Prozessberichte

Zwischenberichte der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zum ersten Prozess

Prozesstage vom 18. bis 21.Juni 2007

Prozesstage 24.Mai und 12. bis 14. Juni 2007

Die Prozesstage vom 8. bis 10. Mai 2007

Die ersten vier Prozesstage

Zwischenberichte der internationalen Prozessbeobachter_innen

Zwischenberichte der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Prozesstage vom 18. bis 21.Juni

Die einzige Erzählung, die es in dem Landgericht über das Geschehen am 7.1.05 in der Polizeiwache Dessau gibt, ist die der aussagenden PolizistInnen. Sie können vergessen, Details erinnern, Verläufe erzählen und zusammenkonstruieren, was sie wollen – das ist das Material, das sich zusehends zur einzigen Realität verdichtet. Die beinahe einzige Version ist die des Angeklagten Schubert, auf deren Grundlage alle Berichte gemacht wurden. Mit der Begründung, dass man sich ein anderes Handeln als das, das von ihm behauptet wird, nicht vorstellen kann. Das reicht dem Gericht. So wird Wahrheit gemacht und legitimiert. Der Richter bezeichnet selber die Ermittlungen als schlampig, unternimmt aber keine Schritte, sie zu verbessern. Im Gegenteil, er war es, der schon weit im Vorfeld des Prozesses genauere Ermittlungen abgelehnt hat. Derzeit spielt sich dieselbe Geschichte ab, die normal und bekannt ist, wenn PolizistInnen vor Gericht involviert sind: Es zählt ihre Version, Ende. So wie es auch bei ihnen üblich ist, mit einer Anzeige wegen Widerstand zu reagieren, wenn man auf ihre Angriffe rechtlich reagieren will. Dass diese Version rechtlich anerkannt wird und dem Opfer statt ihnen Schwierigkeiten bringt, dessen können sie sich sicher sein. So auch hier, nur geht es hier um einen Menschen, der durch die Polizei verbrannt ist. Die PolizistInnen haben probiert, wie weit sie gehen können. Und sie bekommen Recht. Sie müssen nur noch die Aussagen verbessern, die Loyalität ist ihnen von oben bis unten sicher. Der Richter ermahnt den Angeklagten, seine Version von der Zeit nach 12:00 widerspruchsfrei zu korrigieren, und bietet ihm schon jetzt dafür ein Urteil auf Bewährung an. Offensichtlich hat die mangelhafte Absprache der PolizistInnen ihn dazu gebracht, sich von ihnen als Richter nicht genügend respektiert zu sehen. Wenn sie eine widerspruchsfreie Version zu den Ereignissen nach 12:00 hinbekommen, ist er zufrieden. Mit einer Aufklärung darüber, wie Oury Jalloh ums Leben gekommen ist, hat das wenig zu tun. Offensichtlich ist dessen Leben zu wenig wert dafür, dass diese Frage rechtlich von Interesse wäre.

Dabei war in der gesamten Verhandlungszeit bisher vor allem eines zu erfahren: Wie der Zusammenhalt auf dem Dessauer Polizeirevier funktioniert. Aussagen, die zuerst gemacht wurden, werden nun so verändert, dass sie mit anderen Aussagen zusammengehen könnten. Alle Antworten, die verfänglich sein könnten, werden verschwiegen. Mit Unterstützung durch Gespräche, Versammlungen – zu deren Inhalt sich die ZeugInnen wie schon bei anderen Fragen sehr bedeckt halten, wenn es zu einer „Falschaussage“ kommen könnte – und dem aufmerksamen Lesen des Internets wird die Version zunehmend ausgearbeitet. Widersprüche entstehen trotzdem, wenn eine Zeugin anfangs und ein anderer Zeuge später mehr als vorgesehen gesagt haben. Und es ist für die meisten BeamtInnen, die nicht gleichermaßen involviert gewesen sind, offenbar nicht so leicht, bei allem guten Willen zur Deckung des Angeklagten alle dafür wichtigen Punkte zusammenzubringen. In dieser Woche war von einer Zeugin aus der Verwaltung wie vom Revierleiter, also dem Vorgegebenen des Angeklagten, zu erfahren, dass sie sich einfach nicht vorstellen können, dass Schubert zweimal den Alarm ausgedrückt hat. Die Version von Sch., dass er unverzüglich reagiert habe, wird von dem Revierleiter Kohl zur Grundlage aller weiteren Berichte und Mitteilungen an Innenministerium und an das gesamte Revier gemacht, trotz bekannter anderer Aussagen. Es gibt keinen Protest, im Gegenteil, allen Angesprochenen passt diese Version gut ins Konzept. Konsequenzen hat nur die Zeugin Höpfner zu erfahren, die gegen ihren Willen versetzt wird. Warum soll dieselbe Abwicklung des 7.1.05 nicht genauso für die Behauptung gelten, Oury Jalloh habe sich selbst umgebracht? Das interessiert auch den Richter nicht, dem nur die Widersprüche in der Version zu der Zeit nach 12:00 nicht gefallen. Dass es nur um diese Zeit geht, zeigt, auf welcher Seite er steht. Die PolizistInnen haben es sich offensichtlich zu leicht vorgestellt, was die Befragungen dazu betrifft. Für die Version zu der Frage, wie Oury Jalloh umgebracht worden ist, brauchen sie sich keine Sorgen zu machen. Um die geht es gar nicht. Der Richter will gar nicht wissen, wie das Feuerzeug in die Zelle gekommen ist, auch wenn diese Woche ein weiteres Mal versichert wurde, dass Oury J. gründlich durchsucht worden ist. Er will auch nicht wissen, wie die feuerfeste Matratze brennen konnte, auch wenn die Reinigungskraft versichert hat, dass diese unbeschädigt war. Auch will er nicht wissen, warum der Alarm alle so spät erreicht haben kann, dass niemand mehr helfen könne, weil der Rauch schon zu stark sei. So wie auch alle weiteren offenen Fragen dazu, was vor 12:00 passiert ist – also als das Feuer ausgebrochen ist – interessieren ihn nicht, auch wenn schon zur Zeit nach 12:00 sichtbar ist, wie Aussagen erfunden und zusammengefügt werden, wenn auch bisher noch nicht genügend für den Richter. Ein Mensch verbrennt in einer Polizeizelle, warum, das ist bei ihm, dem Menschen aus Sierra Leone, nicht von Belang – wenn die weißen PolizistInnen sagen, das war Selbstmord, dann reicht das, auch wenn sie noch so sehr vorführen, auf welche Art sie sich gegenseitig decken, einerlei ob unmittelbar oder nicht involviert. Warum soll es nicht Mord gewesen sein? Einfach weil auch der Richter und der Staatsanwalt es ihnen nicht zutrauen mag? So entstehen Wahrheiten und wird Recht gemacht. Und Geschichte(n) wiederholen sich.

Nach ca. zwei Verhandlungswochen stellt am 24.5.07 der Richter fest, dass es Widersprüche in den Aussagen der PolizistInnen gibt und will – unter Androhung fortwährender Befragungen –wissen, welche Aussagen stimmen. Der Korpsgeist der Polizei, der gewöhnlich als normal angesehen wird, soll hier ein Ende haben, wo der Richter sich nicht mehr ernst genommen sieht. Mit dem Interesse an der Aufklärung, wie und warum Oury Jalloh umgebracht wurde, hat dies nicht unbedingt viel zu tun. Ihn beschäftigt die immanente Kohärenz der Aussagen: Sie sollen eine saubere Geschichte ergeben. Aber schon das ist in einem Prozess, der von dem selektiven Ansatz der Anklage und der Ermittlungen geprägt ist, ein neuer Schritt. Trotz der ständigen Erinnerungslücken und –Blockaden der bisherigen ZeugInnen – bis auf einige wiederkehrende Details – sind Aussagen zustande gekommen, die partout nicht zusammengehen, insbesondere die von Köhler und Schubert sowie Möbes, Bothe und Freund. Das will nun auch der Vorsitzende nicht weiter hinnehmen.

Nach der entsprechenden Einlassung des Richters wurde die Verwaltungsangestellte Schicker befragt, die am 7.1.05 im Durchgangszimmer zum DGL-Raum gesessen hat. Zu dem Ablauf an dem Tag konnte sie wenig beitragen, sie erklärte dies auch damit, dass sie mit dem Rücken zum Zimmer saß und deswegen wenig mitbekommen hätte. Sie weiß aber genau, dass Schubert durch das Zimmer gerannt ist. Dazu, in welche Richtung und wie oft, macht sie verschiedene Aussagen (einmal raus oder raus – rein – raus). Im Laufe der Befragung stellte sich heraus, dass es monatliche Bowling-Zusammenkünfte gab und gibt, wo sowohl sie als auch Kohl, Köhler, Michlik, Tisys, Seeler, Schleif und Schubert teilnahmen. Sie sagt, dass das schon eine feste Gruppe ist. Weiterhin erzählt sie, dass es wöchentlich Treffen des Innendienstes gibt und dort auch vor einigen Wochen der Film “Tod in der Zelle” gezeigt wurde. Es sei kaum darüber gesprochen worden, aber es habe Bemerkungen gegeben, dass der Film nicht objektiv sei und die Polizei negativ darstellen würde. Wer das geäußert hat, weiß sie nicht, aber es seien alle, die den Film geschaut haben, nach dem Ende schweigend gegangen.

Am 12.6. wurde die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Fuhr befragt, die im Vorzimmer von Köhler und Kohl saß. Sie konnte sich vor allem daran erinnern, dass die Beiden kurz nach 12.00 ihre Zimmer verlassen hätten und bald nacheinander wieder kamen, hustend und rußbedeckt. Von einem Brand habe sie selber in der Zwischenzeit nichts bemerkt. Später, nach dem 7.1., hat sie einen Ordner mit dem Titel “Vorgang Jalloh” verwaltet. Darin wurde alles abgeheftet, was mit dem “Vorgang” zu tun hatte. Warum dort auch Sachen zum Fall Bichtemann abgeheftet sind, wusste sie nicht. Als auch sie auf Treffen der PolizistInnen hin angesprochen wird, berichtet sie von einer Versammlung letzte Woche auf dem Revier. Hier springt der Staatsanwalt ein und erklärt, dass er davor den Polizeijustitiar Findeisen und den Abteilungsleiter Hesse mit dem Vorschlag einer solchen Zusammenkunft angesprochen hätte, da er “keine Lust hat, ewige Jahre gegen Polizeibeamte zu ermitteln“, weil sie Falschaussagen machen. Frau Fuhr berichtet, dass es in dem Treffen um den Verfahrensablauf gegangen sei und dass man immer die Wahrheit sagen solle. Weiterhin erfuhr sie, dass es Falschaussagen gab, Namen wurden dabei nicht genannt, aber Frau Schicker wurde für ihre Aussagen am letzten Verhandlungstag gelobt. Das Treffen habe fast 2 Stunden gedauert, aber sie kann sich kaum noch daran erinnern, was gesagt wurde: Sie sei sehr nervös gewesen. Es waren ca. 10 KollegInnen anwesend, darunter auch welche, die schon ausgesagt haben. Nachdem die Zeugin entlassen wurde, bezweifelte auch der Richter das vom Staatsanwalt initiierte Treffen, “auch wenn es sicher gut gemeint gewesen sei”. Der Prozess könne noch bis nächstes Frühjahr weitergehen.

Am 13.6. wurde Möbes im Prozess zum zweiten Mal befragt. Er schilderte weitaus verständlicher als beim letzten Mal, wie er von Schubert zum Gewahrsam geholt worden ist. Schubert hat ihn in seinem Dienstzimmer aufgefordert mit herunter zu gehen, von einem “Plätschern” war nicht mehr die Rede. Möbes hat sein Telefonat beendet und ist ihm gefolgt. Noch vor der Hauswache hat er Schubert eingeholt und sie haben gemeinsam die Zellentür erreicht. Er hat durch den Spion geschaut, konnte das Zellenfenster nicht mehr erkennen und Schubert hat aufgeschlossen. Dichter, dunkler Rauch ist herausgekommen, Schubert ist nach oben, um Hilfe zu holen. Möbes hat dann eine Decke geholt und versucht, das Feuer zu löschen. Die ganze Matratze hat gebrannt und er konnte silhouettenhaft Oury Jalloh sehen. Trotz des Löschversuchs brannte das Feuer weiter. Er wollte die Fesseln aufschließen, hatte aber keine Schlüssel dabei. Darüber hinaus widersprach Möbes den Aussagen von Schubert und Köhler, dass Sch. aus der Wache K. angerufen habe. Auch Frau Freund, die dort Dienst hatte, konnte diese Aussage nicht bestätigen. Trotz der deutlichen Aussage wurde der Zeuge wieder unruhig und schweigsam, als er auf polizeiinterne Versammlungen angesprochen wurde. Anfang März habe es eine einstündige Versammlung gegeben, aber er konnte sich an kaum etwas erinnern, was dort gesagt wurde. Außer: Dass man sagen solle, was man weiß. Das hat er nun getan und wurde daraufhin vereidigt.

Prozesstage 24.Mai und 12. bis 14. Juni

Zu Beginn des 14.6. bezweifelt der Anwalt von Schubert die Aussagen von Möbes. Der Angeklagte Schubert beteuert, dass er alles gesagt hätte, was er weiß, und dass er auch schlaflose Nächte habe. Er sei doch kein Mensch, der einen Anderen sterben lassen würde, dann habe er den falschen Beruf. Anschließend wurde die Verwaltungsangestellte Seeler befragt, die bis zur Mittagspause um 11.30 im selben Zimmer wie die Zeugin Fuhr saß und danach, noch vor 12.00, im Vermittlungsraum vor dem DGL-Zimmer telefoniert. Eine Uhr trug sie nicht bei sich. Sie habe während dem 10-15minütigen Telefonat kaum etwas mitbekommen, nur dass Schubert einmal schnell rein-, zum Schlüsselkasten hin und wieder rausgegangen sei. Im DGL-Raum hätte sie außer, dass Fr. Höpfner zu Fr. Schicke sagte: du bist meine Zeugin, nichts weiter gehört. Im Hof habe sie durch das Fenster etwas Qualm gesehen, wie ein brennender Mülleimer, aber wahrscheinlich schon vor dem Eintreffen von Schubert. Auf die Telefone angesprochen, sagte sie, dass ihr Diensttelefon kein Display habe, das von Köhler aber sicher. Als es um die Versammlung die Woche zuvor ging, konnte auch sie sich kaum daran erinnern, was während der fast zwei Stunden gesprochen wurde. Sie wusste noch, dass es um den Ablauf und um Gerichtssaal gegangen sei und dass Frau Schicke für ihre Aussage gelobt wurde. Auf mögliche Zitate aus dem Prozess hin angesprochen, konnte sie sich doch daran erinnern, dass diese gefallen sind, wusste aber nicht mehr warum und in welchem Zusammenhang. Nur dass gesagt wurde, dass hier keine Bananenrepublik ist, vielleicht eine Drohung ist. Auf die Frage, ob von Falschaussagen gesprochen wurde, gab es keine Antwort mehr.

Viel Neues war auch in diesen Tagen nicht zu erfahren, weitgehend gab es der langwierig bekannten Kombination aus penetrantem Nicht-Erinnern und selektivem Detailwissen beizuwohnen. Ein Einbruch war die Schilderung von Möbes, der mit anwaltlichem Beistand und ohne Beruhigungsmittel ein anderes Bild vom 7.1.05 als das von Schubert andeutete. Aber auch bei ihm setzt die Erinnerung wieder aus, wenn es um bisherige Treffen der Beteiligten gegangen ist. Dass es diese gab und gibt, war in den letzten Tagen immerhin zu erfahren, nachdem sie bisher zumeist abgestritten worden sind. Aber was dort geredet wird, ist nicht zu hören, auch wenn sie gerade ein paar Tage zurückliegen. Zu groß scheint die Furcht zu sein, mit möglichen „Falschaussagen“ zu den Versammlungen zuviel von dort preiszugeben. Eingeschüchtert von der Autorität des Gerichts, tun sie alles und reden, wenn überhaupt, wie programmierte Roboter, um ihrem Beruf, Dienstherr und Kollegen nicht zu schaden. Das, was Oury Jalloh und alle anderen Menschen dunkler Hautfarbe in Dessau und andern Orts jeden Tag seitens Bevölkerung und Polizei, die ein Teil davon ist, erleben müssen, lässt sie unberührt. Ihre Sorge gilt dem schadlosen Bild und Handlungsraum der Polizei, alles andere verschwindet in der Bewusstlosigkeit und in den Akten. Das sind die PolizistInnen, die mit allen Mitteln ausgestattet sind, Menschen abzuschieben und zu erschießen, wenn sie es für nötig erachten, zu schikanieren, wegzusperren, mit Gewalt zu bedrohen und diese anzuwenden, bis zur tödlichen Konsequenz, im staatlichen Auftrag und eigenem Ermessen. Begleitet durch die Entrechtung und Abstempelung der Menschen ohne Aufenthaltsrecht seitens der Behörden und die Verachtung und offene oder verhohlene Diffamierung seitens der mehrheitlichen Bevölkerung. Und durch die Politik, die neben ihren Gesetzen und Direktiven regelmäßig im Verein mit den Medien schlägernde Neonazis als die einzigen gefährlichen Rassisten darstellt und so der Alltagspraxis von Polizei, Behörden und Bevölkerung ihren Segen erteilt. Den haben bisher auch diese Beamten in Dessau, die mit ihren Befugnissen und Gewaltmitteln drangsalieren und vertreiben, wer ihnen nicht passt, und ansonsten ihr Bewusstsein und ihre Kommunikationsfähigkeit in ein paar Aussagen zusammenpacken, die alles Geschehen in Ordnung bringen und keine weiteren Fragen zulassen. Auch nicht dazu, was hinter verschlossen Türen geredet wird, das könnte es nur schwerer machen.

Die Prozesstage vom 8. bis 10. Mai

Opfer rassistischer GewaltIn den drei Tagen vom 3. Prozessblock wurden der Arzt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat, ein an diesem Tag Dienst habender Polizist und der Verwaltungsleiter befragt. In ihrem Aussageverhalten komplettieren sie das Bild, das in den Prozesstagen zuvor entworfen wurde und verdeutlicht, was Menschen, die in dieser Gesellschaft ausgeschlossen und diskriminiert werden, in der Polizeiwache passieren kann und was nur – bis hin zu tödlichen – Folgen für die Opfer hat. Es braucht keine Spekulationen über das, was am 7.1.05 hinter diesen Mauern passiert ist, um zu verstehen, wie Oury Jalloh umgebracht worden ist. Ob die Polizist_innen auf Anordnung handeln oder diese auf ihre Weise umsetzen, sie können sich auf die Deckung durch ihre Kollegen und die gesammelten Autoritäten verlassen. Solange die Ausrüstung stimmt, können sie fortfahren mit ihrer seit Jahrhunderten praktizierten Verachtung von Menschen dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft, diese Sicherheit war auch in diesen Tagen zu erleben.

Am 7. Verhandlungstag zu Beginn des dritten Prozessblocks wurde der Arzt Blodau befragt, der Oury Jalloh am 7.1.05 untersucht hat und durch einen Telefonmitschnitt schon vorher bekannt geworden ist. Besagtes Telefonat wurde vom Richter gleich zu Beginn mit der Frage abgehandelt, ob bei Menschen schwarzer Hautfarbe die Vene tatsächlich so schwer aufzufinden sei, was von Blodau bejaht wurde (und vom Staatsanwalt später bestätigt). In der Vernehmung ging es hauptsächlich um die Untersuchung und seine Empfehlung der Fixierung von Oury Jalloh sowie seine Bestätigung von dessen Gewahrsamstauglichkeit. Blodau gab an, dass aufgrund der „Autoaggressivität“ eine Fixierung nötig gewesen sei, um eine Selbstverletzung zu verhindern. Er habe auch einmal gesehen, wie Oury Jalloh mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe. In seiner polizeilichen Vernehmung am 7.1.05 sprach Blodau nicht davon, was nicht an Erinnerungslücken liegen könne, wie er jetzt zugab. Zugleich sah er Oury Jalloh nach der Untersuchung als gewahrsamstauglich an, womit Wegsperrung und Fixierung ebenfalls legitimiert waren. Denn er konnte weder eine Intoxikation durch Alkohol oder andere Drogen feststellen noch eine eingeschränkte Vigilanz (entspricht der Wachheit). Ein Pupillentest ohne Reaktion habe ihm gezeigt, dass Oury Jalloh unter Drogeneinfluss stand und deswegen fixiert werden müsste. Den Blutdruck habe er nicht messen können eben wegen der Aggressivität, die die Fixierung begründete. Dennoch sagte Blodau aus, dass der Kreislauf in Ordnung gewesen wäre, was die Gewahrsamnahme zuließ. Für diese war ihm zufolge die Vigilanz ausreichend, die er nach seiner subjektiven Einschätzung beurteilt habe, so wie es in der Psychopathologie üblich sei. Offensichtlich ist es diesem Arzt ein Leichtes, einen Menschen wegsperren und anketten zu lassen, auch wenn dieselben Gründe, die dafür vorgegeben werden, ihn an einer ausreichenden Untersuchung zur Gewahrsamsfähigkeit hindern. Es wäre weder möglich gewesen, Oury Jalloh auszuziehen noch mit ihm zu kommunizieren, sagt Blodau. Obwohl keines der erforderlichen Symptome geschweige denn ihre Kombination für ausreichende Vigilanz sprechen, genügt ihm sein „subjektiver Eindruck“. Denn er weiß, dieser kommt vom ihm als Arzt und ist damit ausreichend gedeckt, rechtlich sowie durch seine Autorität als Mediziner, die er mit zunehmenden Einsatz der Fachsprache entgegen seinen widersprüchlichen Aussagen wieder herzustellen versuchte. Diese wirkt auch bis zum Richter, der in der Befragung viel Verständnis für Blodau zeigt und andererseits die Nebenklage in ihrer Befragung unterbricht.

Der zweite Zeuge Möbes, der als erster während des Feuers im Gewahrsamsbereich gewesen sein soll, konnte sich an so gut wie nichts mehr erinnern, sein häufigster Satz lautet: “Weiß ich nicht mehr”. Auffällig gut konnte er sich an einige entscheidende Details erinnern, die in seiner ersten Vernehmung am 7.1.2005 noch anders klangen. Nach seiner heutigen Aussage kam Schubert zu ihm, der in seinem Dienstzimmer saß, mit den Worten, er solle mitkommen, weil es im Gewahrsam „plätschernde Geräusche“ gäbe. In seiner ersten Vernehmung war von diesem Plätschern keine Rede. Als er an der Zelle angekommen ist, sei dort an allen Seiten der Tür schwarzer Rauch hervorgequollen, wohingegen in der ersten Vernehmung noch von den unteren Seiten die Rede war. Auf dem Weg dorthin habe er Schubert gefolgt und eingeholt, konnte sich jetzt aber auch daran erinnern, dass Schubert gerannt sei. Darauf hat Möbes nun bestanden, obwohl er Schubert der eigenen Aussage zufolge auf der Treppe nicht gesehen haben kann und er in seiner ersten Vernehmung davon sprach, dass dieser gegangen sei. Seitdem habe es aber keine Gespräche mehr mit seinen Kollegen über den 7.1. gegeben und auch die Presseberichte habe er sich weder angeschaut noch durchgelesen. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass er doch inzwischen Dienstgruppenleiter sei und an einer genauen Erinnerung interessiert sein müsste, dauerte es auch nach jeder Frage etwas, bis er sich wieder an nichts erinnern konnte.

Der letzte Zeuge in dieser Woche, Köhler, Leiter des Reviereinsatzdienstes und direkter Vorgesetzter von Schubert, hat dahingegen viel Erinnerung vorzuweisen. Er hat auch sein Vernehmungsprotokoll zur Vorbereitung gelesen. Er weiß sehr viel über den Ablauf zu sagen, nachdem Schubert ihn um 12.03 Uhr angerufen hatte. Schubert kam ihm schon an der Treppe aus dem Keller entgegen und Köhler ist dann runter gegangen. Dort hat er niemanden wahrgenommen. Es waren aber laut anderen Aussagen noch zwei Polizisten im Keller. Zur Vorbereitung auf den Prozess hat er außerdem die Brandschutzordnung und die Gewahrsamsordnung gelesen. Nun kann er sich wieder an Details erinnern, die er bei der ersten polizeilichen Vernehmung noch nicht wusste. Im Gewahrsamstrakt waren zwei Feuerlöscher, die ihm vorher nicht bekannt waren. Er konnte in der Befragung insgesamt kaum auseinander halten, was er aus dem gelesenen Vernehmungsprotokoll, seinen jetzigen Erinnerungen oder seiner Wahrnehmung, was gewesen sein müsste, zu sagen weiß. Schließlich konnte sich Köhler im Gegensatz zu den bisherigen Befragten daran erinnern, dass unter Kollegen schon über die Ereignisse vom 07.01.2005 gesprochen wurde. Und es gab zum ersten mal die Aussage, dass es zu internen Hausmittelungen gekommen ist, die Erkenntnisse beinhalteten, wie sich das Geschehen von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft aus darstellte. Dazu gibt es einen Ordner, der in der Polizeiwache steht und jetzt auf Antrag der Nebenklage vom Gericht beschlagnahmt wurde.

Nach den bisherigen Tagen lässt sich sagen: Die Zeit wird von den Zeugen genutzt, um die Aussagen zu kennen, die zur Entlastung der Angeklagten beitragen könnten. Zunehmend kehren in den Befragungen nur noch einige bestimmte Details wieder, umgeben von Vergessen, Nicht-Erinnern oder dem, was schon in den Protokollen gelesen wurde. Wenn die Zeugen auf Widersprüche zu vorherigen Aussagen angesprochen werden, dann “wird es schon so gewesen sein”, wie dort gesagt, und auf jeden Fall im Sinne der Vorschriften. Ihre Sorge dreht sich in den Aussagen darum, Dienst nach Vorschrift geleistet zu haben, soweit er unter gegebenen Bedingungen möglich war. Was mit Oury Jalloh passiert ist, davor, in der Zelle und während des Feuers, kommt in ihren Erinnerungen und persönlichen und kollektiven Verarbeitungen nicht vor. Analog zur Befragung seitens des Gerichts, das sich ausschließlich um Kenntnis und Einhaltung der Verordnungen und die “Schlamperei” kümmert, taucht Oury Jalloh als “Delinquent” auf, der gesichert und weggesperrt werden musste. Ansonsten sind die wenigen Details, die erinnert werden, bei allen Zeugen auffällig darin übereinstimmend, dass sie den Hauptangeklagten Schubert entlasten sollen. Selbst wenn diese Angaben anderen, auch eigenen Schilderungen oder den vorherigen Vernehmungen widersprechen, sollen die Details aufrecht gehalten werden, die sich in den ersten Prozesstagen als entscheidend herausgestellt hatten. Sei es die Zeitdauer vom ersten Alarm bis zur Bewegung von Schubert in den Keller, sei es seine diversen Telefonate in diesem Zeitraum oder sei es die Möglichkeit der Brandbekämpfung. Es ist eine eigene Entwicklung in den Befragungen der Polizeibeamten darin zu sehen, welche Aussagen noch gemacht und welche ausgelassen werden. Einzig der Einsatzdienstleiter schien sich mit dem Protokoll dahingehend vorbereitet zu haben, möglichen Widersprüchen vorbeugen zu können, was auch als Empfehlung an seine Untergebenen zu verstehen ist. Gegenstand des Verfahrens, der Fragen des Gerichts und der gesammelten Aussagen ist ein ordnungsgemäßer Ablauf im Brandfall. Das Leben und der Tod von Oury Jalloh spielen keine Rolle. Obwohl dieses Leben ausgelöscht ist, wird noch in dem Verfahren, das lange nicht absehbar gewesen ist, ausgeklammert, wie es dazu gekommen ist. Geschehen und vorbei, so die Geschichtsschreibung des Verfahrens, der Zeugen und des Gerichts.

Die Wirklichkeit, wie sie uns seit langem bekannt ist, wird hier fortgesetzt. Als ein Zuhörer vom Richter mit Verweis und Anzeige bedroht wird, spricht dieser über die alltägliche Gewalt von Polizisten gegen Menschen von dunkler Hautfarbe und nicht-deutscher Herkunft und deren Folgenlosigkeit für die TäterInnen: Wenn es überhaupt zu Verfahren kommt, werden diese bald eingestellt, die Polizisten decken sich und (re)agieren mit Anzeigen gegen die Opfer. Ein weiterer Zuhörer berichtet deutlich von Angriffen von Nazis gegen ihn, infolgedessen er auf einem Auge kaum noch sehen kann und die Verfahren gegen die Täter ebenfalls eingestellt wurden. Dieser kurze Einbruch der Realität in den Gerichtssaal, in dem diese ausgeklammert werden soll, obwohl sie erst Anlass für das Verfahren ist, und eine folgende Erklärung der Nebenklage dazu werden vom Richter ohne Kommentar abgehakt. Das System der Kollaboration von Polizei, politischen Vorgaben und Medizin bei der Auslöschung des Lebens eines Menschen schwarzer Hautfarbe und aus Guinée, das sich Tag für Tag vor den Teilnehmenden des Prozesses entfaltet, findet in diesem Saal seine rechtliche Legitimierung. Und kehrt damit wieder zum Anfang zurück.

Die ersten vier Prozesstage

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Im ersten Block des Prozesses vom 27. März bis zum 30. März 2007 zum Tod von Oury Jalloh war mehr zu erfahren, als zu erwarten war. Dies, obwohl der Richter offensichtlich das Verfahren nur zur Anklage des Staatsanwaltes durchführen will, die das ganze Geschehen auf unterlassene Hilfeleistung reduziert – und von Beginn an die Beteiligung der Nebenklage als überflüssig ansieht. Dennoch gelang es den drei Anwält_innen der Familie von Oury Jalloh, eine Reihe von Befragungen durchzusetzen, so auch zu dem Tod von dem Obdachlosen Bichtemann 2002. Bei den befragten Polizisten wurde lebhaft die Ignoranz und Verachtung spürbar, die Oury Jalloh an dem Morgen des 7. Januar 2005 erfahren musste. Mensch hat den Eindruck, es gibt unter den Kollegen der Polizei in Dessau eine unausgesprochene Solidarität, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Der männliche Korpsgeist hält die Reihen fest geschlossen. Alle Beamten unterliegen fast einer Amnesie, wenn es um die Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr am 7. Januar 2005 geht.

Dennoch gab es bei ihnen Widersprüche in den Aussagen untereinander und zu ihren früheren Vernehmungen. Auch der Ausruf eines Zuschauers bei der Verlesung der Telefonmitschnitte „Das ist Rassismus“ und eine anschließende Nachfrage der Nebenklage dazu wurden mit Schweigen beantwortet. Ihre Haltung gegenüber Oury Jalloh setzt sich im Gerichtssal fort und wird vom Richter wohlwollend unterstützt, der gleichzeitig einen Mitbewohner von Oury J. und die Nebenklage bei einigen Ansätzen cholerisch anherrscht. Ihm geht es ausschließlich um die mangelhafte Kenntnis und Anwendung der Gewahrsams- und Brandschutzordnung, als wären dadurch Festnahme, Fixierung, stundenlanges Schreienlassen, Abstellen des Alarms und alles Andere erklärbar. Bisher ist wieder mehr von dem sichtbar geworden, was zu dem Tod von Oury Jalloh geführt hat und zu den Versuchen seit über zwei Jahren, „das alles“ zum Verschwinden zu bringen.

Am 1. Verhandlungstag wurde zuerst der Angeklagte März befragt (immer in der Reihenfolge Richter, Staatsanwalt, Nebenklage, Verteidigung der Angeklagten), der im Wesentlichen die Durchsuchung von Oury J. beschrieb mit dem Fazit, dass er das Feuerzeug nicht übersehen haben kann. Zu weiteren Fragen kam von seinem Anwalt die Antwort, dass es von seinem Mandanten pauschal keine weiteren Angaben geben wird, weder auf Fragen des Staatsanwaltes noch der Nebenklage. Der Angeklagte Schubert begann seine Aussagen damit, dass er zutiefst bedauere, was am 7. Januar 2005 geschehen sei und dass es ihm nicht möglich gewesen sei, dass Leben von Oury J. zu retten. Nach der Einsperrung von Oury J. in die Zelle Nr. 5 habe er während der Zeit von drei Stunden über die Gegensprechanlage Schreie und Klappergeräusche vernommen. Zur Erledigung seiner Dienstgeschäfte habe er die Lautstärke der Gegensprechanlage runtergedreht. Die Lautstärke war allerdings noch hoch genug, um gegen Mittag “Plätschergeräusche” wahrzunehmen. Zu dieser Zeit hat er den zwei Mal ertönenden Rauchmelder abgestellt, weil es schon häufiger zu Fehlalarmen gekommen sei. Bei den „Plätschergeräuschen“ sei er von einem Wasserschaden über der Zelle Nr.5 ausgegangen, weil sich darüber Toiletten befinden. Erst als auch der Rauchmelder im Lüftungssystem Alarm schlug, beschloss er mit Unterstützung eines Kollegen, nach dem Rechten zu sehen. Unten angekommen, wäre die Rauchentwicklung allerdings bereits zu stark gewesen, um Maßnahmen gegen den Brand zu treffen. Auf Nachfragen zu den Fehlalarmen sagte er, dass die Polizeileitung sich um die Reparatur gekümmert habe. In die Brandschutzordnung sei er zudem nicht eingewiesen worden und habe sie sich selbst angeeignet. Weitere Fragen zu seiner Funktion als Dienstgruppenleiter seit ’94/95 wurden vom Richter schließlich damit abgebrochen, dass es hier nicht um seine Lebensgeschichte ginge. Für die Verzögerung der Identitätsbestätigung von Oury J. gab Sch. an, dass er diesen nur dem Namen nach kenne und ihn deswegen mit den gefundenen Papieren nicht identifizieren konnte. Auf die Frage der Nebenklage hin, warum er denn nicht in den drei Stunden zur Überprüfung der Identität die lokale Ausländerbehörde angerufen habe, antwortete er, dass er dies zwar vorhatte, dann aber „das alles“ dazwischen gekommen sei. Er könne ja nur eines tun.

Nach der Mittagspause wurde der Zeuge Mamadou B. befragt, ein ehemaliger Mitbewohner von Oury J. Das Verhör wurde vom Richter dazu genutzt, entgegen der Einlassungen des Zeugens, Oury J. als einen cholerischen Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen darzustellen, die in Zusammenhang mit Heimweh, Trennung und anderen persönlichen Problemen gestellt wurden. Bei der wiederholten Aussage des Zeugen, von diesem Zusammenhang nichts zu wissen und dass Oury J. auch nicht häufiger betrunken und reizbar gewesen sei, wies der Richter ihn aufgebracht zurecht, dass er ausweichen würde. Von den Akten sei dies bekannt und deswegen wolle er wohl nicht die Wahrheit sagen. Auch bei den nächsten beiden Zeuginnen bemühte sich der Richter, die Darstellung von Oury J. als Choleriker bestätigen zu lassen und ist trotz seiner in diesem Fall wohlwollenden Vorgaben an den Beiden gescheitert. Ihre Aussagen hielten dem Vergleich zu früheren Vernehmungen nicht stand. Trotz der Aussage der ersten Zeugin, dass sie Oury Jalloh nicht verstanden habe, weil er “ausländisch” gesprochen habe, konnte sie sich nach der Konfrontation mit ihrer ersten Vernehmung wieder an einige Sätze von Oury J. erinnern, die sie u.a. zum Anruf bei der Polizei veranlasst habe.

Am 2. Verhandlungstag wurden zwei Polizeibeamte vernommen, die gegen 11.00 Uhr eine Kontrolle der Gewahrsamszelle 5, in der Oury Jalloh an Händen und Füssen gefesselt auf einer Matratze lag, vorgenommen hatten. Auffällig war bei Beiden, dass sie sich an Details dieser Kontrolle nur schwer erinnern konnten. Er bedurfte intensiver Nachfragen, um Einzelheiten dieses Kontrollgangs herauszufinden, u.a. dass der Angeklagte Sch. sie aufgefordert hatte, in die Gewahrsamszelle zu gehen, weil ihn das laute Rasseln mit den angebrachten Fesseln nerve. Beide Zeugen konnten sich nicht an eine Flüssigkeitspfütze erinnern, die sie in ihren polizeilichen Vernehmungen am Tatabend, dem 7. Januar 2005, ausführlich beschrieben hatten. Nach penetranter Nachfrage durch die Anwält_innen der Nebenklage trat zu Tage, dass beide Beamte sich vor ihrer Vernehmung besprochen hatten und der Zeuge S. sich mit dem vorher vernommenen Zeugen M. als auch mit dem Angeklagten M. über die Zeugenaussagen unterhalten hatte. Es war nicht zu überhören, dass der Polizeibeamte S. sehr beredt und flüssig über Einzelheiten des 7.1.05 erzählte, wenn es um Sachverhalte ging, die nicht mit der Gewahrsamszelle in Verbindung standen. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass er bei seiner weiteren Vernehmung eine sehr lebendige Erinnerung präsentierte. Dabei ging es um den Tod des Herrn Bichtemann im Polizeigewahrsam Ende November 2002, an dem auch der Angeklagte Sch. für den Gewahrsamsbereich verantwortlich war. Bichtemann war um 21 Uhr des Vortages in Gewahrsam genommen worden und bei einer Kontrolle um 12 Uhr des Folgetages, die der Zeuge durchführte, immer noch nicht zu wecken. Der Zeuge wies seinen Chef, den Angeklagten Sch. darauf hin, dass er selbst sich ein Bild machen und nachgucken soll. Sch. ist nicht zum Gewahrsamstrakt runter gegangen und kommentierte: dann wird er später entlassen, wenn er nicht zu wecken ist. Herr Bichtemann wurde nicht wach, er war tot.
Bei der Befragung der Reinigungskraft für den Zellenbereich stellte sich heraus, dass ein fest angeschlossener Wasserschlauch, mit dem alle Zellen gereinigt werden konnten, im Gewahrsamsbereich installiert war. Damit hätte am 7. Januar 2005 auch gelöscht werden können, was nicht passierte.

Am 3. Verhandlungstag treten bei der Vernehmung der Zeugin F., die im Eingangsbereich der Wache ihre Arbeit verrichtete, Widersprüche zu Aussagen des Angeklagten Sch. auf, etwa hinsichtlich seiner Telefonate. Ein weiterer Zeuge, ein Brandsachverständiger bei der Kriminalpolizei Dessau, bringt zu Tage, dass es erste Fotoaufnahmen des kriminaltechnischen Dauerdienstes gegeben hatte, die sich nicht in der Akte befinden, ebenso wenig wie eine Liste mit Namen aller Personen, die sich im Gewahrsamsbereich aufgehalten hatten, nachdem die Feuerwehr abgezogen war. Wo sind Fotos und Liste, warum befinden sie sich nicht in der Akte? Dieser Zeuge hat auf die Frage, ob nach dem Tod von Oury Jalloh nicht darüber geredet worden wäre, geantwortet: „es wurde geschwiegen von Anfang an“.

Der 4. Verhandlungstag brachte klar zum Ausdruck, dass die Polizei auf die „Belästigung“ durch Oury J. völlig überreagierte und dies ist ohne rassistische Motivationen nicht erklärbar ist. Es gab für die Gewahrsamnahme von Oury J. keine rechtliche Grundlage, der Zeuge behauptet, das Belästigung ein Straftatbestand sei und er deswegen danach eine Anzeige gegen ihn geschrieben habe. Auch hier ergeben sich massive Widersprüche zwischen den Aussagen der polizeilichen Vernehmung des Zeugen am Abend des 7. Januar 2005 und seinen heutigen Schilderungen. Der Wahrheitsgehalt seiner Beschreibung der Festnahme, der Verbringung in den Arztraum und in die Beruhigungszelle Nr. 5 ist absolut zu bezweifeln, es sind sehr zögerliche Beschreibungen, wenn er überhaupt zu welchen bereit ist. Nachdem Oury J. sich weigerte den Ausweis zu zeigen, wird er sofort angefasst. Oury J. wehrt sich gegen die rassistische Behandlung, woraufhin er festgenommen und mit Gewalt in den Streifenwagen gezwungen wird. Mit der Begründung, Oury J. habe Ausfallerscheinungen gezeigt und getobt, wird er an Händen und später Füßen gefesselt. Die Fixierung auf einer Matratze fast ebenerdig an Händen und Füßen wird mit dem Schutz von Oury J. vor sich selbst begründet. Der Zeuge beschreibt dieses fürsorgliche Gefühl besonders eindringlich. Schließlich zeigt sich noch in der beigezogenen Akte zum Tod von Herrn Bichtemann, dass der Zeuge damals seine polizeiliche Vernehmung abgelehnt hat, warum, konnte er nicht mehr erinnern. Was haben eigentlich alle zu verbergen?

Zwischenberichte der internationalen Prozessbeobachter_innen

Eine internationale Delegation von Rechtsanwält_innen, Menschenrechtsaktist_innen und Betroffenen von Rassismus beobachtet den Prozess vor dem Landgericht Dessau. Sie versteht sich als Mahnung zur vollständigen Aufklärung der Todesumstände und als Beitrag zu einer kritischen Diskussion der gerichtlichen Vorgänge, die in einen gesellschaftlichen Kontext gestellt werden müssen.

Die Teilnehmer_innen der Delegation:

  • Silas Nkanunu, Rechtsanwalt auf Südafrika, Präsident der National Association of Democratic Lawyers
  • Rosa Amelia Plumelle Uribe, Rechtsanwältin aus Paris, Autorin von “Weiße Barbarei. Vom Kolonialrassismus zur Rassenpolitik der Nazis”
  • Elliot Perkins, The Monitoring Group, Torquay und London
  • Silvia Luwadio, Schwester des im April 2006 von der Polizei in Dortmund erschossenen Dominique Koumadio.
  • Regina Kiwanuka, Flüchtling aus Uganda, lebt in Nürnberg.
  • Wolf-Dieter Narr, Komitee für Grundrechte und Demokratie
  • Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl

Über die ersten vier Prozesstage vom 27. bis zum 30. April, teilweise auch schon über den zweiten Verhandlungsblock am 19. und 20. April, haben sie Zwischenberichte verfasst, in denen sie ihre Eindrücke und Einschätzungen schildern. Die Übersetzungen sind noch nicht vollständig.

