Versuchen seit über zwei Jahren, „das alles“ zum Verschwinden zu bringen.
Am 1. Verhandlungstag wurde zuerst der Angeklagte März befragt (immer in der Reihenfolge Richter, Staatsanwalt, Nebenklage, Verteidigung der Angeklagten), der im Wesentlichen die Durchsuchung von Oury J. beschrieb mit dem Fazit, dass er das Feuerzeug nicht übersehen haben kann. Zu weiteren Fragen kam von seinem Anwalt die Antwort, dass es von seinem Mandanten pauschal keine weiteren Angaben geben wird, weder auf Fragen des Staatsanwaltes noch der Nebenklage. Der Angeklagte Schubert begann seine Aussagen damit, dass er zutiefst bedauere, was am 7. Januar 2005 geschehen sei und dass es ihm nicht möglich gewesen sei, dass Leben von Oury J. zu retten. Nach der Einsperrung von Oury J. in die Zelle Nr. 5 habe er während der Zeit von drei Stunden über die Gegensprechanlage Schreie und Klappergeräusche vernommen. Zur Erledigung seiner Dienstgeschäfte habe er die Lautstärke der Gegensprechanlage runtergedreht. Die Lautstärke war allerdings noch hoch genug, um gegen Mittag “Plätschergeräusche” wahrzunehmen. Zu dieser Zeit hat er den zwei Mal ertönenden Rauchmelder abgestellt, weil es schon häufiger zu Fehlalarmen gekommen sei. Bei den „Plätschergeräuschen“ sei er von einem Wasserschaden über der Zelle Nr.5 ausgegangen, weil sich darüber Toiletten befinden. Erst als auch der Rauchmelder im Lüftungssystem Alarm schlug, beschloss er mit Unterstützung eines Kollegen, nach dem Rechten zu sehen. Unten angekommen, wäre die Rauchentwicklung allerdings bereits zu stark gewesen, um Maßnahmen gegen den Brand zu treffen. Auf Nachfragen zu den Fehlalarmen sagte er, dass die Polizeileitung sich um die Reparatur gekümmert habe. In die Brandschutzordnung sei er zudem nicht eingewiesen worden und habe sie sich selbst angeeignet. Weitere Fragen zu seiner Funktion als Dienstgruppenleiter seit ‘94/95 wurden vom Richter schließlich damit abgebrochen, dass es hier nicht um seine Lebensgeschichte ginge. Für die Verzögerung der Identitätsbestätigung von Oury J. gab Sch. an, dass er diesen nur dem Namen nach kenne und ihn deswegen mit den gefundenen Papieren nicht identifizieren konnte. Auf die Frage der Nebenklage hin, warum er denn nicht in den drei Stunden zur Überprüfung der Identität die lokale Ausländerbehörde angerufen habe, antwortete er, dass er dies zwar vorhatte, dann aber „das alles“ dazwischen gekommen sei. Er könne ja nur eines tun.
Nach der Mittagspause wurde der Zeuge Mamadou B. befragt, ein ehemaliger Mitbewohner von Oury J. Das Verhör wurde vom Richter dazu genutzt, entgegen der Einlassungen des Zeugens, Oury J. als einen cholerischen Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen darzustellen, die in Zusammenhang mit Heimweh, Trennung und anderen persönlichen Problemen gestellt wurden. Bei der wiederholten Aussage des Zeugen, von diesem Zusammenhang nichts zu wissen und dass Oury J. auch nicht häufiger betrunken und reizbar gewesen sei, wies der Richter ihn aufgebracht zurecht, dass er ausweichen würde. Von den Akten sei dies bekannt und deswegen wolle er wohl nicht die Wahrheit sagen. Auch bei den nächsten beiden Zeuginnen bemühte sich der Richter, die Darstellung von Oury J. als Choleriker bestätigen zu lassen und ist trotz seiner in diesem Fall wohlwollenden Vorgaben an den Beiden gescheitert. Ihre Aussagen hielten dem Vergleich zu früheren Vernehmungen nicht stand. Trotz der Aussage der ersten Zeugin, dass sie Oury Jalloh nicht verstanden habe, weil er “ausländisch” gesprochen habe, konnte sie sich nach der Konfrontation mit ihrer ersten Vernehmung wieder an einige Sätze von Oury J. erinnern, die sie u.a. zum Anruf bei der Polizei veranlasst habe.
Am 2. Verhandlungstag wurden zwei Polizeibeamte vernommen, die gegen 11.00 Uhr eine Kontrolle der Gewahrsamszelle 5, in der Oury Jalloh an Händen und Füssen gefesselt auf einer Matratze lag, vorgenommen hatten. Auffällig war bei Beiden, dass sie sich an Details dieser Kontrolle nur schwer erinnern konnten. Er bedurfte intensiver Nachfragen, um Einzelheiten dieses Kontrollgangs herauszufinden, u.a. dass der Angeklagte Sch. sie aufgefordert hatte, in die Gewahrsamszelle zu gehen, weil ihn das laute Rasseln mit den angebrachten Fesseln nerve. Beide Zeugen konnten sich nicht an eine Flüssigkeitspfütze erinnern, die sie in ihren polizeilichen Vernehmungen am Tatabend, dem 7. Januar 2005, ausführlich beschrieben hatten. Nach penetranter Nachfrage durch die Anwält_innen der Nebenklage trat zu Tage, dass beide Beamte sich vor ihrer Vernehmung besprochen hatten und der Zeuge S. sich mit dem vorher vernommenen Zeugen M. als auch mit dem Angeklagten M. über die Zeugenaussagen unterhalten hatte. Es war nicht zu überhören, dass der Polizeibeamte S. sehr beredt und flüssig über Einzelheiten des 7.1.05 erzählte, wenn es um Sachverhalte ging, die nicht mit der Gewahrsamszelle in Verbindung standen. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass er bei seiner weiteren Vernehmung eine sehr lebendige Erinnerung präsentierte. Dabei ging es um den Tod des Herrn Bichtemann im Polizeigewahrsam Ende November 2002, an dem auch der Angeklagte Sch. für den Gewahrsamsbereich verantwortlich war. Bichtemann war um 21 Uhr des Vortages in Gewahrsam genommen worden und bei einer Kontrolle um 12 Uhr des Folgetages, die der Zeuge durchführte, immer noch nicht zu wecken. Der Zeuge wies seinen Chef, den Angeklagten Sch. darauf hin, dass er selbst sich ein Bild machen und nachgucken soll. Sch. ist nicht zum Gewahrsamstrakt runter gegangen und kommentierte: dann wird er später entlassen, wenn er nicht zu wecken ist. Herr Bichtemann wurde nicht wach, er war tot.
Bei der Befragung der Reinigungskraft für den Zellenbereich stellte sich heraus, dass ein fest angeschlossener Wasserschlauch, mit dem alle Zellen gereinigt werden konnten, im Gewahrsamsbereich installiert war. Damit hätte am 7. Januar 2005 auch gelöscht werden können, was nicht passierte.
Am 3. Verhandlungstag treten bei der Vernehmung der Zeugin F., die im Eingangsbereich der Wache ihre Arbeit verrichtete, Widersprüche zu Aussagen des Angeklagten Sch. auf, etwa hinsichtlich seiner Telefonate. Ein weiterer Zeuge, ein Brandsachverständiger bei der Kriminalpolizei Dessau, bringt zu Tage, dass es erste Fotoaufnahmen des kriminaltechnischen Dauerdienstes gegeben hatte, die sich nicht in der Akte befinden, ebenso wenig wie eine Liste mit Namen aller Personen, die sich im Gewahrsamsbereich aufgehalten hatten, nachdem die Feuerwehr abgezogen war. Wo sind Fotos und Liste, warum befinden sie sich nicht in der Akte? Dieser Zeuge hat auf die Frage, ob nach dem Tod von Oury Jalloh nicht darüber geredet worden wäre, geantwortet: „es wurde geschwiegen von Anfang an“.
Der 4. Verhandlungstag brachte klar zum Ausdruck, dass die Polizei auf die „Belästigung“ durch Oury J. völlig überreagierte und dies ist ohne rassistische Motivationen nicht erklärbar ist. Es gab für die Gewahrsamnahme von Oury J. keine rechtliche Grundlage, der Zeuge behauptet, das Belästigung ein Straftatbestand sei und er deswegen danach eine Anzeige gegen ihn geschrieben habe. Auch hier ergeben sich massive Widersprüche zwischen den Aussagen der polizeilichen Vernehmung des Zeugen am Abend des 7. Januar 2005 und seinen heutigen Schilderungen. Der Wahrheitsgehalt seiner Beschreibung der Festnahme, der Verbringung in den Arztraum und in die Beruhigungszelle Nr. 5 ist absolut zu bezweifeln, es sind sehr zögerliche Beschreibungen, wenn er überhaupt zu welchen bereit ist. Nachdem Oury J. sich weigerte den Ausweis zu zeigen, wird er sofort angefasst. Oury J. wehrt sich gegen die rassistische Behandlung, woraufhin er festgenommen und mit Gewalt in den Streifenwagen gezwungen wird. Mit der Begründung, Oury J. habe Ausfallerscheinungen gezeigt und getobt, wird er an Händen und später Füßen gefesselt. Die Fixierung auf einer Matratze fast ebenerdig an Händen und Füßen wird mit dem Schutz von Oury J. vor sich selbst begründet. Der Zeuge beschreibt dieses fürsorgliche Gefühl besonders eindringlich. Schließlich zeigt sich noch in der beigezogenen Akte zum Tod von Herrn Bichtemann, dass der Zeuge damals seine polizeiliche Vernehmung abgelehnt hat, warum, konnte er nicht mehr erinnern. Was haben eigentlich alle zu verbergen?
Zwischenberichte der internationalen Prozessbeobachter_innen
Eine internationale Delegation von Rechtsanwält_innen, Menschenrechtsaktist_innen und Betroffenen von Rassismus beobachtet den Prozess vor dem Landgericht Dessau. Sie versteht sich als Mahnung zur vollständigen Aufklärung der Todesumstände und als Beitrag zu einer kritischen Diskussion der gerichtlichen Vorgänge, die in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt werden müssen.
Die Teilnehmer_innen der Delegation:
- Silas Nkanunu, Rechtsanwalt auf Südafrika, Präsident der National Association of Democratic Lawyers
- Rosa Amelia Plumelle Uribe, Rechtsanwältin aus Paris, Autorin von “Weiße Barbarei. Vom Kolonialrassismus zur Rassenpolitik der Nazis”
- Elliot Perkins, The Monitoring Group, Torquay und London
- Silvia Luwadio, Schwester des im April 2006 von der Polizei in Dortmund erschossenen Dominique Koumadio.
- Regina Kiwanuka, Flüchtling aus Uganda, lebt in Nürnberg.
- Wolf-Dieter Narr, Komitee für Grundrechte und Demokratie
- Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl
Über die ersten vier Prozesstage vom 27. bis zum 30. April, teilweise auch schon über den zweiten Verhandlungsblock am 19. und 20. April, haben sie Zwischenberichte verfasst, in denen sie ihre Eindrücke und Einschätzungen schildern. Die Übersetzungen sind noch nicht vollständig.
Berichte auf deutsch
Zitate aus den Berichten
Regina Kiwanuka
Wolf-Dieter Narr –– 2. Teil
Rolf Gössner
Elliot Perkins -
Rosa Amelia Plumelle-Uribe 2. Teil
Silas Nkanunu
Reports in English
Elliot Perkins
Regina Kiwanuka
Rolf Gössner
Silas Nkanunu
Rapports en français
Rosa Amelia Plumelle-Uribe –– 2ème part
Rolf Gössner
Regina Kiwanuka
Wolf-Dieter Narr
Zitate aus den Berichten der Internationalen Delegation von Prozessbeobachter_innen zur Auftaktrunde des Oury-Jalloh-Prozesses vom 27. bis 30. März 2007
Stimmungen inner- und außerhalb des Landgerichts in Dessau
Was für ein Frühlingstag
Knospen überall, Vogelzwitschern
Lichtvoll sonnenseits, lichtvoll im Innern des polizeilich-hündisch bewachten Gerichtssaals.
ZeugInnen werden vernommen. Sie wissen
Fast nichts mehr.
Dass und wie am 7. Januar vor über zwei Jahren
Oury Jalloh jämmerlich mörderisch um High Noon verbrannte.
Polizeikettig fixiert, angeblich um auszunüchtern
Über drei Stunden voll Unruhe und Jammern und Schreien –
Niemand jedoch zu hören. Polizeiohren taub technisch verstärktem Lärm zum Trotz. Wer hörte schon Schwarze?!Was für ein Verfahren
Mehr als zwei Jahre danach
Lüge der Wahrheitssuche deutschen Gerichts
Die Kunst im Zeit- und Erinnerungsloch zu finden. Was man zuvor
Hineingesteckt.