Berichte auf deutsch
Zitate aus den Berichten
Regina Kiwanuka
Wolf-Dieter Narr –– 2. Teil
Rolf Gössner
Elliot Perkins
Rosa Amelia Plumelle-Uribe 2. Teil
Silas Nkanunu

Reports in English

Elliot Perkins
Regina Kiwanuka
Rolf Gössner
Silas Nkanunu

Rapports en français

Rosa Amelia Plumelle-Uribe –– 2ème part
Rolf Gössner
Regina Kiwanuka
Wolf-Dieter Narr


Zitate aus den Berichten der Internationalen Delegation von Prozessbeobachter_innen zur Auftaktrunde des Oury-Jalloh-Prozesses vom 27. bis 30. März 2007

Stimmungen inner- und außerhalb des Landgerichts in Dessau

Was für ein Frühlingstag
Knospen überall, Vogelzwitschern
Lichtvoll sonnenseits, lichtvoll im Innern des polizeilich-hündisch bewachten Gerichtssaals.
ZeugInnen werden vernommen. Sie wissen
Fast nichts mehr.
Dass und wie am 7. Januar vor über zwei Jahren
Oury Jalloh jämmerlich mörderisch um High Noon verbrannte.
Polizeikettig fixiert, angeblich um auszunüchtern
Über drei Stunden voll Unruhe und Jammern und Schreien –
Niemand jedoch zu hören. Polizeiohren taub technisch verstärktem Lärm zum Trotz. Wer hörte schon Schwarze?!

Was für ein Verfahren
Mehr als zwei Jahre danach
Lüge der Wahrheitssuche deutschen Gerichts
Die Kunst im Zeit- und Erinnerungsloch zu finden. Was man zuvor
Hineingesteckt.
Das Urteil, wie immer es fällt, wird falsch
Strukturen, Funktionen deutscher Vorurteile, der Personen, die sie körpern –
Sie bleiben.

Und Jallohs Mutter
Am ersten Tag zugegen,
Weint bitterlich, heult das Unsägliche –
Sie verbirgt ihr -, sie verbirgt unser Gesicht.

[Wolf-Dieter Narr]

»In einem Moment, als Ulrich M. (der Polizist, der das vermeintlich entscheidende Feuerzeug übersehen haben soll) den Gerichtssaal verließ und von einer Vielzahl seiner uniformierten Kollegen herangewunken wurde, die den Hintereingang des Gerichts bewachten, hatte man den Eindruck, es mit einer Fußballmannschaft bei einem Heimspiel zu tun zu haben. Auf gewisse Weise konnte man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und die starke Polizeipräsenz die zwei Angeklagten zu unterstützen schienen. Es war offensichtlich, dass die Anzahl der anwesenden Polizeibeamten eine Reaktion darauf war, dass die Organisation Polizei als Ganzes angeklagt war.« [Elliot Perkins]

»Die Kräfteverhältnisse vor Gericht waren jedenfalls merklich anders. Während der gesamten vier Prozesstage war die Besuchertribüne voll gefüllt mit Unterstützenden, von denen die Mehrheit selbst Flüchtlinge oder Asylbewerber_innen waren. […]. Tatsächlich ist es wichtig festzuhalten, dass das Wort ›Rassismus‹ von einem schwarzen Menschen als erstem aus dem Publikum laut gerufen wurde. Er stand auf und protestierte lauthals, als ein Transkript eines Telefongesprächs vorgelesen wurde, was rassistische Bemerkungen enthielt. Er verließ den Gerichtssaal und kam nicht wieder.« [Elliot Perkins]

Zur Wahrheitsfindung

»Noch mehr als zuvor fällt bei diesen beiden Zeuginnen auf, wie skandalös es war und ist, dass das Verfahren erst ca. 2 ¼ Jahre nach dem Verbrennungsfall im Polizeigewahrsam stattfindet. Darum sind Erinnerungslücken ein prozessdurchgehender Refrain.« [Wolf-Dieter Narr]

»Die Zeugin verharrt stumm. Bis in die Sprache nicht allein des Richters hinein, sondern der Wahrheitsfindungsfiktion des 2 Jahre danach präsent gestellten Rekonstruktionsverfahrens gemäß, an die sich alle Beteiligten halten müssen, werden erinnernde Re-Konstruktionen und ihre Rekonstrukteure permanent überfordert. Diesen Umstand belegen zusätzlich deswegen unsinnige Fragen: ob die Befragte das seinerzeitige Geschehen um 12.27 oder 12.37 zeitorten könne.« [Wolf-Dieter Narr]

Die Delegitimierung eines Opfers oder die Antwort vor der Frage

»Der Mutter von Oury Jalloh wurden die Details der grausamen und inhumanen Art und Weise, wie Oury festgenommen, zur Polizeiwache geschleift und verbrannte, nicht erspart. Die harten Fragen des Richters, ob Oury Haschisch rauchte, ob er überhaupt eine Therapie begonnen hatte, wie aggressiv er war. Trank er Alkohol? Warum trinken Menschen? Er fuhr fort, Oury Jalloh in der Gegenwart seiner Mutter und seines Halbbruders, welche aus Guinea angereist waren, um den Prozess und den letzten Tag ihres Nahestehenden beizuwohnen, zu kriminalisieren.« [Regina Kiwanuka]

»Richter Steinhoff hat sich offenbar ein Bild von Oury Jalloh zurechtgelegt oder benutzt jedenfalls ein solches Bild als motivierenden Hintergrund seiner Fragen. Das wird aus der Sequenz seiner insistierenden Fragen erkenntlich. Oury Jalloh, der in Dessau von Gutscheinen zu leben hatte, das gibt sein Mitbewohner an – die grund- und menschenrechtlich gewertet würdewidrige Schlechtscheine darstellen –, soll Richter Steinhoff gemäß als jemand erkannt werden, der unzuverlässig, wahrscheinlich alkohol- und von anderen Drogen abhängig, schon früh gezeigt hat, dass er mit seinem Leben in Dessau nicht zurecht kommt. […] Der Befragte sollte ohne jedes richterliche Verständnis dafür, dass dem Befragten die deutsche ›Gerichtskultur‹ kaum verständlich sein konnte, geradezu in Richtung erwarteter Antworten ›genotzüchtigt‹ werden. […] Das war meines Erachtens der Tiefpunkt der ersten drei Tage. Er entdeckte strukturelle Vorurteile und Unfähigkeiten im Fragehabitus des Richters.« [Wolf-Dieter-Narr]

Grenzen der Verantwortung oder die organisierte Verantwortungslosigkeit

»Udo S. war verantwortlich für die Durchsuchung des Oberkörpers, Ulrich M. für die andere Hälfte. In diesem Diensteifer wird der Körper von Oury Jallohs Austragungsort eines Konflikts, in dem die beteiligten Beamten sich selbst von jeder Mitschuld freisprechen wollen. Es wird buchstäblich eine Linie durch seinen Körper gezogen und allein der genaue Verlauf dieser Linie bestimmt Schuld oder Unschuld der Beteiligten. Die Gleichgültigkeit der einzelnen Beamten gegenüber dem, was jenseits ihrer Linien passiert, kann nur als engstirnige Pflichterfüllung beschrieben werden, in der sowohl moralische wie auch verfahrenstechnische Aufgaben für die Beamten von geringem Interesse sind, wenn sie nicht in ihr Aufgabengebiet fallen.« [Elliot Perkins]

»Als M. von Regina Götz gefragt wurde, was passiert sei, nachdem die Feuerwehr den Ort des Geschehens verlassen hatte, antwortete dieser: ›Nichts, wir sind wieder Streife gefahren.‹ Als nächstes versuchte Götz eine Antwort auf die Frage zu finden, die die meisten Anwesenden in den hinteren Reihen des Zuschauerraumes sich stellten: ›Sie haben sich nicht gefragt, ob noch jemand dort unter in der Zelle gefesselt sein könnte? Sie haben sich nicht gefragt, ob diese Person noch am Leben ist?‹ Dieses und zahlreiche weitere Beispiele zeugen von einer bürokratischen Narkose, in der Regeln und Vorschriften jeden Ansatz von Mitgefühl betäuben und die Beteiligten gefühllos werden lassen für die ungeschriebenen moralischen Verpflichtungen, welchen sie in ihrer Stellung als Polizeibeamte verpflichtet wären.« [Elliot Perkins]

»›Oh nein, nicht schon wieder, sind wir verflucht? Wieso passiert das immer uns?‹ Dieser Gefühlsausbruch zeigt deutlich, dass es sich bei der Reue über den Verlust eines Menschenlebens, welche von diesen Beamten gezeigt worden war, nicht um Bedauern handelt, sondern vor allem um Selbstmitleid und Ärger über die persönlichen und öffentlichen Probleme, die diese Geschehnisse ihnen bringen würden.« [Elliot Perkins]

»Das, was insbesondere im Umkreis der Polizei seit der Inhaftierung Oury Jallohs geschehen oder vor allem nicht geschehen ist, kann günstigstenfalls als institutionalisierte Achtlosigkeit, Schlamperei und als ein bedrückender Mangel an Vorstellung für den polizeiunterworfenen Anderen bezeichnet werden. Hier beginnt die ›Banalität des Bösen‹. Alle vielleicht noch entschuldbare Schlamperei im einzelnen übertrifft zum einen der Mangel an Brandschutz; zum anderen der Mangel an Sorgfalt im Umgang mit polizeilich ohnmächtig gemachten Personen; zum dritten der Mangel an nicht bürokratisch und technologisch arbeitsteiliger Kümmernis um eben solche total abhängig gemachte Personen.« [Wolf-Dieter Narr]

Abseits von Einzelfall und Paragraph – wie manche Menschen systematisch weniger zählen

»Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kontrolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumindest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdessen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden. Solche wiederholten, auch schikanösen Prozeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Gerichtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Verfahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern wollten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.« [Rolf Gössner]

»[…] Bereits jetzt besitzt die internationale Delegation, die den Verlauf dieses Prozesses verfolgt hat, genügend Informationen, um zu verstehen, dass der Tod von Oury Jalloh zu großen Teil das Ergebnis der Missachtung fundamentaler Menschenrechte von Immigrant_innen und all derer ist, deren Leben als weniger achtenswert – da weniger wertvoll –, als das menschliche Leben anderer erscheint. Dieser Prozess wird den Verdienst haben, das Gericht und eine große Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, zu entdecken oder zu überprüfen, dass der Achtung der Menschenrechte entgegenstehende Verhaltensweisen fest in der Polizei verankert sind. […] Die ganze Welt kennt die Missachtung gegenüber all denjenigen, deren Leben allein aufgrund ihrer Geburt als weniger wertvoll und folglich als weniger achtenswert erscheint. Diese Missachtung ist ein alter Bestandteil der Methoden der Knechtung und Zerstörung, die durch die alten Kolonialmächte den Menschen angetan wurden, die das Pech hatten, unter ihre Herrschaft zu fallen.« [Rosa Amelia Plumelle-Uribe]

»Der während der ersten vier Prozesstage immer erneut genährte Verdacht hat sich verstärkt: über unentschuldbaren institutionellen und personellen Mängel hinaus dürfte die institutionalisierte, mutmaßlich vom gesellschaftlichen Kontext bestärkte Achtlosigkeit, wenn nicht das Missachten, gar die Herunterachtung von Ausländern eine letztlich tödliche Rolle spielen, insbesondere wenn ihre Hautfarbe nicht ins Bild passt.« [Wolf-Dieter Narr]

Der Gerichtsprozess kann und wird kein Fanal sein

»Am Freitag den 30. März gab die Delegation am Ausgang des Gerichts eine Pressekonferenz, an deren Ende Frau Luwadio-Ngeyisadila, deren junger Bruder Dominique Koumadio von der Polizei in Dortmund am 14. April 2006 getötet wurde, sich gewünscht hat, dass die Regierung Begegnungen zwischen der Polizei und der eingewanderten Bevölkerung fördert, damit sie verstehen, dass Migranten_innen zu töten keine akzeptable Verhaltensweise ist. Ich wende mich an alle, die gerne am Aufbau eines Orts der Verständigung mit dem Anderen und der Annäherung zwischen Menschen teilnehmen wollen. Und ich schlage vor, dass in diesem Ort die Problematik, die durch die Anwesenheit von Migranten_innen hier in Europa, genauso wie die historischen, wirtschaftlichen und politischen Ursachen dieser Einwanderung, im Zentrum unserer Überlegungen stehen.« [Rosa Amelia Plumelle-Uribe]

»Die einzige Möglichkeit, eine wirkliche Veränderung in der Behandlung dieser sozialen Gruppen zu erreichen, läge in der Einführung effektiver und nachvollziehbarer Verantwortlichkeit und Rechenschaft eines jeden Polizeibeamten, Sozialamtsangestellten, Vermieters, Gemeindeangestellten, Lehrers, die um ihre Stelle fürchten müssten, wenn sie die Regeln brechen. Im Fall von Oury Jalloh stellten sich Fragen der Verantwortlichkeit viel zu spät und die Frage ist jetzt, wie ein einzelnes öffentliches Rechtsmittel entwickelt werden kann, welches nicht Staub auf den Regalen der hohen Bürokraten Staub ansetzt, sondern Allgemeingut wird.« [Elliot Perkins]


Regina Kiwanuka

Regina Kiwanuka
Beobachtungen und Kommentare:

4. April 2007

Oury-Jalloh-Prozess am Landgericht von Dessau in Ost-Deutschland

Dienstag 27. März – Freitag 30. März 2007

Es war hektisch diesen Dienstag Morgen. Menschen aus allen Gesellschaftsschichten erschienen vor den Türen des Landgerichts, um zu bezeugen und den Prozess zur Erlangung von Gerechtigkeit für einen der unseren, Oury Jalloh, zu beobachten. Am 07. Januar 2005 starb Oury Jalloh eines erschreckenden Todes in der Zelle Nummer 5 im Keller eines Polizeireviers in Dessau. An Händen und Füßen gefesselt wurde er in eine Zelle gesteckt und starb eines Verbrennungstodes. Jetzt war die Zeit gekommen, von den Leuten, die ihn in die Zelle zum Sterben packten, mehr über die Details zu hören, die zu seinem grässlichen Tod führten. Die Medien schickten mehr als zwanzig Vertreter von vielen verschiedenen Anstalten.

Nach 26 Monaten vehementer Kampagnen und Proteste der Oury-Jalloh-Initiative, welche von Engagierten und MenschenrechtsaktivistenInnen verschiedenster Nationalität, darunter Deutschen, gegründet und getragen wurde, war das Gericht gezwungen, die zwei am Morgen des 07.Januar 2005 Dienst ausführenden Polizeibeamten Schubert und März anzuklagen.

Einige Minuten nach neun Uhr wurden die Türen geöffnet und eingerannt von vielen Männern und Frauen, die Presse drängte mit hinein mit ihrer Ausrüstung. AnwältInnen und WürdenträgerInnen verschiedener Organisationen drängten schamlos ins Innere, um einen geeigneten Platz zur Beobachtung des Tagesgeschehens zu ergattern. Der erste Verhandlungstag ließ vom Landgericht selbst den höchsten Grad von Vorurteilen ersichtlich werden. Der einzige afrikanische Zeuge zu Gunsten des Verstorbenen wurde von dem Richter selber eingeschüchtert und herzlos kreuzverhört. Der Richter versteifte sich auf die unterstellten Gewohnheiten von Oury Jalloh, insbesondere das negative Verhalten, welches als gesellschaftlich unakzeptabel gilt. Die Fragen, die er stellte kreisten um Alkoholismus, Drogenabhängigkeit und Aggressivität. Nicht eine Frage bezüglich des Grundes seiner Festnahme noch danach, ob der eine Telefonanruf zur Unterrichtung eines Freundes von seiner Festnahme erlaubt wurde oder ob er statt in eine Polizeizelle, nicht eher in ein Krankenhaus hätte gebracht werden sollen. Was das Gericht zu sagen schien, war, dass ein schwarzer Mann keine Menschenrechte verdient und daher ihm keine zu gewähren sind. So wie sie unsere Vorfahren zur Versklavung und Ausplünderung schnappten, ohne Achtung der Menschlichkeit, so verhielt es sich hier auch – eine klare Ausdehnung der Apartheid auf ein fremdes Land [???].

Der Mutter von Oury Jalloh wurden die Details der grausamen und inhumanen Art und Weise, wie Oury festgenommen, zur Polizeiwache geschleift und verbrannte, nicht erspart. Die harten Fragen des Richters, ob Oury Haschisch rauchte, ob er überhaupt eine Therapie begonnen hatte, wie aggressiv er war. Trank er Alkohol? Warum trinken Menschen? Er fuhr fort, Oury Jalloh in der Gegenwart seiner Mutter und seines Halbbruders, welche aus Guinea angereist waren, um den Prozess und den letzten Tag ihres Nahestehenden beizuwohnen, zu kriminalisieren. Das Gericht zeigte sich wie die Invasion der Aggressoren vor fünfhundert Jahren. Die Verbitterung und der Schmerz des schwarzen Mannes kristallisierten sich in dieser armen Frau, die während des ganzen Prozesses nicht aufhörte, um ihren Sohn zu trauern.

Herr Andreas Schubert, der Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizeiwache, unter dessen Ägide innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren zwei Gefangene in der selben Zelle starben, ist ein arroganter und sehr von sich überzeugter Mensch. Er schien nicht von den Ereignissen berührt zu sein, keine Anzeichen der Reue. Für ihn handelte es sich bloß um einen weiteren Todesfall in einer Polizeizelle. Wie viele weitere Tode wird er ignorieren bis der Arm des Gesetzes einschreitet? Er ist die Verkörperung der Kolonialherren, welche grauenvoll das Leben aus unseren Vorfahren saugten, die versuchten, sich des verabscheuungswürdigen Terrors des Kolonialismus zu widersetzen.

Alle Polizeibeamten, alle ZeugInnen verneinten und widersprachen vorherigen Aussagen während dieser vier Tage. Das entspricht der bedeutungslosen Unabhängigkeit in den ehemaligen Kolonien. Afrikanische Führer und Unabhängigkeit sind bloß ein Zerrbild, um die Dummen zu verdummen, denn Afrika ist nach wie vor von Kolonialismus, anhaltender Plünderung von natürlichen und menschlichen Ressourcen, geschlagener und zu Tode verbrannter Menschen, der Ausweitung von Apartheid und nicht länger versteckter Ausmerzung beherrscht. Viele Details wurden umgangen durch ein “Keine-Aussage” – das gilt insbesondere für das von Herrn Schuberts geführte rassistisches Telefongespräch mit dem Doktor. Die Aggressoren von vor fünf hundert Jahren nannten uns bei unfass- und unvorstellbaren Namen – Affen, des Lebens unwürdige Gorillas, während sie zur selben Zeit das Leben in uns erstickten. Wo bleibt die Beachtung der Internationaler Konventionen für Flüchtlinge? Alle Zeugen versicherten, dass sich am Körper von Oury Jalloh nirgendwo ein Feuerzeug befand. Wo kam also das Feuerzeug her, dass den verhängnisvollen Brand auslöste? Wer schleuste es ein? Wer verbrannte Oury Jalloh und was war das Motiv? Nach den Zeugenaussagen der ersten vier Tage verbrannte die deutsche Polizei Oury Jalloh lebendigen Leibes. Herr Schubert hat nicht zögerlich auf den Feueralarm reagiert – er hat ihn einfach ignoriert. Nach Jalloh wurde zwischen 10.00 und 11. 54 Uhr hin und wieder geschaut, um zwölf Uhr haben sie ihn dann brennen lassen. Ist es nicht erstaunlich, wie alle Polizeibeamten ihre zeitliche Orientierung für die letzte Stunde verloren haben? Dass der schwarze Rauch so unerträglich war, aber sich keine Zeichen von Feuer einstellten! Wieviel Zeit bedarf es, bis sich schwarzer Rauch entwickelt in einer Wache voll mit Polizeibeamten? Verblüffenderweise weisen alle Polizeibeamten für den 07. Januar 2005 Gedächtnisschwächen in Bezug auf die Frage, wer und wie viele anwesend waren, auf. Die widersprüchliche Aussage Schneiders, “nachdem wir ihn gefesselt hatten, ließen wir ihn einfach da”, besagt alles. Viele Fragen erwachsen aus dieser Aussage.

Des weiteren bestätigt die Angst in den Augen des Anwalts der Verteidigung, Herrn Sven Tamoschus, welche der Zeugenaussage des Beamten Schneiders galt, viel mehr als nur das offenbar ersichtliche. In einer Dreistigkeit, die erschreckend ist, wurde der Vollzug der Gerechtigkeit ständig behindert. Herr Schneider und Herr März verhafteten Jalloh am 07.Januar 2005. Wer sonst wäre besser in der Lage, zu erklären, was wirklich an diesem Tag geschah, als die Täter selber? Die Art und Weise wie Herr Schneider die Ereignisse schildert, dass Jalloh sehr mutig gewesen sei, dass er der Polizei etwas entgegnete, dass er keine Angst hatte und ihnen überdrüssig war. Die Polizei war sehr wütend und aggressiv. Wie Schneider vorführte, schupsten sie ihn kopfüber, steckten ihn ins Auto und fuhren ihn in das drohende Inferno. Hat er geschrien? Hat er nach Hilfe gerufen? Wurde er bevor er zu Kohle verbrannte bewusstlos geschlagen oder ließen sie ihn es spüren? “Im Keller gab es sowieso nichts brennbares, er ist gefliest”, sagte ein Beamter. Wurde Oury Jalloh als eine der Fliesen gezählt? Und woher kamen die Wasserpfützen in der Zelle Nummer 5? Wird die Welt jemals die wahren Umstände hinter der berüchtigten Tat kennen lernen? Dieser unverständliche Tod von Oury Jalloh, Hände und Füße gefesselt, an die Wand gebunden und auf einer Matratze liegend, in Gewahrsam genommen von Polizeibeamten, die einen Eid zur Wahrung und nicht Zerstörung von Leben abgelegt haben, steht für Apartheid, erweiterten monströsen Kolonialismus, Kapitalismus, Imperialismus und vor allem für die verachtenswerten Versuche und Vorstellungen der weißen Rasse, die afrikanische auszulöschen.

Oury Jalloh wurde kriminalisiert, in dem er als Alkoholiker, als Drogenabhängiger mit aggressivem und ungebührendem Verhalten, als Suizidgefährdeter, dargestellt wurde. Um ihre barbarischen Grausamkeiten zu rechtfertigen, ist das System bereit, bis ans äußerste zu gehen, damit die Polizei aus der Verantwortung entlassen wird und um den Willen und die Würde des afrikanischen Menschen zu brechen. Wenn wir umgebracht wurden, sollen ihre Taten für immer gerechtfertigt werden, in dem sie uns kriminalisieren und wir dagegen keine Stimme haben.

Wir müssen diese gezielte kriminelle Anstrengung, den afrikanischen Menschen aus dem Universum zu beseitigen, aufzeigen und abweisen. Der Tod von Oury Jalloh ist ein bedeutsames Zeichen für den Verusch dieser Beseitigung.

Ich heiße Regina Kiwanuka. Ich bin ein politischer Flüchtling und eine Menschenrechtsaktivistin in Deutschland. Mein Vater Benedicto Kiwanuka war der erste Premierminister und der erste Präsident des Obersten Gerichtshof in Uganda. Er wurde am 21. September 1972 aus den Kammern seines Obersten Gerichtshof geschleift und anschließend brutal von den Handlangern Idi Amins umgebracht. Er starb eines langsamen und qualvollen Todes als er bei lebendigem Leibe in Stücke geschnitten wurde. Bendedicto Kiwanuka starb im Kampf für die Stimmenlosen wie Oury Jalloh. Ich verbinde seinen langsamen und qualvollen Tode mit dem von Oury Jalloh, weil es sich um die Herrschaft und Macht der Aggressoren handelt. ZEIGT MIR EINEN ANDEREN PLANETEN OHNE DIESE AGGRESSOREN UND ICH WERDE GEHEN. Regina Kiwanuka in Nürnberg.


Wolf-Dieter Narr

Wolf-Dieter Narr

Ostersonntag, den 8.4.2007

Splitter, Augenblicke und einige Reflexionen meiner Prozessbeobachtung

Die Antirassistische Initiative organisierte anlässlich des Oury-Jalloh-Prozesses, genauer des Verfahrens gegen die staatsanwaltlich Angeklagten Polizeibeamten Schubert und März vor dem Landgericht zu Dessau eine Prozessbeobachtung einer international ausgewählten Gruppe von Teilnehmenden. Als Mitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie gehörte ich dazu. Die erste Etappe des Verfahrens gegen Schubert/März fand vom 27.3. bis zum 30.3. 2007 in Dessau statt. Wie lange es währen wird, ist ungewiss. Es dürfte sich bis tief in den Juni 2005 erstrecken. Die Mitglieder der Dessauer Polizei Schubert und März sind der Körperverletzung durch Unterlassung bzw. der fahrlässigen Tötung halber angeklagt. Am 7. Januar 2005 ist der gerade 21-jährige Oury Jalloh gefesselt bei lebendigem Leib im kellergeschossigen “Gewahrsamstrakt” des Dessauer Polizeigebäudes und dort der Zelle 5 kurz nach 12 Uhr mittags verbrannt/erstickt.

Alle Einzelheiten dieses schrecklichen Todes sind fragwürdig. (1) Warum haben zwei Frauen, die Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar um 8.30 Uhr herum bei ihrer Arbeit im Freien belästigt haben soll, sogleich die Polizei gerufen – von sexueller Belästigung oder gewaltsamen Übergriffen wurde von den als Zeuginnen am 28.3.2007 noch einmal vernommenen Frauen nicht gesprochen. Auch von einer Alkoholfahne wurde nicht berichtet, allenfalls von seltsamem wie unter Drogen stehendem Verhalten (das mühelos auf Sprachschwierigkeiten des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh zurückgeführt werden könnte). (2) Warum hat die herbeigerufene Polizei Oury Jalloh, der sich wohl ein wenig wehrte, sogleich mit Handschellen gekettet und ins Polizeigebäude gebracht. (3) Warum ist Oury Jalloh dort, auch wenn er sich nach wie vor unwillig festnehmen und festhalten ließ, in der Zelle 5 des sogenannten Gewahrsamtrakts auf einer Matratze an Händen und gespreizten Füssen gefesselt und liegen gelassen worden? (4) Warum hat der herbeigerufene Mediziner, der Oury Jalloh Blut abnahm und feststellte, er stehe unter Alkohol- wie Drogeneinfluss, die polizeilich repressive Überdetermination, des gefesselten Zwangsliegens von Oury Jalloh geduldet? (5) Wie kommt es, dass nicht fortlaufend nach Oury Jalloh gesehen worden ist. Genügen die neuerlichen Abhör- und Brandalarmtechniken, einen zeitweilig Inhaftierten und dazuhin ohnmächtig Gefesselten a-sozial technisch “gewahrsam” zu überwachen? (6) Warum hat der Polizeibeamte Schubert drei Stockwerke vom zwangsgelegten Oury Jalloh entfernt – ca. 60 Meter – Geräusche, auch Brandalarmzeichen indolent mehrere, mutmaßlich entscheidende Minuten lang leiser gestellt und ignoriert? (7) Wie ist es möglich, dass der vorweg, als er nämlich in Haft genommen worden war, von zwei Polizeibeamten, darunter Herrn März körperdetailliert abgetastete Oury Jalloh, ein Feuerzeug verstecken konnte, mit dem er dann gefesselt seine an sich schwer brennbare Matratze entzündet haben soll; und diese so schnell brannte/qualmte, dass er daran in wenigen Minuten verbrannte und erstickte.
Diese Fragen sind nicht genug. Rund um jede einzelne ergeben sich weitere. Sie beziehen zusätzliche Personen, vor allem im Polizeigebäude Beschäftigte und die Organisation der Polizei in Dessau insgesamt in die nötige Detektei, also die Aufdeckung des Geschehens und seines institutionellen wie persönlich habituellen Kontextes ein. Ich habe nur einige davon aufgelistet, um die folgenden Informationen, Wahrnehmungen und Feststellungen meinerseits Dritten einigermaßen nachvollziehbar zu machen.

I. Meine Beobachtungszeit: vom Dienstag, den 27.3. 2007 gegen 8.30 Uhr bis Donnerstag, den 29.3.2007 gegen 16.30 Uhr. Die meisten Mitglieder der Beobachtungsgruppe nahmen am gesamten ersten Abschnitt teil. Dieser währte bis zum 30.3.2007 einschließlich.

II. Beobachtungsort Gerichtsgebäude Willy-Lohmann-Straße zu Dessau und der darin befindliche Gerichtssaal

a) Als ich am Morgen des 27.3.2007 gegen 8-30 Uhr vom nahegelegenen Dessauer Bahnhof kommend ans vergleichsweise moderne Gerichtsgebäude herankam – ich hatte nicht wie die anderen Beobachterinnen/Beobachter schon die Nacht zuvor in Dessau zugebracht -, fiel mir die vergleichsweise massive polizeiliche Bewachung auf. Die Polizeibeamten waren großräumig herangezogen worden. Sowohl auf der Vorder- wie der Rückseite des Gebäudes standen mehrere polizeiliche Mannfrauschaftswagen. Später entdeckte ich im Vorraum des Gerichtssaals, dessen Ausgang gleichfalls polizeilich geschützt wurde – wie auch die Aufgänge zu den weiteren Stockwerken -, wenigstens einen Polizeihund. Während all der drei von mir verfolgten Prozesstage war immer erneut heftiges, wie ich vermute Polizeihundegeheul zu hören.

b) Zusätzlich zur massiven polizeilichen Bewachung, die sich ohne Verhältnis zu irgendeiner erkenntlichen oder vorweg ausmachbaren Gefahr darstellte – Ausdruck antizipatorischer Gewaltphantasien des Gerichts und der sonstigen zuständigen Behörden (?!) -, standen am Eingang der Vorder- und Straßenseite des Gebäudes, zu dem man einige Stufen hochgeht, eine gedrängte, aber nicht geballte Gruppe von – pauschal geschätzt – ca. 40 Personen. Wie ich später feststellte, war die Mehrheit der im Gerichtssaal untergekommenen Personen schon zuvor eingelassen worden. Die vor der Eingangstür wartende Gruppe setzte sich vor allem aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die mit dem in jedem Fall polizeischuldhaft verbrannt/erstickten Oury Jalloh schon aufgrund ihres ihm gleichen, in der BRD gegebenen minderen, nämlich nicht deutsch-staatsbürgerlichen Status sympathisierte. Ein Doktorand von mir aus Kamerun, der über von der EU und der BRD besonders geförderte Flüchtlingslager in der Ukraine und Libyen arbeitet, befand sich darunter. Ich selbst, der ich mich vordrängte, kam zwar in das Gebäude hinein. Nach einiger Wartezeit konnte ich jedoch die innere Eingangs- und Durchgangskontrollstelle, mit technischem Gerät und drei Beamten, einer Beamtin ausgestattet, nicht mehr passieren. Mir wurde bedeutet, der Gerichtssaal sei voll. Niemand werde mehr durchgelassen. Auf mein nachhaltig heftiges Insistieren hin wurde mir bedeutet, ich würde sobald in den Gerichtssaal gehen können, wiebald ein Platz frei werde. Ich solle mich deswegen an die Seite setzen. Das war dann um 11 Uhr während der ersten Gerichtspause der Fall.

c) Das Landgericht hat für dieses Verfahren tatsächlich den größten Saal im Parterre bereit gestellt. Der funktional eingerichtete Saal mit wenig erhöhtem Gericht und der Anklage, dem ortssässigen Oberstaatsanwalt ebenerdig an der Seite der Anwältin und der zwei Anwälte der Nebelklägerin/des Nebenkägers Diallo, der Eltern von Oury Jalloh, war mit ca. 60 Zuhörerinnen voll besetzt. Dennoch erscheint das Argument vorgeschoben: der gegebene Raum habe sach-, also raumzwangsartig verhindert, die ca. 20 bis 30 Personen noch hereinzulassen, denen nicht mein ‘Warteglück‚ beschieden war. Zum einen wäre es möglich gewesen, den benutzten Gerichtssaal so zu arrangieren, dass zusätzliche Stuhlreihen mit einiger Mühe hätten plaziert werden können, ohne das Verfahren und seine institutionelle “Würde” zu gefährden. Dann hätten mutmaßlich alle, die vergebens und überaus geduldig harrten, hereingelassen werden können. Zum anderen hätten das Gericht und sein Vorsitzender Richter, hätten sie denn über das nötige Verständnis samt der dazu erforderlichen Phantasie verfügt (oder holten sie die nötige Vorstellungskraft angestrengt nach), gerade in einem Verfahren wie diesem äußerstes Interesse daran haben müssen bzw. müssten es hinfort haben, gerade alle besorgten und mit gutem Grund engagierten Ausländerinnen und Ausländer, in diesem Fall vor allem Afrikanerinnen, pauschal gesprochen, uneingeschränkt beobachtend zuzulassen. Nur dann könnte unmittelbar gegenwärtig belegt werden, dass wenigstens dieses Verfahren der Rechtsprechung nicht die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger mit “rechtstaatlichen Mitteln” fortsetzt. Man führe sich immer erneut vors Auge von Gefühl und Verstand: ein Mensch, der zufällig, nicht zufällig aus Sierra Leone stammt und den Namen Oury Jalloh trägt, verbrennt gefesselt im Polizeigewahrsam!

III. Drei Verhandlungstage lang Beobachtungen im Gerichtssaal.

27.3.2007
a) Die Befragung des ersten Angeklagten, Herrn Schubert, bekomme ich, erst um 11 Uhr in den Saal gelassen nur sehr verkürzt mit. Meinen Eindruck, dass sich keine neuen Aspekte ergeben hätten, wird aus der Mitbeobachtergruppe bestätigt.

b) Ab ca. 14 Uhr befragt vor allem Richter Steinhoff einen Mann aus Sierra Leone, der mit Oury Jalloh in Dessau in einer Wohnung, nicht einem Zimmer zusammengelebt hat. Richter Steinhoff hat sich offenbar ein Bild von Oury Jalloh zurechtgelegt oder benutzt jedenfalls ein solches Bild als motivierenden Hintergrund seiner Fragen. Das wird aus der Sequenz seiner insistierenden Fragen erkenntlich. Oury Jalloh, der in Dessau von Gutscheinen zu leben hatte, das gibt sein Mitbewohner an – die grund- und menschenrechtlich gewertet würdewidrige Schlechtscheine darstellen -, soll Richter Steinhoff gemäß als jemand erkannt werden, der unzuverlässig, wahrscheinlich alkohol- und von anderen Drogen abhängig, schon früh gezeigt hat, dass er mit seinem Leben in Dessau nicht zurecht kommt. Sein Mitbewohner gibt jedoch den fast rhetorisch gestellten Fragen keine passenden Antworten. Er schweigt sich eher aus. Oder er versteht die Fragen nicht, da es sich mit seinen Deutschkenntnissen so verhalten könnte wie möglicherweise denen Oury Jallohs. Worin die Sparsamkeit der Antworten des Zeugen jedoch immer gelegen haben mag, die Art, wie der Richter cholerisch aus der Rolle fiel – oder schlimmer: erst in eine solche fand -, kann nur angemessen beobachtet werden, wenn man den Frage-Ton, die Fragenfolge, die konstruktivistisch vorgegebenen Frageninhalte beachtet. Der Befragte sollte ohne jedes richterliche Verständnis dafür, dass dem Befragten die deutsche “Gerichtskultur” kaum verständlich sein konnte, geradezu in Richtung erwarteter Antworten “genotzüchtigt” werden. Suggestive Fragen sind auch ansonsten oft an der Reihe, allerdings nicht nur vom Richter gestellt. O-Ton Steinhoff: “Stellen Sie sich vor Augen!” (und das wohlgemerkt bei einem Mann, der des Deutschen möglicherweise nur gebrochen kundig ist. Das ungleiche Sprachniveau fällt auch gegenüber originär bundesdeutschen Zeuginnen/Zeugen auf). Wäre ich an der Stelle des Befragten gewesen, ich hätte mir Ton, Inhalt und sture Fragenfolge des nur noch sich selbst erkennenden Richters nicht gefallen lassen. Das war meines Erachtens der Tiefpunkt der ersten drei Tage. Er entdeckte strukturelle Vorurteile und Unfähigkeiten im Fragehabitus des Richters. Ihm will ich ansonsten, da ich ihn nur aus diesen drei Tagen kenne, nicht zu nahe treten.

c) Von ca. 15.30 bis 18.00 Uhr wurden hintereinander die beiden Frauen befragt, die sich am Morgen des 7.1.2005 von Oury Jalloh belästigt fühlten und schließlich die Polizei auf den Plan riefen. Noch mehr als zuvor fällt bei diesen beiden Zeuginnen auf, wie skandalös es war und ist, dass das Verfahren erst ca. 2 ¼ Jahre nach dem Verbrennungsfall im Polizeigewahrsam stattfindet. Darum sind Erinnerungslücken ein prozessdurchgehender Refrain. Darum halten Richter, Staatsanwalt und die anwaltlichen Vertreter der Nebenklage vor allem den Zeuginnen und Zeugen immer erneut aktenkundig frühere Aussagen aus ihren polizeilichen Vernehmungen vor (auch diese haben übrigens erst ca. 3 Wochen nach der ‘institutionellen Tat‚ Ende Januar 2005 stattgefunden, die personell nur indirekt durch mehrere Personen repräsentiert wurde). Bei den Antworten beider Zeuginnen fällt auf, dass der Grad und die Intensität jeder Form von möglicher Belästigung durch Oury Jalloh am Morgen des 7. Januar 2005 verglichen mit seiner Festnahme und gewahrsamen (!) Fixierung geradezu lächerlich gering gewesen zu sein scheint. Hinsichtlich der Fragen der Verfahrensbeteiligten erstaunt, dass von keiner/m der Fragesteller versucht wird, herauszufinden, welche Motive die beiden Frauen zu ihrem Polizeiruf veranlasst haben könnten, Fragen, die ähnlich an alle später Involvierten zu richten gewesen wären.

28.3.2007

d) Kurz nach 9 Uhr Zeuge Meyer, Polizeibeamter, Kontrolleur des Gewahrsamtrakts. Die Kontrolle, einzige von mir beobachtete Auffälligkeit der ansonsten nicht weiter erhellenden Befragung, die Kontrolle des Gewahrsamtrakts sei seit dem 7.1.2005 “komplizierter geworden”. Frage: wie geschah sie zuvor; offenkundig – vgl. die Fragen am Eingang dieses Berichts – unzureichend. Nach 11.20 Uhr der 2. vernommene Polizeibeamte – Herr Semmler – an diesem Morgen: er kann sich an die Flüssigkeit, den Flecken aus Flüssigkeit nicht erinnern, der in Zelle 5 festgestellt worden ist. Auffällig erneut: nach dem 5.1.2005 ist der Gewahrsamtrakt verlegt worden. Die Regeln, die für ihn gelten sind erheblich verändert worden. Das gilt vor allem für die Sicherheitsvorkehrungen. Die Kontrollen dessen, was in den Zellen geschehe, seien häufiger, die Schulung der mit der Kontrolle Befassten strikter (seltsam, dass niemand der Fragekompetenten erkundet, welche Regeln heute, welche seinerzeit gelten bzw. gegolten haben). Um 16 Uhr wird die Putzfrau der Zellen, Frau Gall, einvernommen. Auffällig allenfalls wie wenig den Befragenden auffällt bzw. wie unvermeidlich vage und routineförmig pauschal die Erinnerungen nicht nur dieser für die Sauberkeit der Zellen vorab zuständigen Frau ausfallen.

29.3.2007

e) Ca.9.30 Uhr. Frau Freund, die in der Polizeiverwaltung tätig ist, wird vernommen. Der schon erwähnte Refrain, sozusagen der rote Faden, der sich des 2 ¼ Jahre später durch das Verfahren zieht, darauf angelegt, “Wahrheit” – zeitlich in einzelnen Handlungen und Beobachtungen fein ziseliert – herauszufinden. Richter: “Versuchen sie sich zu erinnern, ob Sie sich heute erinnern können”, welche Nummer des Telephons der angerannt gekommene Herr Schubert seinerzeit, also am 7.1.2005 um 12 Uhr und einige Minuten gewählt haben könnte. Der Richter hält vor: “Nach Ihrer polizeilichen Aussage kam noch …” Die Zeugin verharrt stumm. Bis in die Sprache nicht allein des Richters hinein, sondern der Wahrheitsfindungsfiktion des 2 Jahre danach präsent gestellten Rekonstruktionsverfahrens gemäß, an die sich alle Beteiligten halten müssen, werden erinnernde Re-Konstruktionen und ihre Rekonstrukteure permanent überfordert. Diesen Umstand belegen zusätzlich deswegen unsinnige Fragen: ob die Befragte das seinerzeitige Geschehen um 12.27 oder 12.37 zeitorten könne. Oberstaatsanwalt Preissner: “Versuchen Sie sich konkret zu erinnern, haben Sie Herrn Schubert im Spiegel gesehen?”. “Können Sie sagen, wie Herr Schubert gekleidet war?” Anwalt der Verteidigung: War Schuberts Stimme “belegt, kratzig, als er telefonierte?” (wohlbemerkt am 7.1.2005 um 12.05 Uhr herum zu erinnern am 29.3.2007). “Wie oft ist Herr Schubert in diesem Zusammenhang gekommen?”

f) Der 2. Zeuge des Tages ab ca. 11.40 Uhr, Herr Rothe, Polizeibeamter, früher bei der Feuerwehr tätig und darum eine Art Brand(schutz)sachverständiger wird kurz nach 12 von Schubert, der von unten kam, noch einmal in den Gewahrsamtrakt geschickt. “Geh noch mal runter, da ist was passiert.” Zwei Mal verneint er übrigens, vorhaltend befragt, Aussagen, die er bei der ersten Vernehmung am 25.1.2005 laut Stendaler Polizeivernehmung gemacht haben soll. Es habe zur Zeit, da er in den Trakt hinunterging und sich noch im Vorraum der Zellen aufgehalten habe, keine Chance mehr bestanden, in die Zellen zu gehen. Im Rauch habe er nur einen handtellergroßen rotglühenden Fleck gesehen. Erst um 12.20 Uhr habe er erfahren, dass Oury Jalloh “angekettet war” (und zwar von Herrn März). Der Oberstaatsanwalt versucht vergeblich vom Zeugen herauszufinden, wie er sich den Widerspruch seiner Aussagen vom 25.1.2005 im Rahmen der Stendaler Polizeivernehmung und seinen heutigen Aussagen erkläre (der möglicherweise Salto Springende soll beim Springen seinen eigenen Sprung mit dem Stand vorweg gleichzeitig erklären). Eventuell essenziell in Sachen Anklage, in jedem Fall institutionell signifikant für die Sorgfalt der Polizei und ihre immer bestehende Ordnung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern: Im Zellentraktteil selbst befand sich kein Feuerlöscher. Der Fall gefesselter Menschen, damit sie sich im Fall eines Brandes selbst helfen könnten, war nicht vorgesehen. Die ab 14.55 Uhr befragte nächste Zeugin, Verwaltungsbeamtin im polizeilichen Finanzwesen brachte über das nicht nur von ihr explizit und impliziert wiederholte: “weiß nicht (mehr)” keine zusätzlichen Informationen und Aspekte ein – jedenfalls, soweit man das von ihr Berichtete isoliert betrachtet.

Ende meiner Beobachtungszeit.

Einige erste Verallgemeinerungen in geringer Abstraktionshöhe abständig vom Verhalten und den Äußerungen der Verfahrensbeteiligten

Gerade wenn man die erste Phase des Verfahrens gegen Schubert/März im Todesfall Oury Jalloh am 7.1.2005 nicht sogleich in seinen angemessenen Kontext stellt, sondern induktiv nur von den drei ersten oder zusammen mit den von mir erhaltenen Berichten den ersten 4 Prozesstagen beurteilt, drängen sich folgende empirischen Verallgemeinerungen auf:

  • alle irgendwie an der Affäre mit tödlichen Ausgang, an der Gewahrsamnahme von Oury Jalloh vom Morgen des 7.1.2005 bis zum Eintreffen der Feuerwehr um ca. 12.30 Uhr Beteiligten haben bestenfalls unbedacht, schlimmerenfalls ohne die gebotene Wahrnehmung eines anderen Menschen gehandelt;
  • das, was insbesondere im Umkreis der Polizei seit der Inhaftierung Oury Jallohs geschehen oder vor allem nicht geschehen ist, kann günstigstenfalls als institutionalisierte Achtlosigkeit, Schlamperei und als ein bedrückender Mangel an Vorstellung für den polizeiunterworfenen Anderen bezeichnet werden. Hier beginnt die “Banalität des Bösen”;
  • alle vielleicht noch entschuldbare Schlamperei im einzelnen übertrifft zum einen der Mangel an Brandschutz; zum anderen der Mangel an Sorgfalt im Umgang mit polizeilich ohnmächtig gemachten Personen; zum dritten der Mangel an nicht bürokratisch und technologisch arbeitsteiliger Kümmernis um eben solche total abhängig gemachte Personen;
  • der während der ersten vier Prozesstage immer erneut genährte Verdacht hat sich verstärkt: über unentschuldbaren institutionellen und personellen Mängel hinaus dürfte die institutionalisierte, mutmaßlich vom gesellschaftlichen Kontext bestärkte Achtlosigkeit, wenn nicht das Missachten, gar die Herunterachtung von Ausländern eine letztlich tödliche Rolle spielen, insbesondere wenn ihre Hautfarbe nicht ins Bild passt. Diese Missachtung verbinden die Polizei als schlampiger Ordnung – nicht akzeptabel bei einer Institution, die angeblich legitime Gewalt ausübt – gegenüber ihr ausgesetzten Menschen mit dem Verhalten (Habitus) ihrer Beschäftigten und umgekehrt;
  • dafür, dass dem so ist, hat nicht zuletzt der hier ansonsten nicht in seiner Leistung zu würdigende Vorsitzende Richter gesorgt. Er hat nicht nur unnötig und ohne Zeit zu sparen, die AnwältInnen der Nebenklage verschiedentlich gehemmt und unterbrochen. Er hat vor allem den einstigen Wohnungsnachbarn von Oury Jalloh in einer Weise mit einseitigen Fragen gedrängt und geradezu zu erpressen gesucht, dass sein Mangel an Vorstellungskraft für den (auch kulturell) anderen ebenso offenkundig wurde, wie sein Vor-Urteil, was Oury Jalloh und sein Verhalten angeht;
  • wie manche anderen Strafverfahren auch leidet dieses insbesondere darunter, dass es, wollte man tatsächlich die allemal schwierige Wahrheit herausfinden, fahrlässig viel zu spät angesetzt worden ist. Schon am Beginn wurden die meisten Zeugen zu spät vernommen. Die Art der Zeugenvernehmung über 2 Jahre nach dem Tod Oury Jallohs, den man fast einen “strukturellen Mord” nennen könnte, lebte von einer Reihe oben berührter, hier nicht mehr zu wiederholender Fiktionen. Sie ließen den Prozess entgegen dem Ernst seines Gegenstands, dem Tod eines Menschen, nicht selten zu einem Theater dritter Klasse geraten;
  • der Umgang mit dem “Volk” einschließlich der ausländischen Bürgerinnen und Bürger zu monieren, die sich im übrigen erstaunlich selbstdiszipliniert verhielten. Nicht nur wurde ein Teil desselben ohne Not ausgeschlossen. Vielmehr behandelte der Vorsitzende Richter die im Gerichtssaal Anwesenden beim geringsten Laut in einer autoritären Weise, die sich der Beobachter, Teil derselben, nur um willen seiner Beobachtung gefallen ließ.

Anhang
Einige verdichtete Äußerungen
(1)
Angekettet verbrannt
Oury Jalloh
Am 7.1.2005 um 12.05
Im sogenannten Gewahrsamstrakt seiner Zelle 5 zu Dessau.
Um 9 Uhr morgen,
der Feststellung seiner ´Identität´ halber und angeblich um seiner Ausnüchterung willen
auf einer fast unbrennbaren Matratze
schutzlos gegen Feuer,
schutzlos gegen systematisch achtlose Menschen fixiert,
zu Tode gebracht vorurteilspolizeilich
ein Spiegel bundesdeutsch vergangener Gegenwart.

(2)
Was für ein Frühlingstag
Knospen überall, Vogelzwitschern
Lichtvoll sonnenseits, lichtvoll im Innern des polizeilich-hündisch bewachten Gerichtssaals.
ZeugInnen werden vernommen. Sie wissen
Fast nichts mehr.
Dass und wie am 7. Januar vor über zwei Jahren
Oury Jalloh jämmerlich mörderisch um High Noon verbrannte.
Polizeikettig fixiert, angeblich um auszunüchtern
Über drei Stunden voll Unruhe und Jammern und Schreien –
Niemand jedoch zu hören. Polizeiohren taub technisch verstärktem Lärm zum Trotz. Wer hörte schon Schwarze?!

Was für ein Verfahren
Mehr als zwei Jahre danach
Lüge der Wahrheitssuche deutschen Gerichts
Die Kunst im Zeit- und Erinnerungsloch zu finden. Was man zuvor
Hineingesteckt.
Das Urteil, wie immer es fällt, wird falsch
Strukturen, Funktionen deutscher Vorurteile, der Personen, die sie körpern –
Sie bleiben.

Und Jallohs Mutter
Am ersten Tag zugegen,
Weint bitterlich, heult das Unsägliche –
Sie verbirgt ihr -, sie verbirgt unser Gesicht.

(3)
Befragung als Antwort

Er teilte eine Wohnung
Mit Oury Jalloh –
Wie lebte er, fühlte er, trank und tablettierte er sich,
war er apathisch oder übernervös
was für ein Mensch war er ganz innen
so dass wir uns draußen beruhigen können
Hinterher. Wenn mit ihm alles vorbei ist.
Also hetzte fragend der Richter
Den armen Mann aus Sierra Leone von dorten, woher Oury Jalloh kam.
Und kam sich schrecklich aufgeklärt vor, Bescheid wissend dieser Richter
In einem aufgeklärten Land, innovationentollvoll.
Ach, darum durfte Oury Jalloh,
den gab’s einmal hört her und staunet,
ach, darum durfte ihm kein Geld anvertraut werden
von eigener Arbeit nicht zu reden.
Ach, darum musste er – unaufgeklärt gab er sich nicht als das aus, was er war –
Ein deutscher Mitesser,
bis er’s denn wusste, fixiert werden.
Streng ein aufgeklärtes Land. Für alle, die es noch nicht sind,
gilt stramm deutsch und europäisch unioniert total:
integriert euch oder haut ab. Mögt ihr immerhin humanitär noch eine Weile Lager finden.



Splitter, Augenblicke und einige Reflexionen meiner Prozessbeobachtung (II. Teil)

19.4.2007 – Vor und im Gerichtssaal

Ca. 8 Uhr. Vor dem Gerichtsgebäude warten erheblich weniger Leute, die eingelassen werden wollen als am 27.März. Die Polizei ist präsent. Sie tritt jedoch in Wagenausstattung und sichtbaren Video-Kameras erheblich weniger in Erscheinung. Ich habe den Eindruck, alle, die an der Verhandlung teilnehmen wollten, sind in den ebenerdigen Gerichtssaal gelangt. Das Gebäude wird intern nach wie vor auf allen Absätzen seiner drei Geschosse polizeimannfraulich im ’Doppelpack’ bewacht. Der sichernde Aufwand steht trotz seiner sichtlichen Verminderung erneut außer Verhältnis zu erkenntlicher oder auch nur aufgrund von Indizien ahnbaren Gefahr. Eigendynamik des etablierten Sicherheitswahns! Auch Polizeihunde sind sichtbar. Allerdings nicht im Vorraum.

Ca. 9.15 Uhr, angeführt vom leitenden Richter betreten die 5 Berufs- und Laienrichter den sich erhebenden Gerichtssaal. Ich bleibe sitzen. Ich mache die symbolische Verbeugung im Stehen vor den Richtern aus demokratischen Erwägungen nicht mit (mein Landsmann Fritz Teufel bleibt in dieser Hinsicht unerreichtes Vorbild). Die Richter inkorporieren das abstrakte Gericht als Ausdruck des Gewaltmonopols. Sie repräsentieren in ihren Roben den Anspruch, Recht im Sinne von gefundener Wahrheit im Namen des Volkes zu sprechen, also Gerechtigkeit zu üben. Diese gewaltmonopolbegründete „Wahrheit“ kann jedenfalls als Wahrheit nicht gelten. Sie wird auch durch das Verfahren nicht eingeholt (siehe zu einigen Aspekten weiter unten). Während sich das Gericht etabliert, kommt es in den hinteren Reihen der Teilnehmenden zu einer heftigen Debatte. Wie ich derselben entnehme – später höre ich, der vorn unter den Teilnehmenden sitzende Staatsschutzbeamte habe einen diesbezüglichen Hinweis gegeben -, hat sich ein stadtbekanntes Mitglied der NPD in der letzten Reihe außen zu den weitgehend ausländischen Teilnehmenden gesetzt. Diese protestieren lautstark und heftig dagegen, dass ein verkörpertes Vorurteil an einem Verfahren teilnehme, das dem Todesfall Oury Jalloh gilt. Jallohs Tod wird erstlich und letztlich als Ausdruck von vorurteilsgeprägtem Verhalten begriffen, das in öffentliche Institutionen und die Verhaltensweisen ihrer Vertreter eingesickert ist. Nach wenigen Augenblicken komplimentieren Vertreter der Gerichtspolizei den NPD-Mann aus dem Saal. Die Einvernehmung der Zeugin beginnt. Später, nach der Pause, stellt der Vorsitzende Richter, an die nicht nachdrücklich argumentierenden Anwälte der Nebenklägerin und das anwesende „Volk“ gewandt, emphatisch fest: es gehe nicht an, das irgendeine Person, welcher Meinung immer sie anhänge, vom öffentlichen Gerichtsverfahren ausgeschlossen werde. Er werde einen solchen Ausschluss nicht dulden. Er sei nach keinem Verständnis der Grundrechte zu halten.

9.20 Uhr. Frau Beate Höpfner, von ihrem Anwalt begleitet, wird ganztägig einvernommen. Frau Höpfner war am 7.1.2005 als Polizeiobermeisterin im Polizeigebäude der Wolfgangstrasse und seinem Gewahrsamtrakt präsent. In seiner Zelle 5 ist Oury Jalloh um die Mittagszeit des 7. Januar 2005 an Armen und Beinen fixiert verbrannt. Frau Höpfner fungierte seinerzeit als Mitarbeiterin des Angeklagten Oberwachtmeisters Schubert. Sie war am polizeilichen Ort des Geschehens oder Nicht-Geschehens, seitdem Oury Jalloh von einem Streifenwagen in der Wolfgangstraße abgeliefert worden ist. Sie hatte schon zuvor den Anruf der Frauen, denen Oury Jalloh aufgefallen war, entgegengenommen, hat den Arzt gerufen, der Oury Jalloh Blut entnehmen sollte, hat ca. 10.30 Uhr mit ihm geredet, sein verständliches Deutsch und sein Verlangen, frei gelassen zu werden, gehört und die Folge oder Nicht-Folge der Überprüfungen von Oury Jallohs Ergehen einschließlich der Handlungen bzw. Nichthandlungen vom verantwortlichen Polizeibeamten Schubert wahrgenommen. Darum stellt Frau Höpfner aufgrund ihrer früheren Aussagen eine hauptsächliche Belastungszeugin des Angeklagten Schubert dar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft beruht zu guten Teilen auf Auskünften, die Frau Höpfner bei drei Befragungen, die der Anklage und dem Prozess vorweggegangen sind, gegeben hat: der Polizei kurz nach dem Todesfall; einem Anwalt im März 2005, dem Frau Höpfner später ihr Vertrauen entzog (ohne sich in der aktuellen Befragung dazu einzulassen); der Staatsanwaltschaft.

Am 19.4 2007, also 2 Jahre, 3 Monate und 12 Tage nach dem Vorfall und gleichfalls ca. 2 Jahre nach ihren eigenen Darstellungen des Geschehens vor, während und kurz nach der lebendigen Feuerbestattung Oury Jallohs im Polizei g e w a h r s a m gab Frau Höpfner erneut Zeugnis, zum 4. Mal unter Eid, über den 7.1.2005 aus ihrer Sicht als mit für den inhaftiert-fixierten Oury Jalloh zuständige Polizeibeamtin (als Polizeibeamtin ist sie nach dem 7.1. 2005 – sie hat noch am 8.1. 2005 ihren üblichen Dienst getan – nach erheblichen gesundheitlichen Schwierigkeiten aufgrund einer Initiative des sachsen-anhaltlichen Innenministeriums im Polizeidienst versetzt worden).

Die hoffentlich vom Gericht in allen Lauten aufgenommene, mit Pausen bis in den Abend ca. 18.15. Uhr dauernde und allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellte Vernehmung von Frau Höpfner – aufgenommen, wohlbemerkt, nicht nur dort, wo sie sich als Worte formten – soll hier nicht, soweit die Notizen reichen, in ihrem Verlauf nachvollzogen werden. Nur einige wichtige Eindrücke und Aspekte dieser Vernehmung einer Schlüsselzeugin sind festzuhalten.

  1. Frau Höpfners 4. Einlassung zu den Vorgängen am 7.1.2007 zeichnete sich allgemein dadurch aus, dass sie Kernaussagen ihrer früheren, dem Vorgang ungleich näheren Vernehmungen widerrief, verwischte oder sich ihrer nicht mehr erinnerte. Als müsse sie über sich selbst in ihrer früheren Amtseigenschaft zu Gericht sitzen und sähe ihre Hauptarbeit darin, sich und ihre seinerzeitigen Beobachtungen jetzt zu vernebeln, da’s prozessernst wird, da ihre Aussagen mögliche strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.
  2. Die Begründungen, die Frau Höpfner am 19.4.2007 dafür vortrug, warum ihre seinerzeitigen Aussagen nicht mehr zu halten seien, lassen in der Abwägung, welcher ihrer Aussagen mehr Wahrheitsnähe und mehr Plausibilität zukomme – ihren ersten drei Aussagen eher kumulativer Evidenz oder ihrer Aussage am 19.4.2007 -, die Waagschale ihrer aktuellen Falsifikationen früherer Aussagen als zu leicht nach oben schnellen. Unter anderem folgende Indizien, aus ihren eigenen Aussagen bzw. ihrem Verhalten gewonnen, deuten darauf hin:
    • sie habe ihre Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung nur so „herausgesprudelt“;
    • sie habe erst später „die innere Kraft gehabt“, die Protokolle ihrer Aussagen, zu überprüfen;
    • sie habe unter Schock gestanden;
    • sie habe zunächst nicht geahnt, dass ihr Zeugnis so wichtig werden könne;
    • Frau Höpfner bewegte dadurch, dass sie sich im Zusammenhang aller wichtigeren Fragen und Aussagenverhalte kurz weinend verkrampfte. Die dadurch bewegten Beobachter (so ich, WDN) ernüchterten freilich, sobald erkenntlich wurde, wann und wo diese Weinkrämpfe einsetzten; sie schienen nicht primär das aus dem schrecklichen Tod Oury Jallohs nachwirkende Mitleid zu dokumentieren, sondern eher auf eigene Schuldgefühle hinzuweisen und den Versuch zu belegen, sich selbst im Sinne des Schutzes durch Emotionen aus dem Verfahren herauszunehmen;
    • der aus fast allen Polizeiprozessen bekannte esprit de corps, dort also, wo Polizeibeamte eigeninteressiert, gar als Angeklagte beteiligt waren, liegt auch im Falle von Frau Höpfner nahe. Dieser „esprit“ dürfte längerfristig nachhaltiger wirken.
  3. Die Feststellung des Oberstaatsanwalts gegen Ende der Befragung lässt sich nur unterstreichen: Frau Höpfner habe, so der Oberstaatsanwalt, sich überall dort genau erinnert, wo sie aktuell nicht peinlich befragt worden sei: nämlich bis ca. 11 Uhr und nach 12.15 Uhr. Überall dort aber, wo es im Sinne der insgesamt nicht hart insistierenden Fragen von Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwälten beider Seiten darauf angekommen wäre, genau zu erinnern bzw. die eigenen Erinnerungen der ersten Einlassungen genau zu bestätigen oder begründet zu widerrufen, habe Frau Höpfner das Weintuch herausgezogen oder ihre Aussagen mit Erinnerungslücken gefüllt.
  4. Soweit es die Befragenden in ihren diversen Rollen und Funktionen angeht, ist auffällig, dass die Fragen unbeschadet der darin gründenden Differenzen um die entscheidende Stunde zwischen ca. 11 Uhr und 12.15 Uhr kreisten. Probleme der Polizeiorganisation, möglicher institutionalisierter und also habitualisierter Vorurteile blieben ebenso weitgehend aus dem Fragespiel wie genauere Nachfragen zur Festnahme, zur Fixierung, zur erzwungenen Identitätsfeststellung u.ä.m.

20.4.2007

9 Uhr Brandoberamtsrat Kühnhold, am 7.1.2005 nach 12.19 Uhr im Einsatz, den Zellenbrand im Polizeigebäude zu löschen.

Von der ca. 1 ½ Stunden währenden Vernehmung von Herrn Kühnhold könnten unter anderem folgende Aussagen von Interesse sein, die im Zusammenhang anderer Aussagen stehen. Sie erlaubten dann, den Tagesablauf Oury Jallohs bis zu seinem tödlichen Ende kurz nach Mittag aus allen Aussagen genau oder je nach Aussagenqualität ungenau zu rekonstruieren. Die Ungenauigkeiten könnten ihrerseits zeitlich, örtlich im polizeilichen Handeln oder Nicht-Handeln genau eingekreist werden, wenn alle Aussagen – so übrigens auch die vier Aussagen von Frau Höpfer untereinander kumulativ oder inkonsistent – zeitpunktgenau notiert und dann miteinander abgeglichen würden.

Zum ersten: dass Herr Kühnhold nicht sofort darüber informiert worden ist, in Zelle 5 befinde sich eine fixierte Person.

Zum zweiten, dass Oury Jallohs Leichnam solch starke Brandmale zeigte, die annehmen ließen, er sei länger (wie lange?) dem Brand ausgesetzt gewesen.

Zum dritten, dass der Zellenbrand leicht und rasch zu löschen war.

Einige amateurhafte, also bürgerbezogene Nachbetrachtungen zu einigen strafprozessualen Problemen anhand des Dessauer Verfahrens

Deutsche Strafverfahren leben von der Annahme, sie dienten der Wahrheits- (= Gerechtigkeits-)Findung. Darum müssen im Prinzip alle für die Tatbestandserhebung und Urteilsfindung einschlägigen Zeugnisse, wie es heißt, gerichtsöffentlich ‚präsent gestellt werden’. Dass dieses Prinzip viele im einzelnen höchst fragwürdige Ausnahmen und Abweichungen kennt bis hin zur Art manchen Experteneinsatzes und der Kronzeugenregelung ist hier nicht zu erörtern. Sollten indes die beteiligte Öffentlichkeit als mediale und als ihrerseits präsente Bürgerinnen und Bürger zureichend am Prozess der Wahrheitsfindung beteiligt sein – woraus auch ein Gutstück seiner Überzeugungskraft resultierte, jenseits des dann nur hohlen Anspruchs, Urteile „im Namen des Volkes“ zu verkünden –, dann dürften Strafprozesse wie exemplarisch der aktuelle in Dessau nicht durch drei Merkmale negativ ausgezeichnet sein:

  1. Die Präsentation der Zeugnisse und Zeugen darf sachlich, personal und zeitlich nicht so erfolgen, dass sich allenfalls ExpertInnen (also beteiligte Richter und Anwälte vor allem), die sich darauf konzentrieren, ein einigermaßen systematisches Bild machen können. In Dessau erfolgt die Präsentation der Zeugnisse und Zeugen wie ein fast arbiträres, über Wochen, vielleicht Monate auseinander gezogenes Punktdiagramm. Zeugen diverser Sachverhalte und Bedeutung folgen beliebig aufeinander.
  2. Das Verfahren in Dessau – der geltenden StPO gemäss, aber nicht gemäss dem durch StPO und vor allem durch das StGB vertretenen Anspruch – wird immer wieder dadurch unterbrochen, dass sich die professionell – oder auch als Angeklagte – unmittelbar Beteiligten um den Richtertisch versammeln, um einen Sachverhalt genauer zu betrachten und zu besprechen. Medien und Publikum sind ausgeschlossen. Sie ahnen nur, worum es geht und was herausgekommen ist.
  3. Anlässlich der Vernehmung der Zeugin am 19.4.2007 wurde dieser Mangel unmittelbar einsichtig. Wie sollen die Medienvertreter, wie soll sich das anwesende „Volk“ ein zureichendes Zeugnis machen können, wenn sie nirgendwo vorab oder hinterher die Zeugenaussagen an anderer Stelle einzusehen vermögen, die nun aktenkundig sind? Wenn beispielsweise Frau Höpfner vier Mal ausgesagt hat, muss man die anderen drei Aussagen kennen, wenn man auch nur im Geringsten einschätzen will, wie stimmig und glaubwürdig ihre Aussagen waren bzw. sind.

Mit Thomas Mann gesprochen sind diese ausgewählten Einwände bewusst in „streitbarer Einfalt“ formuliert. Sie könnten vielleicht sogar in Dessau, sie müssten weit darüber hinaus beachtet werden. So’s der Wahrheitsfindung diente.

Verdichtete Nachträge

Zeugen der Zeugen

Warum reden und reden und reden –
Alle Pausen möglichen Nachdenkens meidend –
Die Leute, versammelt Zeugen zu hören?
Und die Zeugen – sie zeugen, erzeugen Nebel
Das eigne Fluchtverhalten durch den Fleischwolf der entinnerten Erinnerung gedreht.
Der Tote bleibt, verwest, verdämmert.
Bis der nächste Tote folgt.

Variationen repressiver Toleranz und toleranter Repression
(Aus Anlass eines in den Vorurteilsfarben der NPD erkannten Dessauers, den die schwarzen Bürger bürgerlich im Gericht nicht dulden konnten)

Ungeheuerlich
Ein Mann verbalen,
Brachialen Rassismus
Setzt sich, gleich einem unbescholtenen Bürger
Im Saal des Gerichts
Auf der Ursachensuche oder ihrer Vermeidung
Des Verbrennungstodes von Oury Jalloh aus Sierra Leone.

Raus rufen afrikanische Freunde,
raus, raus, raus –
und die rabenschwarze Totenkopfgestalt des NPDlers
wird gerichtsdienerisch vom Saal entfernt
(halb flieht sie selbst).

Das Recht des anderen jeglicher Couleur
Wird richterlich gefordert, autoritär
Die Kosten des Rechtsstaats, grundrechtlich begründet
Verlangten, den anderen zu ertragen, so oder so.

Und der Richter hat Recht!
(Oder?)
Nicht Richterin sie, die große Rosa mit Nachnamen Luxemburg
Von deutschen Rechten ersäuft, lang ist’s her
Wer erinnerte noch die Stelle am Landwehrkanal zu Berlin
(sehr lange?)
Sie wußte Lenin und Trotzki mit radikalem Menschengrund
Trefflich zu belehren:
„Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden.“
„Nicht“, so fügt Rosa L., meist vergessen noch mitten in den ersten Nachwehen der jungen Oktoberrevolution hinzu,
„nicht wegen des Fanatismus der ’Gerechtigkeit‚, sondern
weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn“
– und das entscheidet –
„wenn“ so Rosa L., „die ’Freiheit’ zum Privilegium wird.“

Ist sie nicht genau das, mitten in der Menschenrechte angeblich verbürgenden 2. Republik der Deutschen?
Was heißt schon Freiheit der Meinung, des anders Denkenden
Auch wenn er andere ausschließen will, npdlich oder bundesdeutsch normal,
das Fundament leergähnt:
das Recht jedes Menschen, das existentielle Bedürfnis schlechthin:
auf einem eigenen Raum zu Leben, selbstgewählt.

Weil der NPDler, und nicht nur er, dieses
Existentielle Urrecht jedes Menschen abstreitet
schwarz behauteten oder anderen, zufällig nicht deutsche Staatsbürger oder solche europäischer Länder,
geraten meine Freundinnen und Freunde mit gutem Grund in Rage
– und ich in ihnen und mit ihnen -:
raus, raus, raus.
Vertritt nicht der Richter, rechtsgewaltig, einen Staat, der
Abgrenzt, ausgrenzt, lagerschließt und abschiebt,
mit Haken und Ösen, strikt rechtstaatlich, versteht sich
mit menschenrechtlich ausgeleierter Form des wohlständigen Rechts:
der tiefste Grund für Oury Jallohs Tod?

Das ist der Widerspruch. Ihn gilt es auszuhalten.
Das Grundrecht aller Grundrechte, das Recht auf eignen Lebensgrund
Es wird verweigert noch und noch von der Wohlstandgier der Europäer an erster Stelle.
Inmitten der Täuschung humanitärer Intervention.
Und dennoch gibt’s kein Aufrechnen, kein Abgleichen:
Die Meinungsfreiheit der anders Denkenden gälte selbst dann
Wenn sie uns ausgrenzen wollten bis zum Tod.
(Und tun sie es nicht? Millionen der Hungernden heben ihre ausgemergelten Arme)
Sonst machten wir ’Freiheit’ zum Privilegium, den ersten Schritt ausgrenzenden Herrschaftsgebarens.
Das sind die Kosten radikaler Menschenrechte, schwer zu ertragen.
Welch ein Glück, dass sie dennoch leuchten.


Rolf Gössner

Rolf Gössner
Verbrennungstod im Polizeigewahrsam vor Gericht
Organisierte Verantwortungslosigkeit

2.04.2007

Im und um das Landgericht Dessau gilt Sicherheitsstufe 1 – verschärfte Kontrollen, Mann-schaftswagen, Polizisten in Kampfanzügen und mit Hunden prägen das Bild. So gesichert wird ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte, denen Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorwerfen, für den grausamen Verbrennungstod des schwarzen Asylbewerbers Oury Jalloh verantwortlich zu sein. So viel internationale Aufmerksamkeit hat in Dessau bislang kein anderer Prozess auf sich gezogen – zumindest am Tag des Prozessauftakts, am 27. März 2007, erlebte Dessau eine starke Medienpräsenz und das Landgericht einen großen Zuschauerandrang. Beobachtet wird die Ge-richtsverhandlung von Amnesty International sowie von einer internationalen Prozessbeobach-tungsgruppe mit Teilnehmern aus Südafrika, Großbritannien und Frankreich; aus der Bundesre-publik sind drei Bürgerrechtsgruppen vertreten: die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Diese Prozessbeobachtung soll der Jus-tiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden – nachdem das Strafverfahren sich bereits über zwei Jahre lang hingezogen hat.

Die Anklage gegen die zwei Polizeibeamten lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und auf fahrlässige Tötung. Der Bürgerkriegsflüchtling Oury Jalloh aus Sierra Leo-ne war Anfang 2005 in betrunkenem Zustand festgenommen worden und zum Zweck der Identi-tätsfeststellung in Polizeigewahrsam geraten. Weil sich Jalloh gegen diese Behandlung verzwei-felt wehrte, fixierten ihn Polizisten in einer Gewahrsamszelle mit Fesseln an Händen und Füßen, so dass er sich kaum bewegen konnte, ließen ihn festgeschnallt auf einer Matratze liegend allein in der Arrestzelle zurück. Nur alle dreißig beziehungsweise vierzig Minuten schauten Polizeibe-amte nach dem Gefesselten. Offenbar zu selten und recht nachlässig: Denn am 7. Januar 2005 verbrannte Jalloh auf der schwer entflammbaren Matratze in der Sicherheitszelle bei lebendigem Leib. Trotz ungewöhnlicher Geräusche und Schreie, die über eine Gegensprechanlage vernehm-bar waren, trotz Alarmzeichen der Rauch- und Feuermelder reagierten die verantwortlichen Be-amten nicht rechtzeitig. Erst als die Zelle voll beißenden Qualms und die Leiche des qualvoll Verbrannten fast schon verkohlt war, bequemte sich einer der Angeklagten, wie es in der Ankla-geschrift heißt, nach dem „Rechten“ zu sehen und schließlich die Feuerwehr zu alarmieren.

In den ersten Verhandlungstagen ist viel über diesen Prozess geschrieben und gesendet worden – über die Brisanz des Falles und auch über die offenen Fragen, die in diesem Strafverfahren vom Gericht zu klären sind: War es Selbsttötung, die durch pflichtgemäßes Handeln und rechtzeitiges Reagieren der Angeklagten hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder etwa Tötung aus rassistischer Motivation, wie manche glauben?

Schon nach den ersten vier Verhandlungstagen, in denen einige Zeuginnen und Zeugen ver-nommen wurden, lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen, die allerdings noch vorläufig bleiben müssen, da der Prozess bis Juni dauern wird. Zum einen, das sei vorweg gesagt, ist es bereits als Erfolg zu werten, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet und das Verfahren nicht sang- und klanglos eingestellt worden ist, wie es so häufig bei Todesfällen auf Polizeirevieren und durch Polizeigewalt passiert. Der öffentliche Druck dürfte hier eine wichtige Rolle gespielt haben. Au-ßerdem konnten die Anwälte der Nebenklage, die unter anderem die Mutter des Getöteten vertre-ten, einen wichtigen Erfolg verbuchen: Gegen den ursprünglichen Willen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung der Angeklagten wird künftig auch jener Todesfall in den Prozess einbezogen, der sich bereits 2002 in derselben Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ereignet hatte. Damals starb ein 36jähriger Obdachloser im Gewahrsam – und Dienst tat einer der jetzt anklag-ten Polizeibeamten, dem schon damals Nachlässigkeit vorgeworfen wurde. Zwar wurde das Strafermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, aber offen blieb die Frage nach einem mögli-chen pflichtwidrigen Verhalten, das auch in dem aktuellen Verfahren von Bedeutung sein kann. Es drängen sich jedenfalls erstaunliche Parallelen auf.

Aus heutiger Sicht ist keineswegs von der Hand zu weisen, dass bereits die Umstände der Kon-trolle, der Festnahme und Identifizierung von Oury Jalloh mit Rassismus zu tun haben – zumal Jalloh einen gültigen Ausweis bei sich trug und erst wenige Monate zuvor schon einmal auf demselben Revier eine Identitätsüberprüfung hatte über sich ergehen lassen müssen, was zumin-dest einer der Angeklagten wusste. Jalloh hätte also rasch identifiziert werden können, stattdes-sen ist er stundenlang in eine Zelle gesperrt worden. Solche wiederholten, auch schikanösen Pro-zeduren erleben Flüchtlinge und besonders Schwarze hierzulande tagtäglich. Man hat es im Ge-richtssaal, wo viele Schwarzafrikaner dem Prozess folgen, förmlich gespürt, dass in diesem Ver-fahren auch ihre demütigenden Alltagserfahrungen Thema sind – besonders spürbar, wenn Poli-zeibeamte als Zeugen vernommen werden, Zeugen, die sich häufig an nichts mehr erinnern woll-ten und in eklatante Widersprüche zu ihren früheren Vernehmungen verwickelten.

Dass Oury Jalloh in eine Polizeizelle gesperrt worden ist, um eine umständliche und überflüssige Identitätsfeststellung durchzuführen, und dass er zu seiner – wie es hieß – „Eigensicherung“ (Selbstschutz) an allen vier Gliedmaßen über Stunden hinweg gefesselt und fixiert wurde, nur weil er sich gewehrt hatte – diese Maßnahmen sind menschenunwürdig und dürften gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, zumal wenn man bedenkt, dass Jalloh mit fast drei Promille Blutalkohol eigentlich in ärztliche Behandlung gehört hätte. Nach dem gewaltsamen Tod von Oury Jalloh ist die Gewahrsamsordnung tatsächlich dahingehend geändert worden: Wer mehr als zwei Promille hat, darf grundsätzlich nicht mehr in die Polizeizelle ge-sperrt werden, sondern muss als medizinischer Fall in ärztliche Obhut.

Allein die an Oury Jalloh vollzogenen polizeilichen Zwangsmaßnahmen begründeten eine ge-steigerte Garantenpflicht der beteiligten und verantwortlichen Polizeibeamten gegenüber ihrem Opfer. Dieser Pflicht sind sie in keiner Weise gerecht geworden – im Gegenteil. Die verzögerte Reaktion auf sämtliche Alarmzeichen aus der Gewahrsamszelle, wie sie einem der Angeklagten zum Vorwurf gemacht werden, könnten womöglich ebenfalls rassistisch motiviert sein – wenn man etwa die zynischen Redensarten über den Inhaftierten in zwei Telefongesprächen entspre-chend deutet. Es handelt sich um protokollierte Gespräche, die der Angeklagte mit jenem Arzt führte, der Jahllos „Gewahrsamstauglichkeit“ festgestellt hatte.

Dieser Angeklagte trug im Übrigen für den gesamten Gewahrsamsbereich, für die lebensgefähr-liche Fixierung und die Kontrollgänge die Verantwortung. Die bisherigen Zeugenvernehmungen ergeben ein teilweise erschreckendes Bild von den Zuständen im Verantwortungsbereich dieses Angeklagten. Hier lernt man nach und nach eine Sicherheitsbehörde kennen, in der „Sicherheit“ offenbar über Menschenwürde und Bürgerrecht gestellt wird, in der Kontrollgänge nachlässig absolviert werden („dem ging’s gut“, so ein Polizeizeuge über den fixierten Jalloh), in der es kaum Schulungen oder Unterweisungen gibt, geschweige denn ausreichende Brandschutzmaß-nahmen, in der ungewöhnliche Geräusche und Alarmzeichen von Feuer- und Rauchmeldern nicht zum sofortigen Handeln führen, sondern erst mal ignoriert werden – „ich hatte nebenbei noch etwas anderes zu tun“, so versuchte sich der Angeklagte vor Gericht immer wieder zu ent-schuldigen. Am Ende verwandelte sich der Sicherheitsgewahrsam in eine ausweglose Todesfalle.

Man könnte insoweit auch von einem Organisationsversagen sprechen, ja von organisierter Ver-antwortungslosigkeit. Einer der Polizisten im Zeugenstand meinte gar, mangels Einhaltung mi-nimalster Brandschutzbestimmungen hätte das Polizeirevier längst gesperrt werden müssen. Dann wäre Oury Jalloh wohl heute noch am Leben.

Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, ist für die Li-ga und im Auftrag der Flüchtlingsorgansiation „Pro Asyl“ Mitglied der Internationalen Delegation zur Prozessbeobachtung vor dem Landgericht Dessau.


Elliot Perkins

Elliot Perkins

Die Atmosphäre in- und außerhalb des Gerichtssaals

Am ersten Tag des Oury-Jalloh-Prozesses wurden die Delegationsmitglieder und die öffentlichen TeilnehmerInnen mit einem absurden Maß an Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert. Unter den gegebenen Umständen, dass für die Öffentlichkeit vor Gericht nur fünfzig Plätze zur Verfügung standen, ist es keine übertriebene Schätzung, von einem Polizei-Öffentlichkeits-Schlüssel von „eins zu eins“ zu sprechen. Drei Polizeibeamte bewachten jeweils die Treppenaufgänge auf jeder Etage, weitere sechs oder sieben waren im Foyer anwesend, drei oder vier wurden permanent am Hintereingang des Gerichts positioniert, an der Seite der Einsatzfahrzeuge der Polizei. Polizeihunde und Hundeführer wurden während der gesamten Anhörung für das Foyer abgestellt. Zusätzlich wurden Sicherheitsbeamte der Justiz beauftragt, die Körperdurchsuchungen vorzunehmen und die Einlasskontrolle zu überwachen. Außerhalb des Gerichtsgebäudes wartete ein ganze Infanterie von Polizeibeamten auf die kleinsten Anzeichen von Störungen . Am ersten Tag wurde von der Polizei eine Kamera in einem Raum über dem Eingang aufgestellt, um die Straße zu überwachen. Eine andere wurde auf einem Polizeibus gegenüber des Gerichts auf der anderen Straßenseite postiert. Diese Einschüchterungsversuche waren bestenfalls unnötig, schlimmstenfalls ungeschickt und grundsätzlich feindselig.

In einem Moment, als Ulrich M. (der angeklagten Polizist, der vermeintlich das Feuerzeug übersehen haben soll) den Gerichtssaal verließ und von einer Vielzahl seiner uniformierten Kollegen herangewunken wurde, die den Hintereingang des Gerichts bewachten, hatte man den Eindruck, es mit einer Fußballmannschaft bei einem Heimspiel zu tun zu haben. Auf gewisse Weise konnte man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und die starke Polizeipräsenz die zwei Angeklagten zu unterstützen schienen. Es war offensichtlich, dass die Anzahl der anwesenden Polizeibeamten eine Reaktion darauf war, dass die Organisation Polizei als als ganzes angeklagt war.

Als das öffentliche und mediale Interesses der ersten Tages abklang, überraschte es, fest zu stellen, am zweiten Tag der Verhandlungen und in Folge während der gesamten Woche mit der selben Anzahl von Polizeibeamte konfrontiert zu sein. Schon am zweiten Tag stellte ich mir die Frage, wovor sie eigentlich Angst haben.

Vielleicht kann man den Gedanken wagen, dass die von der Polizei eingesetzten Ressourcen zur Bewachung des Gerichtsgebäudes gewissermaßen eine Anerkennung der Schwere der Anklage gegen sich und der zu erwartenden Empörung darstellte.

Die Kräfteverhältnisse vor Gericht waren jedenfalls merklich anders. Während der gesamten vier Prozesstage war die Besuchertribüne voll gefüllt mit Unterstützenden, von denen die Mehrheit selber Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen waren. Die anderen waren größtenteils Unterstützende von linksradikalen Gruppen, die die Kampagne mitorganisiert haben. Amnesty International sowie die Internationale Liga für Menschenrechte sandten auch Beobachter. Diese überwältigende kritische Zusammensetzung der ZuhörerInnenschaft sorgte dafür, besonders am ersten Tage, dass ein Gegengewicht gegen die wütenden und autoritären Ausbrüche des Richters bestand. Tatsächlich ist es wichtig, festzuhalten, dass erstmalig von einer schwarzen Menschen aus dem Publikum laut das Wort „Rassismus“ erwähnt wurde. Er stand auf und protestierte lauthals, als ein Transkript eines Telefongesprächs vorgelesen wurde, was rassistische Bemerkungen enthielt. Er verließ den Gerichtssaal und kam nicht wieder.

Die Mahnwache außerhalb des Gerichtsgebäudes gepaart mit der Medienberichterstattung über den Einsatz der Delegation sowie die Bemühungen der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ sorgten für eine unbequem Stimmung im Gerichtssaal – sowohl für den vorsitzenden Richter, als auch die zwei Angeklagten und ihre Anwälte. Bevor überhaupt die Gerichtsverhandlungen begonnen hatten, wurde klar, dass das Gericht feindselig gegenüber einer internationalen Delegation von BerobachterInnen eingestellt war. Denn nur zwei persönlichen Anfragen von Delegierten wurde statt gegeben, wobei beide Deutsche und individuell als Menschenrechtsvertreter bekannt waren. Der Unwillen des Gerichts, mit den anderen Delegationsmitgliedern zu kooperieren, muss also als Fortsetzung der selben Einstellungen und Vorurteile gewertet werden, denen den folgenden Tagen im Gerichtssaal noch so oft bezeugt werden würde.