Das Urteil, wie immer es fällt, wird falsch
Strukturen, Funktionen deutscher Vorurteile, der Personen, die sie körpern -
Sie bleiben.Und Jallohs Mutter
Am ersten Tag zugegen,
Weint bitterlich, heult das Unsägliche –
Sie verbirgt ihr -, sie verbirgt unser Gesicht.[Wolf-Dieter Narr]
»In einem Moment, als Ulrich M. (der Polizist, der das vermeintlich entscheidende Feuerzeug übersehen haben soll) den Gerichtssaal verließ und von einer Vielzahl seiner uniformierten Kollegen herangewunken wurde, die den Hintereingang des Gerichts bewachten, hatte man den Eindruck, es mit einer Fußballmannschaft bei einem Heimspiel zu tun zu haben. Auf gewisse Weise konnte man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und die starke Polizeipräsenz die zwei Angeklagten zu unterstützen schienen. Es war offensichtlich, dass die Anzahl der anwesenden Polizeibeamten eine Reaktion darauf war, dass die Organisation Polizei als Ganzes angeklagt war.« [Elliot Perkins]
»Die Kräfteverhältnisse vor Gericht waren jedenfalls merklich anders. Während der gesamten vier Prozesstage war die Besuchertribüne voll gefüllt mit Unterstützenden, von denen die Mehrheit selbst Flüchtlinge oder Asylbewerber_innen waren. [...]. Tatsächlich ist es wichtig festzuhalten, dass das Wort ›Rassismus‹ von einem schwarzen Menschen als erstem aus dem Publikum laut gerufen wurde. Er stand auf und protestierte lauthals, als ein Transkript eines Telefongesprächs vorgelesen wurde, was rassistische Bemerkungen enthielt. Er verließ den Gerichtssaal und kam nicht wieder.« [Elliot Perkins]
Zur Wahrheitsfindung
»Noch mehr als zuvor fällt bei diesen beiden Zeuginnen auf, wie skandalös es war und ist, dass das Verfahren erst ca. 2 ¼ Jahre nach dem Verbrennungsfall im Polizeigewahrsam stattfindet. Darum sind Erinnerungslücken ein prozessdurchgehender Refrain.« [Wolf-Dieter Narr]
»Die Zeugin verharrt stumm. Bis in die Sprache nicht allein des Richters hinein, sondern der Wahrheitsfindungsfiktion des 2 Jahre danach präsent gestellten Rekonstruktionsverfahrens gemäß, an die sich alle Beteiligten halten müssen, werden erinnernde Re-Konstruktionen und ihre Rekonstrukteure permanent überfordert. Diesen Umstand belegen zusätzlich deswegen unsinnige Fragen: ob die Befragte das seinerzeitige Geschehen um 12.27 oder 12.37 zeitorten könne.« [Wolf-Dieter Narr]
Die Delegitimierung eines Opfers oder die Antwort vor der Frage
»Der Mutter von Oury Jalloh wurden die Details der grausamen und inhumanen Art und Weise, wie Oury festgenommen, zur Polizeiwache geschleift und verbrannte, nicht erspart. Die harten Fragen des Richters, ob Oury Haschisch rauchte, ob er überhaupt eine Therapie begonnen hatte, wie aggressiv er war. Trank er Alkohol? Warum trinken Menschen? Er fuhr fort, Oury Jalloh in der Gegenwart seiner Mutter und seines Halbbruders, welche aus Guinea angereist waren, um den Prozess und den letzten Tag ihres Nahestehenden beizuwohnen, zu kriminalisieren.« [Regina Kiwanuka]
»Richter Steinhoff hat sich offenbar ein Bild von Oury Jalloh zurechtgelegt oder benutzt jedenfalls ein solches Bild als motivierenden Hintergrund seiner Fragen. Das wird aus der Sequenz seiner insistierenden Fragen erkenntlich. Oury Jalloh, der in Dessau von Gutscheinen zu leben hatte, das gibt sein Mitbewohner an – die grund- und menschenrechtlich gewertet würdewidrige Schlechtscheine darstellen –, soll Richter Steinhoff gemäß als jemand erkannt werden, der unzuverlässig, wahrscheinlich alkohol- und von anderen Drogen abhängig, schon früh gezeigt hat, dass er mit seinem Leben in Dessau nicht zurecht kommt. [...] Der Befragte sollte ohne jedes richterliche Verständnis dafür, dass dem Befragten die deutsche ›Gerichtskultur‹ kaum verständlich sein konnte, geradezu in Richtung erwarteter Antworten ›genotzüchtigt‹ werden. [...] Das war meines Erachtens der Tiefpunkt der ersten drei Tage. Er entdeckte strukturelle Vorurteile und Unfähigkeiten im Fragehabitus des Richters.« [Wolf-Dieter-Narr]
Grenzen der Verantwortung oder die organisierte Verantwortungslosigkeit
»Udo S. war verantwortlich für die Durchsuchung des Oberkörpers, Ulrich M. für die andere Hälfte. In diesem Diensteifer wird der Körper von Oury Jallohs Austragungsort eines Konflikts, in dem die beteiligten Beamten sich selbst von jeder Mitschuld freisprechen wollen. Es wird buchstäblich eine Linie durch seinen Körper gezogen und allein der genaue Verlauf dieser Linie bestimmt Schuld oder Unschuld der Beteiligten. Die Gleichgültigkeit der einzelnen Beamten gegenüber dem, was jenseits ihrer Linien passiert, kann nur als engstirnige Pflichterfüllung beschrieben werden, in der sowohl moralische wie auch verfahrenstechnische Aufgaben für die Beamten von geringem Interesse sind, wenn sie nicht in ihr Aufgabengebiet fallen.« [Elliot Perkins]
»Als M. von Regina Götz gefragt wurde, was passiert sei, nachdem die Feuerwehr den Ort des Geschehens verlassen hatte, antwortete dieser: ›Nichts, wir sind wieder Streife gefahren.‹ Als nächstes versuchte Götz eine Antwort auf die Frage zu finden, die die meisten Anwesenden in den hinteren Reihen des Zuschauerraumes sich stellten: ›Sie haben sich nicht gefragt, ob noch jemand dort unter in der Zelle gefesselt sein könnte? Sie haben sich nicht gefragt, ob diese Person noch am Leben ist?‹ Dieses und zahlreiche weitere Beispiele zeugen von einer bürokratischen Narkose, in der Regeln und Vorschriften jeden Ansatz von Mitgefühl betäuben und die Beteiligten gefühllos werden lassen für die ungeschriebenen moralischen Verpflichtungen, welchen sie in ihrer Stellung als Polizeibeamte verpflichtet wären.« [Elliot Perkins]
»›Oh nein, nicht schon wieder, sind wir verflucht? Wieso passiert das immer uns?‹ Dieser Gefühlsausbruch zeigt deutlich, dass es sich bei der Reue über den Verlust eines Menschenlebens, welche von diesen Beamten gezeigt worden war, nicht um Bedauern handelt, sondern vor allem um Selbstmitleid und Ärger über die persönlichen und öffentlichen Probleme, die diese Geschehnisse ihnen bringen würden.« [Elliot Perkins]
»Das, was insbesondere im Umkreis der Polizei seit der Inhaftierung Oury Jallohs geschehen oder vor allem nicht geschehen ist, kann günstigstenfalls als institutionalisierte Achtlosigkeit, Schlamperei und als ein bedrückender Mangel an Vorstellung für den polizeiunterworfenen Anderen bezeichnet werden. Hier beginnt die ›Banalität des Bösen‹. Alle vielleicht noch entschuldbare Schlamperei im einzelnen übertrifft zum einen der Mangel an Brandschutz; zum anderen der Mangel an Sorgfalt im Umgang mit polizeilich ohnmächtig gemachten Personen; zum dritten der Mangel an nicht bürokratisch und technologisch arbeitsteiliger Kümmernis um eben solche total abhängig gemachte Personen.« [Wolf-Dieter Narr]
Abseits von Einzelfall und Paragraph – wie manche Menschen systematisch weniger zählen
»Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kontrolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumindest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdessen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden. Solche wiederholten, auch schikanösen Prozeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Gerichtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Verfahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern wollten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.« [Rolf Gössner]
»[...] Bereits jetzt besitzt die internationale Delegation, die den Verlauf dieses Prozesses verfolgt hat, genügend Informationen, um zu verstehen, dass der Tod von Oury Jalloh zu großen Teil das Ergebnis der Missachtung fundamentaler Menschenrechte von Immigrant_innen und all derer ist, deren Leben als weniger achtenswert – da weniger wertvoll –, als das menschliche Leben anderer erscheint. Dieser Prozess wird den Verdienst haben, das Gericht und eine große Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, zu entdecken oder zu überprüfen, dass der Achtung der Menschenrechte entgegenstehende Verhaltensweisen fest in der Polizei verankert sind. [...] Die ganze Welt kennt die Missachtung gegenüber all denjenigen, deren Leben allein aufgrund ihrer Geburt als weniger wertvoll und folglich als weniger achtenswert erscheint. Diese Missachtung ist ein alter Bestandteil der Methoden der Knechtung und Zerstörung, die durch die alten Kolonialmächte den Menschen angetan wurden, die das Pech hatten, unter ihre Herrschaft zu fallen.« [Rosa Amelia Plumelle-Uribe]
»Der während der ersten vier Prozesstage immer erneut genährte Verdacht hat sich verstärkt: über unentschuldbaren institutionellen und personellen Mängel hinaus dürfte die institutionalisierte, mutmaßlich vom gesellschaftlichen Kontext bestärkte Achtlosigkeit, wenn nicht das Missachten, gar die Herunterachtung von Ausländern eine letztlich tödliche Rolle spielen, insbesondere wenn ihre Hautfarbe nicht ins Bild passt.« [Wolf-Dieter Narr]
Der Gerichtsprozess kann und wird kein Fanal sein
»Am Freitag den 30. März gab die Delegation am Ausgang des Gerichts eine Pressekonferenz, an deren Ende Frau Luwadio-Ngeyisadila, deren junger Bruder Dominique Koumadio von der Polizei in Dortmund am 14. April 2006 getötet wurde, sich gewünscht hat, dass die Regierung Begegnungen zwischen der Polizei und der eingewanderten Bevölkerung fördert, damit sie verstehen, dass Migranten_innen zu töten keine akzeptable Verhaltensweise ist. Ich wende mich an alle, die gerne am Aufbau eines Orts der Verständigung mit dem Anderen und der Annäherung zwischen Menschen teilnehmen wollen. Und ich schlage vor, dass in diesem Ort die Problematik, die durch die Anwesenheit von Migranten_innen hier in Europa, genauso wie die historischen, wirtschaftlichen und politischen Ursachen dieser Einwanderung, im Zentrum unserer Überlegungen stehen.« [Rosa Amelia Plumelle-Uribe]
»Die einzige Möglichkeit, eine wirkliche Veränderung in der Behandlung dieser sozialen Gruppen zu erreichen, läge in der Einführung effektiver und nachvollziehbarer Verantwortlichkeit und Rechenschaft eines jeden Polizeibeamten, Sozialamtsangestellten, Vermieters, Gemeindeangestellten, Lehrers, die um ihre Stelle fürchten müssten, wenn sie die Regeln brechen. Im Fall von Oury Jalloh stellten sich Fragen der Verantwortlichkeit viel zu spät und die Frage ist jetzt, wie ein einzelnes öffentliches Rechtsmittel entwickelt werden kann, welches nicht Staub auf den Regalen der hohen Bürokraten Staub ansetzt, sondern Allgemeingut wird.« [Elliot Perkins]
Regina Kiwanuka
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Beobachtungen und Kommentare:
4. April 2007
Oury-Jalloh-Prozess am Landgericht von Dessau in Ost-Deutschland
Dienstag 27. März - Freitag 30. März 2007
Es war hektisch diesen Dienstag Morgen. Menschen aus allen Gesellschaftsschichten erschienen vor den Türen des Landgerichts, um zu bezeugen und den Prozess zur Erlangung von Gerechtigkeit für einen der unseren, Oury Jalloh, zu beobachten. Am 07. Januar 2005 starb Oury Jalloh eines erschreckenden Todes in der Zelle Nummer 5 im Keller eines Polizeireviers in Dessau. An Händen und Füßen gefesselt wurde er in eine Zelle gesteckt und starb eines Verbrennungstodes. Jetzt war die Zeit gekommen, von den Leuten, die ihn in die Zelle zum Sterben packten, mehr über die Details zu hören, die zu seinem grässlichen Tod führten. Die Medien schickten mehr als zwanzig Vertreter von vielen verschiedenen Anstalten.
Nach 26 Monaten vehementer Kampagnen und Proteste der Oury-Jalloh-Initiative, welche von Engagierten und MenschenrechtsaktivistenInnen verschiedenster Nationalität, darunter Deutschen, gegründet und getragen wurde, war das Gericht gezwungen, die zwei am Morgen des 07.Januar 2005 Dienst ausführenden Polizeibeamten Schubert und März anzuklagen.
Einige Minuten nach neun Uhr wurden die Türen geöffnet und eingerannt von vielen Männern und Frauen, die Presse drängte mit hinein mit ihrer Ausrüstung. AnwältInnen und WürdenträgerInnen verschiedener Organisationen drängten schamlos ins Innere, um einen geeigneten Platz zur Beobachtung des Tagesgeschehens zu ergattern. Der erste Verhandlungstag ließ vom Landgericht selbst den höchsten Grad von Vorurteilen ersichtlich werden. Der einzige afrikanische Zeuge zu Gunsten des Verstorbenen wurde von dem Richter selber eingeschüchtert und herzlos kreuzverhört. Der Richter versteifte sich auf die unterstellten Gewohnheiten von Oury Jalloh, insbesondere das negative Verhalten, welches als gesellschaftlich unakzeptabel gilt. Die Fragen, die er stellte kreisten um Alkoholismus, Drogenabhängigkeit und Aggressivität. Nicht eine Frage bezüglich des Grundes seiner Festnahme noch danach, ob der eine Telefonanruf zur Unterrichtung eines Freundes von seiner Festnahme erlaubt wurde oder ob er statt in eine Polizeizelle, nicht eher in ein Krankenhaus hätte gebracht werden sollen. Was das Gericht zu sagen schien, war, dass ein schwarzer Mann keine Menschenrechte verdient und daher ihm keine zu gewähren sind. So wie sie unsere Vorfahren zur Versklavung und Ausplünderung schnappten, ohne Achtung der Menschlichkeit, so verhielt es sich hier auch - eine klare Ausdehnung der Apartheid auf ein fremdes Land [???].
Der Mutter von Oury Jalloh wurden die Details der grausamen und inhumanen Art und Weise, wie Oury festgenommen, zur Polizeiwache geschleift und verbrannte, nicht erspart. Die harten Fragen des Richters, ob Oury Haschisch rauchte, ob er überhaupt eine Therapie begonnen hatte, wie aggressiv er war. Trank er Alkohol? Warum trinken Menschen? Er fuhr fort, Oury Jalloh in der Gegenwart seiner Mutter und seines Halbbruders, welche aus Guinea angereist waren, um den Prozess und den letzten Tag ihres Nahestehenden beizuwohnen, zu kriminalisieren. Das Gericht zeigte sich wie die Invasion der Aggressoren vor fünfhundert Jahren. Die Verbitterung und der Schmerz des schwarzen Mannes kristallisierten sich in dieser armen Frau, die während des ganzen Prozesses nicht aufhörte, um ihren Sohn zu trauern.
Herr Andreas Schubert, der Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizeiwache, unter dessen Ägide innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren zwei Gefangene in der selben Zelle starben, ist ein arroganter und sehr von sich überzeugter Mensch. Er schien nicht von den Ereignissen berührt zu sein, keine Anzeichen der Reue. Für ihn handelte es sich bloß um einen weiteren Todesfall in einer Polizeizelle. Wie viele weitere Tode wird er ignorieren bis der Arm des Gesetzes einschreitet? Er ist die Verkörperung der Kolonialherren, welche grauenvoll das Leben aus unseren Vorfahren saugten, die versuchten, sich des verabscheuungswürdigen Terrors des Kolonialismus zu widersetzen.
Alle Polizeibeamten, alle ZeugInnen verneinten und widersprachen vorherigen Aussagen während dieser vier Tage. Das entspricht der bedeutungslosen Unabhängigkeit in den ehemaligen Kolonien. Afrikanische Führer und Unabhängigkeit sind bloß ein Zerrbild, um die Dummen zu verdummen, denn Afrika ist nach wie vor von Kolonialismus, anhaltender Plünderung von natürlichen und menschlichen Ressourcen, geschlagener und zu Tode verbrannter Menschen, der Ausweitung von Apartheid und nicht länger versteckter Ausmerzung beherrscht. Viele Details wurden umgangen durch ein “Keine-Aussage” - das gilt insbesondere für das von Herrn Schuberts geführte rassistisches Telefongespräch mit dem Doktor. Die Aggressoren von vor fünf hundert Jahren nannten uns bei unfass- und unvorstellbaren Namen - Affen, des Lebens unwürdige Gorillas, während sie zur selben Zeit das Leben in uns erstickten. Wo bleibt die Beachtung der Internationaler Konventionen für Flüchtlinge? Alle Zeugen versicherten, dass sich am Körper von Oury Jalloh nirgendwo ein Feuerzeug befand. Wo kam also das Feuerzeug her, dass den verhängnisvollen Brand auslöste? Wer schleuste es ein? Wer verbrannte Oury Jalloh und was war das Motiv? Nach den Zeugenaussagen der ersten vier Tage verbrannte die deutsche Polizei Oury Jalloh lebendigen Leibes. Herr Schubert hat nicht zögerlich auf den Feueralarm reagiert - er hat ihn einfach ignoriert. Nach Jalloh wurde zwischen 10.00 und 11. 54 Uhr hin und wieder geschaut, um zwölf Uhr haben sie ihn dann brennen lassen. Ist es nicht erstaunlich, wie alle Polizeibeamten ihre zeitliche Orientierung für die letzte Stunde verloren haben? Dass der schwarze Rauch so unerträglich war, aber sich keine Zeichen von Feuer einstellten! Wieviel Zeit bedarf es, bis sich schwarzer Rauch entwickelt in einer Wache voll mit Polizeibeamten? Verblüffenderweise weisen alle Polizeibeamten für den 07. Januar 2005 Gedächtnisschwächen in Bezug auf die Frage, wer und wie viele anwesend waren, auf. Die widersprüchliche Aussage Schneiders, “nachdem wir ihn gefesselt hatten, ließen wir ihn einfach da”, besagt alles. Viele Fragen erwachsen aus dieser Aussage.
Des weiteren bestätigt die Angst in den Augen des Anwalts der Verteidigung, Herrn Sven Tamoschus, welche der Zeugenaussage des Beamten Schneiders galt, viel mehr als nur das offenbar ersichtliche. In einer Dreistigkeit, die erschreckend ist, wurde der Vollzug der Gerechtigkeit ständig behindert. Herr Schneider und Herr März verhafteten Jalloh am 07.Januar 2005. Wer sonst wäre besser in der Lage, zu erklären, was wirklich an diesem Tag geschah, als die Täter selber? Die Art und Weise wie Herr Schneider die Ereignisse schildert, dass Jalloh sehr mutig gewesen sei, dass er der Polizei etwas entgegnete, dass er keine Angst hatte und ihnen überdrüssig war. Die Polizei war sehr wütend und aggressiv. Wie Schneider vorführte, schupsten sie ihn kopfüber, steckten ihn ins Auto und fuhren ihn in das drohende Inferno. Hat er geschrien? Hat er nach Hilfe gerufen? Wurde er bevor er zu Kohle verbrannte bewusstlos geschlagen oder ließen sie ihn es spüren? “Im Keller gab es sowieso nichts brennbares, er ist gefliest”, sagte ein Beamter. Wurde Oury Jalloh als eine der Fliesen gezählt? Und woher kamen die Wasserpfützen in der Zelle Nummer 5? Wird die Welt jemals die wahren Umstände hinter der berüchtigten Tat kennen lernen? Dieser unverständliche Tod von Oury Jalloh, Hände und Füße gefesselt, an die Wand gebunden und auf einer Matratze liegend, in Gewahrsam genommen von Polizeibeamten, die einen Eid zur Wahrung und nicht Zerstörung von Leben abgelegt haben, steht für Apartheid, erweiterten monströsen Kolonialismus, Kapitalismus, Imperialismus und vor allem für die verachtenswerten Versuche und Vorstellungen der weißen Rasse, die afrikanische auszulöschen.
Oury Jalloh wurde kriminalisiert, in dem er als Alkoholiker, als Drogenabhängiger mit aggressivem und ungebührendem Verhalten, als Suizidgefährdeter, dargestellt wurde. Um ihre barbarischen Grausamkeiten zu rechtfertigen, ist das System bereit, bis ans äußerste zu gehen, damit die Polizei aus der Verantwortung entlassen wird und um den Willen und die Würde des afrikanischen Menschen zu brechen. Wenn wir umgebracht wurden, sollen ihre Taten für immer gerechtfertigt werden, in dem sie uns kriminalisieren und wir dagegen keine Stimme haben.
Wir müssen diese gezielte kriminelle Anstrengung, den afrikanischen Menschen aus dem Universum zu beseitigen, aufzeigen und abweisen. Der Tod von Oury Jalloh ist ein bedeutsames Zeichen für den Verusch dieser Beseitigung.
Ich heiße Regina Kiwanuka. Ich bin ein politischer Flüchtling und eine Menschenrechtsaktivistin in Deutschland. Mein Vater Benedicto Kiwanuka war der erste Premierminister und der erste Präsident des Obersten Gerichtshof in Uganda. Er wurde am 21. September 1972 aus den Kammern seines Obersten Gerichtshof geschleift und anschließend brutal von den Handlangern Idi Amins umgebracht. Er starb eines langsamen und qualvollen Todes als er bei lebendigem Leibe in Stücke geschnitten wurde. Bendedicto Kiwanuka starb im Kampf für die Stimmenlosen wie Oury Jalloh. Ich verbinde seinen langsamen und qualvollen Tode mit dem von Oury Jalloh, weil es sich um die Herrschaft und Macht der Aggressoren handelt. ZEIGT MIR EINEN ANDEREN PLANETEN OHNE DIESE AGGRESSOREN UND ICH WERDE GEHEN. Regina Kiwanuka in Nürnberg.
Wolf-Dieter Narr
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Ostersonntag, den 8.4.2007
Splitter, Augenblicke und einige Reflexionen meiner Prozessbeobachtung
Die Antirassistische Initiative organisierte anlässlich des Oury-Jalloh-Prozesses, genauer des Verfahrens gegen die staatsanwaltlich Angeklagten Polizeibeamten Schubert und März vor dem Landgericht zu Dessau eine Prozessbeobachtung einer international ausgewählten Gruppe von Teilnehmenden. Als Mitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie gehörte ich dazu. Die erste Etappe des Verfahrens gegen Schubert/März fand vom 27.3. bis zum 30.3. 2007 in Dessau statt. Wie lange es währen wird, ist ungewiss. Es dürfte sich bis tief in den Juni 2005 erstrecken. Die Mitglieder der Dessauer Polizei Schubert und März sind der Körperverletzung durch Unterlassung bzw. der fahrlässigen Tötung halber angeklagt. Am 7. Januar 2005 ist der gerade 21-jährige Oury Jalloh gefesselt bei lebendigem Leib im kellergeschossigen “Gewahrsamstrakt” des Dessauer Polizeigebäudes und dort der Zelle 5 kurz nach 12 Uhr mittags verbrannt/erstickt.
Alle Einzelheiten dieses schrecklichen Todes sind fragwürdig. (1) Warum haben zwei Frauen, die Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar um 8.30 Uhr herum bei ihrer Arbeit im Freien belästigt haben soll, sogleich die Polizei gerufen - von sexueller Belästigung oder gewaltsamen Übergriffen wurde von den als Zeuginnen am 28.3.2007 noch einmal vernommenen Frauen nicht gesprochen. Auch von einer Alkoholfahne wurde nicht berichtet, allenfalls von seltsamem wie unter Drogen stehendem Verhalten (das mühelos auf Sprachschwierigkeiten des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh zurückgeführt werden könnte). (2) Warum hat die herbeigerufene Polizei Oury Jalloh, der sich wohl ein wenig wehrte, sogleich mit Handschellen gekettet und ins Polizeigebäude gebracht. (3) Warum ist Oury Jalloh dort, auch wenn er sich nach wie vor unwillig festnehmen und festhalten ließ, in der Zelle 5 des sogenannten Gewahrsamtrakts auf einer Matratze an Händen und gespreizten Füssen gefesselt und liegen gelassen worden? (4) Warum hat der herbeigerufene Mediziner, der Oury Jalloh Blut abnahm und feststellte, er stehe unter Alkohol- wie Drogeneinfluss, die polizeilich repressive Überdetermination, des gefesselten Zwangsliegens von Oury Jalloh geduldet? (5) Wie kommt es, dass nicht fortlaufend nach Oury Jalloh gesehen worden ist. Genügen die neuerlichen Abhör- und Brandalarmtechniken, einen zeitweilig Inhaftierten und dazuhin ohnmächtig Gefesselten a-sozial technisch “gewahrsam” zu überwachen? (6) Warum hat der Polizeibeamte Schubert drei Stockwerke vom zwangsgelegten Oury Jalloh entfernt - ca. 60 Meter - Geräusche, auch Brandalarmzeichen indolent mehrere, mutmaßlich entscheidende Minuten lang leiser gestellt und ignoriert? (7) Wie ist es möglich, dass der vorweg, als er nämlich in Haft genommen worden war, von zwei Polizeibeamten, darunter Herrn März körperdetailliert abgetastete Oury Jalloh, ein Feuerzeug verstecken konnte, mit dem er dann gefesselt seine an sich schwer brennbare Matratze entzündet haben soll; und diese so schnell brannte/qualmte, dass er daran in wenigen Minuten verbrannte und erstickte.