Die Gerichtsverhandlung

Die Anhörungen sollten durch einen eher unsensiblen Beginn bestimmt werden, da die aus Guinea angereiste Familie von Oury Jalloh keinerlei Anerkennung erfahren hat und von Pressekameras und dem Blick der Öffentlichkeit überwältigt wurde. Nicht ein einziges Mal hat der Richter ihren Verlust oder ihren für den Prozess noch durchzustehenden Leidensweg anerkannt. Die Mutter von Oury Jalloh weinte laut in einem schweigsamen Gerichtssaal, wobei sie nur von ihrem Sohn und Mouctah B, einem Freund von Oury und Förderer der Kampagne, getröstet wurde.

Das Verhalten des vorsitzenden Richters zeigte einen merklichen Unterschied zwischen dem ersten Tag der Sitzung und den folgenden auf. Am Dienstag wurden Beiträge der Nebenklage von Richter Steinhoff mit cholerischen und reaktionären Ausbrüchen unterbrochen. Diese schienen typischerweise im Sinne der Verteidigung zu sein, weil sie unabänderlich als Einwand gegen Forderungen und Einsprüche der Nebenklage vorgebracht wurden. Diese Gefechte gerieten zweimal an einen entscheidenden Punkt. Der erste Anlass war ein Antrag der AnwältInnen der Nebenklage auf Zulassung von Befragungen bezüglich des Falls von Mario Bichtemann, der in der selben Zelle wie Oury Jalloh unter der Aufsicht des Angeklagten Andreas Sch. und nach Untersuchung des selben Arztes Andreas B. starb. Richter Steinhoff und die Verteidigung unternahmen ihr äußerstes, um jegliche Fragen zu Bichtemann auszuschließen. An einer Stelle war der Richter sichtbar erregt, als der Anwalt Ulrich von Klingräff auf der Zulässigkeit und Bedeutung der Untersuchung der Todesumstände von Mario Bichtemann bestand. Es wurde offenbar, dass der Richter geneigt war, alle Versuche zu unterbinden, die die Reichweite des laufenden Prozesses auf den höchst relevanten Fall ausdehnten – welcher, so könnte argumentiert werden, ein Präzedenzfall für den Tod von Oury Jalloh war.

Die zweite Gelegenheit an welcher der Richter seine Fassung verlor, war, als die anklagenden Anwälte und der dem Zeugen Mahmadou B. (ein Mitbewohner von Oury Jalloh) beisitzende Anwalt behaupteten, er manipuliere den Zeugen. Der Richter unternahm mehrere Versuche, den Zeugen zu diskreditieren, indem er unterstellte, dass dieser dem Gericht keine Informationen über Oury Jalloh mitteilen wollte. Der Zeuge bekräftigte hingegen, dass er nicht in der Lage sei, die geforderten Informationen zu liefern. In der Tat war das Kreuzverhör sehr aggressiv und die Fragestrategie des Richters vertat eine wertvolle Gelegenheit, mehr über Oury Jalloh als Person und den weiteren sozialen Kontext, in dem er wie tausend andere lebten und noch leben, zu erfahren. Aufgrund der gnadenlosen Druckausübung des Richters auf den Zeugen gewann man den Eindruck, dass dieser „dicht machte“ und in der Folge war es dem Staatsanwalt und den AnwältInnen der Nebenklage vergönnt, Antworten auf ihre Fragen zu bekommen.

Im Gegensatz dazu wurde ein Versuch von Regina Götz, der Anwältin der Nebenklage, die Qualifikationen des Angeklagten Sch. zu hinterfragen, von dem Richter eiligst unterbunden. Nicht überraschend erhielt man so den Eindruck, dass eine genaue Überprüfung der vermeintlichen Alokohol- und Drogensucht des Opfers für die Verhandlungen weitaus mehr zählte als eine Untersuchung des beruflichen und persönlichen Hintergrundes des Angeklagten Sch. Die selektive Befragung eröffnete Vorwürfen der Befangenheit des Gerichtes weiten Raum.

Der Mittwoch brachte jedoch eine Wende in der Stimmungslage des Richters mit sich. Entgegen aller Erwartungen gewährte das Gericht der Anklage Fragen bezüglich des Bichtemann-Falls. Der Richter schien sich mit der Tatsache abgefunden zu haben, dass der Prozess lang und schwierig werden wird und dass die AnwältInnen der Nebenklage eine ganze Sammlung von unbeantworteten Fragen haben. Fragen zudem, die nur durch die Ausweitung des Prozesses auf den Bichtemann-Präzedenzfall und komplizierte soziale Aspekte wie alltägliche Einstellungen und Praktiken innerhalb der Polizei zu beantworten sind. Es ist der Verdienst der AnwältInnen der Nebenklage, dass in den Gerichtsverhandlungen fortan auch diese wichtigen „äußeren“ Umstände untersucht werden. Später in der Woche anlässlich des Kreuzverhörs von U. Sch., der mit Ulrich M. am Ort der Festnahme war, äußerte die Verteidigung einen prinzipiellen Vorbehalt gegenüber der Anhörung dieses Zeugens, weil er riskiere, sich durch seine Aussage schuldhaft zu verwickeln. Richter Steinhoff überraschte ein weiteres Mal dadurch, dass er diesen Einwand überging, in dem er dem Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung nur bezüglich Fragen zur Leibesvisite von Oury Jalloh gewährte, in anderer Sache aber die Befragung des Zeugens zuließ. Verglichen zum Vortag, war die autoritäre Verachtung des Richters gegenüber der Nicht-Unterordnung der AnwältInnen der Nebenklage auf ein Minimum gesunken. Schließlich wurde der Prozess auf zwanzig Sitzungen erweitert, was nachweislich als bedeutendes Zugeständnis gesehen werden kann.

ZeugInnen – böser Polizist, böser Polizist

Ohne in eine technische Diskussion einsteigen zu wollen, wer unter den ZeugInnen Polizeibeamte und ausführender Arm des Gesetztes und welche lediglich Angestellte auf der Gehaltsliste der Polizei waren, riskiere ich die möglicherweise umstrittene Kategorisierung von Brigitte Schl., einer Verwaltungsangestellten in der Dessauer Polizeizentrale, als „Zivilistin“. Neben den uniformierten Beamten hat das Gericht bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Mahmadou B., Anette F., Karin R-S, Angelika B., Siegrind Z. und Brigitte Schl. ins Kreuzverhör genommen, welche ich alle als „Zivilisten“ betrachten werde.

Mit Ausnahme der zwei Straßenkehrerinnen, welche ursprünglich die angebliche „Belästigung“ der Polizei gemeldet hatten und deren Angaben sich sowohl gegenseitig widersprechen wie auch von ihren eigenen Erstaussagen abwichen, waren die Aussagen der zivilen Zeugen bei weitem die direktesten, schienen ehrlich und grundsätzlich glaubwürdig. Vermutlich ist der Umstand, dass die ZeugInnen nicht „mit der Uniform“ in Verbindung gebracht werden und praktisch nicht auf ihre KollegInnen achten müssen verantwortlich dafür, dass sie sich spontaner äußern und nicht jedes Wort zweimal überdenken. Die freimütige und lebendige Beschreibung der Geschehnisse durch Anette F. und Brigitte Schl. verstärkt den großen Kontrast zwischen ihren „zivilen“ Aussagen und den ausgedacht und einstudiert wirkenden sowie belastenden Darstellungen der Polizeibeamten. Diese kaum verschleierte Zurschaustellung von Nachlässigkeit war zeitweise bemittleidenswert und zeigte dem Publikum und dem Gericht das paradoxe Schauspiel der so genannten „Hüter von Gesetz und Ordnung“, welche offensichtlich ihre Kollegen und Vorgesetzten decken, in dem sie hier ein paar Meter und da ein paar Minuten verlieren. Schlussendlich machen diese schwerfälligen, ungeschickten und unbeholfenen Versionen der Geschehnisse des Tages einen konspirativen Mordplan fast unvorstellbar, da ich nicht davon überzeugt bin, dass mehrere ZeugInnen über den Scharfsinn verfügen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die die Schuldigen enttarnen würden.

Abgesehen von der „Qualität“ einiger ZeugInnen, lagen die Mängel des Kreuzverhörs vor allem in der Reihenfolge der Befragungen der ZeugInnen. Auf den ersten Blick scheint die Reihenfolge der Zeugen ein Versuch darzustellen, chronologisch die Wahrheit zu rekonstruieren – der Satz „in Reihenfolge des Erscheinens“ kommt einen in den Sinn. Es herrscht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass Beate H., die Kollegin von Sch., mit der er ein Büro teilte, die zentrale Zeugin ist. Mit ihrer Aussage steht oder fällt der Ausgang des Falles. Es erscheint daher unlogisch, dass sie erst so spät in der Verhandlung gehört werden soll, wenn ihre Aussage denn so wichtig ist.

Die Polizei und die Grenzen der (Un-)Verantwortlichkeit

Nach den Zeugenaussagen von Sch. und M. wurde es unmittelbar klar, dass es nötig sein würde, die Einstellungen und Vorurteile zu untersuchen, die in der alltäglichen Polizeiarbeit eine Rolle spielen, um die Eskalation der Ereignisse des 7. Januars 2005 im richtigen Zusammenhang zu sehen. Wie konnte die unbegründete, auf rechtlich sehr fragwürdigem Boden stehende Verhaftung zu dem entsetzlichen und grausamen Tod von Oury Jalloh und der Gewalt, die ihm vorausging, ausarten? Der Tod von Oury Jalloh hat nicht in einem Vakuum stattgefunden, indem manche handelten und andere passiv blieben, unabänderlich davon, dass es schließlich zu einer Tragödie kommen müsste.

Die Kreuzverhöre der ZeugInnen in dieser Woche zeigten eine ganze Reihe von Widersprüchen zwischen ihren jeweiligen Aussagen und ihrer individuellen Angaben am Tag von oder kurz nach Oury Jallohs Tod auf. Eine ganze Sammlung aus Fahrlässigkeit, Gleichgültigkeit, nur partieller Verantwortungsnahme und Missachtung der Menschenrechte scheinen die „deutsche Ordnung“ vereitelt zu haben, die sonst so peinlich genau verfolgt wird und allgegenwärtig ist, wenn man eine Information oder, Gott verhüte, Hilfe von Behörden braucht. Beispielsweise berichtet Sch. dem Gericht, dass er tatsächlich nie eine reguläre Ausbildung für seinen Posten erhalten hatte und er sich das Meiste selbst beigebracht habe, indem er „andere beobachtet habe“, obwohl er in seinen Augen „für fast alles zuständig war“. Gleiches gilt für die Ausbildung hinsichtlich der Brandschutzordnung. Obwohl Sch. verantwortlich für die Ausbildung anderer MitarbeiterInnen war, behauptet er weiterhin, nie eine Ausbildung eines Experten erhalten zu haben und sich für seine Weiterbildungen auf selbst angeeignetes Wissen verlassen zu haben. Fast alle der regelmäßig im Verwahrungstrakt arbeitenden BeamtInnen konnten den Standort der schrecklich notdürftigen Brandschutzausrüstung nicht benennen. Hans-Jürgen B., ein Polizei-Zeuge, welcher vor seinem Eintritt in den Polizeidienst lange Jahre bei der Feuerwehr gearbeitet hatte, sagte, dass angesichts des Mangels an Brandschutzgeräten und Brandschutz- und Evakuierungshinweisen, „die Polizeistation hätte dicht gemacht werden sollen“. Selbst seine Expertenmeinung und die Besorgnis wegen der unzureichenden Brandschutzvorkehrungen gaben ihm nie Anlass, seine Vorgesetzten oder irgend jemand anderen davon in Kenntnis zu setzten, dass Verbesserungen nötig wären. Er sagte, dies liege nicht in seiner Verantwortung. Diese institutionelle Blindheit jenseits der eigenen Zuständigkeit konnte während des Verfahrens durchgehend beobachtet werden. Während der Aussage von Udo S., welcher die Leibesvisitation zusammen mit Ulrich M. durchführte, war das Gericht Zeuge von der absurden Grenzziehung der Verantwortlichkeit bei der Pflichterfüllung der einzelnen Beamten – Udo S. war verantwortlich für die Durchsuchung des Oberkörpers, Ulrich M für die andere Hälfte. In diesem Diensteifer wird der Körper von Oury Jallohs Austragungsort eines Konflikts, in dem die beteiligten Beamten sich selbst von jeder Mitschuld freisprechen wollen. Es wird buchstäblich eine Linie über seinen Körper gezogen und allein der genaue Verlauf dieser Linie bestimmt über Schuld oder Unschuld der Beteiligten. Die Gleichgültigkeit der einzelnen Beamten gegenüber dem, was jenseits ihrer Linien passiert, kann nur als engstirnige Pflichterfüllung beschrieben werden, in der sowohl moralische wie auch verfahrenstechnische Aufgaben für die Beamten von geringem Interesse sind, wenn sie nicht in ihr Aufgabengebiet fallen.

„Dieses Gerassel geht mir wirklich auf die Nerven“: Missachtung und Gleichgültigkeit unter den Polizeibeamten.

Eine allgemeine Missachtung für die Menschenrechte und Geringschätzung der Würde bestimmter Mitglieder der Gesellschaft, sowohl in Polizeigewahrsam, als auch in der Öffentlichkeit, wurde in der Denkweise fast aller befragten BeamtInnen offensichtlich. Sch. versuchte das sich lange hinziehende Fixieren von Oury Jalloh damit zu relativieren, dass dieser a) gewalttätig gewesen sei und er b) Zeit brauchte, um die wahre Identität des Verhafteten festzustellen. Die Kopie eines Aufenthaltspapieres, die während der Durchsuchung bei Oury Jalloh gefunden worden war, erregte sofort Verdacht und Zweifel, ob das kopierte Photo mit dem Original übereinstimmte. Sch. berichtete dem Gericht, dass er zwölf Stunden Zeit gehabt hätte, um so eine Identitätsüberprüfung durchzuführen. Nachdem er davon unterrichtet wurde, dass der zentrale Polizeicomputer nicht richtig arbeitete, sah Sch. aber keine Grund dazu, die Sache weiter zu verfolgen und dachte offenbar nicht daran, die lokale Ausländerbehörde zu kontaktieren. Diese wäre der wahrscheinlichste Ort gewesen, um Informatione über Oury Jalloh zu erhalten und die Sache so rasch wie möglich zu lösen. Die zu stellende Frage ist folgende: vorausgesetzt, dass Oury Jalloh erstens schon seiner Freiheit beraubt wurde, indem er in eine sichere Zelle gesperrt wurde und zweitens auch seiner Menschenrechte, indem er durch eine rechtlich fragwürdige Methode an Händen und Füssen gefesselt worden war, hat Sch. diese zwölf Stunden als eine Erlaubnis gesehen, um mit der Feststellung der Identität des Verhafteten herumzutrödeln oder stellen diese zwölf Stunden ein absolutes Maximum dar, welches in einer menschlicheren Welt nie ausgereizt worden wäre? Der Bericht des Angeklagten über seinen Umgang mit dem Fall konnte mich von nichts anderem, als seiner Geringschätzung für die Würde des Mannes, welcher unten in Zelle 5 an den Boden gefesselt war, überzeugen. Diese Frage ist von größter Wichtigkeit für Oury Jallohs Tod, denn hätte Sch. jede Anstrengung unternommen, um die Überprüfung der Identität voranzutreiben, wäre Oury Jalloh nicht gezwungen gewesen, den barbarischen Leidensweg der Haft und daran anschließend seinen schrecklichen Tod zu erdulden. Aber, wie es Sch. ausdrückte , „es kamen andere Dinge dazwischen“ .

Vor Gericht vernahm man auch von angeblich von Sch. geäußerten Kommentaren über die Geräusche aus der Zelle 5, die über die Gegensprechanlage übertragen wurden, welche von dem jungen Mann stammten, der gegen seine Fesseln ankämpfte. Er beauftragte Bernd M. und Jürgen S. damit nach Oury Jalloh zu schauen, weil ihm „das Gerassel auf die Nerven ginge“.

Bernd M. gab weitere Beispiele dieser Kultur der Missachtung und Geringschätzung. M. hatte offensichtlich seine Aussage so weit mit Jürgen S. abgesprochen, dass die beiden an der Stelle, wo Unstimmigkeiten auftauchten, Gefahr liefen, Meineid zu begehen. Unter Druck gestand ein Zeuge, sich mit anderen ZeugInnen und dem angeklagten Ulrich M. im Gerichtsgebäude am gleichen Morgen abgesprochen zu haben. Als M. von Regina Götz gefragt wurde, was passiert sei, nachdem die Feuerwehr den Ort des Geschehens verlassen hatte, antwortete dieser: „Nichts, wir sind wieder auf Streife gefahren.“ Als nächstes versuchte Götz eine Antwort auf die Frag ezu finden, die die meisten Anwesenden in den hinteren Reihen des Zuschauerraumes sich stellten: „Sie haben sich nicht gefragt, ob noch jemand dort unter in der Zelle gefesselt sein könnte? Sie haben sich nicht die Frage gestellt, ob diese Person noch am Leben ist?“ Dieses und zahlreiche weitere Beispiele zeugen von einer bürokratischer Narkose, in der Regeln und Vorschriften jeden Ansatz von Mitgefühl betäuben und die Beteiligten gefühllos werden lassen für die ungeschriebenen moralischen Verpflichtungen, welchen sie in ihrer Stellung als Polizeibeamte verpflichtet wären.

Frage der Rechtmäßigkeit – Verhaftung und Fesselung

Die Zeugenaussage von Udo S. löste zentrale Fragen zur Rechtmäßigkeit von Oury Jallohs Verhaftung und den anschließend in der Polizeistation angewandten Techniken zur Fesselung aus. Was die Verhaftung betrifft, hörte das Gericht von der ursprünglichen Angaben von Udo S, dass dieser sich nicht ausdrücklich und höflich Oury Jalloh am Ort der Verhaftung vorgestellt hatte und das er keinen Versuch unternahm, zu erklären, was er wieso von ihm wollte. Nach eigenen Angaben näherte Udo S. sich Oury Jalloh und herrschte ihn an: „Ausweis!“ Er bestand darauf, dass eine höfliche Vorstellung nicht nötig gewesen sei, weil „er mich wegen meiner Uniform als Polizeibeamter erkennen konnte “ . Für Udo S. war dies alles anscheinend Routine – seiner Meinung nach war ein Verstoß geschehen und dies war Grund genug, jemanden zu verhaften. Als er aber von Ulrich von Klingräff gefragt wurde, was denn die juristische Grundlage gewesen sei für diese Verhaftung und die Notwendigkeit, Oury Jalloh mit auf die Polizeistation zu nehmen, um seine Identität fest zu stellen, musste Udo S. sich abmühen, um eine rechtliche Grundlage für den Entscheid zur Verhaftung zu finden. Als von Klingräff ihm verdeutlichte, dass das Festhalten in Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung nur dann legal ist, wenn ein feststellbarer Verstoß vorliegt (welchen der Rechtsanwalt nicht in Erfahrung bringen konnte), geriet Udo S. in Erklärungsnöte. Verlegenheit wurde zu Verzweiflung, als der Rechtsanwalt ihn fragte, wieso er keine Alternative in Betracht gezogen hatte, wie zum Beispiel einen Platzverweis oder auch, Oury Jalloh nach Hause zu bringen. Das Erstaunen des Zeugen ob solcher Frage bekräftigt die Annahme, dass die Geschehnisse zwischen Polizeibeamten und „Verdächtigen“ sehr wohl in den Zusammenhang mit Rassismus zu bringen sind.

Der umstrittenste Sachverhalt im Bezug auf die Polizeipraxis ist in diesem Fall die Frage der Fesselung bzw. die Unfähigkeit der BeamtInnen, in die Unverhältnismäßigkeit dieser Behandlung zu erkennen. Als ob die unmenschlichen Techniken der Fesselung nicht genug wären, wurden zudem noch die Zellenkontrollen nicht so oft durchgeführt, wie vorgeschrieben und es gab keine direkte Aufsicht, weder in der Zelle, noch im Flur des Gewahrsamstraktes. Die riskante Fesselung eines betrunkenen Menschen, der möglicherweise jederzeit erbrechen muss, ist selbsterklärend. Die Zellenkontrollen lagen teilweise eine dreiviertel Stunde auseinander, womit die Gefahr des Erstickens keineswegs abwewig war. Es sollte ebenfalls festgehalten werden, dass Oury Jalloh die Toilette nicht selbstständig hatte benutzen können, was die Erklärung für die Pfütze auf dem Boden der Zelle sein könnte, welcher von einem der Beamten festgestellt worden war. Solch eine Missachtung von persönlichen Grundrechten kann nicht entschuldigt werden.

Reue: wieso ich, wieso wir?

Zu Beginn des Prozesses unternahm Sch. einen unaufrichtigen Versuch, der Entrüstung zuvorzukommen, den die Transkription seines Telefongespräches mit Andres Bl. unweigerlich hervorrufen würde, indem er erklärte, dass dieses falsch gedeutet worden sei, d.h. keinen rassistischen Unterton habe. Vorbeugend entschuldigte er sich vor Gericht dafür und drückte sein Bedauern aus, dass es ihm nicht gelungen war, das Leben von Oury Jalloh zu retten. Wenn man ihm ohne vorgefasste Meinung zuhörte, konnte nichts in seinem Tonfall oder Verhalten darauf hindeuten, dass er es nicht ehrlich meinte. Der Ausdruck von Bedauern wurde mit scheinbarer Ernsthaftigkeit vorgetragen. Erst nachdem die Transkription vorgelesen worden war und die geringschätzigen Äußerungen während seiner ganzen Zeugenschaft vernehmbar waren, stellte sich die Unglaubwürdigkeit seiner Entschuldigung heraus und es wurde auch ersichtlich wie oberflächlich die Reue ist.

Jeder Anflug von Sympathie für den Beamten verflüchtigte sich, nachdem Jürgen S. seine Version des Gesprächs zwischen ihm und Sch. wiedergab. Als er bei seiner Rückkehr in den Hof der Polizeistation Rauch aus dem Untergeschoss strömen sah und seine Kollegen mit Ruß verschmiert und hustend vorfand, rief er aus: „Oh nein, nicht schon wieder, sind wir verflucht? Wieso passiert das immer uns?“ Dieser Gefühlausbruch zeigt deutlich, dass es sich bei der Reue über den Verlust eines Menschenlebens, welche von diesen Beamten gezeigt worden war, nicht um Bedauern handelt, sondern vor allem um Selbstmitleid und Ärger über die persönlichen und öffentlichen Probleme, die diese Geschehnisse ihnen bringen würden. Solch eine beschränkte Reue konnte in fast jeder Aussage eines Beamten festgestellt werden. Ein Beispiel für diese Egozentrik ist der Kommentar von Hans-Jürgen B.s , dass die Geschehnissen vom 7. Januar 2005 nie durch therapeutische Behandlung (welche auch nicht angeboten wurde) thematisiert und bearbeitet worden sind. Das wiederum weist darauf hin, dass jeder Anflug von Schuldgefühlen oder Reue unterdrückt wurde, ganz zu schweigen von einem Eingeständnis von Fehlverhalten.

In Zukunft

Welcher hypothetischen Version der Geschehnisse man sich auch verschreibt, auf Papier scheint der Fall von Oury Jalloh in seiner Einzigartigkeit fast einem Drehbuch entsprungen zu sein. Kein anderes Beispiel aus Großbritannien oder Deutschland lässt sich mit dieser absurden Kette von Unwahrscheinlichkeiten vergleichen, welche dazu führten, dass ein junger Mensch auf einer Matratze verbrannte, während er sich im Gewahrsam des Staates befand. Der Tod eines jungen afrikanischen Asylbewerbers und eines obdachlosen Mannes vor ihm lies ein Vakuum zurück, welches nun mit Spekulationen gefüllt wird – eine Leerstelle, die durch alles mögliche zu füllen ist, ohne jedoch Glaubwürdigkeit zu erlangen. Aber das Einzigartige am Tod von Oury Jallohs ist wohl das Resultat eines anderen Vakuums, nämlich der Abwesenheit von rechtlichen Instrumentarien, welche Menschen mit Mechanismen versorgen, um staatliche Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Der Diskussionen während des Prozesses haben sich bis jetzt vor allem auf Regelungen konzentriert – Brandschutzregelungen, Regelungen für die Ingewahrsamsnahme von Verhafteten, Regelungen zur Überwachung von unter Drogen stehenden Verhafteten usw. Aber alle diese Regelungen sind merklich institutionelle Werkzeuge für den „internen Gebrauch“ und auf sie wird in diesem Fall erst nach der Tragödie Bezug genommen, wenn die Schuld zugeteilt oder eine Verteidigung konstruiert werden muss. Das Resultat dieses Prozesses hat das Potential, ein Präzedenzfall zu werden, welcher für den Umgang mit rassistischen Verbrechen und Diskriminierungen für das sorgen könnte, was der Lawrence-Report für die Gesetzgebung und Zusammenleben in Großbritannien getan hat.

Bestimmt haben Instrumente wie der „ Race Relations Amendment Act“ von 2000 und andere rechtliche Instrumente, welche aus den Untersuchungen zum Fall Lawrence stammen, Menschen einen längeren Hebel zu Verfügung gestellt, wenn sie es mit ungenügenden Leistungserbringungen oder feindseligen Praktiken in den Behörden zu tun haben. So zynisch es klingen mag, bin ich nicht davon überzeugt, dass eine Schuldsprechung zu einer humanistischen Neuorientierung der Polizei, anderer behördlicher Stellen und der Gesellschaft im Allgemeinen führen wird. Die Behandlung von Tausenden von Menschen wie Oury Jalloh und Mario Bichtemann, welche mit der täglichen Tyrannei des ständigen Misstrauens, der willkürlichen Kontrollen und der Brutalität der Polizei leben müssen, steht dabei auf dem Spiel. Die einzige Möglichkeit, eine wirkliche Veränderung in der Behandlung dieser sozialen Gruppen zu erreichen, läge in der Einführung effektiver und nachvollziehbarer Verantwortlichkeit und Rechenschaft eines jeden Polizeibeamten, Sozialamtsangestellten, Vermieters, Gemeindeangestellten, Lehrers, die um ihre Stelle fürchten müssten, wenn sie die Regeln brechen. Im Fall von Oury Jalloh stellten sich Fragen der Verantwortlichkeit viel zu spät und die Frage ist jetzt, wie ein einzelnes öffentliches Rechtsmittel entwickelt werden kann, welches nicht Staub auf den Regalen der hohen Bürokraten Staub ansetzt, sondern Allgemeingut wird. Mit einem solchem Regelwerk könnte man in Zukunft darauf hoffen, dass Fälle von solch übler Vernachlässigung und Amtsmissbrauch zu einem früheren Zeitpunkt und mit einem größeren Einfluss bekämpft werden können, der die Verantwortung direkt bei den Individuen ansetzt.


Rosa Amelia Plumelle-Uribe

Rosa Amelia Plumelle-UribeBericht

Oury Jalloh war ein Afrikaner, der aus Sierra Leone nach Deutschland flüchtete, um einen Antrag auf Asyl zu stellen. Am frühen Morgen des 7. Januar 2005 wurde er in Dessau, mit dem Vorwurf, zwei Frauen belästigt zu haben, von der Polizei verhaftet. Er wurde in ein Polizeiauto gesteckt und zum Polizeirevier Dessau gebracht. Er wurde dort zur Untersuchungshaft in eine Zelle im Untergeschoss gesperrt, wo er ausgestreckt auf einer Matratze am Boden lag und mit Handschellen an Händen und Füßen an Haken in der Wand und am Boden angekettet war. Nach einigen Stunden brach gegen Mittag in der Zelle Nr. 5, in der Oury Jalloh fixiert war, ein Feuer aus. Oury Jalloh starb dort gefesselt, ohne dass die Polizeibeamten einschreiten konnten.

Die Behörden, besonders der Staatsanwalt, brachten sehr schnell die These eines Selbstmordes hervor. Laut dieser Hypothese, die durch die Behörden im weiteren Verlauf bestärkt wurde, hatte Oury Jalloh, trotz der Fixierung seiner Hände und Füße an Haken in der Mauer, sowie am Boden, die Möglichkeit, ein Feuerzeug zu benutzen und den Brand selbstständig herbeizuführen. In der Überzeugung, dass es sich jedoch um einen Mord handele, engagierten sich einige Flüchtlinge, unter ihnen Mouctar Bah, gegen eine Einstellung der polizeilichen Untersuchung, wie es in Rechtsangelegenheiten normal ist, wenn es sich bei dem Opfer um einen Immigranten oder eine mehr oder weniger marginalisierte Person handelt. Sie erstritten, dass, bevor auf eine Selbstmordthese geschlossen wird, zunächst versucht wird, die wahren Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt haben, in Erfahrung gebracht werden.

Aufgrund des Drucks der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ schritt die Untersuchung des Todesfalles trotz zögerlichen Verhaltens der Polizei und Justizbehörde fort. Die Initiative sorgte mit ihrer Kampagne zur Aufklärung des „Falles Oury Jalloh“ dafür, dass er zu einem Fall vor Gericht wurde. Nach zweijähriger Mobilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sind nun zwei Polizeibeamte angeklagt und der Prozess wurde auf die letzte Märzwoche und den 19. und 20. April dieses Jahres festgesetzt.

Eine internationale Delegation ist von der Kampagne zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh eingeladen worden, um den Prozess als Beobachtende zu verfolgen und sich einen eigenen Eindruck der Geschehnisse bilden zu können. Unterstützt von Kay Wendel wurde die Delegation mit folgenden Personen besetzt: Herrn Silas Nkanunu, Frau Regina Kiwanuka, Herrn Rolf Gössner, Herrn Wolf-Dieter Narr, Frau Silvia Luwadio-Ngeyisadila, Herrn Elliot Perkins und Frau Rosa Amelia Plumelle-Uribe.

Der Prozess

Wie geplant kam es am Dienstag den 27. März zur Eröffnung der ersten Anhörung im Prozess zum Tode von Oury Jallloh.

Auf der Anklagebank saß Herr März, einer der Polizisten, die Oury Jalloh durchsucht hatten. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, da er bei dem Opfer nicht das Feuerzeug sichergestellt hat. Mit diesem steckte er, laut der Hypothese der Staatsanwaltschaft, während seine Hände und Füße angekettet waren, seine Matratze in Brand. Als weiteren Angeklagten wird dem zur Tatzeit diensthabenden Dienstgruppenleiter Herrn Schubert Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Ihm ist Verantwortlichkeit im Todesfall Oury Jalloh insofern zuzuschreiben, als dass er das durch den Brand ausgelöste Alarmsignal ignorierte und sogar ausschaltete.

Nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt, äußerten die Vertreter der Nebenklage den Wunsch, eine kurze Erklärung vorzutragen. Der Richter stand diesem ablehnend gegenüber, da es sich aus seiner Sicht um einen Prozess wie jeden anderen handele. Durch einen Verweis auf das besondere öffentliche Interesse an dem Prozess, drängte die Nebenklage auf ihren Wunsch.

Schließlich setzte sie sich an dieser Stelle durch und durfte die besagte Erklärung verlesen. Im Anschluss trug der Verteidiger von Herrn März eine schriftliche Erklärung seines Mandanten vor. Ein besonders interessanter Aspekt wurde von der Nebenklage hervorgebracht. Sie verwies auf den Fall eines Mannes, der in derselben Polizeiwache und in derselben Zelle, in der Oury Jalloh lebend verbrannte, starb. Hierbei handelt es sich um Herrn Bichtermann, der im November 2002 von der Polizei verhaftet, auf die Polizeistation gebracht und in der Zelle Nr. 5 in Gewahrsam genommen wurde. Dort verstarb er, ohne dass die kontrollierenden Polizeibeamten etwas bemerkt hatten.

Der Richter verwehrte sich gegen die Thematisierung dieses Falls, da er kein Interesse darin sah, eine eingestellte Untersuchung neu zu bearbeiten. Die Nebenklage verdeutlichte jedoch, dass die besagte Untersuchung etwas zu schnell eingestellt wurde, ohne das Verhalten der Polizeibeamten im Bezug auf die gestorbene Person näher zu beleuchten, zumal der zuständige Dienstgruppenleiter damals auch schon Herr Schubert war.

Der Nebenklage gelang es, den Nutzen einer Einschätzung des Verhaltens des damals verantwortlichen Polizisten für eine korrekte Beurteilung seines Verhaltens in dem laufenden Verfahren geltend zu machen.

Der Richter räumte ein, dass der Fall des im Jahre 2002 in der Zelle Nr. 5 gestorbenen Mannes berücksichtigt werden könnte. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Rechtmäßigkeit der Untersuchung und deren Ergebnis nicht in Frage gestellt wird. Das Vorbringen dieses Falles solle sich strikt darauf beschränken, etwas über das Verhalten des Dienstgruppenleiters zu erfahren. Was den Angeklagten Herrn März anbelangt, so wollte dieser sein Recht in Anspruch nehmen, nicht auf die Fragen der Nebenklage zu antworten.

Herr Schubert

Der Angeklagte Herr Schubert verlas persönlich eine Erklärung zu den Ereignissen bezüglich des Feueralarms. Im Grunde bekräftigte er, den Alarm ausgestellt zu haben, da es in der Vergangenheit zum wiederholten Male zu Fehlalarmen gekommen sei. Auf die vom Richter gestellte Frage, was er zwischen dem ersten und dem zweiten Anschlagen des Alarmsignals getan hatte, antwortete der Angeklagte an den Abwasserkanal, an Wasser, an Rohrleitungen etc. gedacht zu haben.

In der Befragung durch einen Anwalt der Nebenklage sagte der Angeklagte, dass Selbstschutz der Grund für die Fixierung der Beine und Hände von Oury Jalloh war – er sollte sich nichts antun.
In einer weiteren Frage des Anwalts der Nebenklage wurde der Angeklagte in seiner Funktion als Dienstgruppenleiter gefragt, über welche expliziten Kenntnisse man verfügen muss, um an diesen Posten zu gelangen. Darauf folgend wollte der Anwalt in Erfahrung bringen, ob sich Herr Schubert selbst als einen guten Polizisten, der über eine gute Kenntnis der Vorschriften zum Dienstablauf verfügt, sehe. Der Polizist wollte auf diese Frage nicht antworten und der intervenierende Richter stellte die Frage als nicht sachdienlich dar. Die Nebenklage unterstrich, dass ganz im Gegenteil die Frage aussagekräftig sei und insistierte auf ihr Interesse. Jedoch hielt der Richter seinen Einspruch aufrecht und die Nebenklage musste nachgeben …

Ein Anwalt der Nebenklage wollte von Schubert erfahren, wie er sich es erkläre, dass er keine Schreie von Oury Jalloh über die Gegensprechanlage vernommen habe, wo doch sein Kollegin, die in demselben Bürozimmer arbeitete, diese gehört habe. Auf diese Frage gab es keine Auskunft, was bedauernswert ist, denn es handelt sich hierbei um eine besonders wichtige Frage. Im Gegenzug erklärte er, dass eine Fixierung der Hände und Füße vorgenommen wird, wenn eine Person aggressiv ist und sich Schaden zufügen könnte.

Ein Anwalt der Nebenklage griff die Aufzeichnung des Gesprächs zwischen dem Angeklagten und einem für die Polizeiwache zuständigen Arzt auf. Der Polizist hatte den Arzt gefragt: „Pikste mal ‘nen Schwarzafrikaner?“ Der Arzt antwortete: „Ach du Scheiße. Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen.“ Der Polizist weiter: „Na, bring doch ‘ne Spezialkanüle mit!” Und der Arzt erwiderte: „ In Ordnung, ich komme vorbei.“ Bei der Verlesung dieses Gesprächsprotokolls rief weinend eine Person unter den Schwarzen, die sich im Publikum befanden, dass es sich hierbei um Rassismus handele. Während der Mann aus dem Saal geführt wurde, prangerte er das rassistische Verhalten des Polizisten an. Ein Anwalt befragte daraufhin den Angeklagten, ob das, was die Person gerade gesagt habe, wahr wäre. Der Angeklagte wollte jedoch nicht antworten. Auf die Frage der Nebenklage, ob es schon einmal einen Mord während seiner Dienstzeit gab, schaltete sich der Richter ein und erklärte, dass Herr Schubert sich damals keinen Fehler geleistet habe.

Zurückkehrend auf das Thema des Feueralarms, welchen der Angeklagte ausgeschaltet hatte, um nicht beim Telefonieren von dessen Lärm gestört zu werden, intervenierte der Verteidiger des Herrn Schubert, um zu unterstreichen, dass es auf jeden Fall nicht klar war, ob es sich um ein Feuer gehandelt habe. Die Nebenklage wiederholte, dass es sich nichtsdestotrotz um einen Feueralarm handelte und fragte nach dem vorgeschriebenen Verhalten für einen solchen Fall. Der im Hinblick auf die Polizisten entschieden verständnisvolle Richter hakte ein und erklärte, dass, wenn man sich an alle Anweisungen für einen Brandfall halten würde, man zu nichts anderem mehr kommen würde.

Herr Mamadou Bah

Am Nachmittag des ersten Prozesstages wurde ein Zeuge, der aus demselben Land stammt wie Oury Jalloh, verhört. Dieser Zeuge, Mamadou Bah, wurde in der Sprache seines Landes mit Hilfe eines Übersetzers befragt. Der Richter wollte wissen, ob Oury Jalloh in seinem Land zur Schule gegangen sei, bevor er es verlassen habe. Mamadou Bah wusste dies nicht, da er Oury Jalloh erst in Deutschland kennen gelernt hatte und daher nicht wusste, was dieser früher in seinem Land getan hatte. Der Richter beharrte darauf, dass der Zeuge alles über die Vergangenheit von Oury Jalloh wissen müsse. Da der Zeuge offensichtlich zu diesem Thema nicht viel wusste, fragte ihn der Richter, ob ihm das selbst nicht komisch vorkäme.

Anschließend wollte er den Zeugen bestätigen lassen, dass Oury Jalloh nach dem Genuss von Alkohol zu Cholerik neigte. Der Zeuge sagte jedoch das Gegenteil, nämlich dass Oury Jalloh viel schlief, nachdem er getrunken hatte. Dennoch glaubte der Richter zu wissen, dass Oury Jalloh schnell gewalttätig wurde und bezog sich dabei auf das Protokoll eines früheren Verhöres, in dem Herr Bah dies ausgesagt hätte, obwohl er über die gewalttätige Seite seines Freudes jetzt nichts wüsste. Der Zeuge wusste nicht, weshalb man ihm diese Aussage zuschrieb, da er sie nicht gemacht habe. Der Anwalt, der ihn begleitete, wollte wissen, in welcher Sprache Herr Bah befragt worden sei. Tatsächlich war Herr Bah von der Polizei auf deutsch und ohne Unterstützung verhört worden.

Vermutlich musste Oury Jalloh als ein unruhiger Mensch, der sich schnell aufregte, gar gewalttätig wurde, dargestellt werden, um so die Notwendigkeit zu erklären, ihn an Händen und Füßen gefesselt in Polizeigewahrsam zu nehmen.

Der Richter wollte weiterhin wissen, ob Oury Jalloh ein glücklicher Mensch gewesen sei, der sich in seiner Haut wohl gefühlt habe oder ob er eher depressiv und unglücklich gewesen sei. Herr Bah antwortete, dass er solche Themen mit Oury Jalloh nicht diskutiert habe. Der Richter forderte daraufhin schroff vom Zeugen eine Erklärung, warum Jalloh getrunken habe, ob es gewesen sei, um dem Heimweh zu entflüchten. Der Zeuge entgegnete wiederum, er wisse dies nicht, der Richter bestand jedoch trotz des Einschreitens des Anwaltes auf eine Antwort. Der Zeuge schaffte es schließlich, seine Unkenntnis gelten zu lassen indem er nochmals betonte, dass er selbst niemals tränke auch nicht wisse, warum andere das täten. Danach befragt, ob Oury Jalloh Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt habe, antwortete der Zeuge, dass sie alle Schwierigkeiten mit der Polizei hätten, da sie kontrolliert würden, sobald sie einem Polizeibeamten begegneten.

Das Verhör rief im Gerichtssaal eine Art Beklemmung hervor, ob des wenig taktvollen, eher einschüchternden Verhaltens des Richters gegenüber dem Zeugen Mamadou Bah. Unweigerlich stellte man sich einen Immigranten in Polizeigewahrsam vor, nur gebrochenes Deutsch sprechend und ohne jegliche Unterstützung, der von einem oder zwei Polizeibeamten befragt wird, die in Sachen Menschenrechte sicherlich noch weniger bewandert sind, als der Herr Richter.
Offensichtlich war es nötig, dass Oury Jalloh unglücklich und depressiv war, um seine Entscheidung, sich umzubringen, indem er die Matratze anzündete, während er dort gefesselt lag, zu erklären.

Frau Karin R. und Frau Angelika B.

Die Zeugenaussagen der Frauen, welche die Verhaftung Oury Jallohs aufgrund angeblicher Belästigung veranlassten, schienen mir nicht viel aufzuklären, außer dass sich zwischen ihnen und Oury Jalloh nichts außergewöhnliches zutrug.

Eine der beiden Frauen, die nach der Polizei riefen, weil sie sich durch Oury Jalloh gestört fühlten, sagte aus, er habe nicht nach Alkohol gerochen, sondern hätte eher unter Drogen gestanden. Sie fügte hinzu, er habe ein Handy gewollt, jedoch selbst eines gehabt. Ihre Kollegin sagte, sie habe nicht genau verstanden, in welcher Sprache Oury Jalloh gesprochen habe, aber sie habe trotzdem verstanden, dass er ein Handy gewollt habe …

In dem darauf folgenden kurzen Austausch zwischen dem Richter und einem der Anwälte der Nebenklage wies dieser darauf hin, dass die sich ständig verändernden Aussagen dieser Frau ein Problem darstellten. So hatte sie zum Beispiel laut Protokoll eines früheren Verhöres ausgesagt, Oury Jalloh habe nicht geraucht. Im Prozess sagte sie jedoch, sie denke, er habe geraucht. Im Protokoll des früheren Verhöres hatte sie gesagt, dass Oury Jalloh nicht geblutet habe. Im Prozess sagte sie, er habe geblutet. Mit diesem Widerspruch konfrontiert, betonte sie nochmals, er habe nicht geblutet.