Diese Fragen sind nicht genug. Rund um jede einzelne ergeben sich weitere. Sie beziehen zusätzliche Personen, vor allem im Polizeigebäude Beschäftigte und die Organisation der Polizei in Dessau insgesamt in die nötige Detektei, also die Aufdeckung des Geschehens und seines institutionellen wie persönlich habituellen Kontextes ein. Ich habe nur einige davon aufgelistet, um die folgenden Informationen, Wahrnehmungen und Feststellungen meinerseits Dritten einigermaßen nachvollziehbar zu machen.
I. Meine Beobachtungszeit: vom Dienstag, den 27.3. 2007 gegen 8.30 Uhr bis Donnerstag, den 29.3.2007 gegen 16.30 Uhr. Die meisten Mitglieder der Beobachtungsgruppe nahmen am gesamten ersten Abschnitt teil. Dieser währte bis zum 30.3.2007 einschließlich.
II. Beobachtungsort Gerichtsgebäude Willy-Lohmann-Straße zu Dessau und der darin befindliche Gerichtssaal
a) Als ich am Morgen des 27.3.2007 gegen 8-30 Uhr vom nahegelegenen Dessauer Bahnhof kommend ans vergleichsweise moderne Gerichtsgebäude herankam - ich hatte nicht wie die anderen Beobachterinnen/Beobachter schon die Nacht zuvor in Dessau zugebracht -, fiel mir die vergleichsweise massive polizeiliche Bewachung auf. Die Polizeibeamten waren großräumig herangezogen worden. Sowohl auf der Vorder- wie der Rückseite des Gebäudes standen mehrere polizeiliche Mannfrauschaftswagen. Später entdeckte ich im Vorraum des Gerichtssaals, dessen Ausgang gleichfalls polizeilich geschützt wurde - wie auch die Aufgänge zu den weiteren Stockwerken -, wenigstens einen Polizeihund. Während all der drei von mir verfolgten Prozesstage war immer erneut heftiges, wie ich vermute Polizeihundegeheul zu hören.
b) Zusätzlich zur massiven polizeilichen Bewachung, die sich ohne Verhältnis zu irgendeiner erkenntlichen oder vorweg ausmachbaren Gefahr darstellte - Ausdruck antizipatorischer Gewaltphantasien des Gerichts und der sonstigen zuständigen Behörden (?!) -, standen am Eingang der Vorder- und Straßenseite des Gebäudes, zu dem man einige Stufen hochgeht, eine gedrängte, aber nicht geballte Gruppe von - pauschal geschätzt - ca. 40 Personen. Wie ich später feststellte, war die Mehrheit der im Gerichtssaal untergekommenen Personen schon zuvor eingelassen worden. Die vor der Eingangstür wartende Gruppe setzte sich vor allem aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die mit dem in jedem Fall polizeischuldhaft verbrannt/erstickten Oury Jalloh schon aufgrund ihres ihm gleichen, in der BRD gegebenen minderen, nämlich nicht deutsch-staatsbürgerlichen Status sympathisierte. Ein Doktorand von mir aus Kamerun, der über von der EU und der BRD besonders geförderte Flüchtlingslager in der Ukraine und Libyen arbeitet, befand sich darunter. Ich selbst, der ich mich vordrängte, kam zwar in das Gebäude hinein. Nach einiger Wartezeit konnte ich jedoch die innere Eingangs- und Durchgangskontrollstelle, mit technischem Gerät und drei Beamten, einer Beamtin ausgestattet, nicht mehr passieren. Mir wurde bedeutet, der Gerichtssaal sei voll. Niemand werde mehr durchgelassen. Auf mein nachhaltig heftiges Insistieren hin wurde mir bedeutet, ich würde sobald in den Gerichtssaal gehen können, wiebald ein Platz frei werde. Ich solle mich deswegen an die Seite setzen. Das war dann um 11 Uhr während der ersten Gerichtspause der Fall.
c) Das Landgericht hat für dieses Verfahren tatsächlich den größten Saal im Parterre bereit gestellt. Der funktional eingerichtete Saal mit wenig erhöhtem Gericht und der Anklage, dem ortssässigen Oberstaatsanwalt ebenerdig an der Seite der Anwältin und der zwei Anwälte der Nebelklägerin/des Nebenkägers Diallo, der Eltern von Oury Jalloh, war mit ca. 60 Zuhörerinnen voll besetzt. Dennoch erscheint das Argument vorgeschoben: der gegebene Raum habe sach-, also raumzwangsartig verhindert, die ca. 20 bis 30 Personen noch hereinzulassen, denen nicht mein ‘Warteglück‚ beschieden war. Zum einen wäre es möglich gewesen, den benutzten Gerichtssaal so zu arrangieren, dass zusätzliche Stuhlreihen mit einiger Mühe hätten plaziert werden können, ohne das Verfahren und seine institutionelle “Würde” zu gefährden. Dann hätten mutmaßlich alle, die vergebens und überaus geduldig harrten, hereingelassen werden können. Zum anderen hätten das Gericht und sein Vorsitzender Richter, hätten sie denn über das nötige Verständnis samt der dazu erforderlichen Phantasie verfügt (oder holten sie die nötige Vorstellungskraft angestrengt nach), gerade in einem Verfahren wie diesem äußerstes Interesse daran haben müssen bzw. müssten es hinfort haben, gerade alle besorgten und mit gutem Grund engagierten Ausländerinnen und Ausländer, in diesem Fall vor allem Afrikanerinnen, pauschal gesprochen, uneingeschränkt beobachtend zuzulassen. Nur dann könnte unmittelbar gegenwärtig belegt werden, dass wenigstens dieses Verfahren der Rechtsprechung nicht die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger mit “rechtstaatlichen Mitteln” fortsetzt. Man führe sich immer erneut vors Auge von Gefühl und Verstand: ein Mensch, der zufällig, nicht zufällig aus Sierra Leone stammt und den Namen Oury Jalloh trägt, verbrennt gefesselt im Polizeigewahrsam!
III. Drei Verhandlungstage lang Beobachtungen im Gerichtssaal.
27.3.2007
a) Die Befragung des ersten Angeklagten, Herrn Schubert, bekomme ich, erst um 11 Uhr in den Saal gelassen nur sehr verkürzt mit. Meinen Eindruck, dass sich keine neuen Aspekte ergeben hätten, wird aus der Mitbeobachtergruppe bestätigt.
b) Ab ca. 14 Uhr befragt vor allem Richter Steinhoff einen Mann aus Sierra Leone, der mit Oury Jalloh in Dessau in einer Wohnung, nicht einem Zimmer zusammengelebt hat. Richter Steinhoff hat sich offenbar ein Bild von Oury Jalloh zurechtgelegt oder benutzt jedenfalls ein solches Bild als motivierenden Hintergrund seiner Fragen. Das wird aus der Sequenz seiner insistierenden Fragen erkenntlich. Oury Jalloh, der in Dessau von Gutscheinen zu leben hatte, das gibt sein Mitbewohner an - die grund- und menschenrechtlich gewertet würdewidrige Schlechtscheine darstellen -, soll Richter Steinhoff gemäß als jemand erkannt werden, der unzuverlässig, wahrscheinlich alkohol- und von anderen Drogen abhängig, schon früh gezeigt hat, dass er mit seinem Leben in Dessau nicht zurecht kommt. Sein Mitbewohner gibt jedoch den fast rhetorisch gestellten Fragen keine passenden Antworten. Er schweigt sich eher aus. Oder er versteht die Fragen nicht, da es sich mit seinen Deutschkenntnissen so verhalten könnte wie möglicherweise denen Oury Jallohs. Worin die Sparsamkeit der Antworten des Zeugen jedoch immer gelegen haben mag, die Art, wie der Richter cholerisch aus der Rolle fiel - oder schlimmer: erst in eine solche fand -, kann nur angemessen beobachtet werden, wenn man den Frage-Ton, die Fragenfolge, die konstruktivistisch vorgegebenen Frageninhalte beachtet. Der Befragte sollte ohne jedes richterliche Verständnis dafür, dass dem Befragten die deutsche “Gerichtskultur” kaum verständlich sein konnte, geradezu in Richtung erwarteter Antworten “genotzüchtigt” werden. Suggestive Fragen sind auch ansonsten oft an der Reihe, allerdings nicht nur vom Richter gestellt. O-Ton Steinhoff: “Stellen Sie sich vor Augen!” (und das wohlgemerkt bei einem Mann, der des Deutschen möglicherweise nur gebrochen kundig ist. Das ungleiche Sprachniveau fällt auch gegenüber originär bundesdeutschen Zeuginnen/Zeugen auf). Wäre ich an der Stelle des Befragten gewesen, ich hätte mir Ton, Inhalt und sture Fragenfolge des nur noch sich selbst erkennenden Richters nicht gefallen lassen. Das war meines Erachtens der Tiefpunkt der ersten drei Tage. Er entdeckte strukturelle Vorurteile und Unfähigkeiten im Fragehabitus des Richters. Ihm will ich ansonsten, da ich ihn nur aus diesen drei Tagen kenne, nicht zu nahe treten.
c) Von ca. 15.30 bis 18.00 Uhr wurden hintereinander die beiden Frauen befragt, die sich am Morgen des 7.1.2005 von Oury Jalloh belästigt fühlten und schließlich die Polizei auf den Plan riefen. Noch mehr als zuvor fällt bei diesen beiden Zeuginnen auf, wie skandalös es war und ist, dass das Verfahren erst ca. 2 ¼ Jahre nach dem Verbrennungsfall im Polizeigewahrsam stattfindet. Darum sind Erinnerungslücken ein prozessdurchgehender Refrain. Darum halten Richter, Staatsanwalt und die anwaltlichen Vertreter der Nebenklage vor allem den Zeuginnen und Zeugen immer erneut aktenkundig frühere Aussagen aus ihren polizeilichen Vernehmungen vor (auch diese haben übrigens erst ca. 3 Wochen nach der ‘institutionellen Tat‚ Ende Januar 2005 stattgefunden, die personell nur indirekt durch mehrere Personen repräsentiert wurde). Bei den Antworten beider Zeuginnen fällt auf, dass der Grad und die Intensität jeder Form von möglicher Belästigung durch Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar 2005 verglichen mit seiner Festnahme und gewahrsamen (!) Fixierung geradezu lächerlich gering gewesen zu sein scheint. Hinsichtlich der Fragen der Verfahrensbeteiligten erstaunt, dass von keiner/m der Fragesteller versucht wird, herauszufinden, welche Motive die beiden Frauen zu ihrem Polizeiruf veranlasst haben könnten, Fragen, die ähnlich an alle später Involvierten zu richten gewesen wären.
28.3.2007
d) Kurz nach 9 Uhr Zeuge Meyer, Polizeibeamter, Kontrolleur des Gewahrsamtrakts. Die Kontrolle, einzige von mir beobachtete Auffälligkeit der ansonsten nicht weiter erhellenden Befragung, die Kontrolle des Gewahrsamtrakts sei seit dem 7.1.2005 “komplizierter geworden”. Frage: wie geschah sie zuvor; offenkundig - vgl. die Fragen am Eingang dieses Berichts - unzureichend. Nach 11.20 Uhr der 2. vernommene Polizeibeamte - Herr Semmler - an diesem Morgen: er kann sich an die Flüssigkeit, den Flecken aus Flüssigkeit nicht erinnern, der in Zelle 5 festgestellt worden ist. Auffällig erneut: nach dem 5.1.2005 ist der Gewahrsamtrakt verlegt worden. Die Regeln, die für ihn gelten sind erheblich verändert worden. Das gilt vor allem für die Sicherheitsvorkehrungen. Die Kontrollen dessen, was in den Zellen geschehe, seien häufiger, die Schulung der mit der Kontrolle Befassten strikter (seltsam, dass niemand der Fragekompetenten erkundet, welche Regeln heute, welche seinerzeit gelten bzw. gegolten haben). Um 16 Uhr wird die Putzfrau der Zellen, Frau Gall, einvernommen. Auffällig allenfalls wie wenig den Befragenden auffällt bzw. wie unvermeidlich vage und routineförmig pauschal die Erinnerungen nicht nur dieser für die Sauberkeit der Zellen vorab zuständigen Frau ausfallen.
29.3.2007
e) Ca.9.30 Uhr. Frau Freund, die in der Polizeiverwaltung tätig ist, wird vernommen. Der schon erwähnte Refrain, sozusagen der rote Faden, der sich des 2 ¼ Jahre später durch das Verfahren zieht, darauf angelegt, “Wahrheit” - zeitlich in einzelnen Handlungen und Beobachtungen fein ziseliert - herauszufinden. Richter: “Versuchen sie sich zu erinnern, ob Sie sich heute erinnern können”, welche Nummer des Telephons der angerannt gekommene Herr Schubert seinerzeit, also am 7.1.2005 um 12 Uhr und einige Minuten gewählt haben könnte. Der Richter hält vor: “Nach Ihrer polizeilichen Aussage kam noch …” Die Zeugin verharrt stumm. Bis in die Sprache nicht allein des Richters hinein, sondern der Wahrheitsfindungsfiktion des 2 Jahre danach präsent gestellten Rekonstruktionsverfahrens gemäß, an die sich alle Beteiligten halten müssen, werden erinnernde Re-Konstruktionen und ihre Rekonstrukteure permanent überfordert. Diesen Umstand belegen zusätzlich deswegen unsinnige Fragen: ob die Befragte das seinerzeitige Geschehen um 12.27 oder 12.37 zeitorten könne. Oberstaatsanwalt Preissner: “Versuchen Sie sich konkret zu erinnern, haben Sie Herrn Schubert im Spiegel gesehen?”. “Können Sie sagen, wie Herr Schubert gekleidet war?” Anwalt der Verteidigung: War Schuberts Stimme “belegt, kratzig, als er telefonierte?” (wohlbemerkt am 7.1.2005 um 12.05 Uhr herum zu erinnern am 29.3.2007). “Wie oft ist Herr Schubert in diesem Zusammenhang gekommen?”
f) Der 2. Zeuge des Tages ab ca. 11.40 Uhr, Herr Rothe, Polizeibeamter, früher bei der Feuerwehr tätig und darum eine Art Brand(schutz)sachverständiger wird kurz nach 12 von Schubert, der von unten kam, noch einmal in den Gewahrsamtrakt geschickt. “Geh noch mal runter, da ist was passiert.” Zwei Mal verneint er übrigens, vorhaltend befragt, Aussagen, die er bei der ersten Vernehmung am 25.1.2005 laut Stendaler Polizeivernehmung gemacht haben soll. Es habe zur Zeit, da er in den Trakt hinunterging und sich noch im Vorraum der Zellen aufgehalten habe, keine Chance mehr bestanden, in die Zellen zu gehen. Im Rauch habe er nur einen handtellergroßen rotglühenden Fleck gesehen. Erst um 12.20 Uhr habe er erfahren, dass Oury Jalloh “angekettet war” (und zwar von Herrn März). Der Oberstaatsanwalt versucht vergeblich vom Zeugen herauszufinden, wie er sich den Widerspruch seiner Aussagen vom 25.1.2005 im Rahmen der Stendaler Polizeivernehmung und seinen heutigen Aussagen erkläre (der möglicherweise Salto Springende soll beim Springen seinen eigenen Sprung mit dem Stand vorweg gleichzeitig erklären). Eventuell essenziell in Sachen Anklage, in jedem Fall institutionell signifikant für die Sorgfalt der Polizei und ihre immer bestehende Ordnung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern: Im Zellentraktteil selbst befand sich kein Feuerlöscher. Der Fall gefesselter Menschen, damit sie sich im Fall eines Brandes selbst helfen könnten, war nicht vorgesehen. Die ab 14.55 Uhr befragte nächste Zeugin, Verwaltungsbeamtin im polizeilichen Finanzwesen brachte über das nicht nur von ihr explizit und impliziert wiederholte: “weiß nicht (mehr)” keine zusätzlichen Informationen und Aspekte ein - jedenfalls, soweit man das von ihr Berichtete isoliert betrachtet.
Ende meiner Beobachtungszeit.
Einige erste Verallgemeinerungen in geringer Abstraktionshöhe abständig vom Verhalten und den Äußerungen der Verfahrensbeteiligten
Gerade wenn man die erste Phase des Verfahrens gegen Schubert/März im Todesfall Oury Jalloh am 7.1.2005 nicht sogleich in seinen angemessenen Kontext stellt, sondern induktiv nur von den drei ersten oder zusammen mit den von mir erhaltenen Berichten den ersten 4 Prozesstagen beurteilt, drängen sich folgende empirischen Verallgemeinerungen auf:
- alle irgendwie an der Affäre mit tödlichen Ausgang, an der Gewahrsamnahme von Oury Jalloh vom Morgen des 7.1.2005 bis zum Eintreffen der Feuerwehr um ca. 12.30 Uhr Beteiligten haben bestenfalls unbedacht, schlimmerenfalls ohne die gebotene Wahrnehmung eines anderen Menschen gehandelt;
- das, was insbesondere im Umkreis der Polizei seit der Inhaftierung Oury Jallohs geschehen oder vor allem nicht geschehen ist, kann günstigstenfalls als institutionalisierte Achtlosigkeit, Schlamperei und als ein bedrückender Mangel an Vorstellung für den polizeiunterworfenen Anderen bezeichnet werden. Hier beginnt die “Banalität des Bösen”;
- alle vielleicht noch entschuldbare Schlamperei im einzelnen übertrifft zum einen der Mangel an Brandschutz; zum anderen der Mangel an Sorgfalt im Umgang mit polizeilich ohnmächtig gemachten Personen; zum dritten der Mangel an nicht bürokratisch und technologisch arbeitsteiliger Kümmernis um eben solche total abhängig gemachte Personen;
- der während der ersten vier Prozesstage immer erneut genährte Verdacht hat sich verstärkt: über unentschuldbaren institutionellen und personellen Mängel hinaus dürfte die institutionalisierte, mutmaßlich vom gesellschaftlichen Kontext bestärkte Achtlosigkeit, wenn nicht das Missachten, gar die Herunterachtung von Ausländern eine letztlich tödliche Rolle spielen, insbesondere wenn ihre Hautfarbe nicht ins Bild passt. Diese Missachtung verbinden die Polizei als schlampiger Ordnung - nicht akzeptabel bei einer Institution, die angeblich legitime Gewalt ausübt - gegenüber ihr ausgesetzten Menschen mit dem Verhalten (Habitus) ihrer Beschäftigten und umgekehrt;
- dafür, dass dem so ist, hat nicht zuletzt der hier ansonsten nicht in seiner Leistung zu würdigende Vorsitzende Richter gesorgt. Er hat nicht nur unnötig und ohne Zeit zu sparen, die AnwältInnen der Nebenklage verschiedentlich gehemmt und unterbrochen. Er hat vor allem den einstigen Wohnungsnachbarn von Oury Jalloh in einer Weise mit einseitigen Fragen gedrängt und geradezu zu erpressen gesucht, dass sein Mangel an Vorstellungskraft für den (auch kulturell) anderen ebenso offenkundig wurde, wie sein Vor-Urteil, was Oury Jalloh und sein Verhalten angeht;
- wie manche anderen Strafverfahren auch leidet dieses insbesondere darunter, dass es, wollte man tatsächlich die allemal schwierige Wahrheit herausfinden, fahrlässig viel zu spät angesetzt worden ist. Schon am Beginn wurden die meisten Zeugen zu spät vernommen. Die Art der Zeugenvernehmung über 2 Jahre nach dem Tod Oury Jallohs, den man fast einen “strukturellen Mord” nennen könnte, lebte von einer Reihe oben berührter, hier nicht mehr zu wiederholender Fiktionen. Sie ließen den Prozess entgegen dem Ernst seines Gegenstands, dem Tod eines Menschen, nicht selten zu einem Theater dritter Klasse geraten;
- der Umgang mit dem “Volk” einschließlich der ausländischen Bürgerinnen und Bürger zu monieren, die sich im übrigen erstaunlich selbstdiszipliniert verhielten. Nicht nur wurde ein Teil desselben ohne Not ausgeschlossen. Vielmehr behandelte der Vorsitzende Richter die im Gerichtssaal Anwesenden beim geringsten Laut in einer autoritären Weise, die sich der Beobachter, Teil derselben, nur um willen seiner Beobachtung gefallen ließ.
Anhang
Einige verdichtete Äußerungen
(1)
Angekettet verbrannt
Oury Jalloh
Am 7.1.2005 um 12.05
Im sogenannten Gewahrsamstrakt seiner Zelle 5 zu Dessau.
Um 9 Uhr morgen,
der Feststellung seiner ´Identität´ halber und angeblich um seiner Ausnüchterung willen
auf einer fast unbrennbaren Matratze
schutzlos gegen Feuer,
schutzlos gegen systematisch achtlose Menschen fixiert,
zu Tode gebracht vorurteilspolizeilich
ein Spiegel bundesdeutsch vergangener Gegenwart.
(2)
Was für ein Frühlingstag
Knospen überall, Vogelzwitschern
Lichtvoll sonnenseits, lichtvoll im Innern des polizeilich-hündisch bewachten Gerichtssaals.
ZeugInnen werden vernommen. Sie wissen
Fast nichts mehr.
Dass und wie am 7. Januar vor über zwei Jahren
Oury Jalloh jämmerlich mörderisch um High Noon verbrannte.
Polizeikettig fixiert, angeblich um auszunüchtern
Über drei Stunden voll Unruhe und Jammern und Schreien -
Niemand jedoch zu hören. Polizeiohren taub technisch verstärktem Lärm zum Trotz. Wer hörte schon Schwarze?!
Was für ein Verfahren
Mehr als zwei Jahre danach
Lüge der Wahrheitssuche deutschen Gerichts
Die Kunst im Zeit- und Erinnerungsloch zu finden. Was man zuvor
Hineingesteckt.
Das Urteil, wie immer es fällt, wird falsch
Strukturen, Funktionen deutscher Vorurteile, der Personen, die sie körpern -
Sie bleiben.
Und Jallohs Mutter
Am ersten Tag zugegen,
Weint bitterlich, heult das Unsägliche -
Sie verbirgt ihr -, sie verbirgt unser Gesicht.
(3)
Befragung als Antwort
Er teilte eine Wohnung
Mit Oury Jalloh -
Wie lebte er, fühlte er, trank und tablettierte er sich,
war er apathisch oder übernervös
was für ein Mensch war er ganz innen
so dass wir uns draußen beruhigen können
Hinterher. Wenn mit ihm alles vorbei ist.
Also hetzte fragend der Richter
Den armen Mann aus Sierra Leone von dorten, woher Oury Jalloh kam.
Und kam sich schrecklich aufgeklärt vor, Bescheid wissend dieser Richter
In einem aufgeklärten Land, innovationentollvoll.
Ach, darum durfte Oury Jalloh,
den gab’s einmal hört her und staunet,
ach, darum durfte ihm kein Geld anvertraut werden
von eigener Arbeit nicht zu reden.
Ach, darum musste er - unaufgeklärt gab er sich nicht als das aus, was er war -
Ein deutscher Mitesser,
bis er’s denn wusste, fixiert werden.
Streng ein aufgeklärtes Land. Für alle, die es noch nicht sind,
gilt stramm deutsch und europäisch unioniert total:
integriert euch oder haut ab. Mögt ihr immerhin humanitär noch eine Weile Lager finden.
Splitter, Augenblicke und einige Reflexionen meiner Prozessbeobachtung (II. Teil)
19.4.2007 – Vor und im Gerichtssaal
Ca. 8 Uhr. Vor dem Gerichtsgebäude warten erheblich weniger Leute, die eingelassen werden wollen als am 27.März. Die Polizei ist präsent. Sie tritt jedoch in Wagenausstattung und sichtbaren Video-Kameras erheblich weniger in Erscheinung. Ich habe den Eindruck, alle, die an der Verhandlung teilnehmen wollten, sind in den ebenerdigen Gerichtssaal gelangt. Das Gebäude wird intern nach wie vor auf allen Absätzen seiner drei Geschosse polizeimannfraulich im ’Doppelpack’ bewacht. Der sichernde Aufwand steht trotz seiner sichtlichen Verminderung erneut außer Verhältnis zu erkenntlicher oder auch nur aufgrund von Indizien ahnbaren Gefahr. Eigendynamik des etablierten Sicherheitswahns! Auch Polizeihunde sind sichtbar. Allerdings nicht im Vorraum.
Ca. 9.15 Uhr, angeführt vom leitenden Richter betreten die 5 Berufs- und Laienrichter den sich erhebenden Gerichtssaal. Ich bleibe sitzen. Ich mache die symbolische Verbeugung im Stehen vor den Richtern aus demokratischen Erwägungen nicht mit (mein Landsmann Fritz Teufel bleibt in dieser Hinsicht unerreichtes Vorbild). Die Richter inkorporieren das abstrakte Gericht als Ausdruck des Gewaltmonopols. Sie repräsentieren in ihren Roben den Anspruch, Recht im Sinne von gefundener Wahrheit im Namen des Volkes zu sprechen, also Gerechtigkeit zu üben. Diese gewaltmonopolbegründete „Wahrheit“ kann jedenfalls als Wahrheit nicht gelten. Sie wird auch durch das Verfahren nicht eingeholt (siehe zu einigen Aspekten weiter unten). Während sich das Gericht etabliert, kommt es in den hinteren Reihen der Teilnehmenden zu einer heftigen Debatte. Wie ich derselben entnehme – später höre ich, der vorn unter den Teilnehmenden sitzende Staatsschutzbeamte habe einen diesbezüglichen Hinweis gegeben -, hat sich ein stadtbekanntes Mitglied der NPD in der letzten Reihe außen zu den weitgehend ausländischen Teilnehmenden gesetzt. Diese protestieren lautstark und heftig dagegen, dass ein verkörpertes Vorurteil an einem Verfahren teilnehme, das dem Todesfall Oury Jalloh gilt. Jallohs Tod wird erstlich und letztlich als Ausdruck von vorurteilsgeprägtem Verhalten begriffen, das in öffentliche Institutionen und die Verhaltensweisen ihrer Vertreter eingesickert ist. Nach wenigen Augenblicken komplimentieren Vertreter der Gerichtspolizei den NPD-Mann aus dem Saal. Die Einvernehmung der Zeugin beginnt. Später, nach der Pause, stellt der Vorsitzende Richter, an die nicht nachdrücklich argumentierenden Anwälte der Nebenklägerin und das anwesende „Volk“ gewandt, emphatisch fest: es gehe nicht an, das irgendeine Person, welcher Meinung immer sie anhänge, vom öffentlichen Gerichtsverfahren ausgeschlossen werde. Er werde einen solchen Ausschluss nicht dulden. Er sei nach keinem Verständnis der Grundrechte zu halten.