Eigentlich drängte sich das Gefühl auf, dass Oury Jalloh unbedingt kurz vor seiner Verhaftung geraucht haben müsste, um die Existenz des Feuerzeuges zu erklären, das er trotz der Durchsuchung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bei sich trug.

Andere Zeugen

Die Zeugenaussage des Herrn Bernd Meyer ist eine der seltsamsten. Dieser Polizeibeamte kontrollierte den Bereich, in dem auch Oury Jalloh inhaftiert war. Er betrat also die Zelle Nr. 5 und sagte, laut eines ersten Verhöres, dort eine Wasserlache gesehen zu haben. Im Prozess sagte er aus, nichts gesehen zu haben und nicht zu wissen, weshalb er im ersten Verhör von einer Wasserlache gesprochen habe. Er sagte, Oury Jalloh habe von ihm verlangt, die Fesseln abzunehmen,was er jedoch verneint habe. Also verließ er die Zelle mit dem gefesselten Oury Jalloh und ging zum Dienstgruppenleiter, um dort den Schlüssel der Zelle abzugeben. Er gab an, den Schlüssel an seinen Platz gelegt zu haben, in eine Tasche, konnte aber nicht beschreiben, wo sich diese Tasche befindet!

Er berichtete, dass sie, nachdem sie die Feuerwehr gerufen hatten, diese im Hof der Wache erwarteten. Er konnte sich aber nicht daran erinnern, ob einer von ihnen nach ihrer Ankunft mit der Feuerwehr gesprochen hat. Er erinnerte sich auch nicht daran, worüber er mit seinen Kollegen gesprochen hat, während sie auf die Feuerwehr warteten.

Die Anwältin der Nebenklage fragte ihn, ob er an den Mann gedacht habe, der gefesselt in der Zelle lag, aber der Richter intervenierte bei dieser Frage. Ein lebhafter Austausch entspann sich zwischen dem Richter, der den Sinn dieser Frage nicht sah, die er als moralischen verstand und der Anwältin, die ihn bat, ihre Fragen an die Zeugen nicht zur Diskussion zu stellen.

Ein Bündel Widersprüche

Die Zeugenaussage von Herrn Jürgen Semmler hat Details zu Tage befördert, die mindestens besorgniserregend sind: das Fehlen von Menschlichkeit auf Seiten der Beamten, die dennoch beauftragt sind, der Gesellschaft zu dienen und sie zu schützen. Der besagte Polizist hat die Anweisung erhalten, eine Kontrolle in der Zelle durchzuführen, in der sich Oury Jalloh angekettet befand. Er hat gesagt, dass er den Schlüssel aus der Tasche genommen hat, die sich immer an der selben Stelle befindet, er sich aber trotzdem nicht daran erinnern kann, wo die Tasche mit dem Schlüssel lag. Selbst der Staatsanwalt hat es nicht vermocht, ihn dazu zu bringen, sich zu erinnern, wo sich die Tasche mit dem Schlüssel befand. Der Zeuge hat ausgesagt, dass er mit seinen Kollegen in die Zelle Nr.5 eingetreten ist, dort sich nach dem Wohlbefinden des Gefangenen informiert hat und ihm gesagt hat, bevor die Zelle wieder verließ und abschloss, dass er sich beruhigen und schlafen solle. Auf ein Frage des Staatsanwalts hin, antwortete der Zeuge, dass er weder was gesehen, noch Besonderes in der Zelle bemerkt habe. Der Staatsanwalt fordert von ihm, genau darüber nachzudenken, weil in einem Vernehmungsprotokoll von vor zwei Jahren der selbe Zeuge ausgesagt hat, eine Wasserlache in der Zelle gesehen zu haben. Vor dem Gericht behauptet er, sich zu erinnern, dass er eigentlich nichts gesehen habe.

Von dem Richter zu dem Thema des Feuerlöschers gefragt antwortet der Zeuge, dass es einen gab. Dagegen hat er laut dem Protokoll der vorherigen Vernehmung behauptet, dass es keinen gab.
Als er mit diesem deutliche Widerspruch konfrontiert wird erklärt der Zeuge, dass er es anfänglich vergessen hat, er sich aber zwischenzeitlich erinnert hat, dass es einen gab. Was die Feuerlöscher anbetrifft, kann der Zeuge sich nicht erinnern, an welchem Ort sie sich befanden. Mit Mühe erinnert er sich daran, dass es einen Feuerlöscher im Flur des Gewahrsamstraktes gibt, er aber nicht sagen kann, ob dieser am Tag des Brandes schon dort war.

Es ist sehr seltsam, zu erfahren, dass der Zeuge an seinem Schlüsselbund keinen Schlüssel hatte, um die Fesseln zu öffnen.

Der Staatsanwalt wollte wissen, wie er denn der gefesselten Person im Falle einer Erstickungsgefahr hätte helfen können, da er doch nicht den Schlüssel hatte, um die Fesseln zu entfernen.

Von dem Staatsanwalt nach der Lache in der Zelle befragt, sagte der Zeuge aus, dass er nicht in die Zelle eingetreten sei, dass er Oury Jalloh nicht wirklich gesehen habe und er folglich die berüchtigte Lache nicht hätte sehen können. Der Staatsanwalt wollte dann wissen, wie er denn zu Oury Jallo gesprochen habe und wie er sehen konnte, dass dieser seinen Kopf gegen die Wand gestoßen habe und trotz der Fesseln noch in der Lage war, sich zu bewegen. Für eine Person, die nicht in die Zelle eingetreten ist und die den Gefangenen nicht gesehen hat, ist seine Version der Geschehnisse zumindest beunruhigend.

Als ein Anwalt der Nebenklage den Fall des auch in der Zelle Nr.5 Gestorbenen aus dem Jahre 2002 anspricht, stellt sich der Anwalt von Herrn Schubert gegen diese Angelegenheit von vor 2005, mit dem Argument, dass er den Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen nicht sieht. Sein Kollege, der Anwalt von Herrn März behauptet auch, dass diese beiden Fälle nichts miteinander zu tun haben und sie beide waren der Meinung, dass alles was zu dem Fall von 2002 zu sagen ist, gesagt wurde. Eine Ermittlung, die, erinnern wir uns, schnell eingestellt und zu den Akten gelegt wurde. Man muss wissen, dass Herr Bichtemann, obwohl er Deutscher war, zu der Gruppe verletzbarer Personen gehörte, weil er sozial marginalisiert war.

Die Nebenklage hat es dennoch geschafft, die Tragweite der Berücksichtigung dieses Falls anerkennen zu lassen. Der Mann war damals in der Zellen Nr.5 an einem Schädelbasisbruch gestorben, ohne dass das den für die Kontrolle zuständigen Beamten große juristische oder ethische Probleme bereitet hat. Es stellte sich die Frage, wir normalerweise die Polizisten vorgehen, wenn sie es mit einer Person zu tun haben, die aufgrund ihres Zustandes kontrolliert werden muss. Mit der Zustimmung des Staatsanwaltes, dass die Forderung nach Berücksichtigung des Falles von Relevanz ist, hat der Richter Fragen zu gelassen, die sich auf das Verhalten der Polizisten beschränken, welche die besagte Person kontrolliert haben.

Der Zeuge berichtete also von seinem Tagesablauf den betreffenden Tag im November 2002. Er ist zusammen mit einem Kollegen in den Keller gegangen, um eine Kontrolle des in der Zelle Nr.5 sich befindenden Mannes durchzuführen. In dem Raum angekommen, sah er einen auf der Matratze liegenden Mann. Er hat versucht, ihn aufzuwecken, aber der Mann befand sich nicht in einem Zustand, in dem er hätte frei gelassen werden können – er schien sehr betrunken zu sein. Der Zeuge ist mit seinem Kollegen wieder gegangen. Später ist er zurückgekehrt, aber der Gefangene, der zwischenzeitlich seine Position verändert hatte, schlief noch. Der Zeuge wusste nicht, ob der Angeklagte, der Dienstgruppenleiter Herr Schubert, auch in die Zelle gegangen ist. Der Zeuge hat jediglich bemerkt, dass der Gefangene viel geschlafen hat.

Ein Anwalt der Nebenklage hat den Zeugen gefragt, ob er bei der zweiten Kontrolle eine Verletzung bei dem Gefangenen bemerkt hat, woraufhin dieser sagte, dass er nichts festgestellt hat. Dann hat der Anwalt das Protokoll der damaligen Vernehmung des Zeugens vorgelesen, weil darin von Blut auf dem Gesicht des Gefangenen die Rede ist.

Vergebene Mühe. Der Zeuge erinnerte sich nicht.

Der Anwalt wollte anschließend wissen, ob der Zeuge nicht überrascht war, fest zu stellen, dass der Gefangene nach 15 Stunden Schlaf immer noch schlief, woran sich der Zeuge aber nicht erinnern konnte. Zudem wollte der Anwalt wissen, wie der Zeuge dem Dienstgruppenleiter den Zustand des ohne Ablass Schlafenden geschildert hat. Der Zeuge wies darauf hin, dass er nur gesagt habe, dass der Gefangene viel schläft.

Recht überraschende Protokolle

Die Aussage von Herrn Scheib sollte aus mehreren Gründen interessant gewesen sein.
Zuerst präzisierte der Anwalt der Verteidigung von Herrn März, der angeklagte Polizist habe das Feuerzeug nicht gesehen, dass Oury Jalloh, folgt man der Hypothese der Staatsanwaltschaft, während der Durchsuchung versteckt gehabt hätte.

Der Anwalt der Verteidigung betonte, dass sein Mandant nicht mehr verantwortlich sei als der Zeuge Scheib, da beide Polizisten beauftragt waren, Oury Jaloh zu durchsuchen.

Einer der Anwälte der Nebenklage griff ein, um seine Verwunderung und sein Unverständnis darüber zu äußern, dass der Polizist Scheib nicht an diesem Prozess beteiligt sei.

Der Zeuge erzählt, dass ihn am Morgen des 7. Januar 2005 eine Kollegin angerufen habe, weil ein gewalttätiger Mann zwei Frauen belästigt habe. Er ging also mit seinen Kollegen los, um diesen gewalttätigen Mann zu suchen, aber er weiß nicht mehr sehr genau, was passiert ist. Der Mann hatte sich bereits von den zwei Frauen entfernt, als sie angekommen seien und ihn nach seinen Papieren gefragt haben. Der Mann hat seine Papiere nicht vorgezeigt und wollte sich nicht durchsuchen lassen. Sie mussten zu dritt vorgehen, um ihn zum Auto bringen zu können, aber der „Kerl“ leistete mit Händen und Füßen Widerstand. Und selbst im Auto leistete er weiterhin Widerstand. In der Polizeidienststelle haben sie ihn in das Arztzimmer gebracht, und den sehr erregten Verhafteten durchsucht, während sie auf den Arzt warteten.

Nach der medizinischen Untersuchung haben sie ihn, weiterhin in Handschellen, zu dritt in die Zelle Nr. 5 getragen, wo sie ihm zusätzliche Fesseln anlegten. Der Staatsanwalt wollte wissen, wer es für nötig befunden hatte, Oury Jalloh anzuketten, aber der Zeuge antwortete, dass er dies nicht sagen könne. Zudem interessierte ihn, ob dies immer so vor sich geht, aber der Zeuge hat gesagt, er würde lieber nichts sagen, als etwas zu erfinden. Von einem Anwalt der Nebenklage befragt, gab der Zeuge zu, dass sich die Dinge zum Zeitpunkt ihrer Ankunft am Ort der Festnahme von Oury Jalloh bereits beruhigt hatten. Sie haben aber nicht versucht, herauszufinden, was passiert war, da es für sie offensichtlich war, dass der Mann die zwei Frauen gestört habe, welche die Polizei angerufen hatten.

Ein Anwalt der Nebenklage hat den Zeugen gefragt, warum es nötig war, neben den Händen auch die Füße zu fesseln und der Zeuge hat geantwortet, dass verhindert werden sollte, dass Jalloh sich weh tue. Und als der Anwalt weiterhin nachfragte, ob dazu Handschellen nötig seien, hat der Richter mit einem recht kategorischen „Ja“ geantwortet. Der Anwalt hat dennoch den Zeugen gefragt, ob er in allen Fällen auf diese Weise vorgehe oder ob dies nur mit bestimmten Personen der Fall sei. Der Zeuge hat erklärt, dass diese Behandlung nur auf die zuträfe, die sich so verhalten wie es Oury Jalloh getan habe, der sehr erregt war und die ganze Zeit schrie. Im Protokoll einer früheren Aussage hatte dieser Zeuge jedoch gesagt, dass sich die Dinge ruhig abgespielt hätten und er keine Aufregung beim Verhafteten festgestellt hatte. Der Anwalt verlas das vorherige Protokoll und fragte den Zeugen, warum es so viele Unterschiede zu dem gebe, was er gerade gesagt habe …

Im Laufe der Vernehmung und Gegenvernehmung vor Gericht konnte man feststellen dass die Polizisten in der Tat nicht wussten, oder nicht sagen wollten, warum sie Oury Jalloh verhaftet hatten.

Fortsetzung

Der erste Teil des Prozesses ging wie vorgesehen am Freitag den 30. März zu Ende, der zweite Teil wird am 19. und 20. April stattfinden. Ich kann nicht vorhersagen,was das juristische Ergebnis dieses Prozesses sein wird, der darauf abzielt, die Umstände zu erhellen, die zum Tod von Oury Jalloh führten, der lebend verbrannte während er in einer Zelle der Polizeidienststelle in Dessau angekettet war. Ich weiß nicht, ob wir am Ende die Wahrheit wissen werden. Aber bereits jetzt besitzt die internationale Delegation, die den Verlauf dieses Prozesses verfolgt hat, genügend Informationen, um zu verstehen, dass der Tod von Oury Jalloy zu großen Teil das Ergebnis der Missachtung fundamentaler Menschenrechte von Immigranten und all derer ist, deren Leben als weniger achtenswert – da weniger wertvoll -, als das menschliche Leben anderer erscheint.

Dieser Prozess wird den Verdienst haben, das Gericht und einer große Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, zu entdecken oder zu überprüfen, dass der Achtung der Menschenrechte entgegenstehende Verhaltensweisen fest in der Polizei verankert sind. Dieser Befund ist umso beunruhigender, als es sich nicht um eine deutsche Ausnahme handelt, da Handlungen rassistischer Gewalt, die durch die Polizei verübt werden, recht häufig durch Menschenrechtsorganisationen in Frankreich, Italien, Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderswo angeprangert werden. Die ganze Welt kennt die Missachtung gegenüber all denjenigen, deren Leben allein aufgrund ihrer Geburt als weniger wertvoll und folglich als weniger achtenswert erscheint. Diese Missachtung ist ein alter Bestandteil der Methoden der Knechtung und Zerstörung, die durch die alten Kolonialmächte den Menschen angetan wurden, die das Pech hatten, unter ihre Herrschaft zu fallen.

Diese Missachtung, die seit langem durch die rassistische Hierarchisierung innerhalb der menschlichen Familie verstärkt wird, hat es ermöglicht, die Völkermordverbrechen der europäischen Mächte an indigenen Völkern zu banalisieren, zunächst in Amerika und später in Afrika, in Australien und in den asiatischen Ländern, bevor die Nazis diese bewährten Methoden der Zerstörung selbst hier in Europa einführten. Diese mehrere Jahrhunderte alte und in den westlichen Gesellschaften weit verbreitete rassistische Missachtung hat die rassistische Ideologie des nationalsozialistischen deutschen Staates genährt, und – leider – seine militärische Niederlage überlebt. So erklärt sich, dass überall in Europa die Missachtung von Einwanderern immer häufiger Verbreitung findet und dass rassistische Gewalt der Polizei ihnen [den MigrantInnen] gegenüber durch einen Großteil der Bevölkerung akzeptiert wird. So erklärt sich auch die kalte Indifferenz des vorsitzenden Richters gegenüber der Anwesenheit und dem Leiden der Mutter von Oury Jalloh während des Prozesses.

Ein Vorschlag

In Deutschland wie auch anderswo gibt es Menschen, die fest davon überzeugt sind, dass das menschliche Leben Achtung verdient. An dieser Stelle soll die sehr hohe menschliche Qualität des Anwaltsteams anerkannt werden, das die Familie von Oury Jalloh vor Gericht vertritt. Eine Qualität, die sie unabänderlich über ihrer beruflichen Kompetenz hinaus bewiesen haben. Ebenso möchte ich dem deutschen Team, dank dem ich den Verlauf des Prozesses verfolgen konnte, meine Dankbarkeit ausdrücken. Sie kannten mich nicht und ich kannte sie nicht. Aber sie haben dennoch gerne für mich die Übersetzung der Verhandlungen sichergestellt und haben so ihren Beitrag geleistet, damit GERECHTIGKEIT geschieht. Es sei ihnen dafür gedankt.

Man kann verstehen, dass es für Europäer/Europäerinnen schwierig ist, anzuerkennen, dass die hier so zurückgewiesenen MigrantenInnen, die aus den durch Europa verarmten Ländern kommen, lediglich der Armut entkommen wollten, die durch die Plünderung ihrer Reichtümer hervorgerufen wurde. Oder dass sie vor den Diktaturen und Marionettenregierungen flüchten, die von den westlichen Demokratien unterstützt werden. Ich habe dennoch unzählige Europäer/Europäerinnen – darunter Deutsche – getroffen, die begriffen haben, dass in einer Demokratie das Volk für die Verbrechen verantwortlich ist, welche die von ihm gewählten Regierenden begehen oder gegen andere Völker begehen lassen. Es sind diese Deutsche an die ich mich wende, um den Vorschlag zu machen, der als Wunsch von Frau Silvia Luwadio-Ngeyisadila als Mitglied der Delegation geäußert wurde.

Am Freitag den 30. März gab die Delegation am Ausgang des Gerichts eine Pressekonferenz, an deren Ende Frau Luwadio-Ngeyisadila, deren junger Bruder Dominique Koumadio von der Polizei in Dortmund am 14. April 2006 getötet wurde, sich gewünscht hat, dass die Regierung Begegnungen zwischen der Polizei und der eingewanderten Bevölkerung fördert, damit sie verstehen, dass MigrantenInnen zu töten keine akzeptable Verhaltensweise ist. Ich wende mich an alle, die gerne am Aufbau eines Ort der Verständigung mit dem Anderen und der Annäherung zwischen Menschen teilnehmen wollen. Und ich schlage vor, dass in diesem Ort die Problematik, die durch die Anwesenheit von MigrantenInne hier in Europa, genauso wie die historischen, wirtschaftlichen und politischen Ursachen dieser Einwanderung, im Zentrum unserer Überlegungen stehen.

Dieses Bemühen um Wissen und Sensibilisierung ist grundlegend und unentbehrlich, weil leider der einfache deutsche Bürger, wie der einfache britische, französische, nordamerikanische, holländische oder andere Bürger, nicht die Verbrechen und das Leiden kennt, die ihre Regierungen der Bevölkerung der Länder angetan haben und weiterhin antun, aus denen all diese unerwünschten MigrantenInnen kommen. Folglich weiß der einfache Bürger nicht, bis zu welchem Punkt er selbst – auch wenn seine individuelle Lage hier in Europa nicht blumig ist – von den Katastrophen profitiert, die diesen Menschen angetan werden. Und vor allem weiß der ehrliche Bürger nicht, dass selbst wenn er nicht zu denen gehört, die sich direkt an der Strangulierung der Wirtschaft und des Lebens dieser Menschen beteiligt, es andere gibt, die dies zu seinem Nutzen tun. Wenn es uns gelingt, diese grundlegenden und wesentlichen Aspekte zu verstehen und verständlich zu machen, tragen wir sicherlich dazu bei, dass es eines Tages nicht mehr dazu kommt, dass Oury Jalloh in einer Polizeidienststelle angekettet stirbt, inmitten allgemeiner Gleichgültigkeit, einfach nur deshalb, weil er das Pech hatte, auf der anderen Seite des Grabens geboren zu sein.


2. Teil: 19. und 20. April

Die Wiederaufnahme

Am 18. April, am Vortag der Wiederaufnahme des Prozesses, hat sich die Delegation in Dessau mit dem Vorhaben getroffen, sich über die Beobachtungen auszutauschen, die jedes Mitglied vom letzten Prozessbesuch im Monat März behalten hat. Besorgt um die Wirksamkeit hat Herr Wendel den Delegierten vorgeschlagen, sich abzustimmen, um zu einem Konsens zu gelangen und eine gemeinsame Position herauszuarbeiten. Das würde der Delegation erlauben, zumindest was einige zentrale Aspekte des Todes von Oury Jalloh angeht, mit einer Stimme zu sprechen. Daher hat die Delegation einhellig den Tod von Oury Jalloh und seine schrecklichen Umstände für eng mit der Missachtung gegenüber Migranten und der Nichtachtung ihre Menschenrechte – in Deutschland wie überall anders in Europa – verbunden betrachtet. Folglich möchte die Delegation dazu betragen, dass die deutsche Bevölkerung sensibilisiert wird für und informiert wird über die geschichtlichen, wirtschaftlichen und politischen Gründe für die zahlreiche Präsenz von Immigranten in Europa und besonders in Deutschland. Die Einzelheiten dieser pädagogischen Aufgaben bleiben zu bestimmen.

Frau Höpfner

Am 19.April wurde der zweite Teil der Prozesses wie vorhergesehen um neun Uhr morgens mit der Zeugenaussagen von Frau Höpfner wieder aufgenommen – die Polizeibeamtin, die am 07. Januar 2005 ihr Büro mit ihrem Chef, den Angeklagten Herrn Schubert, teilte. Die Zeugenaussage der Frau wurde mit Spannung erwartet, weil sie an der Seite von Herrn Schubert war, als dieser den Alarm ausstellte. Während einer ersten Zeugenvernehmung hatte Frau Höpfner von einer sehr lebhaften Diskussion gesprochen, die sie mit ihrem Chef gehabt hätte, als dieser entschied, den Feueralarm sowie die Zwischensprechanlage, über die man die Schreie von Oury Jalloh hörte, auszuschalten. Die Zeugin erschien in Begleitung eines Anwaltes, der ihr bei Seite stehen sollte. Der Richter hat gesagt, dass sie aufgrund von inhaltlichen Widersprüchlichkeiten in ihren Aussagen bereits zwei Mal vernommen wurde. Er hat sie zudem daran erinnert, dass sie nicht verpflichtet ist, auf alle Fragen, die ihr gestellt werden, zu antworten.

Frau Höpfner hat vor Gericht erklärt, dass es in ihrem Büro eine Zwischensprechanlage gibt, die Verbindung zur Zelle Nr.5 hält, in der sich Jalloh angekettet befand. Aus eigenem Ermessen hat sie entschlossen, die Zwischensprechanlage anzuschalten, weil ein Polizist ihr gesagt hatte, dass Oury Jalloh mit Handschellen fixiert wurde und folglich sich nicht bewegen konnte. Sie hat erzählt, dass man über die Gegensprechanlage Oury Jalloh mit Nachdruck sagen hören konnte, „kommt zurück, lasst mich frei.“ Zudem konnte man vernehmen, dass er sehr erregt, ja sogar aggressiv war. Sie hat also entschieden, in die Zelle hinunter zu gehen, um sich selber ein Bild von der Person zu machen, die sie über die Gegensprechanlage hörte. Von einem anderen Kollegen begleitet kam sie in der Zelle an, wo sie ihrer Aussage nach eine Lache gesehen hat, die ihr aus Wasser zu sein schien. Sie sagte aus, Oury Jalloh berührt zu haben, um ihn zu fragen, ob es ihm gut gehe und dieser daraufhin seine mit Handschellen versehenen Hände gezeigt hatte und gebeten hatte, ihn frei zu lassen. Sie hätte geantwortet, dass er sich mit der Polizei geschlagen hatte und es nicht in ihrer Verantwortung läge, ihn frei zu lassen.

Auf eine andere Frage des Richters hin, hat Frau Höpfner erzählt, dass Oury Jalloh nach der Kontrolle die Forderung wiederholt hatte, frei gelassen zu werden. Der Alarm hatte angeschlagen und während ihr Chef am Telefon sprach, hörte man über die Gegensprechanlage ein Plätschergeräusch, was ihn gestört hatte und woraufhin er den Ton der Gegensprechanlage abstellen wollte. Sie hörten also ein sehr starkes Plätschergeräusch und begutachteten die Zwischensprechanlage, die vielleicht defekt war. Frau Höpfner funkte an alle Polizisten auf Streife in der Stadt, damit die am nächsten zur Polizeistation zurückkommen. Währenddessen schlug der Alarm an und Frau Höpfner sagte sich, dass was schief laufe, weil zudem das Plätschergeräusch über die Gegensprechanlage zu hören war und um alles zu überbieten, der Rauchmelder und sogar der Alarm der Lüftungsanlage angesprungen seien. Sie sagte, dass sie an Feuer gedacht hatten, das aber schnell abgetan hatten und von einem falschen Alarm ausgegangen waren.

Der Staatsanwalt kam auf die verschiedenen Aussagen von Frau Höpfner und deren Berichtigungen zurück sowie auf die zuletzt angefügten Korrekturen, die sie selber nach der zweiten, richterlichen Befragung angefertigt hatte. Der Staatsanwalt hat die Schwierigkeit betont, sich ein stimmiges Bild aus der Gesamtheit der Aussagen und Berichtigungen zu machen. Er denkt, dass das erste polizeiliche Verhör von Frau Höpfner von all den in der Folge gemachten Aussagen das stimmigste bleibt. Während ihrer ersten Vernehmung hat sie gesagt, dass ein weiterer Kontrollgang in Oury Jallohs Zelle um 11.30 Uhr stattgefunden hat. Anlässlich eines zweiten Verhörs, bei dem nur sie befragt wurde, wurde ihr von dem Richter in Anwesenheit ihres Chefs und seines Anwaltes vorgehalten, dass in dem Dienstbuch die besagte Kontrolle nicht verzeichnet wurde. Sie sagte daraufhin, dass sie eigentlich von der Kontrolle nichts mitbekommen habe.

Auf die Frage der Nebenklage hin, warum sie dann von der Kontrolle um 11.30 Uhr gesprochen habe, wenn diese gar nicht stattgefunden hatte, behauptete sie, dass sie nicht wusste, was sie an dem betreffenden Tag sagte, weil sie so sehr unter Schock stand, dass sie während des Verhörs beinahe umgekippt wäre. Trotzdem hielt die Nebenklage ihr einige Aussagen der ersten Vernehmung vor und unterstreicht, dass sie an dem entsprechenden Tag sehr schlüssige und vollständige Erklärungen abgegeben hat. Sie hat zum Beispiel ihren Streit mit dem Dienstgruppenleiter geschildert, der nicht gucken gehen wollte, was sich in der Zelle zuträgt und der drauf bestand, den Alarm leise zu stellen. In den folgenden Befragungen und auch vor Gericht behauptete sie, solche Äußerungen nicht gemacht zu haben oder zumindest sich nicht daran erinnern zu können. Der Richter schritt ein, um zu sagen, dass ihre Erstaussage haltbar war und sie dann Widersprüchliches korrigiert hat und man jetzt aus den Berichtigungen je nach eigener Auffassung seine Schlüsse ziehen kann. Das Mindeste was man sagen kann ist, dass die Zeugenaussage von Frau Höpfner nicht die Erwartungen zu befriedigen schien, die manche sich von ihr gemacht hatten und sie wenig zur Erhellung der Todesumstände von Oury Jalloh beitrug.

Herr Lutz Kuhnhold

Mittlerweile Polizist geworden, hatte Herr Kuhnhold in seiner damaligen Funktion als Dienstleiter der Feuerwehr nach Erhalt eines Notrufs am 07. Januar 2005 Einsatz in der Polizeiwache. Vor Gericht sagte der Zeuge aus, dass sie den Anruf um 12.19 Uhr erhalten haben und der Alarm in der Feuerwache um 12.20 losgegangen war. Der Richter erinnerte daran, dass sie gemäß des Protokolls des ersten Verhörs den Anruf um 12.05 erhalten haben. Er hat ausgesagt, dass sie auf der Polizeiwache angekommen von einem Polizisten unterrichtet wurden, dass sich eine gefesselte Person im Keller befand. Der Polizist hat ihm Schlüssel gegeben und ihm aus einem ganzen Bund den Schlüssel für die gefesselten Füße und einen anderen für die Hände gezeigt. Zudem hat er vernommen, dass man die erste Tür zur Rechten nehmen müsste, weil es sich um die erste Zelle handelte. Überdies war der Schlüssel zu klein, weil er so grobe Handschuhe trug. Auf jeden Fall sei bei seiner Ankunft die Person in der Zelle bereits verstorben gewesen.

Von der Nebenklage befragt, ob er die Polizeiwache genauer kennt, hat der Zeuge geantwortet, dass er sich ein wenig auskennt, weil er sie bereits einmal mit seinem Chef in Augenschein genommen hatte. Die Frage der Nebenklage, ob er von den Unzulänglichkeiten, auf die er gestoßen war, ein Bericht verfasst hatte, verneinte er. Die Nebenklage wollte genauer wissen, warum er das nicht gemacht hatte und der Zeuge antwortete, dass es sich nicht um eine offizielle Kontrolle handelte, wo das Ziel gewesen wäre, genau all die Unzulänglichkeiten ausfindig zu machen und über sie Bericht abzustatten. Es handelte sich vielmehr um einen Besuch bei dem er sich aufgrund seiner Berufsausbildung beiläufig sofort all dieser Defizite bewusst wurde.

Der dritte und vierte Teil des Prozess werden im Mai und Juni stattfinden. Bis jetzt sind wir nicht viel weiter als vor zwei Monaten vor Beginn des Prozesses. Viele derjenigen, die den Verlauf der Sitzungen verfolgt haben, bekamen den Eindruck, dass die Zeugen systematisch versucht haben, die Verantwortlichkeit der Polizisten zu verringern. So entsteht der Eindruck, dass alles auf die Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen ist. Am Ende des Prozesses wird es unabhängig von seinem Ausgang notwendig sein, auf die personelle Verantwortung zurück zu kommen.


Silas Nkanunu

Silas Nkanunu
Prozessbeobachtungsbericht

Als Südafrikaner erinnerte mich der von der Oury-Jalloh-Initiative begleitete Fall an unsere jüngste Vergangenheit, als Nicht-Weiße in Ghettos und ländlichen Reservaten eingesperrt wurden – letztere wurden zu „Bantustans“ oder „Homelands“. Das Verlassen dieser Gebiete wurde durch veraltete Gesetze beschränkt und in städtischen Gebieten verhängte man abendliche Ausgangssperren.

Der Status von Flüchtlingen ist in verschiedensten internationalen Abkommen festgelegt, denen sich die Mehrheit der Nationen, u.a. Deutschland, verpflichtet haben. Leider befolgen sie diese aber nicht. Die meisten Staaten haben noch nicht einmal unabhängige staatliche Einrichtungen geschaffen, die die Befolgung der Abkommen gewährleisten.

Die Gewaltenteilung demokratischer Staaten, d.h. die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative wird nicht nur verwischt, sondern auch durch das Fehlen von Offenheit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Unabhängigkeit auf Seiten der Judikative ganz vereitelt. In manchen Fällen gibt die Judikative ihre Unabhängigkeit, ihre Unparteilichkeit, ihre Würde, ihre Zugänglichkeit und ihre Wirksamkeit selbst auf. Zudem liegt die Rechtsprechung oft in den Hände derer, die für autoritäre Werte der Vergangenheit stehen, welche mit demokratischen Vorstellungen nicht einher gehen.

Die Einstellung des vorsitzenden Richter ließ fiel zu Wünschen übrig und zeugte von einem fehlenden Interesse für menschliches Leben und Menschenwürde. Dies wurde besonders an den einschüchternden Fragen deutlich, die der Richter dem Zimmergefährten des Verstorbenen stellte, der seinerseits auch Flüchtling und Afrikaner war. Das geschah in der Anwesenheit der Familie der Verstorbenen, welche den langen Weg aus Afrika auf sich genommen hat, was kaum gewürdigt wurde.

Die Verweigerung reservierter Plätze vor Gericht in Dessau für manche Mitglieder der internationalen Prozessbeobachtungsdelegation war bezeichnend für eine totale Missachtung anerkannter internationaler Normen. Die massive Polizeipräsenz und die Handlungen der Beamten erinnerten mich stark an die so genannten Terroristen-Prozesse gegen die Freiheitskämpfer in Südafrika vor 1990. Zu der Zeit wurde die Menschenwürde, die Privatssphäre und die Sicherheit einer Person, insbesondere einer schwarzen, untergraben.

Die Festnahme, die Verhaftung und der Tod in Gewahrsam von jedem Menschen in egal welchem Land, speziell jedoch in so genannten Erste-Welt-Ländern und G8-Staaten wie Deutschland im Besonderen, ist eine ernste Angelegenheit – ganz zu schweigen von einem Flüchtling, der meiner Meinung nach einen besonderen Status haben müsste. Solch ein Vorfall sollte nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Regierung alarmiert haben, angemessen zu reagieren. Das umso mehr angesichts eines vergleichbaren weiteren Falls in der Vergangenheit.

In unserer Rechtssprechung wird die führende Zeugenbefragung von einem unabhängigen Beamten der „Independent Prosecuting Authority“ (Unabhängige Anklagebehörde) und nicht vom Richter selber, wie in diesem Fall, übernommen. Dieses Vorgehen ist meiner Sicht nach mit dafür verantwortlich, dass die Unabhängigkeit der Judikative nicht gewahrt ist.

Es wurde offensichtlich, dass die Verhaftung des Verstorbenen unnötig war, weil er den Polizeibeamten bekannt war und kein Bedarf bestand, seine Ausweispapier zu überprüfen. Selbst wenn es nötig gewesen wäre, hätte diese Angelegenheit schnell auf der Polizeiwache geklärt werden können, was dem Verstorbenen entweder erlaubt hätte, nach hause zu gehen oder dorthin von der Polizei gebracht zu werden. Des weiteren, falls die Inhaftierung dazu dienen sollte, dem Verstorbenen Zeit zum Ausnüchtern zu geben, da er angeblich unter Einfluss von Alkohol stand, war unverhältnismäßig, ihn zu fesseln oder an ein Bett in der Zelle zu ketten. Seine Menschenrechte und seine Menschenwürde wurden verletzt, so dass er als Gefesselter nicht einmal die Toilette benutzen konnte und/oder natürlichen körperlichen Verlangen nachgeben konnte. Das erklärt die angebliche Wasserpfütze in der Zelle, die wahrscheinlicher aus Urin bestand.

Das als Beweis dienende Telefongespräch zwischen einem Polizeibeamten und einem Doktor, welcher angeblich sagte, dass es schwierig wäre, eine Vene eines Schwarzafrikaners auszumachen ist gelinde gesagt extrem rassistisch und verdient aufgrund unethischen Verhaltens vor einen medizinische Rat gebracht zu werden, falls so einer existiert.

Die vor Gericht verhandelte Körperdurchsuchung des Verstorbenen durch die Polizei vor seiner Verbringung in die Zelle löste Verwunderung aus. Eine Person wird imaginär in zwei geteilt und ein Polizeibeamter ist nur für dir Durchsuchung hüftaufwärts verantwortlich, während der andere nur die untere Körperhälfte durchsucht. Tatsächlich würde man aber erwarten, dass ein Polizeibeamter die vollständige Durchsuchung ausführt und ein anderer eine zweite vornimmt, um sicher zu stellen, dass eine gründliche Durchsuchung vorgenommen wurde. Auf jeden Fall scheint mir, dass für eine Durchsuchung entscheidend ist, dass Gegenstände entfernt werden, die für Verletzungen einer Person in Gewahrsam sorgen könnten. Falls der Verstorbene geraucht hat und Tabak in seinem Besitz gefunden wurde, sagt der gesunde Menschenverstand, dass diese Person entweder Streichhölzer oder ein Feuerzeug bei sich hat und keins von beiden ihm überlassen werden kann.

Die vorgeschriebene zeitliche Abfolge der Visiten der Zelle, in der der Verstorbene angekettet war, wurde, wie der Prozess zeigte, falls überhaupt, nur nachlässig verfolgt.

Das fehlende Wissen darüber, wo sich Feuerlöscher befinden und die Unvertrautheit mit der Örtlichkeit insgesamt, lassen viel zu wünschen übrig, gerade im Rückblich auf den weiteren Todesfall in der selben Arrestzelle. Der offensichtliche Mangel an Schulung der Polizeibeamten für Brandfälle war ebenso besorgniserregend.

Der Brandalarm und Feuermelder waren nicht so effektiv, wie es für gewöhnliche Gefangene, insbesondere aber gefesselte, sein sollte.

Die anfängliche Schwierigkeit, auf die die Nebenklage auf Seiten des Richters traf, als sie Zeugen zu ähnlichen Tatsachen, d.h. den anderen in der Zelle verstorbenen befragen wollte, bewies auf traurige Weise die Parteinahme des vorsitzenden Richters für die angeklagten Polizeibeamten.

Die Warnung an den Kollegen des einen Angeklagten, welcher an der Festnahme und Durchsuchung mitbeteiligt war, dass er sich davor hüten sollte, ihn belastende Fragen zu beantworten, war meines Erachtens unnötig. Er war keine Angeklagter und hätte gebeten werden können, ehrlich und wahrheitsgemäß zu antworten, mit dem Hinweis, dass er keine Strafverfolgung durch das Gericht befürchten muss.

Proteste und Demonstrationen wie sie in Dessau stattfanden, gehören zu den Mitteln, wie die Bevölkerung eines jeden Landes die Aufmerksamkeit öffentlicher Personen der Regierung für den abzulehnenden Eingriff in die Rechte der Menschen gewinnen kann. Regierungsvertreter sollten diese Anstrengungen ernst nehmen und mit den Engagierten zusammenwirken, um ihre Beschwerden an geeignete Stellen auf Regierungsebene weiter zu tragen.

In Südafrika gibt es unabhängige Verfassungsorgane – die „Human Rights Commission“ (Menschenrechtskommission), welche nicht nur befähigt ist, Verstöße gegen die Menschenrechte aufzuklären und über sie zu berichten, sondern auch darum Sorge trägt, dass eine angemessene Wiedergutmachung in Fällen ähnlich des des Oury Jalloh stattfindet; der „Public Protector“ (in etwa staatlicher Schutzherr), dessen Funktionen u.a. sind, jegliches Fehlverhalten in staatlichen Angelegenheiten oder in der öffentlichen Verwaltung zu untersuchen, darüber zu berichten und angemessene Abhilfemaßnahmen zu unternehmen; die „Independent Complaints Directorate“ (Unabhängige Beschwerdeabteilung), welche extra dafür eingerichtet wurde, um Beschwerden von Bürger und Bürgerinnen gegen unangemessenes Verhalten von Polizeibeamten zu behandeln. Ich weiß nicht, ob solche verfassungsgbasierten Strukturen in Deutschland existieren oder nicht – falls nicht, würde ich die Oury-Jalloh-Initiative dazu anhalten, ihre Aktivitäten solange fort zu setzen, bis ähnliche Strukturen auf nationaler Ebene geschaffen sind.

Während meines Aufenthaltes in Deutschland konnte ich nicht in Erfahrung bringen, wie europäische Flüchtlinge von außerhalb der Europäischen Union behandelt werden. Falls sie anders als Flüchtlinge aus Afrika behandelt werden, gäbe das einen weiteren Grund her für die Sorge, dass man es mit Rassismus zu tun hat.


Elliot Perkins

Elliot Perkins
Interim Report
The Court Environment

The first day of the Oury Jalloh trial the delegation and members of the public were met with an absurd level of security. Given that there were only fifty seats available for the public in the court, an estimate of a police-to-public ratio of almost 1:1 would not be over-exaggerated. Three police officers guarded the stairwell of each of the floors, another six or seven were present in the lobby, three or four were permanently deployed in the rear access to the court next to the armoured vehicles. Police dogs and handlers were regularly deployed in the lobby throughout the hearing. Additionally a team of “Justiz” security officers were charged with overseeing body searches and regulating entry and exit. Outside the court a whole infantry of police officers were awaiting the slightest sign of any trouble . On the first day a police camera was set up in a room above the entrance to monitor the street, another was mounted on a police van opposite the court on the other side of the road. This exercise in intimidation was at best unnecessary, at worst heavy-handed and antagonistic in itself.

On one occasion, as Ulrich M left the courtroom and waved to several of his uniformed colleagues guarding the rear entrance, it gave the impression that this was like a football team playing at home. In some way one couldn’t help thinking that the excessive security and heavy police presence seemed to endorse the actions of the two defendants. It was clear that the police turnout was a reaction to their being put on trial as an organisation.

After the public and media interest of the first day had subsided it was a surprise to be confronted by the same number of police personnel on the second day of proceedings and subsequently throughout the week. Already on the second day I asked myself the question;”what are they afraid of?”

Maybe one could take heart in the notion that from the resources invested in manning the court, in some way the police acknowledged the gravity of the charges brought against them and the outrage that was bound to ensue.

The power relations inside the court were however markedly different. Throughout all four days of the proceedings the public gallery was full of supporters, the majority of whom were themselves refugees or asylum seekers. Others were largely local supporters from radical left associations who had been involved in running the campaign. Amnesty International and The International League of Human Rights also had observers present. This overwhelmingly critical contingent of the audience helped to provide a counterweight to the angry, authoritarian outbreaks of the judge, especially on the first day. Indeed it is important to note that the first person to mention the word “racism” aloud was a Black member of the audience who stood up and protested loudly when a transcript of a telephone conversation containing racist remarks was read out. He left the court and did not come back.