9.20 Uhr. Frau Beate Höpfner, von ihrem Anwalt begleitet, wird ganztägig einvernommen. Frau Höpfner war am 7.1.2005 als Polizeiobermeisterin im Polizeigebäude der Wolfgangstrasse und seinem Gewahrsamtrakt präsent. In seiner Zelle 5 ist Oury Jalloh um die Mittagszeit des 7. Januar 2005 an Armen und Beinen fixiert verbrannt. Frau Höpfner fungierte seinerzeit als Mitarbeiterin des Angeklagten Oberwachtmeisters Schubert. Sie war am polizeilichen Ort des Geschehens oder Nicht-Geschehens, seitdem Oury Jalloh von einem Streifenwagen in der Wolfgangstraße abgeliefert worden ist. Sie hatte schon zuvor den Anruf der Frauen, denen Oury Jalloh aufgefallen war, entgegengenommen, hat den Arzt gerufen, der Oury Jalloh Blut entnehmen sollte, hat ca. 10.30 Uhr mit ihm geredet, sein verständliches Deutsch und sein Verlangen, frei gelassen zu werden, gehört und die Folge oder Nicht-Folge der Überprüfungen von Oury Jallohs Ergehen einschließlich der Handlungen bzw. Nichthandlungen vom verantwortlichen Polizeibeamten Schubert wahrgenommen. Darum stellt Frau Höpfner aufgrund ihrer früheren Aussagen eine hauptsächliche Belastungszeugin des Angeklagten Schubert dar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft beruht zu guten Teilen auf Auskünften, die Frau Höpfner bei drei Befragungen, die der Anklage und dem Prozess vorweggegangen sind, gegeben hat: der Polizei kurz nach dem Todesfall; einem Anwalt im März 2005, dem Frau Höpfner später ihr Vertrauen entzog (ohne sich in der aktuellen Befragung dazu einzulassen); der Staatsanwaltschaft.
Am 19.4 2007, also 2 Jahre, 3 Monate und 12 Tage nach dem Vorfall und gleichfalls ca. 2 Jahre nach ihren eigenen Darstellungen des Geschehens vor, während und kurz nach der lebendigen Feuerbestattung Oury Jallohs im Polizei g e w a h r s a m gab Frau Höpfner erneut Zeugnis, zum 4. Mal unter Eid, über den 7.1.2005 aus ihrer Sicht als mit für den inhaftiert-fixierten Oury Jalloh zuständige Polizeibeamtin (als Polizeibeamtin ist sie nach dem 7.1. 2005 – sie hat noch am 8.1. 2005 ihren üblichen Dienst getan – nach erheblichen gesundheitlichen Schwierigkeiten aufgrund einer Initiative des sachsen-anhaltlichen Innenministeriums im Polizeidienst versetzt worden).
Die hoffentlich vom Gericht in allen Lauten aufgenommene, mit Pausen bis in den Abend ca. 18.15. Uhr dauernde und allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellte Vernehmung von Frau Höpfner – aufgenommen, wohlbemerkt, nicht nur dort, wo sie sich als Worte formten – soll hier nicht, soweit die Notizen reichen, in ihrem Verlauf nachvollzogen werden. Nur einige wichtige Eindrücke und Aspekte dieser Vernehmung einer Schlüsselzeugin sind festzuhalten.
- Frau Höpfners 4. Einlassung zu den Vorgängen am 7.1.2007 zeichnete sich allgemein dadurch aus, dass sie Kernaussagen ihrer früheren, dem Vorgang ungleich näheren Vernehmungen widerrief, verwischte oder sich ihrer nicht mehr erinnerte. Als müsse sie über sich selbst in ihrer früheren Amtseigenschaft zu Gericht sitzen und sähe ihre Hauptarbeit darin, sich und ihre seinerzeitigen Beobachtungen jetzt zu vernebeln, da’s prozessernst wird, da ihre Aussagen mögliche strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.
- Die Begründungen, die Frau Höpfner am 19.4.2007 dafür vortrug, warum ihre seinerzeitigen Aussagen nicht mehr zu halten seien, lassen in der Abwägung, welcher ihrer Aussagen mehr Wahrheitsnähe und mehr Plausibilität zukomme - ihren ersten drei Aussagen eher kumulativer Evidenz oder ihrer Aussage am 19.4.2007 -, die Waagschale ihrer aktuellen Falsifikationen früherer Aussagen als zu leicht nach oben schnellen. Unter anderem folgende Indizien, aus ihren eigenen Aussagen bzw. ihrem Verhalten gewonnen, deuten darauf hin:
- sie habe ihre Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung nur so „herausgesprudelt“;
- sie habe erst später „die innere Kraft gehabt“, die Protokolle ihrer Aussagen, zu überprüfen;
- sie habe unter Schock gestanden;
- sie habe zunächst nicht geahnt, dass ihr Zeugnis so wichtig werden könne;
- Frau Höpfner bewegte dadurch, dass sie sich im Zusammenhang aller wichtigeren Fragen und Aussagenverhalte kurz weinend verkrampfte. Die dadurch bewegten Beobachter (so ich, WDN) ernüchterten freilich, sobald erkenntlich wurde, wann und wo diese Weinkrämpfe einsetzten; sie schienen nicht primär das aus dem schrecklichen Tod Oury Jallohs nachwirkende Mitleid zu dokumentieren, sondern eher auf eigene Schuldgefühle hinzuweisen und den Versuch zu belegen, sich selbst im Sinne des Schutzes durch Emotionen aus dem Verfahren herauszunehmen;
- der aus fast allen Polizeiprozessen bekannte esprit de corps, dort also, wo Polizeibeamte eigeninteressiert, gar als Angeklagte beteiligt waren, liegt auch im Falle von Frau Höpfner nahe. Dieser „esprit“ dürfte längerfristig nachhaltiger wirken.
- Die Feststellung des Oberstaatsanwalts gegen Ende der Befragung lässt sich nur unterstreichen: Frau Höpfner habe, so der Oberstaatsanwalt, sich überall dort genau erinnert, wo sie aktuell nicht peinlich befragt worden sei: nämlich bis ca. 11 Uhr und nach 12.15 Uhr. Überall dort aber, wo es im Sinne der insgesamt nicht hart insistierenden Fragen von Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwälten beider Seiten darauf angekommen wäre, genau zu erinnern bzw. die eigenen Erinnerungen der ersten Einlassungen genau zu bestätigen oder begründet zu widerrufen, habe Frau Höpfner das Weintuch herausgezogen oder ihre Aussagen mit Erinnerungslücken gefüllt.
- Soweit es die Befragenden in ihren diversen Rollen und Funktionen angeht, ist auffällig, dass die Fragen unbeschadet der darin gründenden Differenzen um die entscheidende Stunde zwischen ca. 11 Uhr und 12.15 Uhr kreisten. Probleme der Polizeiorganisation, möglicher institutionalisierter und also habitualisierter Vorurteile blieben ebenso weitgehend aus dem Fragespiel wie genauere Nachfragen zur Festnahme, zur Fixierung, zur erzwungenen Identitätsfeststellung u.ä.m.
20.4.2007
9 Uhr Brandoberamtsrat Kühnhold, am 7.1.2005 nach 12.19 Uhr im Einsatz, den Zellenbrand im Polizeigebäude zu löschen.
Von der ca. 1 ½ Stunden währenden Vernehmung von Herrn Kühnhold könnten unter anderem folgende Aussagen von Interesse sein, die im Zusammenhang anderer Aussagen stehen. Sie erlaubten dann, den Tagesablauf Oury Jallohs bis zu seinem tödlichen Ende kurz nach Mittag aus allen Aussagen genau oder je nach Aussagenqualität ungenau zu rekonstruieren. Die Ungenauigkeiten könnten ihrerseits zeitlich, örtlich im polizeilichen Handeln oder Nicht-Handeln genau eingekreist werden, wenn alle Aussagen – so übrigens auch die vier Aussagen von Frau Höpfer untereinander kumulativ oder inkonsistent – zeitpunktgenau notiert und dann miteinander abgeglichen würden.
Zum ersten: dass Herr Kühnhold nicht sofort darüber informiert worden ist, in Zelle 5 befinde sich eine fixierte Person.
Zum zweiten, dass Oury Jallohs Leichnam solch starke Brandmale zeigte, die annehmen ließen, er sei länger (wie lange?) dem Brand ausgesetzt gewesen.
Zum dritten, dass der Zellenbrand leicht und rasch zu löschen war.
Einige amateurhafte, also bürgerbezogene Nachbetrachtungen zu einigen strafprozessualen Problemen anhand des Dessauer Verfahrens
Deutsche Strafverfahren leben von der Annahme, sie dienten der Wahrheits- (= Gerechtigkeits-)Findung. Darum müssen im Prinzip alle für die Tatbestandserhebung und Urteilsfindung einschlägigen Zeugnisse, wie es heißt, gerichtsöffentlich ‚präsent gestellt werden’. Dass dieses Prinzip viele im einzelnen höchst fragwürdige Ausnahmen und Abweichungen kennt bis hin zur Art manchen Experteneinsatzes und der Kronzeugenregelung ist hier nicht zu erörtern. Sollten indes die beteiligte Öffentlichkeit als mediale und als ihrerseits präsente Bürgerinnen und Bürger zureichend am Prozess der Wahrheitsfindung beteiligt sein – woraus auch ein Gutstück seiner Überzeugungskraft resultierte, jenseits des dann nur hohlen Anspruchs, Urteile „im Namen des Volkes“ zu verkünden –, dann dürften Strafprozesse wie exemplarisch der aktuelle in Dessau nicht durch drei Merkmale negativ ausgezeichnet sein:
- Die Präsentation der Zeugnisse und Zeugen darf sachlich, personal und zeitlich nicht so erfolgen, dass sich allenfalls ExpertInnen (also beteiligte Richter und Anwälte vor allem), die sich darauf konzentrieren, ein einigermaßen systematisches Bild machen können. In Dessau erfolgt die Präsentation der Zeugnisse und Zeugen wie ein fast arbiträres, über Wochen, vielleicht Monate auseinander gezogenes Punktdiagramm. Zeugen diverser Sachverhalte und Bedeutung folgen beliebig aufeinander.
- Das Verfahren in Dessau – der geltenden StPO gemäss, aber nicht gemäss dem durch StPO und vor allem durch das StGB vertretenen Anspruch – wird immer wieder dadurch unterbrochen, dass sich die professionell – oder auch als Angeklagte – unmittelbar Beteiligten um den Richtertisch versammeln, um einen Sachverhalt genauer zu betrachten und zu besprechen. Medien und Publikum sind ausgeschlossen. Sie ahnen nur, worum es geht und was herausgekommen ist.
- Anlässlich der Vernehmung der Zeugin am 19.4.2007 wurde dieser Mangel unmittelbar einsichtig. Wie sollen die Medienvertreter, wie soll sich das anwesende „Volk“ ein zureichendes Zeugnis machen können, wenn sie nirgendwo vorab oder hinterher die Zeugenaussagen an anderer Stelle einzusehen vermögen, die nun aktenkundig sind? Wenn beispielsweise Frau Höpfner vier Mal ausgesagt hat, muss man die anderen drei Aussagen kennen, wenn man auch nur im Geringsten einschätzen will, wie stimmig und glaubwürdig ihre Aussagen waren bzw. sind.
Mit Thomas Mann gesprochen sind diese ausgewählten Einwände bewusst in „streitbarer Einfalt“ formuliert. Sie könnten vielleicht sogar in Dessau, sie müssten weit darüber hinaus beachtet werden. So’s der Wahrheitsfindung diente.
Verdichtete Nachträge
Zeugen der Zeugen
Warum reden und reden und reden –
Alle Pausen möglichen Nachdenkens meidend –
Die Leute, versammelt Zeugen zu hören?
Und die Zeugen - sie zeugen, erzeugen Nebel
Das eigne Fluchtverhalten durch den Fleischwolf der entinnerten Erinnerung gedreht.
Der Tote bleibt, verwest, verdämmert.
Bis der nächste Tote folgt.
Variationen repressiver Toleranz und toleranter Repression
(Aus Anlass eines in den Vorurteilsfarben der NPD erkannten Dessauers, den die schwarzen Bürger bürgerlich im Gericht nicht dulden konnten)
Ungeheuerlich
Ein Mann verbalen,
Brachialen Rassismus
Setzt sich, gleich einem unbescholtenen Bürger
Im Saal des Gerichts
Auf der Ursachensuche oder ihrer Vermeidung
Des Verbrennungstodes von Oury Jalloh aus Sierra Leone.
Raus rufen afrikanische Freunde,
raus, raus, raus –
und die rabenschwarze Totenkopfgestalt des NPDlers
wird gerichtsdienerisch vom Saal entfernt
(halb flieht sie selbst).
Das Recht des anderen jeglicher Couleur
Wird richterlich gefordert, autoritär
Die Kosten des Rechtsstaats, grundrechtlich begründet
Verlangten, den anderen zu ertragen, so oder so.
Und der Richter hat Recht!
(Oder?)
Nicht Richterin sie, die große Rosa mit Nachnamen Luxemburg
Von deutschen Rechten ersäuft, lang ist’s her
Wer erinnerte noch die Stelle am Landwehrkanal zu Berlin
(sehr lange?)
Sie wußte Lenin und Trotzki mit radikalem Menschengrund
Trefflich zu belehren:
„Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden.“
„Nicht“, so fügt Rosa L., meist vergessen noch mitten in den ersten Nachwehen der jungen Oktoberrevolution hinzu,
„nicht wegen des Fanatismus der ’Gerechtigkeit‚, sondern
weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn“
– und das entscheidet –
„wenn“ so Rosa L., „die ’Freiheit’ zum Privilegium wird.“
Ist sie nicht genau das, mitten in der Menschenrechte angeblich verbürgenden 2. Republik der Deutschen?
Was heißt schon Freiheit der Meinung, des anders Denkenden
Auch wenn er andere ausschließen will, npdlich oder bundesdeutsch normal,
das Fundament leergähnt:
das Recht jedes Menschen, das existentielle Bedürfnis schlechthin:
auf einem eigenen Raum zu Leben, selbstgewählt.
Weil der NPDler, und nicht nur er, dieses
Existentielle Urrecht jedes Menschen abstreitet
schwarz behauteten oder anderen, zufällig nicht deutsche Staatsbürger oder solche europäischer Länder,
geraten meine Freundinnen und Freunde mit gutem Grund in Rage
- und ich in ihnen und mit ihnen -:
raus, raus, raus.
Vertritt nicht der Richter, rechtsgewaltig, einen Staat, der
Abgrenzt, ausgrenzt, lagerschließt und abschiebt,
mit Haken und Ösen, strikt rechtstaatlich, versteht sich
mit menschenrechtlich ausgeleierter Form des wohlständigen Rechts:
der tiefste Grund für Oury Jallohs Tod?
Das ist der Widerspruch. Ihn gilt es auszuhalten.
Das Grundrecht aller Grundrechte, das Recht auf eignen Lebensgrund
Es wird verweigert noch und noch von der Wohlstandgier der Europäer an erster Stelle.
Inmitten der Täuschung humanitärer Intervention.
Und dennoch gibt’s kein Aufrechnen, kein Abgleichen:
Die Meinungsfreiheit der anders Denkenden gälte selbst dann
Wenn sie uns ausgrenzen wollten bis zum Tod.
(Und tun sie es nicht? Millionen der Hungernden heben ihre ausgemergelten Arme)
Sonst machten wir ’Freiheit’ zum Privilegium, den ersten Schritt ausgrenzenden Herrschaftsgebarens.
Das sind die Kosten radikaler Menschenrechte, schwer zu ertragen.
Welch ein Glück, dass sie dennoch leuchten.
Rolf Gössner
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Verbrennungstod im Polizeigewahrsam vor Gericht
Organisierte Verantwortungslosigkeit
2.04.2007
Im und um das Landgericht Dessau gilt Sicherheitsstufe 1 – verschärfte Kontrollen, Mann-schaftswagen, Polizisten in Kampfanzügen und mit Hunden prägen das Bild. So gesichert wird ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte, denen Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorwerfen, für den grausamen Verbrennungstod des schwarzen Asylbewerbers Oury Jalloh verantwortlich zu sein. So viel internationale Aufmerksamkeit hat in Dessau bislang kein anderer Prozess auf sich gezogen – zumindest am Tag des Prozessauftakts, am 27. März 2007, erlebte Dessau eine starke Medienpräsenz und das Landgericht einen großen Zuschauerandrang. Beobachtet wird die Ge-richtsverhandlung von Amnesty International sowie von einer internationalen Prozessbeobach-tungsgruppe mit Teilnehmern aus Südafrika, Großbritannien und Frankreich; aus der Bundesre-publik sind drei Bürgerrechtsgruppen vertreten: die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Diese Prozessbeobachtung soll der Jus-tiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden – nachdem das Strafverfahren sich bereits über zwei Jahre lang hingezogen hat.
Die Anklage gegen die zwei Polizeibeamten lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und auf fahrlässige Tötung. Der Bürgerkriegsflüchtling Oury Jalloh aus Sierra Leo-ne war Anfang 2005 in betrunkenem Zustand festgenommen worden und zum Zweck der Identi-tätsfeststellung in Polizeigewahrsam geraten. Weil sich Jalloh gegen diese Behandlung verzwei-felt wehrte, fixierten ihn Polizisten in einer Gewahrsamszelle mit Fesseln an Händen und Füßen, so dass er sich kaum bewegen konnte, ließen ihn festgeschnallt auf einer Matratze liegend allein in der Arrestzelle zurück. Nur alle dreißig beziehungsweise vierzig Minuten schauten Polizeibe-amte nach dem Gefesselten. Offenbar zu selten und recht nachlässig: Denn am 7. Januar 2005 verbrannte Jalloh auf der schwer entflammbaren Matratze in der Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Trotz ungewöhnlicher Geräusche und Schreie, die über eine Gegensprechanlage vernehm-bar waren, trotz Alarmzeichen der Rauch- und Feuermelder reagierten die verantwortlichen Be-amten nicht rechtzeitig. Erst als die Zelle voll beißenden Qualms und die Leiche des qualvoll Verbrannten fast schon verkohlt war, bequemte sich einer der Angeklagten, wie es in der Ankla-geschrift heißt, nach dem „Rechten“ zu sehen und schließlich die Feuerwehr zu alarmieren.
In den ersten Verhandlungstagen ist viel über diesen Prozess geschrieben und gesendet worden – über die Brisanz des Falles und auch über die offenen Fragen, die in diesem Strafverfahren vom Gericht zu klären sind: War es Selbsttötung, die durch pflichtgemäßes Handeln und rechtzeitiges Reagieren der Angeklagten hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder etwa Tötung aus rassistischer Motivation, wie manche glauben?
Schon nach den ersten vier Verhandlungstagen, in denen einige Zeuginnen und Zeugen ver-nommen wurden, lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen, die allerdings noch vorläufig bleiben müssen, da der Prozess bis Juni dauern wird. Zum einen, das sei vorweg gesagt, ist es bereits als Erfolg zu werten, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet und das Verfahren nicht sang- und klanglos eingestellt worden ist, wie es so häufig bei Todesfällen auf Polizeirevieren und durch Polizeigewalt passiert. Der öffentliche Druck dürfte hier eine wichtige Rolle gespielt haben. Au-ßerdem konnten die Anwälte der Nebenklage, die unter anderem die Mutter des Getöteten vertre-ten, einen wichtigen Erfolg verbuchen: Gegen den ursprünglichen Willen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung der Angeklagten wird künftig auch jener Todesfall in den Prozess einbezogen, der sich bereits 2002 in derselben Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ereignet hatte. Damals starb ein 36jähriger Obdachloser im Gewahrsam - und Dienst tat einer der jetzt anklag-ten Polizeibeamten, dem schon damals Nachlässigkeit vorgeworfen wurde. Zwar wurde das Strafermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, aber offen blieb die Frage nach einem mögli-chen pflichtwidrigen Verhalten, das auch in dem aktuellen Verfahren von Bedeutung sein kann. Es drängen sich jedenfalls erstaunliche Parallelen auf.
Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kon-trolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumin-dest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdes-sen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden. Solche wiederholten, auch schikanösen Pro-zeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Ge-richtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Ver-fahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Poli-zeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern woll-ten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.
Dass Oury Jalloh in eine Polizeizelle gesperrt worden ist, um eine umständliche und überflüssige Identitätsfeststellung durchzuführen, und dass er zu seiner - wie es hieß – „Eigensicherung“ (Selbstschutz) an allen vier Gliedmaßen über Stunden hinweg gefesselt und fixiert wurde, nur weil er sich gewehrt hatte – diese Maßnahmen sind menschenunwürdig und dürften gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, zumal wenn man bedenkt, dass Jalloh mit fast drei Promille Blutalkohol eigentlich in ärztliche Behandlung gehört hätte. Nach dem gewaltsamen Tod von Oury Jalloh ist die Gewahrsamsordnung tatsächlich dahingehend geändert worden: Wer mehr als zwei Promille hat, darf grundsätzlich nicht mehr in die Polizeizelle ge-sperrt werden, sondern muss als medizinischer Fall in ärztliche Obhut.
Allein die an Oury Jalloh vollzogenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen begründeten eine ge-steigerte Garantenpflicht der beteiligten und verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber ihrem Opfer. Dieser Pflicht sind sie in keiner Weise gerecht geworden – im Gegenteil. Die verzögerte Reaktion auf sämtliche Alarmzeichen aus der Gewahrsamszelle, wie sie einem der Angeklagten zum Vorwurf gemacht werden, könnten womöglich ebenfalls rassistisch motiviert sein – wenn man etwa die zynischen Redensarten über den Inhaftierten in zwei Telefongesprächen entspre-chend deutet. Es handelt sich um protokollierte Gespräche, die der Angeklagte mit jenem Arzt führte, der Jahllos „Gewahrsamstauglichkeit“ festgestellt hatte.
Dieser Angeklagte trug im Übrigen für den gesamten Gewahrsamsbereich, für die lebensgefähr-liche Fixierung und die Kontrollgänge die Verantwortung. Die bisherigen Zeugenvernehmungen ergeben ein teilweise erschreckendes Bild von den Zuständen im Verantwortungsbereich dieses Angeklagten. Hier lernt man nach und nach eine Sicherheitsbehörde kennen, in der „Sicherheit“ offenbar über Menschenwürde und Bürgerrecht gestellt wird, in der Kontrollgänge nachlässig absolviert werden („dem ging’s gut“, so ein Polizeizeuge über den fixierten Jalloh), in der es kaum Schulungen oder Unterweisungen gibt, geschweige denn ausreichende Brandschutzmaß-nahmen, in der ungewöhnliche Geräusche und Alarmzeichen von Feuer- und Rauchmeldern nicht zum sofortigen Handeln führen, sondern erst mal ignoriert werden – „ich hatte nebenbei noch etwas anderes zu tun“, so versuchte sich der Angeklagte vor Gericht immer wieder zu ent-schuldigen. Am Ende verwandelte sich der Sicherheitsgewahrsam in eine ausweglose Todesfalle.
Man könnte insoweit auch von einem Organisationsversagen sprechen, ja von organisierter Ver-antwortungslosigkeit. Einer der Polizisten im Zeugenstand meinte gar, mangels Einhaltung mi-nimalster Brandschutzbestimmungen hätte das Polizeirevier längst gesperrt werden müssen. Dann wäre Oury Jalloh wohl heute noch am Leben.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, ist für die Li-ga und im Auftrag der Flüchtlingsorgansiation „Pro Asyl“ Mitglied der Internationalen Delegation zur Prozessbeobachtung vor dem Landgericht Dessau.
Elliot Perkins
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Die Atmosphäre in- und außerhalb des Gerichtssaals
Am ersten Tag des Oury-Jalloh-Prozesses wurden die Delegationsmitglieder und die öffentlichen TeilnehmerInnen mit einem absurden Maß an Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. Unter den gegebenen Umständen, dass für die Öffentlichkeit vor Gericht nur fünfzig Plätze zur Verfügung standen, ist es keine übertriebene Schätzung, von einem Polizei-Öffentlichkeits-Schlüssel von „eins zu eins“ zu sprechen. Drei Polizeibeamte bewachten jeweils die Treppenaufgänge auf jeder Etage, weitere sechs oder sieben waren im Foyer anwesend, drei oder vier wurden permanent am Hintereingang des Gerichts positioniert, an der Seite der Einsatzfahrzeuge der Polizei. Polizeihunde und Hundeführer wurden während der gesamten Anhörung für das Foyer abgestellt. Zusätzlich wurden Sicherheitsbeamte der Justiz beauftragt, die Körperdurchsuchungen vorzunehmen und die Einlasskontrolle zu überwachen. Außerhalb des Gerichtsgebäudes wartete ein ganze Infanterie von Polizeibeamten auf die kleinsten Anzeichen von Störungen . Am ersten Tag wurde von der Polizei eine Kamera in einem Raum über dem Eingang aufgestellt, um die Straße zu überwachen. Eine andere wurde auf einem Polizeibus gegenüber des Gerichts auf der anderen Straßenseite postiert. Diese Einschüchterungsversuche waren bestenfalls unnötig, schlimmstenfalls ungeschickt und grundsätzlich feindselig.