The vigil outside the court building coupled with media coverage of the delegation’s involvement and the efforts of the “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” made for an uncomfortable mood in the courtroom both for the presiding judge, the defendants and their lawyers. However even before proceedings had begun it was clear that the court was hostile to an international delegation of observers as only two personal applications by delegates were accepted, both were German nationals who are well known in their own right as human rights activists. Thus the court’s unwillingness to cooperate with the other delegates must be construed as an extension of the very attitudes and prejudices which would be witnessed so often in the following days inside the courtroom.

The Proceedings

A rather insensitive start saw the hearings begin without any recognition of Oury Jalloh’s family who had travelled from Guinea and had been overwhelmed by press cameras and the public gaze. Not once did the judge acknowledge their loss or the emotional ordeal that was still to come throughout the trial. Shortly after the beginning of proceedings Oury Jalloh’s mother wept aloud in a silent courtroom, comforted only by her son and Mouctah B a friend of Oury and proponent of the campaign.

There was a marked difference in the conduct of the presiding judge from the first day’s sitting to the subsequent days. Contributions made by the family’s lawyers on Tuesday were punctuated with choleric and reactionary outbursts from Judge Steinhoff. These seemed typically loaded in favour of the defence as they invariably came as objections to appeals and questions made by the familiy’s lawyers. This exchange reached critical mass on two occasions the first was when the family’s lawyers made an application to the bench that questions relevant to the case of Mario Bichtemann (who also died in the same cell as Oury Jalloh under the watch of Andreas Sch and was examined by the same doctor Andreas Bl) be permitted in the hearing. Judge Steinhoff and the defence tried at great length to rule out any questions on Bichtemann and at one time the judge was positively irate at the Ulrich von Klingräffs persistence in pursuing the validity and relevance of an examination of the events surrounding Mario Bichtemann’s death. It was clear that the judge was keen to put down all attempts which would allow for the scope of the case to be widened to take in the highly relevant case which, it could be argued, set a precedent for Oury Jallohs death.

The second occasion on which the judge lost his composure was a reaction to the claim made by the prosecution lawyers and the lawyer representing witness Mahmadou B, Oury Jallohs flat mate that he was “manipulating the witness”. The judge made several attempts to discredit the witness by implying that he did not want to give the court information about Oury Jalloh, not, as the witness says, that he was unable to give the requested information. Indeed this cross-examination was very aggressive and the judge’s line of questioning wasted a valuable opportunity to find out more about Oury Jalloh as a person and to explore the wider social context in which he lived and thousands like him still do. Due to the judge’s merciless pressuring of the witness one had the impression that he “clammed-up” and the prosecution lawyers were unable to get answers to their questions as a result.

In contrast, an attempt by prosecutor Regina Goetz to explore Sch’s background with regards to his training and relevant competences was swiftly put down by the judge and not surprisingly gave the impression that a scrutiny of the victim’s alleged dependency on alcohol and drugs was central to the proceedings whereas an examination of Sch’s background was not. This selective questioning left the court wide open to accusations of bias.

However Wednesday brought a change in the mood of judge Steinhoff. Contrary to all expectations the court granted the prosecution questions on the Bichtemann case. After this the judge seemed resigned to the fact that the case would be long and complex and that the family lawyers had a whole raft of unanswered questions which could only be resolved by widening the scope of the trial to the Bichtemann precedent and complex social factors such as everyday attitudes and practices within the police force. It is to the credit of the family’s lawyers that the proceedings will now examine these important “external” influences. Later in the week on cross-examining U Sch, who accompanied Ulrich M to the scene of Oury Jalloh’s arrest, the defence made an objection to this witness being questioned at all (as the defence argued that he was at risk of implicating himself), judge Steinhoff continued to surprise when he overruled this objection by granting the witness a right to silence only in relation to questions about the bodily search of Oury Jalloh and otherwise allowed the witness to be questioned. As of Tuesday his authoritarian contempt for the “insubordination” of the family’s lawyers was contained to a minimum. Ultimately the trial has been extended to twenty sittings which could arguably be seen as a significant concession.

Witnesses – bad cop, bad cop

Without entering into a technical discussion as to which of the witnesses were police officers and executors of the law and which were merely staff on the police payroll, I will risk a potentially contentious categorisation of Brigitte Schl, an admin worker at Dessau police station as a “civilian”. Apart from the uniformed officers, to date the court has cross-examined Mahmadou B., Anette F., Karin R-S, Angelika B., Siegrind Z. and Brigitte Schl. – all of whom I will regard as “civilians”

With the exception of the two street cleaners who originally reported the alleged “harassment” to the police and whose statements conflicted both with each others and their own original statements, the testimonies given by the civilian witnesses have by far been the most direct, seemingly honest and generally credible. Maybe the fact that these witnesses are not implicated “by uniform” and effectively have no colleagues to look out for gives them a greater degree of spontaneity and relieves them from having to think twice about everything they say before the words leave their mouths. The frank and vivid descriptions of the events given by Anette F. and Brigitte Schl. emphasise a stark contrast between their “civilian” testimonies and the seemingly contrived, complicit and rehearsed accounts given by the police officers. This thinly veiled display of connivance was at times pitiful and provided the public and the court with the paradoxical spectacle of the so-called “upholders of the law” apparently covering for their colleagues and superiors by losing a few metres here and a couple of minutes there. Ultimately these clumsy, blundering and inept versions of the day’s events make a conspiratorial murder plot virtually inconceivable as I am not convinced that several of these witnesses would have the astuteness to avoid making grave errors which would expose the guilty parties.

Apart from the “quality” of some of the witnesses, the other failings of the cross-examination of witnesses was the sequencing. At first glance it seems that the order of witnesses is an attempt at trying to chronologically reconstruct the truth – the phrase “in order of appearance” comes to mind. It is widely agreed that Beate H., Sch’s colleague with whom he shared an office is the central witness upon whose testimony the case may well stand or fall. It seems illogical that if her testimony is so important that she should be heard so late in the trial.

The police and the lines of (ir)responsibility

After hearing the testimonies from Sch and M it became immediately clear that to view the escalation of the events of January 7, 2005 in their real context it would be necessary to explore attitudes and prejudices in everyday police practices. How could the nullity of an arrest made on very questionable legal grounds snowball into the horrific and painful death of Oury Jalloh and the violence which preceded it?
The death of Oury Jalloh did not take place in a vacuum, where certain actors were, or were not inclined to intervene, would ultimately result in tragedy.

The cross-examination of witnesses throughout the week produced numerous discrepancies between the testimonies of the respective witnesses and their individual statements taken on the day of, or shortly after Oury Jalloh’s death. A whole catalogue of negligence, indifference, selective responsibility and contempt for human rights seemed to blight the deutsche Ordnung that is otherwise so punctilious and omnipresent when one just wants some information or, God forbid, help from the authorities. Sch told the court that although in his opinion he was “responsible for just about everything” he had in fact never received formal training for his post and that he had taught himself the necessary skills by “watching others.” The same is true of training in fire safety, although he was responsible for training the other members of staff he maintains that he never received expert training himself and relied upon self-acquired knowledge for the purpose of training. In fact almost all of the police staff who regularly worked in the custody block could not affirm the location of the bitterly inadequate fire saftey equipment. Hans-Jürgen B, a police witness who had served in the fire brigade for many years prior to becoming a detective said of the lack of fire-fighting equipment and fire safety and evacuation notices that “the police station should be closed down”. Even his expert opinion and concern for the poor fire precautions never gave him cause to notify his superiors or anybody else that improvements were necessary, he said that wasn’t his responsibility. This institutional blindness to matters outside an officer’s remit was seen time and again throughout the trial. Whilst hearing from Udo S who conducted the body search together with Ulrich M the court heard of the absurd limits of responsibility which demarcate the duties of individual officers – Udo S was responsible for searching the upper body, Ulrich M the lower half. This officiousness sees Oury Jalloh’s body as the locus of a conflict in which the officers involved are trying to divest themselves of any blame – a line is literally drawn across his body and the exact location of that line is enough to inculpate or exonorate the respective parties. Individual officer’s indifference to what happens on the other side of these lines can only be described as a blinkered responsibility in which both moral and procedural duties are of little interest to police officers if they do not fall within their given job description.

“That rattling is really getting on my nerves”: contempt and indifference amongst the police.

A general contempt for human rights and a disregard for the dignity of certain members of society both in police custody and in the public sphere became evident in the mindset of almost all of the police officers who were cross-examined. Sch attempted to relativise the protracted restraining of Oury Jalloh on the grounds that he was a) violent and b) that he needed time to establish the detainee’s true identity as the photocopy found on Oury Jalloh during the search aroused automatic suspicion and doubt as to whether the photocopied picture matched the original. Sch told the court that he had twelve hours in which to perform such an identity check. Having been informed that the central police computer was not working correctly, Sch saw no urgency to pursue the matter further and evidently did not think to contact the local Ausländerbehörde as the most likely place to find records for Oury Jalloh in order to resolve the issue as quickly as possible. The question that has to be asked is; given that Oury Jalloh had once been deprived of his freedom by being locked in a secure cell and secondly his human rights by the legally questionable practice of being restrained at the hands and feet, did Sch view these twelve hours as a license to drag his heels on establishing the identity of his charge or did these twelve hours constitute an absolute maximum which, in a humane world, would never be made use of? The accused’s account of his handling of the issue could not convince me of anything other than contempt for the dignity of the man downstairs chained to floor of cell number five. This question is central to Oury Jalloh’s death, had Sch made every effort to speed up the identity check Oury Jalloh would not have been forced to endure the barbaric ordeal of detention and subsequently of course his horrific death. However, as Sch put it; “other things got in the way.”

The court also heard of alleged comments made by Sch about the sounds coming from the intercom link to cell number five of the young man straining against the restraints. He instructed Bernd M and Jürgen S to check on Oury Jalloh because the rattling was “getting on his nerves”

Bernd M also gave further examples of this culture of contempt and indifference. M had obviously rehearsed his testimony together with Jürgen S to the point which, when discrepancies arose, the two almost risked perjuring themselves and under duress, one of these witness admitted to having conferred with other witnesses and the accused Ulrich M in the court building on that very same morning. When asked by Regina Goetz what happened after the fire brigade had left the scene, M replied “Nothing, we went back out on patrol.” Goetz ‘s next challenge searched for the answer to the question that most of the back rows of the public gallery were asking themselves; “You didn’t ask yourself if there might still be somebody chained-up in a cell down there? You didn’t wonder if that person was still alive?”
This and numerous other examples illustrated a bureaucratic anaesthesia where rules and regulations sedate any feelings of compassion and render the subject numb to the unwritten moral obligations that the position of police officer bestows upon them.

Questions of legality – arrest and restraint

Udo S’s testimony raised pivotal questions surrounding the legality of Oury Jalloh’s arrest and the subsequent restraint techniques employed at the police station. Regarding the arrest the court heard from the original statement how Udo S had not formally and courteously introduced himself to Oury Jalloh at the scene of arrest and how he had not made any attempt to explain what he wanted from him and why. Upon approaching Oury Jalloh Udo S, in his own words, simply barked “Ausweis!” maintaining that a polite introduction wasn’t necessary as “he would have recognised me as a police officer because of my uniform”. For Udo S everything was seemingly routine – in his opinion an offence had been committed and that was adequate grounds for an arrest. However, when pressed by Ulrich von Klingräff as to the exact legal basis for arrest and the necessity of taking Oury Jalloh to the police station in order to verify his identity Udo S began struggling to find a legal clause that would justify the decision to arrest. Indeed when von Klingräff put it to him that detention for the purpose of an identity check would only be legal if an identifiable offence (which the lawyer, in his wisdom, could not establish) had been committed Udo S floundered helplessly. Embarrassment turned to desperation when the lawyer asked him why he had not considered other alternatives such as issuing a Platzverweis or even escorting Oury Jalloh home. The witness’ bewilderment at such questions supports the theory that the way the engagement between the officer and the “suspect” was indeed a case of race politics at work.

Arguably the most contentious issue regarding police practice in this case is the question of restraint or indeed the incapacity of the officers to apply sound judgement in recognising the disproportionate nature of this type of treatment. As if the inhuman restraint techniques were not enough, cell checks were not as frequent as the regulations stipulated, there was no direct supervision neither inside the cell nor from the corridor of the custody area. The inherent risks of the physical restraint of a person who is drunk and who risks vomiting at any given moment are self-evident, cell checks were at times 45 minutes apart and the danger of choking very real. It should also be noted that Oury Jalloh would not have been able to independently make use of the toilet in the cell which could be the explanation for a pool of liquid on the cell floor which was sighted by one of the officers. Such disregard for a persons basic rights and personal safety can surely not be defensible.

Remorse : why me, why us?

At the initiation of proceedings Sch. made a disingenuous attempt to preempt the outrage that the transcript of his telephone exchange with Andres Bl would inevitably cause, by saying that it had been misconstrued i.e. it had no racist undertones. This was done with an apology to the court in which he expressed regret that he was not able to save Oury Jalloh’s life. Listening with an open mind, there was nothing in the tone of voice or mannerisms that would give anyone grounds to disbelieve Sch. the expression of regret was delivered with ostensible sincerity. Only once the transcript had been read and the contemptuous utterances made throughout his testimony did the incredulity of the apology become clear, in turn betraying a remorse which was obviously very shallow.

Any feelings of sympathy with the police witnesses dissipated after Jürgen S gave his account of a conversation between himself and Sch. as he arrived back on the courtyard of the police station to find smoke billowing out of the basement and his colleagues covered in soot and coughing; “Oh no, not again, are we cursed? Why does this always happen to us?” This sentiment clearly demonstrates that of the remorse shown by any of the police officers for the loss of a person’s life their feelings are not of those of regret, rather they express self-pity and annoyance that this event would cause them great difficulty both as individuals and as a public body. Such limited contrition was noted in almost every police witness, consistent with this self-absorption, Hans-Jürgen B’s comment that the events of January 7, 2005 have never been come to terms with or reconciled by means of therapy (indeed none was offered) suggests a suppression of any guilt or ruefulness, not to mention any admission of wrongdoing.

Continuity

Whichever hypothetical version of events one subscribes to, on paper the Oury Jalloh case is almost reminiscent of a film script in its uniqueness. No other example from the UK or Germany parallels the absurd string of improbabilities which saw a young man burn to death on the very mattress he was lying on whilst in the care of the state. The death of a young African asylum seeker and a homeless man before him has left a vacuum to be filled with speculation, a vacuum where so little is credible yet everything is possible. But the uniqueness of Oury Jalloh’s death is, arguably, the result of another vacuum – the absence of legal instruments which provide communities with mechanisms for holding statutory agencies to account. The discourse in the trial has so far centred upon regulations – fire regulations, regulations for the restraint of detainees, regulations for supervision of intoxicated prisoners, guidelines for arrest etc. etc. etc. However all of these regulations are obviously institutional tools for “internal consumption” and, in this case, are only being referred to in the aftermath of a tragedy where blame must be apportioned or a defence constructed. The outcome of this trial has the potential to be a landmark case which could do for the treatment of racist crimes and discrimination in Germany what the Lawrence report did for legislation governing statutory agencies and community relations in the UK. Certainly instruments like the Race Relations Amendment Act of 2000 and other legal instruments which stem from the Lawrence enquiry give communities some degree of leverage when dealing with poor service provision or hostile practices in statutory bodies. However cynical it may sound I remain unconvinced that a guilty verdict will lead to a humanist reappraisal by the police, other statutory agencies and society at large of the treatment of the thousands of Oury Jallohs and Mario Bichtemanns who still live with the day-to-day tyranny of perennial suspicion, “stop and search”, and police brutality. The only means to instate meaningful change in the treatment of these social groups is to implement a transparent framework of accountability in which every police officer, housing officer, social landlord, council worker, teacher must fear for their job if this code is breached. In Oury Jalloh’s case questions of accountability have come much too late and the challenge now is how can a single public legal instrument be developed, that doesn’t collect dust on the shelves of high-ranking bureaucrats but becomes common property? With such a framework in place one would hope that future cases of such gross negligence and malpractice could be combated at a much earlier stage and with a broader influence to situate responsibility directly with individuals.

19th – 20th April

White A4 or “Der Nazi muss gehen!”

With Berlin’s famous polar bear racking up weeks of media mileage and a shootout on the campus of an American university killing scores of young people just one or two days previously, what chance has the second sitting of the Oury Jalloh trial really got of any meaningful coverage?

The two rows of seats reserved for the press at the front of the court are marked as reserved with sheets of A4 in plastic jackets bearing the respective names of the journalists and other dignitaries who are promised front row seats in what is predicted to be one of the most pivotal days of the trial. At nine o’clock the two rows of white A4 are punctuated here and there by the melancholy figure of a local journalist who needs the local, the familiar, the here-in-Dessau, in her attempt to bring a tired story to a readership which has already moved on. For the most part the white sheets of A4 never find their rightful owners but the court usher is unequivocal that the seats are reserved for the press. When the unruly back rows or the stragglers from outside the court building arriving late dare to cross the line and remove an MDR or a WDR and place it on top of a Süddeutsche on the neighbouring seat to sit themselves on the blue plastic chairs, the usher is upon them, scowling. The condescending frown of authority tells the trespasser in no uncertain terms that they had better go back to their own seat: tja! isso – Vorschrift – deutsche Ordnung . Everyone has their place and this one is reserved for a journalist – a journalist who is never going to turn up. At the beginning of the second session of the trial media interest is waning – the sheets of A4 prove it and are a testimony to the promiscuous interest invested in the first sitting in March. The white A4 journalists, out on their other assignments, never get to see the drawn-out sobs of the main witness, the fourth revision of her original statement or the nice man from the fire brigade. Neither do they get a glimpse of Sven Behrendt, a young man who has been following the developments of the trial from its outset. He cuts a strange figure – so much so that he has come to the attention of some of the delegation members, a guess was made in March that he was maybe an off-duty policeman but Behrendt’s presence had obviously caught the eye of others in the courtroom. A tip-off to the Dessauer press observer group comes from a reliable source and within the minutes the entire courtroom is aware that Sven Behrendt is in fact from the NPD. He is also the author of an article which appeared on the NPD website containing defamatory remarks about Oury Jalloh’s mother. The ushers wave people over to the places next to the NPD supporter, who enjoys, a wide berth of empty seats, but a voice shouts back “no one wants to sit next to him!” then another “it stinks in the corner!”. Behrendt knows he has been found out. The voices multiply “der Nazi muss gehen! – the Nazi must leave” the ushers try a weak attempt at arguing with the protesters “he has as much right as anyone else to be here” but the situation is tense and the Black spectators are not in the mood for lessons on democracy. Everybody has turned to face the back left corner of the room and one of Oury Jalloh’s friends begins to tear at the mute, frozen Behrendt to pull him out from his enclave. The ushers are faced with a paradox; uphold the democratic principles of the court and eject 49 angry protesters or deny the NPD supporter his right to remain. Inevitably Behrendt is led to the exit shielded by the bewildered ushers.

How will the court defend the rationale behind his removal? In principle this act is unconstitutional but certainly the court will invoke that ambivalent term “zur Eigensicherung” (for one’s own safety) as the grounds for escorting Behrendt from the room. Here we see a real-time example of the arbitrary application of the rules for it is indeed Eigensicherung which saw Oury Jalloh, fixed at the hands and feet, burn to death in the same building as those charged with his safety.

Apart from protests made by one Black spectator during the court’s first sitting (who was also an actor in Behrendt’s removal) this is the only occasion when the lived-in space and day-to-day reality of migrants in Dessau have managed to interrupt the constructed, promiscuous courtroom truths. The irony is that it has found its way into the court, not for discussion, consideration or scrutiny at the behest of Judge Steinhoff, the State Attorney or the lawyers, rather it has forced its way in, uninvited, as a manifestation of the binarism of the wider political struggles around the Jalloh case. It is important to note that this spectacle takes place in the absence of the judges (it is shortly before 9 o’clock), for a brief moment the space has been seized by the Oury Jalloh’s friends and sympathisers – it is a symbolic and significant victory, it happens off the record, it is doubtful that the press will mention it and, pessimistically speaking, nothing that happens within the formal proceedings of the trial is likely to surpass it.

Eventually the judges enter, all rise, the proceedings are formally opened and the pre-reserved seats become available to the public, to the ushers’ dismay white A4 sheets are tossed to the floor and the front rows are instantly full. Indeed after the first recess Judge Steinhoff berates the public on their dispensing of autonomous, unilateral justice (he would have been welcome to join in) and lectures the crowd on the democratic right of anyone to witness the proceedings. We are warned that anybody who attempts to deny that right to anyone else will be ejected from the court. More interestingly Judge Steinhoff plays the apologist for Behrendt’s preposterous excuse that he suffers from a skin allergy and for this reason did not want to shake the hand offered to him by a Black spectator. When it wishes to, the court will obviously go to great lengths to accommodate a truth.

The Main Witness

The 19th of April is devoted entirely to the cross examination of the main witness Beate Hö who, in her first statement, gravely implicated her colleague Sch with whom she shared an office at the time of Oury Jalloh’s death. On several occasions since then Hö has retracted the damning accusations against her superior to the extent that the State Attorney’s office has initiated formal proceedings against her for giving a false statement. Not surprisingly then, much attention is given to the reliability of her testimony. Hö is cross-examined for an entire day and for this reason alone she has my sympathy and that of several other delegates yet in the first recess it becomes clear that the sincerity of this witness divides some of the delegates. There are those who take the cynical view that she is “just another police officer like the rest of them” implying that she is not to be believed and those who appreciate that the trauma of the events of January 7th 2005, the subsequent investigation and the unwanted attention both in the court and the media inevitably place her under immense pressure. Hö is indeed the first credible example of any of the officers on duty at the time of Oury Jallohs death to display an ostensibly genuine regret. The witness is often overcome mid-sentence by tears and needs to recompose herself to before continuing. At one point, shortly after the commencement of proceedings, comes the uncanny spectacle of the victim’s mother and the main witness, complete strangers to one another, both consumed by sobs as each of the women relive the hurt of remembering (or trying to) – although one of them undoubtedly has a much more immediate and horrific memory than the other. Hö tells the court how she felt the need to establish a personal rapport with Oury Jalloh and this she gives as the grounds for ensuring that the intercom link to cell number 5 remained at full volume, even when her superior turned it down. Any sign of compassion given by Hö contrasts powerfully with the indifference of her colleagues who have already given evidence. The court hears how Hö repeatedly tried to pacify the detainee by advising him to “calm down and try to sleep” and how at 11.45 am Oury Jallohs cries for someone to come and free him became too much for Hö to ignore and she tells the court how she “had to see Oury Jalloh with her own eyes”. The detail of the cell check is intimate, the description gives those present an image of proximity; “Oury Jalloh was pretending to be asleep – but I could tell he wasn’t, he was laying quite far down on the mattress, his left arm taught, his right arm loose”. This manifestation of her personal emotional investment in the welfare of her charge gives no immediate reason to doubt the sincerity of her testimony but Hö is after all a police officer and her subjectivity as such in the hierarchy of command sets limits to her compassion, when Oury Jalloh pleads with her to be set free, she responds “it’s not for me to make that decision”.

It is clear that Hö is, and has been, emotionally and psychologically affected by Oury Jalloh’s death, later she tells the court of a an extended programme of therapy which she underwent until mid June 2005. And when asked about the general reaction at the police station, Hö explains that she was at odds with the apathy of other staff members, summing up her physical and mental state she puts it simply; “Mir geht’s beschissen – I feel dreadful”. Nonetheless, for all of the outpouring during her cross-examination, in some respects it is difficult to believe that her distraught state is entirely brought about by regret, rather it is also the product of self-pity. Hö is taken down a line of enquiry which takes in her transfer from her old post to another position and another department shortly after Oury Jalloh’s death. During this bout of questioning intense upwellings of emotion in response to questions of her attachment to her old post, her ambition to return to it and her feelings of rejection after apparently having “done everything right” betray an underlying self-absorption and self-sympathy.

Things become difficult once more for the witness when the family’s lawyer Felix Isensee asks about her need to establish a personal relationship with the man in cell number 5. He questions if she had ever thought to ask if Oury Jalloh needed to use the toilet or needed something to drink after being restrained for such a long time. Her negative response seems to indicate an almost fetishistic objectification of the detainee. In other words this need was indeed her need which she wished to satisfy, she was however less interested in the needs of the prisoner.

The Central Question

There is one monolithic, all-consuming issue which threatens to invisiblise any of the surrounding questions of attitudes within the police, the prejudice and menace experienced by minorities both inside and outside of the courtroom and that is; will Hö be an alibi for Sch or will she tell the court how he ignored the alarms and eventually ambled down the stairs, waiting for a colleague on the way, to arrive at a burning cell, too late for any rescue attempt. Hö has toyed with a true account of the events over several witness statements since her first interview on the day of the fire. Later the press will give a simplistic answer to this simplistic question with the headline “Main Witness gets Accused off the Hook” indeed, probably jeapordising the outcome of her own investigation, she adheres to her revised statement that Sch did not delay in reacting to the alarms. An absurd situation awaits the spectators; the re-enactment of a recall by police radio is requested so that an exact time maybe recorded to establish exactly how quickly or slowly Sch is alleged to have reacted to the emergency. Several attempts are made and the bench give directions as to the correct delivery. In an austere silence Hö is timed with a stopwatch as she converses with an imaginary Mey and Sem over an imaginary radio, complete with pauses for their imaginary responses, the spectacle is both futile and surreal and, in an uncanny way, so far removed from the flames, the smoke and the violence. Oury Jalloh’s death is being reduced to theatrics. Already by early afternoon it is clear which way the cross-examination is going to turn out, the press have their headline and everything seems predictable. However the witness is treading a fine line; in the main she has the courts sympathy in spite of several irreconcilable details concerning the duration and sequence of what occurred in Sch’s office when the alarm was sounded. But these details have obviously been preoccupying State Attorney Preissner and just before the proceedings seem like they are about to conclude he makes the unprecedented step of making a eloquent yet accusatory expression of his irritation that Hö has supplied the court and the police with several conflicting accounts of Sch’s reaction to the alarms.

Judge Steinhoff, like everybody else in the room, waits for Preissner to come to the point and put his question to the witness but he doesn’t – his comments are entirely rhetorical, no question follows. The family lawyers seize this opportunity to develop this point further and soon Judge Steinhoff is also drawn into the discussion over the discrepancies in Hö’s various statements. The judge warms to the prosecution’s concern over the disparity in the witness’ accounts and a fierce re-examination of the differing scenarios of Sch’s reaction takes place. The reinvigoration of this aspect of the evidence does Hö no favours and the session closes leaving the witness looking weak, unreliable even devious. She has lost the court’s empathy. The lasting impression of the day will be one of Beate Hö as a witness with the ulterior agenda of protecting the accused. Without the insight offered by the contents of the evidence bundle it is difficult to suggest a reason for this apparent shielding of the defendant surely the immense pressure, the vicissitude of memory, the esprit de corps that goes on with the uniform in the morning and the desire to finally bring the whole affair to an end will have informed the decision to exculpate Sch. One important question remains; Hö is still the subject of an investigation so her protection of Sch is not without considerable risk to her own precarious situation. Is her testimony, then, the cathartic outpouring of a person profoundly disturbed by her role in the loss of another person’s life, the naïve self-immolation of a bit-part actor as the sacrificial lamb or, given the implications for the outcome of her own investigation, the complicit loyalty of someone irretrievably indoctrinated by the bond of uniform and hierarchy of rank?


Regina Kiwanuka

Regina Kiwanuka
Observations and comments

4 April 2007

Oury Jalloh trial in the Honourable Court of Dessau East Germany

Tuesday 27th – Friday 30th March 2007

It was hectic that Tuesday morning. Before 7 a.m. people from all walks of life appeared on the doorstep of the Lands Court to witness and observe the process of obtaining justice for one of our own, Oury Jalloh. Oury Jalloh, from Sierra Leon, met a terrifying death on 7 January 2005 in cell number 5 in the basement of a police precinct in Dessau. His hands and feet were tightly tied and shackled, and then he was bundled into a cell and burnt to death. Now the time had come for people to hear more details relating to this grisly death from the people who put him in that cell to die. The media comprised more than 20 reporters from many different media houses.

After 26 months of vehement campaigns and protests from the Oury Jalloh initiative, created and sustained by patriots and human rights activists of various nationalities including Germans, the Court was compelled to charge both police officers Schubert and Maerz who executed duties on that Friday morning of 07 January 2005.

A few minutes after 9 a. m. the doors were opened and bombarded by many men and women, the media pushing along with their gadgets; lawyers and dignitaries from various organisations all unashamedly pushing their way through to get seats for proper observation of the day’s events. The first day of hearing portrayed the highest level of prejudice emanating from the Honourable court. The only one African witness on behalf of the dead man was intimidated and heartlessly cross examined by the Honourable Judge himself. The judge concentrated on Oury Jalloh’s assumed habits, particularly the negative behaviour perceived as unacceptable by society. The questions he raised were based on alcoholism, drug addiction and aggressiveness. Not one query concerning the ground of his arrest or whether he was allowed that one telephone call to inform a friend of his arrest, or whether he should have been driven to hospital rather than a police cell. What court seemed to say was, the black man deserves no human rights, therefore accord him none. As they packed our ancestors for slavery and plunder, oblivious to humanity, so it was here symbolised as a clear extension of apartheid in a foreign land.

The mother to Oury Jalloh was not spared the details of the cruel and inhuman manner in which Oury was arrested and dragged down to the police station and burned. The harsh questions from the judge, whether Oury smoked hashish, and if he had started therapy sessions at all, how aggressive was he? Did he drink alcohol? Why do people drink? He went on to criminalise Oury Jalloh in front of his mother and half brother who had travelled from Guinea to witness the trial process, and their loved one’s last days in Germany. Court was portraying the invasion of the aggressors more than 500 years ago. The bitterness and sorrow of the black man is crystallized through this poor woman who kept mourning her son all through the court process.

Mr. Andreas Schubert, the head of the Dessau police precinct where two detainees have died in the same cell under his administration in a space of four years, is an arrogant man and very sure of himself. He did not seem touched by the events; no signs of remorse. To him it was just another incident of a death in a police cell. How many more deaths is he to ignore before the hand of law intervenes? He is the incarnate of the colonial masters who horrendously vacuumed the life out of our ancestors who attempted to resist the despicable terrorism of colonialism.

All police officers, all witnesses in those four days denied and contradicted previous statements. This represents the vacuum structure of self independence in former colonies. African leaders and independence are but a portrayed picture to fool the fools as Africa is still under colonialism, sustained plunder of natural and human resources, beaten up and burned to death humans, the extension of apartheid and elimination no longer disguised. Many details were blocked by ‘no comment’ – in particular Mr. Schubert’s racist telephone conversation with the doctor. The aggressors more than 500 years ago called us inconceivable unimaginable names – monkeys, gorrillas unworthy of living, at the same time grievously suffocating the life out of us. Where is the attention of the international conventions vis-a-vis the refugees? All witnesses verify there was no fire lighter anywhere on Oury Jalloh’s body. So where did the lighter that sparked off that fateful fire come from? Who planted it? Who burned Oury Jalloh and what was the motive? According to the testimony that came out in the four days, the German police burned Oury Jalloh alive. Mr. Schubert did not delay to attend to the fire alarm; he simply ignored it. Jalloh was checked upon every now and again from 10hrs to 11.54hrs, then at 12hrs they let him burn. Is it not amazing how all police officers were lost with the time frame at the last hour? That the black smoke was so unbearable but no signs of fire itself! How long does it take for the black smoke to form within a precinct full of police officers? Amazingly on 7January2005, all police officers lost their memory span, as to who was there and how many. The contradiction from Schneider that “after tying him up we just left him there” tells it all. Many questions rise from this statement.

Then the fear in the eyes of the defence lawyer, Mr. Sven Tamoschus, objecting to Officer Schneider’s testimony is enough confirmation to much more than meets the eye. There was persistant obstruction of justice, and the audacity of it all boggles the mind. Mr. Schneider and Maerz arrested Jalloh on 7 January 2005; who else is in a better position to relay the actual events that took place on that fateful day rather than from the horse’s mouth itself? The manner in which Mr. Schneider described the events, Jalloh was very brave he answered back to the police, he had no fear he was as tired of them as they he. The police were very angry and aggressive; they pushed him over his head as Schneider illustrated, ushered him into a car and drove him to the towering inferno. Did he scream? Did he call out for help? Was he beaten unconscious before burning to charcoal, or did they let him feel it? “There was nothing to burn in the basement anyway; it’s made up of tiles,” one officer said. Was Oury Jalloh categorised as part of the tiles? And where did the water paddle inside cell 5 come from? Will the world ever learn the real truth behind this notorious act? This inconceivable death of Oury Jalloh, feet and hands tied, fixed tightly to the wall on the mattress on the floor, in the custody of police officers who are sworn to protect life rather than destroy it, is a symbol of the apartheid, extended monstrous colonialism, capitalism, imperialism and most of all the despicable efforts and vision of the white race to eliminate and wipe out the African race.

Oury Jalloh was being criminalised as an alcoholic, a drug addict with an aggressive and unruly behaviour with signs of suicide. Justifying their barbaric atrocities, the system is prepared to reach the highest extremities to get the police force off the hook, to break the will, the dignity of an African man and to destroy him. Then after we are murdered, their actions shall for ever be justified by criminalising us, since we don’t have a voice.

We must heave and repel this concerted criminal effort to eliminate and wipe the African man off the universe. Oury Jalloh’s death is a significant symbol of elimination.

My name is Regina Kiwanuka. I am a political refugee in Germany and a human rights activist. My father Benedicto Kiwanuka was the first Prime Minister of Uganda and the first Ugandan Chief Justice. He was dragged out of his high court chambers on 21 September 1972, and was brutally murdered by Idi Amin’s gorillas. He suffered a slow painful death as he was chopped to pieces whilst alive. Benedicto Kiwanuka died fighting for the voiceless like Oury Jalloh. I relate his slow painful death to that of Oury jalloh under the same rule and power of the aggressors. SHOW ME ANOTHER PLANET WITHOUT THE AGGRESSORS AND I WILL TAKE MY LEAVE. Regina Kiwanuka in Nürnberg.


Rolf Gössner

Rolf Gössner
Death Because of fire in the Police Department Put on Trial

Organized Irresponsability

2.4.2007

In- and outside of the district court of Dessau high safety precautions are taken – intensified controls, police vans and police officers dressed in battle uniforms accompanied by dogs characterize the situation. With these means the proceedings against two police officers are protected who are accused by the state attorney and the co-plaintiffs of being responsible for the death caused by fire of the black asylum seeker Oury Jalloh. Not any other proceedings in Dessau have ever attracted such a degree of international public interest. At least at the beginning of the proceedings 27th March 2007 the city of Dessau was visited by many journalists and the district court had to deal with a rush of people. The proceedings are observed by Amnesty International and an international delegation of trial observers whose members come from South Africa, Great Britain and France. Three German civil rights group attend the proceedings too: the Internationale Liga für Menschenrechte (International League of Human Rights), Pro Asyl and the Komitee für Grundrechte und Demokratie (Committee for Basic Rights and Democracy). The observation of the proceedings is supposed to signal to the judiciary that there is a particular interest and it shall provide for a critical debate in the public – considering that the criminal proceedings have dragged on for two years now.

The two police officers are accused of grave assault with deadly consequences because of omission and manslaughter by neglect. Oury Jalloh who fled civil war and came from Sierra Leona was arrested in early 2005 in a state of drunkenness. The purpose was to clarify his identity. Because of the fact that Oury Jalloh resisted against this treatment the police officers cuffed his hands and feet. He was hardly able to move anymore and the police officers left him restrained and alone in the cell. The police officers conducted a control visit of the cuffed person only every thirty respectively forty minutes. Apparently this was too rarely and not carefully done since Oury Jalloh burnt to death alive on the the hardly inflammable mattress 7th January 2005. The responsible police officers did not react in time in spite of unusual noises and cryings transmitted by the intercom and two different fire alarms ringing. Not before the cell has already been filled with heavy smoke and after the corpse of the painfully died has been nearly charred did one of the accused bring himself to take a look and call the fire fighters as the arraignment states.

During the first days of the proceedings a lot has been written and broadcast on the trial. The explosive nature of the case was underlined and remaining questions to be answered by the proceedings were mentioned. The latter include the question whether the death was a matter of suicide which could had been prevented if the police officers had reacted in time and according to duty. Another question is whether one has to deal with a case of omitted assistance, manslaughter by neglect or as some affirm, murder because of racist motives.

Already after four days during which a lot of witnesses have been heard one can draw important conclusions which are nevertheless preliminary since the proceedings will last until June. First of all it is a success that the trial does take place at all. Usually deaths in police departments and police violence do not lead to an opening of a trial. The public pressure has very likely made the difference. Apart from that the co-plaintiffs, who among others represent the mother of the killed, have achieved an important success. Due to their engagement and against the original will of the judge and the lawyers of the defense the case of the person who died in 2002 in the same cell of the Dessau police department will be taken into consideration of the proceedings. At that time a homeless person at the age of 36 died in custody under the same officer in charge accused right now for irresponsibility once again. The criminal investigation against him was closed but the the question concerning a possible conduct contrary to duty remained opened – an aspect relevant also to the current proceedings. In any case surprising parallels cannot be denied.

Viewed upon from today, it is obvious that already the circumstances of the identity control and the arrest are related to racism. One has to keep in mind that Oury Jalloh had a valid identity paper with him and only some months before he had already been taken into custody in order to clarify his identity, which at least one of the accused knew. Thus it should have been possible to quickly clarify his identity but instead he has been arrested in a cell for several hours. In this country refugees and in particular black people have to undergo these kind of repeated and discriminatory procedures on a everyday basis. In the court room where the audience was made up of many black Africans one could really feel that also their humiliating everyday experiences were treated as a topic. This was especially noticeable when police officers were examined as witnesses. They often pretended to be incapable to recall the events and entangled themselves in severe contradictions compared to their testimony already taken earlier during the criminal investigation.

It was inhumane and against the constitutionally guaranteed appropriateness of the means that Oury Jalloh was taken into arrest for a superfluous and long winded clarification of identity and that he was cuffed with hands and feet during several hours supposedly for his “own security” just because he resisted the arrest. This objection becomes even more true taking into consideration that with the degree of alcohol in his blood Oury Jalloh should have rather been transported to a doctor. As a matter of fact the custody order has been changed in that sens after the violent death of Oury Jalloh: People with an alcohol level of more than 200 milliliters have to be treated as a medical case instead of being taken into custody.

Just the compulsory measures exercised on Oury Jalloh require a higher degree of security to be guaranteed by the involved and responsible police officers vis-à-vis their victim. The police officers have not at all fulfilled this duty – rather to the contrary. The delayed reaction to all alarm signals stemming from the arrest cell, which makes up the reason for the arraignment of one of the police officers, might have also been motivated by racism – if one interprets the cynic way of talking about the detained during two telephone calls accordingly. These conversations between the accused and the doctor who attested Oury Jalloh to be “fit for custody” were recorded.

The same accused held responsibility for the whole custody area, the highly dangerous fixation of Oury Jalloh and the control rounds. The taking of testimony up to the moment makes up a partly terrifying picture of the conditions in the realm of the accused’s responsibility. Little by little one gets to know a security office in which “security” ranks superior to human dignity and civil rights, in which control rounds are only carelessly done (“he was doing alright”, stated a police witness about the restrained Jalloh), in which there hardly took place any schooling, let alone fire preventions, in which unusual noises and alarm signals by fire and smoke detectors do not lead to a sudden reaction but first of all to ignorance. “I was busy doing other things” – in this way the accused tried to defend himself on court again and again. In the end the security custody transformed into deadly trap with no escape.

In this regard one could speak of a failure of organization, even of an organized irresponsibility. One of the police officers examined as a witness even mentioned that because of the lack of minimal fire preventions the police headquarter should have been closed long ago. In this case Oury Jalloh would be still alive.


Silas Nkanunu

Silas Nkanunu
First preliminary report

Germany, as a country, ranks among the most developed countries – politically, economically and socially. She is a signatory to, inter alia, United Nations Human Rights Charter, the Geneva Convention etc., – International instruments whose signatories undertake, amongst other things, to adhere and uphold the protection of human rights.

Refugees wherever they originate and irrespective of colour, race and creed, are human beings and are entitled to protection under law. They are, invariable, victims of oppression and exploitation in their country of origin and seek asylum in another country primarily to consolidate their struggle against their oppressors at the country of origin.

In South Africa, Blacks were dehumanised; confined to ghettos; freedom of movement restricted through past laws; prohibited from white areas after specified hours – curfew; access to public buildings demarcated specifically for the privileged and another for the oppressed; business premises for the oppressed outside the ghettos prohibited – just to name a few. Needless to state that one would not expect such practices in first world countries like Germany.

The Oury Jalloh incident and the apparent general plight of refugees especially from Africa, in Germany calls for, in my view, a well co-ordinated, sustained and coalesced all inclusive activity, e.g. United Nations Human Rights Forum lobbying as well as other Human Rights Organisations throughout the world but specifically European Union Countries; Targeting certain E.U. Countries Embassies or consulates in Germany; Preparing memoranda and organising marches to targeted Embassies in Germany where the memos would be presented and soliciting comment therefrom – all these activities would be intended to bring pressure upon the German Government to act.

The on going trial at Dessau may not in itself, in my view irrespective of the outcome, bring about drastic changes on the status of refugees in Germany. It may possibly highlight lack of application and compliance by the German Government to International Conventions to which Germany is a party. Also, possible highlight lack of transformation of relevant government institutions.

Countries like Germany that proclaim democracy ought to subscribe and demonstrate by act and deed a commitment to the core values of the democracy, social justice and fundamental human rights. The courts likewise ought to uphold these rights without favour or fear and express themselves unequivocally in ensuring that the rule of law is unimpeded by the executive, legislature and state organs.

Addendum

I have refrained from addressing the trial specifically as I consider the matter to be sub-judice. However, it would appear, thus far, that the police have closed ranks even though a smoking gun exists. The mere death in the custody of the police is a serious indictment; the lack of a proper enquiry by an independent body affront to the German Legal System. One consolation though is the able and successful exposure of mal-practices by the police by the family lawyers especially in view of the apparent bias demonstrated the bench earlier when the roommate of the deceased testified.