In einem Moment, als Ulrich M. (der angeklagten Polizist, der vermeintlich das Feuerzeug übersehen haben soll) den Gerichtssaal verließ und von einer Vielzahl seiner uniformierten Kollegen herangewunken wurde, die den Hintereingang des Gerichts bewachten, hatte man den Eindruck, es mit einer Fußballmannschaft bei einem Heimspiel zu tun zu haben. Auf gewisse Weise konnte man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und die starke Polizeipräsenz die zwei Angeklagten zu unterstützen schienen. Es war offensichtlich, dass die Anzahl der anwesenden Polizeibeamten eine Reaktion darauf war, dass die Organisation Polizei als als ganzes angeklagt war.
Als das öffentliche und mediale Interesses der ersten Tages abklang, überraschte es, fest zu stellen, am zweiten Tag der Verhandlungen und in Folge während der gesamten Woche mit der selben Anzahl von Polizeibeamte konfrontiert zu sein. Schon am zweiten Tag stellte ich mir die Frage, wovor sie eigentlich Angst haben.
Vielleicht kann man den Gedanken wagen, dass die von der Polizei eingesetzten Ressourcen zur Bewachung des Gerichtsgebäudes gewissermaßen eine Anerkennung der Schwere der Anklage gegen sich und der zu erwartenden Empörung darstellte.
Die Kräfteverhältnisse vor Gericht waren jedenfalls merklich anders. Während der gesamten vier Prozesstage war die Besuchertribüne voll gefüllt mit Unterstützenden, von denen die Mehrheit selber Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen waren. Die anderen waren größtenteils Unterstützende von linksradikalen Gruppen, die die Kampagne mitorganisiert haben. Amnesty International sowie die Internationale Liga für Menschenrechte sandten auch Beobachter. Diese überwältigende kritische Zusammensetzung der ZuhörerInnenschaft sorgte dafür, besonders am ersten Tage, dass ein Gegengewicht gegen die wütenden und autoritären Ausbrüche des Richters bestand. Tatsächlich ist es wichtig, festzuhalten, dass erstmalig von einer schwarzen Menschen aus dem Publikum laut das Wort „Rassismus“ erwähnt wurde. Er stand auf und protestierte lauthals, als ein Transkript eines Telefongesprächs vorgelesen wurde, was rassistische Bemerkungen enthielt. Er verließ den Gerichtssaal und kam nicht wieder.
Die Mahnwache außerhalb des Gerichtsgebäudes gepaart mit der Medienberichterstattung über den Einsatz der Delegation sowie die Bemühungen der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ sorgten für eine unbequem Stimmung im Gerichtssaal – sowohl für den vorsitzenden Richter, als auch die zwei Angeklagten und ihre Anwälte. Bevor überhaupt die Gerichtsverhandlungen begonnen hatten, wurde klar, dass das Gericht feindselig gegenüber einer internationalen Delegation von BerobachterInnen eingestellt war. Denn nur zwei persönlichen Anfragen von Delegierten wurde statt gegeben, wobei beide Deutsche und individuell als Menschenrechtsvertreter bekannt waren. Der Unwillen des Gerichts, mit den anderen Delegationsmitgliedern zu kooperieren, muss also als Fortsetzung der selben Einstellungen und Vorurteile gewertet werden, denen den folgenden Tagen im Gerichtssaal noch so oft bezeugt werden würde.
Die Gerichtsverhandlung
Die Anhörungen sollten durch einen eher unsensiblen Beginn bestimmt werden, da die aus Guinea angereiste Familie von Oury Jalloh keinerlei Anerkennung erfahren hat und von Pressekameras und dem Blick der Öffentlichkeit überwältigt wurde. Nicht ein einziges Mal hat der Richter ihren Verlust oder ihren für den Prozess noch durchzustehenden Leidensweg anerkannt. Die Mutter von Oury Jalloh weinte laut in einem schweigsamen Gerichtssaal, wobei sie nur von ihrem Sohn und Mouctah B, einem Freund von Oury und Förderer der Kampagne, getröstet wurde.
Das Verhalten des vorsitzenden Richters zeigte einen merklichen Unterschied zwischen dem ersten Tag der Sitzung und den folgenden auf. Am Dienstag wurden Beiträge der Nebenklage von Richter Steinhoff mit cholerischen und reaktionären Ausbrüchen unterbrochen. Diese schienen typischerweise im Sinne der Verteidigung zu sein, weil sie unabänderlich als Einwand gegen Forderungen und Einsprüche der Nebenklage vorgebracht wurden. Diese Gefechte gerieten zweimal an einen entscheidenden Punkt. Der erste Anlass war ein Antrag der AnwältInnen der Nebenklage auf Zulassung von Befragungen bezüglich des Falls von Mario Bichtemann, der in der selben Zelle wie Oury Jalloh unter der Aufsicht des Angeklagten Andreas Sch. und nach Untersuchung des selben Arztes Andreas B. starb. Richter Steinhoff und die Verteidigung unternahmen ihr äußerstes, um jegliche Fragen zu Bichtemann auszuschließen. An einer Stelle war der Richter sichtbar erregt, als der Anwalt Ulrich von Klingräff auf der Zulässigkeit und Bedeutung der Untersuchung der Todesumstände von Mario Bichtemann bestand. Es wurde offenbar, dass der Richter geneigt war, alle Versuche zu unterbinden, die die Reichweite des laufenden Prozesses auf den höchst relevanten Fall ausdehnten – welcher, so könnte argumentiert werden, ein Präzedenzfall für den Tod von Oury Jalloh war.
Die zweite Gelegenheit an welcher der Richter seine Fassung verlor, war, als die anklagenden Anwälte und der dem Zeugen Mahmadou B. (ein Mitbewohner von Oury Jalloh) beisitzende Anwalt behaupteten, er manipuliere den Zeugen. Der Richter unternahm mehrere Versuche, den Zeugen zu diskreditieren, indem er unterstellte, dass dieser dem Gericht keine Informationen über Oury Jalloh mitteilen wollte. Der Zeuge bekräftigte hingegen, dass er nicht in der Lage sei, die geforderten Informationen zu liefern. In der Tat war das Kreuzverhör sehr aggressiv und die Fragestrategie des Richters vertat eine wertvolle Gelegenheit, mehr über Oury Jalloh als Person und den weiteren sozialen Kontext, in dem er wie tausend andere lebten und noch leben, zu erfahren. Aufgrund der gnadenlosen Druckausübung des Richters auf den Zeugen gewann man den Eindruck, dass dieser „dicht machte“ und in der Folge war es dem Staatsanwalt und den AnwältInnen der Nebenklage vergönnt, Antworten auf ihre Fragen zu bekommen.
Im Gegensatz dazu wurde ein Versuch von Regina Götz, der Anwältin der Nebenklage, die Qualifikationen des Angeklagten Sch. zu hinterfragen, von dem Richter eiligst unterbunden. Nicht überraschend erhielt man so den Eindruck, dass eine genaue Überprüfung der vermeintlichen Alokohol- und Drogensucht des Opfers für die Verhandlungen weitaus mehr zählte als eine Untersuchung des beruflichen und persönlichen Hintergrundes des Angeklagten Sch. Die selektive Befragung eröffnete Vorwürfen der Befangenheit des Gerichtes weiten Raum.
Der Mittwoch brachte jedoch eine Wende in der Stimmungslage des Richters mit sich. Entgegen aller Erwartungen gewährte das Gericht der Anklage Fragen bezüglich des Bichtemann-Falls. Der Richter schien sich mit der Tatsache abgefunden zu haben, dass der Prozess lang und schwierig werden wird und dass die AnwältInnen der Nebenklage eine ganze Sammlung von unbeantworteten Fragen haben. Fragen zudem, die nur durch die Ausweitung des Prozesses auf den Bichtemann-Präzedenzfall und komplizierte soziale Aspekte wie alltägliche Einstellungen und Praktiken innerhalb der Polizei zu beantworten sind. Es ist der Verdienst der AnwältInnen der Nebenklage, dass in den Gerichtsverhandlungen fortan auch diese wichtigen „äußeren“ Umstände untersucht werden. Später in der Woche anlässlich des Kreuzverhörs von U. Sch., der mit Ulrich M. am Ort der Festnahme war, äußerte die Verteidigung einen prinzipiellen Vorbehalt gegenüber der Anhörung dieses Zeugens, weil er riskiere, sich durch seine Aussage schuldhaft zu verwickeln. Richter Steinhoff überraschte ein weiteres Mal dadurch, dass er diesen Einwand überging, in dem er dem Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung nur bezüglich Fragen zur Leibesvisite von Oury Jalloh gewährte, in anderer Sache aber die Befragung des Zeugens zuließ. Verglichen zum Vortag, war die autoritäre Verachtung des Richters gegenüber der Nicht-Unterordnung der AnwältInnen der Nebenklage auf ein Minimum gesunken. Schließlich wurde der Prozess auf zwanzig Sitzungen erweitert, was nachweislich als bedeutendes Zugeständnis gesehen werden kann.
ZeugInnen - böser Polizist, böser Polizist
Ohne in eine technische Diskussion einsteigen zu wollen, wer unter den ZeugInnen Polizeibeamte und ausführender Arm des Gesetztes und welche lediglich Angestellte auf der Gehaltsliste der Polizei waren, riskiere ich die möglicherweise umstrittene Kategorisierung von Brigitte Schl., einer Verwaltungsangestellten in der Dessauer Polizeizentrale, als „Zivilistin“. Neben den uniformierten Beamten hat das Gericht bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Mahmadou B., Anette F., Karin R-S, Angelika B., Siegrind Z. und Brigitte Schl. ins Kreuzverhör genommen, welche ich alle als „Zivilisten“ betrachten werde.
Mit Ausnahme der zwei Straßenkehrerinnen, welche ursprünglich die angebliche „Belästigung“ der Polizei gemeldet hatten und deren Angaben sich sowohl gegenseitig widersprechen wie auch von ihren eigenen Erstaussagen abwichen, waren die Aussagen der zivilen Zeugen bei weitem die direktesten, schienen ehrlich und grundsätzlich glaubwürdig. Vermutlich ist der Umstand, dass die ZeugInnen nicht „mit der Uniform“ in Verbindung gebracht werden und praktisch nicht auf ihre KollegInnen achten müssen verantwortlich dafür, dass sie sich spontaner äußern und nicht jedes Wort zweimal überdenken. Die freimütige und lebendige Beschreibung der Geschehnisse durch Anette F. und Brigitte Schl. verstärkt den großen Kontrast zwischen ihren „zivilen“ Aussagen und den ausgedacht und einstudiert wirkenden sowie belastenden Darstellungen der Polizeibeamten. Diese kaum verschleierte Zurschaustellung von Nachlässigkeit war zeitweise bemittleidenswert und zeigte dem Publikum und dem Gericht das paradoxe Schauspiel der so genannten „Hüter von Gesetz und Ordnung“, welche offensichtlich ihre Kollegen und Vorgesetzten decken, in dem sie hier ein paar Meter und da ein paar Minuten verlieren. Schlussendlich machen diese schwerfälligen, ungeschickten und unbeholfenen Versionen der Geschehnisse des Tages einen konspirativen Mordplan fast unvorstellbar, da ich nicht davon überzeugt bin, dass mehrere ZeugInnen über den Scharfsinn verfügen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die die Schuldigen enttarnen würden.
Abgesehen von der „Qualität“ einiger ZeugInnen, lagen die Mängel des Kreuzverhörs vor allem in der Reihenfolge der Befragungen der ZeugInnen. Auf den ersten Blick scheint die Reihenfolge der Zeugen ein Versuch darzustellen, chronologisch die Wahrheit zu rekonstruieren - der Satz „in Reihenfolge des Erscheinens“ kommt einen in den Sinn. Es herrscht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass Beate H., die Kollegin von Sch., mit der er ein Büro teilte, die zentrale Zeugin ist. Mit ihrer Aussage steht oder fällt der Ausgang des Falles. Es erscheint daher unlogisch, dass sie erst so spät in der Verhandlung gehört werden soll, wenn ihre Aussage denn so wichtig ist.
Die Polizei und die Grenzen der (Un-)Verantwortlichkeit
Nach den Zeugenaussagen von Sch. und M. wurde es unmittelbar klar, dass es nötig sein würde, die Einstellungen und Vorurteile zu untersuchen, die in der alltäglichen Polizeiarbeit eine Rolle spielen, um die Eskalation der Ereignisse des 7. Januars 2005 im richtigen Zusammenhang zu sehen. Wie konnte die u