Observer Mission Report

As a South African, the Oury Jalloh initiative on the treatment of African refugees reminded me of our recent past where non-white persons were confined to ghettos and rural reserves – the latter which became Bantustans / Homelands. Movement from these areas was restricted through past laws and in urban areas regulated through curfew laws.

The status of refugees is enshrined in various International Treaties to which the majority of nations subscribe including Germany but regrettably do not adhere to. Most have not even constituted independent organs of state to ensure compliance therewith.

The separation of powers in Democratic States i.e. the Legislature, Executive and the Judiciary is not only blurred but also compounded by lack of openness, transparency, accountability and independence especially of the Judiciary. In some instances the Judiciary compromises its independence, impartiality, dignity, accessibility and effectiveness. Further, the Judiciary is often substantially in the hands of persons who embody past autocratic and authoritarian values which are inconsistent with democratic values.

The attitude of the Presiding Judge left much to be desired and demonstrated a lack of concern for human life and dignity in his intimidating questioning of the room mate of the deceased who was also a refugee and an African in particular. This was done in the presence of the deceased family that had travelled all the way from Africa and yet hardly recognised.

The denial of special access to the trial in Dessau to some members of the observer mission was indicative of a total disregard of accepted international norms. The massive police presence and its activities reminded me in particular of the so-called terrorism trials (freedom fighters) in South African before 1990 where the human dignity, privacy and freedom and security of a person especially blacks was undermined.

The arrest, detention and death in custody of any human being in any country especially in so-called first world states and G8 states like Germany in particular is a serious matter let alone a refugee who, I believe, ought to have a special status. Such an incident ought to have alerted not only the Judiciary but also the Government to respond appropriately more so in view of a similar incident before.

In our jurisdiction, the leading of evidence in chief of any witness is done by an independent officer from the Independent Prosecuting Authority and not by the Judge as was the case. This approach also, in my view, compromises the independence of the Judiciary.

On the evidence, the arrest of the deceased was unnecessary more so that he was known to the police officers and there was no need to verify his identity and/or residence papers and even if it was necessary that issue could have been sorted out quickly at the police station and the deceased either allowed to go home or taken home by the police. Further, if the detention was to give the deceased time to sober up as he was allegedly under the influence of liquor, there was no need to restrain or chain him to a cell bed as was the case. His protest to arrest and detention was, in my view, consistent with actions of any normal person against whom a wrongful and malicious arrest by the police was at issue. His human rights and dignity were violated and when detained he could not even relieve himself and / or respond to natural body requirements hence the alleged pool of water nearby in the cell presumably urine.

The evidence of the conversation between one policeman and a doctor who allegedly said that it was difficult to trace a vein from a black person was, to say the least, extremely racist and deserved referral to the Medical Council, if one existed, for unethical behaviour.

The evidence of the police search of the deceased prior to incarceration was amazing, to say the least, in that a person is imaginary divided into two and one policeman would only be responsible for search above the hip and the other below when in fact one would expect one police officer to conduct the search throughout and if necessary and another to conduct a second independent search to ensure that a proper search has been done. In any event, the critical aspect of any body search, I believe, is to remove objects that could and engender harm to the person when in custody. If the deceased smoked and tobacco found in his possession then common sense would dictate that the person would either have a match or a lighter and such would not be left in his possession.

The timing of the visits to the cell by police officers where the deceased was chained, if done at all, according to the evidence which is doubtful was lackadaisical.

The fire extinguishers and lack of exactness as to locality left much to be desired especially in view of an earlier incident in the same police cells. The apparent lack of training of police officers in emergency fire situations was also a matter of concern.

The cell fire detector and alarm was not as effective as it should be even for ordinary detainees let alone a strained one.

The difficulty initially encountered by the family lawyers from the Presiding Judge in questioning a witness or witnesses on similar facts i.e. the earlier death custody sadly demonstrated an element of bias towards the accused police officers by the Presiding Judge.

The warning to the colleague of one of the accused who effected the arrest and search of the deceased to the effect that he should guard against answering any self-incriminating questions was, in my view, unnecessary as he was not the accused and could have been asked to be honest and truthful where after he could be indemnified from any possible prosecution by the court.

Protests and demonstrations as was the case in Dessau are one of the activities through which the populace of any country engage in order to draw the attention of public representatives in Government to any unwanted invasion of people’s rights. Public representatives in Government ought to take these activities seriously and interact with those involved in order to articulate their grievances in appropriate Government fora.

In South Africa, we have independent constitutional state organs – The Human Rights Commission which is empowered not only to investigate and report on infringements of human rights but also to secure appropriate redress of matters similar to the Oury Jalloh incident; the Public Protector whose functions are, inter alia, to investigate any untoward conduct in state affairs or in the public administration, report thereon and take appropriate remedial action; the Independent Complaints Directorate specifically created to deal with complaints by members of the public against any inappropriate conduct of any police officer or officers. I have no knowledge of the existence or non-existence of such constitutional structures in Germany and, if none exist, would urge the Oury Jalloh initiative to maintain and sustain its activities until similar national institutions are established.

Whilst in Germany, I did not enquire on how refugees from other European Countries outside the European Union are dealt with and treated but if treated differently from refugees from Africa, such would raise a further concern on racism.


Rosa Amelia Plumelle-Uribe

Rosa Amelia Plumelle-Uribe
Le déroulement du procès pour la mort d’Oury Jalloh

Oury Jalloh était un Africain originaire de Sierra Leone réfugié en Allemagne où il avait fait une demande d’asile. Le 07 janvier 2005, très tôt le matin, il fut arrêté par la police dans la ville de Dessau, Allemagne, car il aurait importuné deux femmes. Il fut donc embarqué dans la voiture de la police et emmené au commissariat de Dessau où il fut placé en garde à vue dans une cellule située au sous-sol, étendu sur un matelas posé par terre, et menotté par les mains et les pieds à des crochets fixés au mur et dans le sol. Quelques heures plus tard, vers midi, un incendie a ravagé la cellule N° 5 où Oury Jalloh se trouvait enchaîné. Il y est mort, enchaîné, sans que les policiers puissent intervenir.

Les autorités, notamment le procureur, ont rapidement avancé et ensuite soutenu la thèse d’un suicide. Suivant cette hypothèse, Oury Jalloh, enchaîné par les mains et les pieds à des crochets fixés au mur et dans le sol, aurait eu tout de même la possibilité d’utiliser un briquet pour provoquer l’incendie. Cependant, quelques réfugiés dont Mouctar Bah, convaincus qu’il s’agissait d’un meurtre, se sont mobilisés pour éviter que l’enquête ne soit ” classée sans suite ” comme cela arrive dans les affaires où la victime est un immigré ou une personne plus ou moins marginalisée. Ils ont exigé qu’avant de conclure à la thèse du suicide, la vérité soit recherchée afin de connaître les circonstances ayant conduit à la mort d’Oury Jalloh.

Malgré la réticence de la police ainsi que des autorités judiciaires, l’enquête a avancé sous la pression de ” L’Association pour la mémoire d’Oury Jalloh “. Cette Association a lancé une campagne pour la clarification de ce qui est devenu l’Affaire Oury Jalloh. Ainsi donc, au terme de deux ans de mobilisation et de médiatisation de l’affaire, deux policiers ont fait l’objet d’une procédure d’inculpation et le déroulement du procès a été programmé pour les 27, 28, 29, 30 mars 2007 et les 19 et 20 avril de la même année.

La campagne pour la clarification de la mort d’Oury Jalloh a invité une Délégation internationale à se rendre au palais de Justice de Dessau pour qu’elle suive, en qualité d’observatrice, le déroulement des débats et fasse état de ses propres impressions. Ladite Délégation, assistée par Monsieur Kay Wendel, était composée par Monsieur Silas Nkanunu, Madame Regina Kiwanuka, Monsieur Rolf Gössner, Monsieur Wolf-Dieter Narr, Madame Silvia Luwadio-Ngeyisadila, Monsieur Elliot Perkins et Madame Rosa Amelia Plumelle-Uribe.

Le procès

Le mardi 27 mars, à 9h du matin comme il était prévu, fut déclarée ouverte la première audience du procès concernant la mort d’Oury Jalloh.
Sur le banc des accusés, Monsieur März, un des policiers qui avait fouillé Oury Jalloh.
Il est poursuivi pour homicide par négligence pour ne pas avoir confisqué à la victime le briquet dont, suivant l’hypothèse du parquet, celle-ci enchaînée pieds et mains, se serait servie pour mettre le feu au matelas. L’autre accusé, Monsieur Schubert, responsable du service au commissariat au moment des faits, est poursuivi pour blessures corporelles ayant entraîné la mort. Le parquet de Dessau reproche à Monsieur Schubert d’avoir causé des blessures corporelles ayant entraîné la mort. Il lui impute la responsabilité de la mort d’Oury Jalloh pour avoir ignoré, et même débranché, la signal d’alarme déclenché par l’incendie.

Après la lecture d’une déclaration faite par l’avocat général, la partie civile a demandé l’autorisation de lire une courte déclaration. Le juge a exprimé son désaccord en affirmant que pour lui, il s’agissait d’un procès comme un autre. La partie civile a insisté en expliquant que l’enjeu public de ce procès était différent.
Finalement, elle eut gain de cause sur ce point et fut autorisée à lire ladite déclaration. Par la suite, l’avocat défenseur de Monsieur März fit lecture d’une déclaration écrite de son client. Un aspect particulièrement intéressant fut introduit par la partie civile lorsqu’elle a soulevé le cas d’un homme qui est mort, lui aussi, dans le même commissariat et dans la même cellule N° 5 où le détenu Oury Jalloh est mort brûlé vif. Il s’agit de Monsieur Bichtermann, arrêté par la police en novembre 2002, conduit au commissariat et placé en garde à vue dans la cellule N° 5 où il est décédé sans que les policiers chargés de le contrôler n’aient rien remarqué.

Le juge ne voulait pas que cette affaire soit évoquée parce qu’il ne voyait pas l’intérêt de revenir sur une enquête qui avait été ” classée sans suite “. Mais, la partie civile a rappelé qu’en effet, ladite enquête fut classée un peu trop rapidement sans éclairer quel avait été le comportement des policiers à l’égard de cette personne qui, en 2002 est mort dans la cellule alors que Monsieur Schubert était déjà le responsable du service au commissariat.
La partie civile a réussi à faire valoir combien il serait utile de connaître quel fut à l’époque le comportement du policier responsable, afin de faire une évaluation correcte de son comportement dans l’affaire qui nous occupe.

Le juge a donc admis que le cas de cet homme mort en 2002 dans la cellule N° 5 puisse être considéré dans le procès mais à condition de ne pas aborder le bien-fondé de l’enquête ou de son classement… L’évocation de ce cas devait se limiter, strictement, à connaître le comportement qu’aurait eu le responsable du service. Quant à l’accusé M. März, il n’a pas voulu répondre aux questions posées par la partie civile et c’était son droit.

Monsieur Schubert

L’accusé Monsieur Schubert a lu lui-même une déclaration concernant chacun des faits relatifs à l’alarme incendie. En substance, il affirme qu’il a arrêté l’alarme parce qu’à plusieurs reprises, dans le passé, elle avait sonné sans qu’il y ait eu le feu. Interrogé par le juge sur ce qu’il avait fait entre la première et la deuxième sonnerie de l’alarme, l’accusé dit qu’après avoir arrêté l’alarme, il s’est mis à réfléchir aux égouts, à l’eau, aux tuyaux…

Interrogé par un avocat de la partie civile, l’accusé dit que c’était pour la sécurité d’Oury Jalloh, juste pour qu’il ne se fasse pas mal, qu’il avait été enchaîné pieds et mains fixés à des crochets au mur et dans le sol.
L’accusé étant responsable du service, l’avocat de la partie civile lui a demandé quel est le savoir précis qu’il faut posséder pour accéder à ce poste. Ensuite, il a voulu savoir si Monsieur Schubert était un bon policier connaissant bien les instructions qu’il faut suivre pour faire son travail. Le policier ne voulait pas répondre à cette question et le juge est intervenu pour dire que cette question n’était pas pertinente. La partie civile a soutenu que bien au contraire, la question était pertinente et a insisté pour poser la question. Mais, le juge a maintenu son opposition et la partie civile a dû y renoncer…

Un avocat de la partie civile demanda à l’accusé comment il pouvait expliquer que sa collègue, qui partageait avec lui le même bureau, ait entendu, par l’interphone, les cris d’Oury Jalloh alors qu’il dit ne pas les avoir entendus. A cette question il n’y a pas eu une réponse ou explication et c’est dommage car il s’agit d’une question particulièrement importante. En revanche, il explique que la fixation des mains et des jambes a lieu lorsque la personne est agressive et peut se faire mal.

Un avocat de la partie civile a repris l’enregistrement d’un échange ayant eu lieu entre l’accusé et le médecin du service médical du commissariat. Le policier avait demandé au médecin : ” Voulez-vous piquer un nègre ? ” Le médecin a répondu : ” Nom de Dieu ! Je ne trouve jamais les veines chez les nègres. ” Le policier a ajouté : ” Dans ce cas, ramenez donc une canule spéciale. ” Et le médecin de répondre : ” D’accord, j’arrive “. A la lecture de cet échange, une personne parmi les Noirs qui se trouvaient dans la salle a hurlé en criant que cela était du racisme. L’homme a été évacué de la salle pendant qu’il dénonçait un comportement raciste de la part du policier. L’avocat demanda alors à l’accusé si ce que venait de dire cette personne avant d’être conduit hors la salle était vrai, mais l’accusé a dit ne pas vouloir répondre. Questionné par la partie civile s’il y avait déjà eu un meurtre dans son service, le juge est intervenu pour dire que l’accusé n’avait pas fauté à l’époque.

Revenu sur le sujet de l’alarme incendie que l’accusé avait arrêtée parce que le bruit dérangeait une conversation qu’il avait au téléphone, son avocat défenseur est intervenu pour souligner que de toutes façons, il n’était pas clair qu’il s’agissait du feu ; à quoi la partie civile a répondu pour rappeler qu’il s’agissait d’une alarme incendie et a voulu savoir ce qui est conseillé de faire dans ces cas dans les manuels d’instruction. Le juge qui, décidément, était très compréhensif… à l’égard des policiers, est intervenu pour expliquer que si on se mettait à suivre toutes les instructions concernant le feu on n’en finirait jamais…

Monsieur Mamadou Bah

Dans l’après midi de la première journée du procès, fut interrogé un témoin originaire du pays d’Oury Jalloh. Ce témoin Monsieur Mamadou Bah fut interrogé dans la langue de son pays avec l’aide d’un traducteur. Le juge voulait savoir si Oury Jalloh était allé à l’école dans son pays avant de le quitter, mais Monsieur Bah ne le savait pas car il avait fait la connaissance d’Oury en Allemagne et en conséquence, ne savait pas ce que celui-ci avait fait dans son pays avant de le quitter. Le juge voulait absolument que le témoin connaisse tout sur le passé d’Oury Jalloh et comme le témoin, apparemment, ne savait pas grand-chose à son sujet, le juge lui demanda si cela ne lui semblait pas bizarre.

Ensuite, il voulait faire dire au témoin que, Oury Jalloh s’énervait dès qu’il buvait de la boisson alcoolisée, mais le témoin a dit que c’était plutôt le contraire, car après avoir bu Jalloh dormait beaucoup. Cependant, le juge croyait savoir que Oury Jalloh devenait facilement violent et comme le témoin ignorait ce côté violent chez son ami, le juge a insisté sur le fait que selon le protocole d’un interrogatoire antérieur, Monsieur Bah aurait affirmé que Jalloh devenait violent. Le témoin a dit ne pas savoir pourquoi on lui avait attribué cette affirmation qu’il n’avait pas faite. L’avocat qui l’accompagnait a voulu savoir où et dans quelle langue le témoin avait été interrogé. Et en effet, Monsieur Bah avait été interrogé par la police, en allemand et sans se faire assister.
Vraisemblablement, il fallait que Oury Jalloh soit une personne très agitée, s’énerve rapidement et soit plutôt violent pour ainsi expliquer la nécessité de le placer en garde à vue, enchaîné des pieds et des mains.

Le juge voulait aussi savoir si Oury Jalloh était un homme heureux et bien dans sa peau… ou s’il était plutôt dépressif, mal dans sa peau et malheureux.
Monsieur Bah a dit que Jalloh ne lui avait jamais rien dit à ce sujet et le juge lui a posé des questions très serrées en demandant au témoin d’expliquer pourquoi jalloh buvait et si c’était pour échapper au mal du pays. Comme le témoin a dit qu’il ne savait pas, le juge a exigé qu’il réponde à la question de savoir pourquoi Jalloh buvait. L’avocat est intervenu mais le juge voulait absolument que le témoin sache pourquoi Jalloh buvait. Le témoin a finalement fait valoir sa méconnaissance en soulignant que lui personnellement ne buvait jamais et qu’il ne savait pas pourquoi les autres le faisaient. Questionné pour savoir si Oury Jalloh avait eu des difficultés avec la police, le témoin a répondu qu’eux tous ont des difficultés parce que dès qu’ils croisent un policier, ils se font contrôler.

Cet interrogatoire a certainement provoqué dans la salle une espèce d’embarras à cause de la manière peu courtoise, voire intimidatrice, adoptée par le Juge à l’encontre du témoin Mamadou Bah. On ne pouvait pas ne pas se demander ce que peut être la situation d’un immigré dans un commissariat de police, parlant un allemand approximatif, sans personne pour l’assister et interrogé par un ou deux policiers sûrement moins bien formés en matière de Droits Humains que Monsieur le Juge.
Apparemment, il fallait que Oury Jalloh soit malheureux et dépressif pour expliquer sa décision de se suicider mettant le feu au matelas alors qu’il était enchaîné.

Mesdames Karin R + Angelika B

Le témoignage des dames à l’origine de l’arrestation d’Oury Jalloh au motif qu’il les aurait importunées, ne me semble pas avoir apporté beaucoup de lumière si ce n’est d’apprendre qu’en réalité, il ne s’est pas passé grand-chose entre elles et lui.
Une des deux femmes qui avait appelé la police parce qu’il la dérangeait, affirme que Oury ne sentait pas l’alcool et qu’il était plutôt drogué. Elle ajoute que Oury Jalloh voulait un téléphone portable, mais qu’il en avait un. Sa collègue dit qu’elle n’avait pas compris dans quelle langue Oury Jalloh parlait, mais elle avait, malgré tout, compris qu’il voulait le téléphone portable…

Un bref échange a eu lieu entre le juge et un des avocats de la partie civile, qui a souligné le problème posé par le témoignage de cette dame qui changeait à chaque fois ses affirmations. Par exemple, selon un protocole antérieur, elle avait dit que Oury Jalloh n’avait pas fumé, mais au procès elle a dit qu’elle pensait que oui, qu’elle croyait qu’il avait fumé. Egalement, selon le protocole antérieur, elle avait dit que Oury Jalloh ne saignait pas, mais au procès elle a dit qu’il saignait. Mise devant la contradiction de ses propos avec ce qu’elle avait dit auparavant, elle a dit qu’en fait il ne saignait pas.
A vrai dire, on avait la sensation qu’il fallait absolument que Oury Jalloh ait fumé juste avant son arrestation pour expliquer l’existence du briquet que, selon le parquet, il aurait conservé malgré la fouille dont il avait fait l’objet.

D’autres témoignages

Le témoignage de Monsieur Bernd Meyer est pour le moins curieux.
Ce policier avait fait un contrôle dans le service où était interné Oury Jalloh. Il était donc allé à la cellule N° 5 et lors d’un premier interrogatoire avait dit avoir vu une flaque d’eau dans la pièce. Au procès il a affirmé ne rien avoir vu et a dit ne pas savoir pourquoi il a parlé d’une flaque d’eau lors de son premier interrogatoire. Il a dit que Oury Jalloh voulait qu’on lui retire les chaînes et qu’il le lui avait demandé, mais qu’on lui avait dit non. Il a donc laissé Oury jalloh enchaîné dans la cellule et est allé voir le chef du service pour rendre la clef de la cellule. Il dit avoir mis la clef à sa place, dans une poche, mais il ne sait pas où se trouve la poche pour mettre la clef !!!

Il a raconté qu’une fois les pompiers appelés, ils ont attendu dans la cour du commissariat mais il ne se souvient pas si l’un ou l’autre parmi eux a parlé avec les pompiers lorsqu’ils sont arrivés. Il ne se souvient pas non plus de quoi il a parlé avec ses collègues pendant qu’ils attendaient l’arrivée des pompiers.

L’avocate de la partie civile lui a demandé s’il avait pensé à l’homme qui était attaché dans la cellule, mais le juge est intervenu pour s’opposer à l’avocate, car il ne voulait pas qu’elle demande au policier s’il n’avait pas pensé que cet homme, enchaîné dans la cellule, était peut-être vivant. Un vif échange eut lieu entre le juge qui ne voyait pas le pourquoi de cette question qu’il considérait d’ordre moral, et l’avocate qui l’a prié de ne pas discuter les questions qu’elle posait au témoin.

Un faisceau de contradictions

Le témoignage de Monsieur Jurgen Semler, présente des aspects pour le moins inquiétants concernant l’humanité, ou l’absence d’humanité chez des fonctionnaires qui sont néanmoins censés servir et protéger la société. Ce policier a reçu l’ordre d’aller faire un contrôle dans la cellule où se trouvait enchaîné Oury Jalloh. Il dit avoir pris la clef de la poche qui est toujours à la même place, mais il ne se souvient pas de la place de la poche. Même le procureur n’arriva pas à lui faire se souvenir où se trouvait la poche de la clef. Le témoin dit qu’avec son collègue ils étaient entrés dans la cellule N° 5 où, ayant vérifié que le détenu allait bien, il lui avait dit de se calmer et de dormir avant de ressortir en fermant la porte à clef. A une question du procureur, le témoin a répondu qu’il n’avait rien vu ni remarqué dans la cellule. Le procureur lui demanda de bien y réfléchir car dans le protocole d’il y a deux ans, ce même témoin avait dit avoir vu une flaque d’eau dans la cellule. Devant le tribunal, il a affirmé se rappeler qu’en fait, il n’avait rien vu.

Interrogé par le juge au sujet d’un détecteur de fumée, le témoin dit qu’il y en avait un.
Or, dans le protocole antérieur il avait soutenu qu’il n’y en avait pas.
Mis devant cette contradiction grossière, le témoin a expliqué que dans un premier moment il avait oublié, mais qu’entre temps il s’est rappelé qu’il y en avait un. Concernant les extincteurs, le témoin ne se souvient pas à quel endroit ils se trouvaient. Péniblement il se rappelle qu’il y a un extincteur dans le couloir mais il ne se souvient pas s’il y était déjà le jour de l’incendie.

Il est assez curieux d’apprendre que dans le trousseau à clef, le témoin n’avait pas la clef pour ouvrir les menottes.
Le procureur a voulu savoir comment il aurait aidé la personne attachée, en cas d’étouffement par exemple, puisqu’il n’avait pas la clef pour la détacher.
Questionné par le procureur sur la flaque de liquide dans la cellule, le témoin dit qu’il n’est pas rentré dans la cellule, qu’il n’a pas vraiment vu Oury Jalloh et en conséquence, qu’il n’aurait pas pu voir la fameuse flaque. Le procureur a voulu savoir comment alors il avait parlé à Oury Jalloh et aussi comment est-ce qu’il avait vu que le détenu balançait la tête et pouvait bouger ses mains malgré les menottes. Pour une personne qui n’était pas rentrée dans la cellule et qui n’avait pas vraiment vu le détenu, sa version était pour le moins, troublante.

Un avocat de la partie civile ayant évoqué le cas de la personne qui, en 2002, est morte dans la même cellule N° 5, l’avocat de Monsieur Schubert s’est opposé à l’évocation de cette affaire antérieure à 2005, disant ne pas comprendre le rapport entre l’incident de 2002 et le procès. Son collègue, le défenseur de Monsieur März a affirmé qu’il n’y avait rien à voir entre ces deux cas, et ils ont soutenu que tout ce qu’il y avait à dire concernant le cas de 2002, avait déjà été dit lors de l’enquête. Une enquête qui, souvenons-nous, avait été vite classée et archivée. Il faut savoir que Monsieur Bichtermann, tout en étant Allemand, appartenait au groupe de personnes vulnérables parce que socialement marginalisées.

La partie civile a néanmoins réussi à faire valoir la pertinence d’évoquer le cas de cet homme qui, ayant eu la boîte crânienne fracassée en est mort dans la cellule N° 5 sans que cela n’ait, apparemment, posé beaucoup de problèmes éthiques ou juridiques à ceux qui avaient eu la responsabilité de le contrôler. Il était question de savoir quelle est, normalement, la démarche suivie par la police lorsqu’ils ont affaire à une personne qui à cause de son état doit être contrôlée. Le procureur ayant trouvé pertinente la demande de la partie civile, le juge a autorisé les questions concernant strictement le comportement des policiers qui avaient contrôlé l’état de ladite personne en 2002.

Le témoin raconte donc sa journée de ce jour de novembre 2002. Il était descendu avec un collègue pour faire un contrôle de l’homme qui se trouvait dans la cellule N° 5. Arrivé dans la pièce, il avait vu un homme allongé sur le lit et avait essayé de le réveiller, mais l’homme n’était pas en état d’être relâché, il semblait très ” bourré “. Le témoin est parti avec son collègue et plus tard il est revenu, mais le détenu qui entre temps avait changé de place dormait toujours. Le témoin ne sait pas si l’accusé, Monsieur Schubert chef du service, était descendu à la cellule. Le témoin avait remarqué que le détenu dormait beaucoup, c’est tout.

Un avocat de la partie civile demanda au témoin si au deuxième contrôle il avait remarqué une blessure chez le détenu, mais celui-ci a dit ne rien avoir remarqué. Alors, l’avocat a lu le protocole de la déclaration faite à l’époque de l’incident par ce même témoin, car il y était question du sang sur le visage du détenu.
Peine perdue. Le témoin ne s’en souvient pas.
L’avocat voulait savoir si le témoin n’était pas étonné de constater qu’après d’avoir dormi pendant 15 heures le détenu ait continué à dormir, mais le témoin ne s’en souvient plus. L’avocat voulait savoir comment il avait décrit au chef du service l’état de ce détenu qui dormait de manière ininterrompue. Le témoin indique qu’il avait dit que le détenu dormait beaucoup, c’est tout.

Des constats assez surprenants

Le témoignage de Monsieur Scheib aura été intéressant à plusieurs égards.
Tout d’abord, il y a eu la précision de l’avocat défenseur de Monsieur März, le policier accusé pour ne pas avoir vu le briquet que, suivant l’hypothèse du parquet, Oury Jalloh aurait caché pendant la fouille. En effet, l’avocat défenseur a souligné que son client n’était pas plus responsable que le témoin Scheib puisque les deux policiers avaient été chargés de fouiller Oury Jalloh.
Un des avocats de la partie civile est intervenu pour exprimer sa surprise et incompréhension de ce que le policier Scheib n’ait pas été associé au procès.

Le témoin raconte que le matin du 07 janvier 2005, une collègue lui a téléphoné parce qu’il y avait un homme violent qui importunait deux dames. Il est donc parti avec ses collègues chercher cet homme violent mais il ne sait plus très bien ce qui s’est passé. L’homme s’était déjà éloigné des deux femmes lorsque eux sont arrivés et lui ont demandé ses papiers. L’homme n’a pas présenté ses papiers et ne voulait pas se laisser fouiller. Ils ont dû s’y prendre à trois pour pouvoir l’emmener à la voiture mais le type résistait avec les mains et les pieds. Et même dans la voiture il continuait à résister. Arrivés au commissariat, ils l’ont emmené dans la pièce du médecin et en attendant l’arrivée de celui-ci, lui et le policier März ont fouillé le détenu qui était très agité.

Après l’examen médical, enchaîné, ils l’ont porté à trois dans la cellule N° 5 où ils lui ont mis les fers supplémentaires. Le procureur a voulu savoir qui avait considéré nécessaire d’enchaîner Oury Jalloh, mais le témoin a répondu qu’il ne pouvait pas le dire. Le procureur voulait savoir si cela se passait toujours comme ça, mais le témoin a dit qu’il préférait ne rien dire que d’inventer quelque chose. Questionné par un avocat de la partie civile, le témoin a admis qu’au moment de leur arrivée à l’endroit où ils ont détenu Oury Jalloh, les choses étaient déjà calmes. Mais, ils n’ont pas cherché à savoir ce qui s’était passé car pour eux, il était évident que l’homme avait dérangé les deux femmes qui avaient téléphoné à la police.

Un avocat de la partie civile a demandé au témoin pourquoi il était nécessaire d’enchaîner aussi les pieds en plus des mains, et le témoin a répondu que c’était pour éviter que Jalloh ne se fasse mal. Et comme l’avocat insistait à demander s’il fallait des fers, le juge a répondu avec un ” OUI ” assez catégorique. L’avocat a néanmoins demandé au témoin si dans tous les cas il agissait de cette manière ou si c’était seulement avec certaines personnes. Le témoin a expliqué que ce traitement était réservé à ceux qui se conduisent comme l’avait fait Oury Jalloh qui était agité et criait tout le temps.
Or, selon le protocole d’une déclaration antérieure, ce témoin avait dit que les choses s’étaient passées calmement et il n’avait pas signalé d’agitation chez le détenu. L’avocat a lu le protocole antérieur et demandé au témoin pourquoi il y avait autant de différence avec ce qu’il venait de dire…
Au fil des interrogatoires et contre-interrogatoires devant le tribunal, on a constaté qu’en fait, les policiers ne savaient pas, ou ne voulaient pas dire, pourquoi ils avaient détenu Oury Jalloh.

La suite

La première partie du procès s’est terminée, comme prévu, le vendredi 30 mars et la deuxième partie aura lieu les 19 et 20 avril prochain. J’ignore quel sera le résultat juridique de ce procès visant à éclairer les circonstances ayant conduit à la mort d’Oury Jalloh, brûlé vif, alors qu’il se trouvait enchaîné dans une cellule du commissariat de police à Dessau. Je ne sais pas si à la fin nous connaîtrons la vérité. Mais, d’ores et déjà la Délégation internationale qui a suivi le déroulement de ce procès, possède assez d’éléments pour comprendre que la mort d’Oury Jalloh est, largement, le résultat du non respect des Droits Humains fondamentaux envers les immigrés et envers tous ceux dont la vie paraît moins respectable parce que moins précieuse que d’autres vies humaines.

Ce procès aura eu le mérite de permettre au tribunal et au grand public de découvrir ou de vérifier que des comportements contraires au respect des Droits Humains sont solidement installés au sein de la police. Ce constat est d’autant plus inquiétant qu’il ne s’agit pas d’une exclusivité allemande, des actes de violence raciste commis par la police étant assez souvent dénoncés par les Associations de défense des Droits Humains en France, en Italie, en Grande-Bretagne, aux États-Unis d’Amérique et ailleurs. Les peuples du monde ont connu le mépris à l’endroit de tous ceux dont la vie, du seul fait de leur naissance, paraît moins précieuse et en conséquence moins respectable. Ce mépris est un vieux composant des méthodes d’asservissement et de destruction appliquées par les anciennes puissances colonisatrices aux peuples qui ont eu le malheur de tomber sous leur domination.

Ce mépris, longtemps renforcé par la hiérarchisation raciale dressée à l’intérieur de la famille humaine, a permis de banaliser les crimes de génocide commis par les puissances européennes contre les peuples Indigènes, d’abord en Amérique et postérieurement en Afrique, en Australie et dans les pays Asiatiques, avant que les nazis n’introduisent ces méthodes éprouvées de destruction ici même en Europe. Ce mépris raciste, vieux de plusieurs siècles et très répandu dans les sociétés occidentales a nourri l’idéologie raciste de l’état national socialiste allemand et a, malheureusement, survécu à sa défaite militaire.
Ainsi s’explique que partout en Europe, de plus en plus, le mépris à l’endroit des immigrés soit assez largement partagé et que les violences racistes de la police envers eux soient acceptées par une bonne partie de la population. Ainsi s’explique aussi, la froide indifférence des magistrats du tribunal à la présence et à la souffrance de la mère d’Oury Jalloh pendant le procès.

Une proposition

En Allemagne, comme ailleurs, il y a des gens profondément convaincus que toute vie humaine mérite respect. C’est le lieu de reconnaître à l’équipe d’avocats qui représentent la famille d’Oury Jalloh auprès du tribunal, au-delà de leur compétence professionnelle, la très haute qualité humaine dont ils ont fait preuve jusque maintenant. C’est aussi le lieu d’exprimer ma reconnaissance à l’équipe d’Allemandes et d’Allemands grâce à qui j’ai pu suivre le déroulement du procès. Ils ne me connaissaient pas, et moi non plus je ne les connaissais pas. Mais ils ont bien voulu assurer pour moi la traduction des échanges, apportant ainsi leur contribution à cet effort pour que JUSTICE soit rendue. Qu’ils en soient remerciés.

On peut comprendre qu’il soit très pénible pour les Européens d’admettre que ces immigrés si rejetés ici, originaires de pays qui ont été appauvris par l’Europe, ont simplement voulu échapper à la misère provoquée par le saccage de leurs richesses ou fuir les dictatures et les gouvernements marionnettes soutenus par les démocraties occidentales. J’ai néanmoins rencontré nombre d’Européens, dont des Allemands, ayant compris que dans une démocratie, le peuple est comptable des crimes que les gouvernants élus par eux commettent ou font commettre contre d’autres peuples. C’est à ces Allemands que je m’adresse pour formuler, comme une proposition, le vœu exprimé par Madame Silvia Luwadio-Ngeyisadila membre de la Délégation.

Le vendredi 30 mars, à la sortie du tribunal, la Délégation a donné une conférence de presse à l’issue de laquelle, Madame Luwadio-Ngeyisadila, dont le jeune frère Dominique Koumadio a été tué par la police à Dortmund le 14 avril 2006, a souhaité que le gouvernement favorise des rencontres entre la police, la population et les immigrés, pour qu’ils apprennent que tuer des immigrés n’est pas un comportement acceptable. Je m’adresse à toutes celles et à tous ceux qui voudraient bien participer à la création d’un espace de réflexion où la connaissance de l’autre et le rapprochement d’êtres humains pourraient favoriser la réconciliation de l’homme avec l’homme. Et je propose que dans cet espace, la problématique créée par la présence d’immigrés ici en Europe, ainsi que les causes historiques, économiques et politiques de cette immigration, soient au centre de notre réflexion.

Cet effort d’information et de sensibilisation est fondamental et indispensable parce que malheureusement, l’honnête citoyen allemand, comme l’honnête citoyen britannique, français, nord-américain, hollandais ou autre, ignore les crimes et souffrances que leurs gouvernements ont infligées et continuent d’infliger à la population des pays d’où viennent tous ces immigrés indésirables. En conséquence, l’honnête citoyen ne sait pas à quel point, même lorsque sa situation individuelle ici en Europe n’est pas florissante, il bénéficie des désastres infligés à ces peuples. Et surtout, l’honnête citoyen européen ignore que s’il ne fait pas partie de ceux qui participent directement à l’étranglement de l’économie et de la vie de ces peuples, c’est bien parce qu’il y en a d’autres qui le font pour son compte. Si nous arrivons à comprendre et faire comprendre ces aspects élémentaires et combien essentiels, nous contribuerons certainement, à ce qu’un jour il n’y ait plus d’Oury Jalloh morts enchaînés dans un commissariat de police, au milieu de l’indifférence générale, juste pour avoir eu le tort d’être nés du mauvais côté de la barrière.

La reprise

Le 18 avril, à la veille de la reprise du procès, la Délégation s’est réunie à Dessau, dans l’intention d’échanger au sujet des observations que chacun des membres aurait retenu pendant les audiences du mois de mars dernier. Dans un souci d’efficacité, Monsieur Wendel, a proposé aux Délégués de se concerter afin d’arriver à un consensus et de dégager une position commune, permettant à la Délégation de s’exprimer d’une seule voix, au moins, sur certains aspects fondamentaux relatifs à mort d’Oury Jalloh. C’est ainsi que la Délégation a, unanimement, considéré, que la mort et les circonstances terrifiantes de la mort d’Oury Jalloh, sont étroitement liées au mépris envers les immigrés et au non-respect de leurs Droits Humains, en Allemagne comme partout ailleurs en Europe. Par conséquent, la Délégation voudrait contribuer à ce que la population allemande soit sensibilisée et informée sur les causes historiques, économiques et politiques de la présence massive d’immigrés en Europe et notamment en Allemagne. Les modalités de ce travail de pédagogie restent à déterminer.

Madame Höpfner

Le 19 avril, la deuxième partie du procès a repris à 9h du matin, comme prévu, avec le témoignage de Madame Höpfner la femme policier qui le 07 janvier 2005 partageait son bureau avec son chef l’accusé Monsieur Schubert. Le témoignage de cette dame était très attendu parce qu’elle est la personne qui était avec Monsieur Schubert lorsque celui-ci avait décidé d’arrêter l’alarme. En effet, lors d’un premier interrogatoire, Madame Höpfner avait parlé d’une discussion assez vive qu’elle aurait eu avec son chef lorsque celui-ci avait débranché l’alarme d’incendie et aussi l’interphone par lequel on entendait les cris d’Oury Jalloh. Le témoin est arrivé accompagné d’un avocat qui devait l’assister. Le juge a dit qu’elle avait déjà été interrogée à deux reprises à cause des contradictions dans le contenu de son discours et lui a rappelé qu’elle n’était pas obligée à répondre à toutes les questions qui lui seraient posées.

Madame Höpfner a expliqué au tribunal que dans son bureau il y a un interphone relié à la cellule N° 5 où se trouvait enchaîné Jalloh ; et que de son propre chef elle avait décidé de l’allumer parce qu’un policier avait dit que la personne détenue était menottée et fixée et par conséquent, ne pouvait pas bouger. Elle a raconté que par l’interphone on entendait qu’Oury Jalloh disait avec insistance « revenez, relâchez-moi », et qu’il était très agité, voire agressif. Elle avait alors décidé de descendre à la cellule pour se faire elle-même une opinion de la personne qu’elle entendait par l’interphone. Accompagnée par un autre collègue elle est arrivée à la cellule où elle dit avoir vu une flaque qui semblait de l’eau. Elle dit avoir touché Oury pour lui demander s’il allait bien et que celui-ci lui avait montré ses mains menottées en demandant d’être relâché. Elle aurait répondu qu’il s’était battu contre la police et qu’il n’était de son ressort à elle de le libérer.

A une autre question du juge, Madame Höpfner a raconté qu’après le contrôle, Oury Jalloh avait repris ses demandes d’être relâché. L’alarme avait sonné et pendant que son chef parlait au téléphone on entendait par l’interphone un clapotement qui l’a dérangé et il avait voulu couper le son de l’interphone. Alors, ils ont entendu un clapotement très fort et ont regardé l’interphone qui était peut-être tombé en panne. Elle a fait un appel à tous les policiers circulant dans la ville pour que ceux qui étaient le plus proche reviennent à la station. Pendant ce temps, l’alarme sonnait et Madame Höpfner s’était dit que quelque chose allait mal parce que l’alarme, le clapotement de l’interphone et pour combler le tout, le détecteur de fumée et même l’alarme du système d’aération avaient été déclenchés. Elle dit qu’ils avaient pensé au feu mais très vite ils avaient pensé que c’était une fausse alarme.

Le procureur a repris les différentes déclarations de Madame Höpfner ainsi que les corrections qu’elle avait faites à ses déclarations et aussi les corrections ultérieurement ajoutées par elle aux corrections faites par elle-même après le deuxième interrogatoire. Le procureur a souligné la difficulté pour se faire une vraie idée à partir de cet ensemble de déclarations et de corrections. Il pense que le premier interrogatoire de Madame Höpfner demeure le plus cohérent de toutes les déclarations qu’elle a faites par la suite. Lors de ce premier interrogatoire, elle avait dit qu’un deuxième contrôle sur Oury Jalloh avait eu lieu à 11h30 du matin. Mais, lors d’un deuxième interrogatoire où elle a comparu tout seule, en présence de son chef et de l’avocate de celui-ci, elle fut confrontée par le juge au fait que dans le manuel de service n’apparaît pas enregistrer ledit contrôle. Alors, elle a dit qu’en fait, elle n’avait pas vu ce contrôle.

A la question de la partie civile qui voudrait savoir pourquoi elle avait donc parlé de ce contrôle de 11h30 si celui-ci n’avait pas eu lieu, elle affirme ne pas savoir ce qu’elle disait ce jour-là parce qu’elle était tellement ébranlée qu’elle avait même failli s’évanouir pendant l’interrogatoire. Cependant, la partie civile lit quelques réponses qu’elle avait données lors de ce premier interrogatoire et souligne que ce jour là, elle avait fait des déclarations très cohérentes et complètes. Elle avait, par exemple, expliqué sa dispute avec le chef du service qui ne voulait pas aller voir ce qui se passait dans la cellule et s’obstinait à neutraliser l’alarme. Après, pendant les autres interrogatoires et devant le tribunal, elle a prétendu ne pas avoir tenu ces propos ou en tout cas, ne pas se souvenir de les avoir tenus. Le juge est intervenu pour dire que la déclaration de Madame Höpfner ce jour-là, était bien, qu’après elle a corrigé ce qui était contradictoire et que maintenant, chacun fait de ces corrections l’interprétation que sa conviction lui dicte. Le moins qu’on puisse dire c’est que le témoignage de cette dame ne semble pas avoir été à la hauteur des espérances de ceux qui en attendaient, au moins, des éclaircissements sur les circonstances de la mort d’Oury Jalloh.

Monsieur Lutz Kuhnhold

Devenu policier, Monsieur Kuhnhold est un ancien chef du service des pompiers et à ce titre il est intervenu au commissariat le 7 janvier 2005 lorsqu’ils ont reçu l’appel au secours. Devant le tribunal le témoin a dit qu’ils avaient reçu à 12h19 l’appel et que l’alarme s’est déclenchée à 12h20 chez les pompiers. Le juge a rappelé que dans le procès verbal du premier interrogatoire ils avaient reçu l’appel à 12h05. Il a dit que, arrivés au commissariat, un policier lui a expliqué qu’il y avait une personne enchaînée et lui a donné les clefs en lui montrant une pour les pieds et une autre pour les mains, mais il y avait une suite de clefs. En plus, il avait compris qu’il fallait prendre la première porte à droite alors que c’était la première cellule. De surcroît, la clef était trop petite alors qu’ils avaient des gants assez épais. De toutes façons, la personne dans la cellule, dit-il, était déjà morte à son arrivée.

Questionné par la partie civile pour savoir s’il connaissait les locaux du commissariat, le témoin dit qu’il les connaissait un peu parce qu’autrefois, il les avait visités avec son chef et explique les insuffisances qu’il avait remarquées. Comme la partie civile lui a demandé s’il avait fait un rapport faisant état des insuffisances qu’il avait découvertes, le témoin a dit qu’il n’avait pas fait de rapport. La partie civile a insisté à demander pourquoi et le témoin a expliqué qu’il n’avait pas à le faire parce qu’il ne s’agissait pas d’un contrôle officiel où le but est justement de détecter toutes les insuffisances et de les rapporter, mais il s’agissait d’une visite au cours de laquelle il avait tout de suite vu des choses grâce à sa formation professionnelle.

La troisième et la quatrième partie du procès auront lieu en mai et juin. En attendant, nous ne sommes pas plus avancés qu’il y a deux mois avant le début du procès. Nombre de ceux qui ont suivi le déroulement des audiences, ont l’impression que les témoins ont cherché, systématiquement, à minimiser la responsabilité des policiers et faire en sorte que toute la responsabilité revienne à l’état des locaux relativement aux mesures de sécurité en cas d’incendie. A la fin du procès et quelle que soit la responsabilité pénale des accusés, il faudra revenir sur la responsabilité civile.


Rolf Gössner

Rolf Gössner
Le cas d’une personne brûlée vive dans une cellule d’un commissariat est porté devant le tribunal

Une irresponsabilité organisée

Dans le Landgericht (Tribunal correctionnel) de Dessau ainsi que tout autour, les mesures de sécurité mises en œuvre sont maximales: contrôles renforcés, fourgonnettes, policiers en tenue de combat avec leurs chiens constituent le décor. Le procès qui est l’objet d’une telle protection concerne deux policiers, accusés par le ministère public et la partie civile d’être responsables de la mort inhumaine du demandeur d’asile africain Oury Jalloh brûlé vif. A ce jour, aucun procès n’a, à Dessau, provoqué une telle attention au plan international – surtout le 27 mars 2007, jour de l’ouverture des audiences, où la présence des médias fut imposante et le tribunal submergé par le public. Les débats judiciaires sont suivis par “Amnesty International” ainsi que par une délégation internationale constituée à cet effet et qui comprend des membres originaires d’Afrique du Sud, de Grande-Bretagne et de France; trois groupes de militants pour les droits civiques originaires d’Allemagne sont aussi présents: la “Internationale Liga für Menschenrechte” (ligue internationale des droits de l’homme), “Pro Asyl” et le “Komitee für Grundrechte und Demokratie” (Comité pour les droits fondamentaux et la démocratie). Cette délégation qui suit le procès a pour fonction de montrer à la justice qu’elle est observée de façon particulièrement attentive mais aussi de permettre une critique publique des procédés du tribunal – et ce alors que la procédure pénale a traîné pendant plus de deux ans.

Les chefs d’accusation invoqués contre les deux policiers sont d’une part lésions corporelles ayant entraîné la mort du fait de négligences ainsi qu’homicide par imprudence. Oury Jalloh, réfugié originaire de Sierra Leone d’où il avait fui la guerre civile, avait été arrêté par la police début 2005 en état d’ébriété et pour cause de vérification d’identité avait finalement été emmené au dépôt de police . Comme il résistait désespérément aux traitements qui lui étaient infligés, les policiers le fixèrent pieds et mains liés dans une cellule de détention de façon à ce qu’il ne puisse presque plus bouger et l’abandonnèrent seul, livré à son propre sort, au fond de cette cellule, allongé sur un matelas. Toutes les 30 minutes seulement, voir même toutes les 40 mn, des policiers allaient voir le détenu. Manifestement trop rarement et très négligemment: car le 7 janvier 2005, dans sa cellule, Oury Jalloh mourut brûlé vif sur son matelas difficilement inflammable. Malgré d’étranges bruits et des cris perceptibles dans l’interphone, malgré le déclenchement des détecteurs de fumé et d’incendie, les fonctionnaires responsables ne réagirent pas à temps. C’est seulement lorsqu’une fumée âcre remplit la cellule et que le corps de celui qui avait brûlé dans les douleurs les plus atroces était presque carbonisé, qu’un des accusé daigna aller voir si “tout était en ordre” (comme il est mentionné dans l’accusation) et finit par avertir les pompiers.

Lors des premiers jours d’audience, la presse et les médias ont fait de nombreux rapports sur ce procès – à propos de la nature explosive de ce cas mais aussi à propos des questions en suspens qu’il appartient au tribunal de résoudre dans le cadre de cette procédure: s’est-il agit d’un suicide, qui aurait pu être évité si l’accusé avait agit conformément à son devoir et réagi à temps, s’est-il agi de non-assistance à personne en danger, d’homicide par imprudence ou bien alors de crime raciste, comme certains le croient?

A la fin de ces quatre premiers jours, au cours desquels un certain nombre de témoins ont été entendus, il est possible de faire des constatations importantes, qui il est vrai restent provisoires, le procès devant se prolonger jusqu’au mois de juin. D’une part, comme déjà évoqué, on peut considérer comme un succès le fait que ce procès ait malgré tout eu lieu et que la procédure n’ait pas été classée en silence, comme cela arrive souvent dans le cas de décès survenus dans des commissariats ou faisant suite à des violences policières. La pression publique a semble-t-il joué un rôle très important. D’autre part, les avocats de la partie civile, qui représentent entre autres la mère de la victime, peuvent mettre à leur compte une victoire importante: contre l’intention première du juge siégeant ainsi que celle des avocats de la défense, le décès survenu en 2002 dans la même cellule N°5 du commissariat de Dessau sera désormais intégré aux débats. A l’époque, un sans-abri âgé de 36 ans était mort en détention – et c’est un des policiers actuellement accusé qui était en service à ce moment-là et à qui il avait déjà été reproché son manque de responsabilité. Bien que la procédure d’instruction pénale à son encontre ait été classée sans suite, la question d’un éventuel comportement contraire à ses devoirs était restée en suspens et peut dans le cadre de la procédure actuelle avoir de l’importance. En tout cas d’étonnants parallèles s’imposent.

Aujourd’hui, il est incontestable que les conditions du contrôle, de l’arrestation et de l’identification de Oury Jalloh relèvent à elles seules d’un comportement raciste – d’autant plus que Oury Jalloh avait sur lui des papiers d’identité valides et que quelques mois seulement auparavant il avait dû subir un contrôle d’identité dans le même commissariat, ce qu’au moins un des accusés savait. Jalloh aurait pu donc être identifié rapidement, au lieu de cela il a été enfermé pendant des heures dans une cellule. Ce genre de procédures et de chicaneries sont subies de façon répétée et quotidiennement chez nous par les réfugiés et particulièrement par les ressortissants d’Afrique noire. On a pu véritablement ressentir dans le tribunal, où beaucoup de noirs africains suivent les audiences, que c’est de leurs humiliations quotidiennes qu’il s’agit ici – et ceci est particulièrement perceptible lorsque les fonctionnaires de polices font leur déposition, ce sont des témoins qui souvent ne veulent plus se souvenir de rien et qui s’emmêlent dans des contradictions évidentes par rapport à leurs interrogatoires précédents.

Oury Jalloh a été enfermé dans une cellule pour qu’une vérification d’identité compliquée et inutile puisse être menée à bien et pour sa propre sécurité (comme il est prétendu), uil a eu pendant des heures les membres attachés et fixés, seulement parce qu’il s’était défendu – ces mesures sont inhumaines et devraient être déclarées contraires au principe constitutionnel de la proportionnalité, surtout quand on considère qu’avec un taux d’alcoolémie de presque 3 mg, il aurait dû être pris en charge par un médecin. Suite à la mort violente d’Oury Jalloh, le règlement concernant les conditions de détention a d’ailleurs été modifié: toute personne ayant un taux d’alcoolémie supérieur à 2 mg ne doit désormais plus être maintenue en détention au poste de police mais est reconnue comme relevant de la protection médicale.

Rien que les mesures coercitives imposées par la police à Oury Jalloh nécessitaient de la part des policiers concernés et responsables un devoir de vigilence renforcé envers la victime. Ils n’ont en aucune façon respecter ce devoir – bien au contraire. La réaction tardive aux nombreux signaux d’alarmes en provenance de la cellule de détention, qui est reprochée à l’un des accusés, pourrait également avoir une motivation raciste – surtout lorsqu’on considère la façon cynique avec laquelle ils s’est exprimé à propos du détenu lors de deux conversations téléphoniques différentes. Il s’agit de conversations reproduites dans le procès-verbal que l’accusé a eu avec le médecin ayant reconnu Oury Jalloh comme “apte à la détention”.

D’autre part cet accusé, au moment des faits, était responsable de toutes les cellules de détention, des mesures de fixation qui se sont révélées dangereuses ainsi que des rondes de contrôle. Les témoignages entendus à ce jour donnent une image terrifiante des conditions de fonctionnement du service pour lequel l’accusé est responsable. On apprend petit à petit comment un service administratif relevant du domaine de la sûreté de l’Etat peut fonctionner, un service pour lequel apparemment la “sécurité” est plus importante que la dignité humaine et les droits civiques; au sein duquel les rondes sont négligées (“il allait bien”, comme l’a dit un policier à propos de Jalloh attaché); où pratiquement aucune formations ou séances d’instructions ne sont organisées, sans parler des mesures anti-incendie insuffisantes; un service au sein duquel des bruits étranges et le déclenchement des détecteurs de fumée et de feu ne provoquent pas de réaction immédiate, mais qui dans un premier temps sont ignorés – “j’avais aussi autre chose à faire”, c’est ainsi que l’accusé a essayé de se déculpabiliser devant le tribunal. Au bout du compte, la cellule de sécurité s’est transformée pour la victime en piège mortel sans issue.
On pourrait ainsi parler d’une organisation défaillante et même d’une irresponsabilité organisée. Un des policiers présent à la barre des témoins a même prétendu, qu’en vertu de l’absence de respect des prescriptions minimales anti-incendie, le commissariat de Dessau aurait dû être fermé depuis longtemps. Alors Oury Jalloh serait peut-être aujourd’hui encore en vie.

Dr Rolf Gössner, avocat, président de la “Internationale Liga für Menschenrechte”, est, au nom de la ligue et sur la demande de l’organisation de réfugiés “Pro Asyl”, membre de la délégation internationale chargée de suivre le procès devant le Landgericht de Dessau.


Regina Kiwanuka

Regina Kiwanuka

Observations et commentaires
4 Avril 2007
Le procès Oury Jalloh au Tribunal Correctionnel de Dessau en Allemagne de l’Est
Mardi 27 mars – Vendredi 30 mars 2007

Il y avait de l’agitation ce mardi matin-là. Un public représentatif des toutes les classes sociales s’était rassemblé en haut des marches du tribunal pour témoigner et suivre le procès qui devait rendre justice à l’un des nôtres, Oury Jalloh. Oury Jalloh, originaire de Sierra Leone, qui, le 7 janvier 2005, avait connu une mort terrible dans la cellule numéro 5 du commissariat de Dessau. Les pieds et mains liés, il avait été enfermé dans cette cellule pour finalement y mourir brûlé vif. Le temps était enfin venu d’apprendre plus de détails sur sa mort atroce par ceux-là mêmes qui l’avaient livré à la mort. Plus de 20 représentants des médias avaient été envoyés pour la circonstance.

Après 26 mois d’une campagne véhémente ainsi que de manifestations organisées par l’Initiative Oury-Jalloh, initiative créée et supportée par des militants des droits de l’homme engagés de toutes nationalités y compris allemande, le tribunal a finalement été obligé de mettre en accusation les deux fonctionnaires de police qui étaient de service ce matin du 7 janvier 2005.

Quelques minutes après 9 heures, les portes s’ouvrirent et furent prises d’assaut par de nombreux femmes et hommes, ainsi que par la presse munie de tout son matériel. Des avocats et les dignitaires de différentes organisations se frayèrent sans retenue un chemin pour s’arroger une place dans le tribunal leur permettant de suivre les événements du jour. Le premier jour des débats permit de constater à quel point la cour était pleine de préjugés. Le seul noir africain témoignant en faveur de la victime subit de la part du juge lui-même des intimidations ainsi qu’un interrogatoire contradictoire mené avec froideur. Le juge se concentra sur les habitudes présumées d’Oury Jalloh, et particulièrement sur les aspects négatifs de son comportement considérés comme inacceptables par la société. Les questions qu’il posaient concernaient l’alccolisme, la dépendance aux drogues et l’agressivité. Aucune question sur les raisons de son arrestation ou si on lui avait autorisé d’appeler un ami pour l’avertir qu’il avait été arrêté ou si au lieu d’une cellule de police, il naurait pas mieux valu qu’il fusse emmené à l’hôpital. Ce que le tribunal a semblé dire, c’est qu’un homme de couleur noire ne bénéficie pas de la protection des droits de l’homme et qu’elle ne peut donc lui être appliquée. Comme lorsque nos ancêtres ont été pillés et emmenés comme esclaves, sans aucun respect humain, ce tribunal symbolise l’extension de l’apartheid dans un pays étranger.

Quant à la mère d’Oury Jalloh, elle n’a pas été épargnée par les détails des circonstances sordides et inhumaines de son arrestation, de son dépôt au poste de police où il a été traîné ainsi que de sa mort. Avec dureté le juge demanda si Oury Jalloh fumait, s’il avait au moins commencé une thérapie ou quel était le degré de son agressivité. Buvait-il de l’alcool? Pourquoi est-ce que les gens boivent? Il continuait à criminaliser le comportement d’Oury Jalloh en présence de sa mère et de son demi-frère qui étaient venus de Guinée pour assister au procès et être avec leur bien-aimé pour les derniers jours en Allemagne. Le tribunal était représentatif de ce qu’a pu être il y a plus de 500 ans l’invasion des agresseurs. L’amertume et la douleur de l’homme noir étaient réunies dans la présence de cette pauvre femme qui, tout au long du procès, n’a pas cessé de porter le deuil de son fils.

Monsieur Andreas Schubert, le chef de service du commissariat de Dessau, sous l’égide duquel deux détenus sont, en l’espace de quatre années, morts dans la même cellule, est un homme arrogant et très sûr de lui-même. Il ne semblait pas être touché par les événements; il ne montrait aucun signe de remords. Pour lui, il s’agissait seulement d’un accident de plus dans une cellule de la police. Combien de morts ignorera-t-il encore avant que la voix de la loi se fasse entendre? Il est l’incarnation de la domination coloniale qui a sucé le sang de nos ancêtres jusqu’à leur mort alors qu’ils essayaient de résister aux terreurs abjectes du colonialisme.

Pendant ces quatre jours, tous les fonctionnaires de police, tous les témoins récusèrent et contredirent leurs déclarations précédentes. Cela représente à quel point l’indépendance des anciennes colonies est vide de sens. Les dirigeants africains et l’indépendance ne sont que des caricatures pour distraire les bouffons, car l’Afrique est encore sous la domination coloniale et subit le pillage de ses ressources naturelles et humaines, la mort de ses hommes battus et brûlés à mort, l’extension de l’apartheid et son élimination qu’il est impossible de cacher plus longtemps. De nombreux détails furent passés sous silence lorsque les témoins répondaient “ pas de déclaration à faire” – particulièrement M. Schubert concernant les propos racistes qu’il avait tenus lors d’une conversation téléphonique avec le docteur. Il y a plus de 500 ans nos agresseurs nous donnèrent des noms inconcevables et inimaginables – singes, gorilles indignes d’exister, alors que pendant ce temps ils étouffaient ce qu’il y avait de vivant en nous. Qu’est-il fait du respect des conventions internationales envers les réfugiés? Tous les témoins certifièrent que Oury Jalloh n’avait pas de briquet sur lui. D’où venait alors le briquet qui alluma le fatal incendie? Qui l’a infiltré?Qui a fait brûlé Oury Jalloh et pour quelles raisons? Il résulte des témoignages des quatre premiers jours que c’est la police allemande qui a brûlé vif Oury Jalloh. M. Schubert n’a pas pris trop de temps avant de réagir à l’alarme d’incendie – il l’a tout simplement ignorée. Jalloh a reçu entre 10h et 11h54 quelques visites, et à midi ils l’ont laissé brûler. N’est-il pas surprenant de voir à quel point tous les policiers ont perdu la notion du temps dans les dernières heures? Que la fumée noire était insupportable mais qu’il n’y avait cependant aucun signe d’incendie! Combien de temps cela prend-il pour que de la fumée noire se propage à l’intérieur d’un commissariat rempli de policiers? Il est étonnant de constater que tous les fonctionnaires de police ont la mémoire défaillante à propos de la question de savoir qui et combien étaient présents ce 07 janvier 2005. La déclaration contradictoire de Schneider selon laquelle “après l’avoir attaché, nous l’avons tout simplement laissé là” éclaire tout. De nombreuses questions naissent de cette déclaration.

Et la peur dans les yeux de l’avocat de la défense, M. Sven Tamoschus, en réaction au témoignage du fonctionnaire de police Schneider est une confirmation suffisante, plus encore que tout ce qui est d’une évidence flagrante. Il y eut en permanence obstruction de justice et avec une telle impudence qu’on croyait rêver! M. Schneider et M. März arrêtèrent Jalloh le 7 janvier 2005. Qui pourrait mieux expliquer les faits qui se sont réellement déroulés en ce jour fatidique que les sources mêmes? De la façon dont M. Schneider raconta les événements, il en ressort que Jalloh a été très courageux, qu’il contra la police, qu’il n’avait pas peur et qu’il en avait assez d’eux comme eux de lui. Les policiers étaient furieux et agressifs. D’après les explications de Schneider, ils le poussèrent la tête la première pour le faire rentrer dans la fourgonnette et l’emmenèrent vers le lieu de déroulement de la scène infernale. A-t-il pousser des cris? A-t-il appelé à l’aide? A-t-il été battu à mort avant de brûler et d’être carbonisé ou bien ont-ils fait en sorte qu’il reste conscient jusqu’à la fin? “De toute façon rien ne pouvait brûler dans la cave, elle était carrelée”, déclara un fonctionnaire. Est-ce que Oury Jalloh était partie intégrante du carrelage? Et comment la flaque d’eau est-elle arrivée dans la cellule? Est-ce qu’un jour le monde apprendra la vérité que la triste notoriété de cet événement couvre? Cette mort inconcevable de Oury Jalloh, pieds et mains liés, attaché au mur et couché sur un matelas posé sur le sol, sous la garde de policiers qui un jour ont juré qu’ils devaient protéger et non détruire la vie, cette mort donc est le symbole de l’apartheid, de l’extension d’un monstrueux colonialisme, du capitalisme, de l’impérialisme et surtout des visions et tentatives abjectes de la race blanche d’anéantir et d’éliminer la race africaine.

Oury Jalloh a été rendu criminel en tant qu’alccolique, drogué ayant un comportement indiscipliné et agressif ainsi que des tendances suicidaires. Pour justifier son atroce barbarie, le système est prêt à aller jusqu’au bout en dégageant la police de ses responsabilités et en brisant la volonté et la dignité d’un africain pour finalement le détruire. Et ensuite si nous sommes assassinés, ils pourront toujours justifier leurs actions en nous rendant criminels et ce tant que nous n’avons pas la parole.

Nous devons mettre à nue et récuser ces tentatives criminelles concertées d’anéantir et d’éliminer l’homme africain de la planète. La mort d’Oury Jalloh est un symbole significatif de cette élimination.

Mon nom est regina Kiwanuka. Je suis réfugiée politique en Allemagne et une militante des droits de l’homme. Mon père, Benedicto Kiwanuka, était le premier ministre d’Ouganda et le premier Président de la Cour suprême d’Ouganda. Le 21 septembre 1972, il a été traîné hors de la chambre de la cour suprême et assassiné brutalement par les suppôts d’Idi Amin. Il subit une mort lente et atroce, découpé en morceaux de son vivant. Benedicto est mort en combattant pour ceux qui n’ont pas droit à la parole comme Oury Jalloh. Je fais le lien entre sa mort lente et atroce et celle d’Oury Jalloh parce qu’il s’agit dans les deux cas de la domination et du pouvoir des agresseurs. MONTRE MOI UN AUTRE MONDE SANS AGRESSEURS ET JE M’EN IRAI.



Wolf-Dieter Narr

Wolf-Dieter Narr

Quelques fragments, aperçus et réflexions issus de l’observation du procès

L’initiative contre le racisme a invité une délégation internationale à assister au procès relatif à la mort d’Oury Jalloh, qui a lieu au tribunal correctionnel de Dessau. Ce groupe d’observateurs a pour tâche de livrer ses impressions sur le déroulement de la procédure engagée contre les agents de police Schubert et März.

J’y participe en tant que membre du « Komitee für Grundrechte und Demokratie » (comité pour les droits fondamentaux et la démocratie). La première étape de la procédure eut lieu entre le 27.3 et le 30.3.2007 à Dessau. La durée du procès n’est pas encore déterminée. Elle pourrait s’étendre jusqu’à fin juin. M. Schubert et M. März, agents de police à Dessau, sont accusés de lésions corporelles ayant entraîné la mort du fait de négligences ainsi que d’homicide par imprudence. Le 7 janvier 2005, Oury Jalloh (21 ans) est immobilisé par des fers dans une cellule de « garde à vue » au sous-sol du poste de police de Dessau. Il y sera retrouvé peu après 12h, mort brûlé/ asphyxié. Tous les éléments de cette mort atroce sont douteux.

  1. Pourquoi les deux femmes qu’Oury Jalloh aurait importunées le matin du 7 janvier, à 8h30 à proximité de leur lieu de travail, ont-elles immédiatement appelé la police? Au cours de leur témoignage, le 28.03.2007, elles n’ont évoqué ni harcèlement sexuel ni agression violente. Elles n’indiquèrent pas si Oury Jalloh sentait ou non l’alcool. Ce dernier se serait comporté de façon étrange, comme s’il était sous l’emprise de stupéfiants.(état dont attesteraient les difficultés d’Oury Jalloh -originaire du Sierra Leone- à s’exprimer)
  2. Oury Jalloh a résisté lorsque les agents de police l’ont interpellé. Ce fait justifie-t-il qu’on l’aie immédiatement menotté et emmené au poste ?
  3. Si Oury Jalloh s’est débattu lors de son arrestation, pourquoi l’a-t-on abandonné dans la cellule 5 de soi disant garde à vue, allongé sur un matelas, immobilisé par des fers fixés à ses pieds et à ses mains ?
  4. Pourquoi le médecin appelé sur les lieux, qui fit une prise de sang et déclara Oury Jalloh sous l’emprise de stupéfiants et d’alcool, a-t-il toléré que celui-ci soit non seulement maintenu allongé, mais en plus attaché à son matelas ?
  5. Comment se fait-il que la victime aie été laissée sans surveillance ? Les équipements d’écoute et l’alarme incendie sont-elles des garanties suffisantes à la sécurité d’un détenu, quand il est attaché et par conséquent inapte au moindre mouvement ?
  6. Pourquoi l’agent de police Schubert s’est-il éloigné de 3 étages (soit 60 mètres environ) de la cellule où Oury Jalloh était immobilisé de force, pourquoi a-t-il baissé et ignoré les signaux de l’alarme incendie et du détecteur de fumée, ce pendant plusieurs minutes, minutes certainement décisives?
  7. Comment se fait-il que la victime, malgré la fouille détaillée qu’effectua M. März, aie pu dissimuler un briquet, avec lequel – malgré ses fers- il aurait enflammé son matelas –quasi ininflammable- et que celui-ci s’enflamme si vite qu’Oury Jalloh brûle vif/étouffe en quelques minutes ?

Ces questions ne suffisent pas : chacune d’elles en entraîne d’autres. Il serait nécessaire d’en savoir plus sur les employés présents dans le bâtiment le jour des faits ainsi que sur le fonctionnement de la police de Dessau, aussi bien d’habitude que ce jour-là. Les interrogations soulevées précédemment ne sont que partielles, elles visent à rendre plus lisibles les informations, les considérations et les constats qui suivent.

I. Ma période d’observation : du mardi 27.3.2007 à 8h30 environ jusqu’au jeudi 29.3. 2007, vers 16h30. La plupart des observateurs invités ont participé à toute la première étape du procès. Celle-ci dura jusqu’au 30.3.2007 inclus.

II. L’observation eut lieu au tribunal correctionnel de la Willy-Lohmann-Straße à Dessau.

a) En arrivant au tribunal depuis la gare de Dessau -je n’avait pas comme les autres membres de la délégation dormi la veille sur place, je fus frappé par la considérable mobilisation policière. Des agents étaient postés sur un très large périmètre. Des fourgons de police stationnaient sur les parties avant et arrière du bâtiment. Je découvrais, dans le hall d’entrée de la salle d’audience, que l’on avait même déployé des chiens de défense. Les sorties et les accès aux étages étaient eux aussi sous protection policière. Les hurlements de ce que je supposais être les chiens de garde n’ont cessé des 3 jours où j’assistais aux procès.

b) En plus de ce massif déploiement policier, sans rapport apparent avec un danger potentiel –expression de l’imagination du tribunal peut être (!?), un groupe d’environ 40 personnes se tenait à l’entrée et sur le flanc du bâtiment. Je constatais plus tard que la majorité des personnes assistant à l’audience était déjà à l’intérieur du tribunal. Le groupe qui attendait là était formé de sympathisants, ressortissants étrangers pour la plupart, ralliant la cause d’Oury Jalloh, mort brûlé/étouffé sous responsabilité policière. Un de mes doctorants se trouvait parmi eux ; originaire du Cameroun, il a notamment travaillé dans des foyers de réfugiés en Ukraine et en Libye. Je parvins à dépasser la foule et à entrer dans le bâtiment. Je ne pus en revanche franchir le poste de contrôle disposé dans le sas intérieur, où se tenaient 4 fonctionnaires de police équipés d’appareils de détection. On me signala que le tribunal était plein. Personne ne pourrait plus entrer. Après que j’aie beaucoup insisté, on me signifia que je pourrais entrer dans la salle d’audience dès qu’une place se serait libérée. Je dus en attendant m’asseoir sur le coté. J’entrais finalement dans la salle à 11h, lors de la première pause de l’audience.

c) Le tribunal d’instance avait installé le parterre de la plus grande salle pour le procès. Celle-ci était aménagée de façon fonctionnelle, la tribune étant relativement peu surélevée par rapport au niveau courant, où se tenaient les accusés, le procureur général, l’avocate de la défense, les deux avocats de la partie civile ainsi que la famille d’Oury Jalloh. La salle était pleine à raison d’une soixantaine de personnes. L’argument qui me fut présenté à l’entrée, à savoir que la capacité de l’espace était limitée, semblait malgré tout excessif : d’autres places auraient pu être aménagées à condition d’ajouter des rangs de chaises supplémentaires. 20 ou 30 personnes auraient ainsi pu assister à l’audience au lieu d’attendre inutilement dehors. Une telle initiative n’aurait su nuire au déroulement du procès, or la compréhension et la bonne volonté firent ici défaut : le tribunal et son juge auraient dû permettre à tous ceux qui le désiraient d’accéder à l’audience –notamment aux ressortissants africains qui s’étaient mobilisé pour la cause, vu son intérêt public et la gravité de son enjeu. Le système judiciaire aurait ainsi pu attester qu’il ne perpétue pas la discrimination de citoyens étrangers à l’aide de « moyens constitutionnels » . Il faut bien se remémorer, d’un point de vue aussi bien rationnel qu’émotionnel, qu’un être humain, originaire du Sierra Leone comme il aurait pu l’être d’ailleurs, a brûlé vif, attaché dans une cellule de garde-à-vue !

III. compte rendu de trois jours en salle d’audience

27.3.2007

a) N’ayant pu entrer dans le tribunal qu’à 11h, je n’assiste qu’en partie à l’interrogatoire du premier accusé, M. Schubert . J’eus l’impression qu’aucun élément nouveau n’avait été apporté, ce que me confirmèrent les autres membres de la délégation.

b) A 14h environ, un homme originaire du Sierra Leone est interrogé, le juge Steinhoff posera la plupart des questions. Le témoin avait partagé un appartement avec Oury Jalloh à Dessau. Le juge Steinhoff s’est semble-t-il déjà fait sa propre idée de la personnalité de la victime, son interrogatoire suivra la ligne de ses à priori. L’enchaînement et l’insistance de ses questions le font clairement apparaître. Oury Jalloh vivait à Dessau des bons [1] que lui délivrait l’état -chose reconnue par son ancien locataire, le terme « bon » semblant lui-même paradoxal, dans la mesure où cette forme d’aide entrave la liberté de consommer, ce qui constitue déjà une atteinte à la dignité humaine. Le juge Steinhoff a, d’après le contenu implicite de ses questions, discerné en la victime un irresponsable, un alcoolique probablement toxicomane, dont les mœurs montraient bien qu’il ne s’en sortait pas. L’ancien colocataire ne répond pas de manière probante à la rhétorique presque autoritaire du juge. Il se tait la plupart du temps. À moins qu’il ne comprenne pas les questions, sa maîtrise de l’allemand étant approximative (comme l’était certainement celle d’Oury Jalloh). Le silence du témoin peut aussi laisser penser qu’il est intimidé : pour un réfugié en situation irrégulière, avoir affaire aux autorités allemandes n’est certainement pas une position confortable. Le juge Steinhoff quant à lui s’emporte, assène ses questions en haussant encore le ton. Leur constructivisme vise semble-t-il à imposer ses préjugés, à savoir les difficultés sociales, le mal être éprouvé par Oury Jalloh. Sans maîtrise du vocabulaire judiciaire, l’interrogé ne peut désamorcer la logique tendancieuse de l’interrogatoire, son silence et la parcimonie de ses réponses peuvent aussi êtres interprétés comme une tentative de cacher la vérité, une légitimation des questions posées par conséquent. D’autres intervenants interrogèrent à leur tour de manière suggestive. Steinhoff : » rendez-vous bien compte ! »(s’adressant à un homme ne parlant l’allemand qu’approximativement. L’inégalité du niveau de langue était flagrante pour les témoins germanophones). À la place du témoin, je n’aurais accepté ni le ton obstiné, ni le contenu de l’interrogatoire du juge. Ce fut alors, selon moi, le point le plus bas des trois premiers jours de procès. On vit apparaître les préjugés et l’incapacité du juge à laisser entendre la voix du témoin. Je ne veux cependant appliquer sur M. Steinhoff aucun jugement, dans la mesure où je ne l’ai vu intervenir que sur une durée limitée à trois jours.

c) Entre 15h30 et 18h environ, on interrogea successivement deux témoins : Il s’agissait des femmes qu’Oury Jalloh aurait importunées le matin du 7.1.2005 à proximité de leur lieu de travail. Elles avaient alors appelé la police. Plus encore que précédemment, on vit à quel point il était scandaleux qu’une procédure intervienne si tard :plus de 2 ans ¼ après l’incendie de la cellule de garde à vue. Ce délai explique les trous de mémoires, véritable leitmotiv de ce procès. Ce délai explique que les juges, le procureur et les avocats de la partie civile aient en permanence à confronter les témoins à leurs précédentes dépositions (qui n’ont elles-mêmes été réalisées que 3 semaines après les faits, fin janvier 2005). Il apparaît dans les réponses des deux témoins que le degré d’agressivité d’Oury Jalloh ce matin-là ne justifiait absolument pas son arrestation et son immobilisation par des fers en cellule de « garde à vue ». Il est surprenant qu’aucune des questions posées par les différents intervenants du barreau n’ait visé à élucider les motifs pour lesquels ces deux femmes ont appelé la police. L’incertitude qui demeure sur les mobiles pour lesquels les différents intervenants de l’affaire ont agi avec les conséquences que l’on connaît, serait pourtant un point capital à éclaircir.

28.3.2007

d) Peu après 9 heures, M. Meyer, agent de police chargé de contrôler la garde à vue, témoigne. Seuls éléments intéressants que je relevais dans ses propos : Les contrôles de la section de garde-à-vue, depuis le 7.1.2005, seraient effectués de manière plus approfondie. Question : comment avaient-ils lieu auparavant ? D’après les interrogations soulevées en ouverture de ce rapport : de façon ostensiblement insuffisante. Un deuxième policier est appelé à la barre à 11h20. Il s’agit de M. Semmler. Il ne se rappelle pas de la flaque de liquide remarquée dans la cellule 5 le matin des faits. Autre fait remarquable : la section de garde-à-vue fut transférée après le 5.1.2005. Les règles qui y étaient en vigueur furent depuis complètement changées, surtout en ce qui concerne les mesures de sécurité. La surveillance des cellules serait devenue plus fréquente et la formation du personnel chargé de ces contrôles serait plus stricte (étrange que personne n’ait voulu en savoir plus sur les règles en vigueur au moment des faits). À 16 heures, Mme Gall, qui s’occupe du nettoyage des cellules, fut interrogée. Si elle garde un souvenir particulier de la date qui nous intéresse, ses déclarations sur ses circonstances restent vagues. Elle ne fut en tout cas pas en mesure de dire en quoi le nettoyage de ce jour-là différait de sa tâche habituelle.

29.3.2007

e) À 9h30 environ, Mme Freund, qui travaille à l’intendance de la police, fut interrogée. Cet interrogatoire ne montra que l’absurdité qu’il y a à tenter d’élucider en leurs moindres détails des faits datant de plus de 2 ans ¼. Le juge : « essayez de vous rappeler si vous pouvez aujourd’hui vous souvenir », quel numéro de téléphone M. Schubert a-t-il composé à cette époque, le 7.1.2005 à midi passé de quelques minutes ? Le juge insiste: « d’après votre déposition, il est aussi mentionné que… » La témoin reste muette. La pression qu’exerce le ton du juge, son exigence d’une reconstitution minutieuse de la vérité surmène visiblement les témoins, la vérité menace à son tour de tourner à l’affabulation. D’autres questions insensées suivirent : le témoin situe-t-il l’accident à 12h27 ou à 12h37 ? Le procureur général Preissner : « essayez de vous rappeler concrètement, avez-vous vu M. Schubert dans le miroir ? » ; «pouvez-vous dire comment il était habillé ? ». L’avocat de la défense : « La voix de Schubert était-elle rauque, couverte, lorsqu’il a téléphoné ? Combien de fois M. Schubert est-il revenu vous voir? »

f) Le deuxième témoin du jour, à 11h40 environ : M. Bothe, agent de police et ancien pompier, supposé être par ce biais mieux qualifié en matière de sécurité incendie. Le jour des faits, peu après midi, M. Schubert qui remontait du sous-sol l’envoya examiner la section une garde-à-vue : « retourne voir en bas, il s’est passé quelque chose. » Le témoin nie à deux reprise les déclarations qu’il avait fait à la police de Stendal, lors de sa déposition du 25.1.2005. Lorsqu’il est descendu à la section des gardes à vue, il aurait constaté dans le couloir menant aux cellules qu’il était impossible d’y pénétrer. Dans la fumée, Il n’aurait pu voir qu’une tache incandescente de la taille d’une paume. Ce ne fut qu’à 12h20 qu’il apprit qu’Oury Jalloh était attaché (et ce par l’agent März). Le procureur général demanda en vain au témoin pourquoi il contredisait aujourd’hui les déclarations faites lors de sa déposition du 25.1.2005 à Stendal.

Détail relativement essentiel compte tenu de la plainte, significatif en tout cas du souci que porte la police à la sécurité des citoyens : la section une garde à vue n’est pas équipée d’extincteur. Le danger encouru en cas d’incendie par un homme immobilisé dans sa cellule, mis de ce fait dans l’incapacité de se protéger, n’avait pas été envisagé. Le témoin suivant fut interrogé à 14h55, il s’agit d’une employée des finances de la police. Considérées isolément, ses réponses n’apportèrent rien à ce qui avait été déclaré avant elle, répété de façon implicite et explicite: « je ne sais pas (plus) «.

Fin de mon observation.

Quelques considérations générales concernant l’attitude et les déclarations des intervenants de la procédure

Si l’on ne replace pas dans son contexte la première phase de la procédure engagée contre Schubert et März, si l’on se base sur ce qu’induisent les comptes-rendus des 3/4 premiers jours de procès, les considérations suivantes s’imposent :

  • Toutes les personnes concernées par cette affaire à l’issue fatale, c’est-à-dire celles intervenues depuis la mise en garde à vue d’Oury Jalloh le matin du 7.1.2005 jusqu’à la déclaration de l’incendie dans sa cellule à 12h30 environ, ont dans le meilleurs des cas fait preuve d’inattention, n’ont, dans le pire des cas, purement et simplement pas agi avec la considération qu’ils devaient à un être humain.
  • Ce qui s’est passé suite à l’interpellation d’Oury Jalloh, au sein du corps policier en particulier, et surtout ce qui ne s’est pas passé peut être décrit dans le plus favorable des cas comme une négligence institutionnelle et un manque affligeant de considération pour les individus soumis à leur autorité. Ainsi s’ouvre la « banalité du mal ».
  • Les failles des mesures de sécurité incendie d’une part, l’insuffisance de soin envers un individu que la police a elle-même rendu vulnérable d’autre part, le manque de personnel autre qu’administratif et technique mobilisé autour d’une personne totalement réduite à la dépendance enfin : chacune de ces négligences dépasse largement un vice d’organisation excusable.
  • Le soupçon initial n’a fait que s’accroître au long des quatre premiers jours du procès : il concerne les lacunes institutionnelles de la police, des comportements individuels impardonnables (semble-t-il liés à un contexte social aggravant): mépris sinon déni pur et simple d’autrui, en particulier lorsque sa couleur de peau n’est pas la bonne. La police explique ses négligences par un désordre de procédure- non acceptable de la part d’une institution qui autorise ses agents à utiliser la violence vis à vis des citoyens soumis à son autorité.
  • Si je me refuse comme précédemment à porter un jugement sur lui, le juge n’a fait que couvrir le mépris dont avait déjà fait preuve l’institution policière vis-à-vis de la vie d’un étranger. Il n’a cessé d’entraver et de couper inutilement la parole aux défenseurs de la partie civile. Il a surtout fait pression sur l’ex-colocataire d’Oury Jalloh en lui posant des questions partiales ne visant qu’à établir sa propre incapacité à se représenter l’autre (l’autre individu mais aussi l’autre culture) et ses pré-jugés sur la personnalité, le comportement de la victime;
  • Comme bien d’autres, cette procédure pénale fut conduite beaucoup trop tard pour constituer une tentative sincère d’élucider la vérité -certainement incommodante. Dès le début, les dépositions de la plupart des témoins furent recueillies trop tard. La conduite des interrogatoires menés à l’audience, plus de deux ans après la mort d’Oury Jalloh –que l’on pourrait qualifier de quasi « meurtre structurel », n’a oeuvré qu’à une reconstitution factice de la vérité, basée sur des souvenirs arrachés aux témoins. Le procès s’est ainsi transformé en un théâtre de troisième zone, au mépris de la gravité de son objet : la mort d’un être humain.
  • Les personnes qui ont assisté à l’audience, dont une large proportion de ressortissants étrangers, se sont comportées avec une étonnante discipline, quand on sait combien l’attitude du juge fut choquante. Des protestations auraient été, selon moi, légitimes. En qualité d’observateur, il m’était impossible de réagir sans risquer d’être exclu de l’audience. Si J’ai préféré me taire, ce ne fut qu’afin de mener ma mission à terme.

[1]Une partie des demandeurs d’asile en Allemagne reçoit l’aide sociale sous forme de bons. Ces avoirs ne leur donne accès qu’à certains magasins, où ils ne peuvent acheter que des bien de consommations définis (ni alcool et ni cigarette par exemple). Ils reçoivent en plus de bons de « l’argent de poche », dont le montant est relativement négligeable.

4 thoughts on “Prozessberichte

  1. Der erste Teil der “Verhandlung” am 19.12.2014 war wiederum katastrophal!
    Der Richter war meiner Meinung nach überfordert, eine ordentliche Verhandlungsführung nicht
    erwünscht, jede Begebenheit und Meinung im Saal diente der Verzögerung und Zuspitzung des
    Verfahrens. Ich erlebte eine Verhandlung, wie man es n i c h t machen sollte.
    Es ging nicht darum, unvoreingenommen den Sachverhalt durch Zeugen zu erhellen, sondern
    das Verfahren möglichst zäh zu gestalten und grundsätzliche Fragen völlig ausser acht zu lassen. Die Protokollführung erfolgte nicht immer sachgerecht, in Diktatform durch den Richter und schriftlicher Erfassung durch die Protokollantin, also mit grosser Verzögerung.
    Für mich war das eine eindeutige Bestätigung der bisher vorhandenen Einschätzungen der
    Freunde von Oury Jalloh.

  2. Pingback: trueten.de - Willkommen in unserem Blog!

  3. Pingback: DER SCHWARZE BLOG » Blog Archiv » INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH KÜNDIGT RÜCKTRITT AUS DEM PROZESS AN

  4. Sogar ein blinder bemerkt das die polizisten mörder sind,wie kann ein mensch der gefesselt ist an beiden armen und beiden sich selber anzünden?
    Das geht einfach nicht das weiß jeder!
    Dieser mensch musste sterben,weil er schwarz war.
    Er wollte ein neu anfang starten und musste sterben…
    Allein wenn man sich das alles durchgelesen hat weiß man das
    der Mann sich nciht selber anzünden hätte können und das die Polizisten dran schuld sind/waren !

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