Zum Urteil der 1. Großen Strafkammer des Magdeburger Landgerichts im Strafprozess um den Verbrennungstod Oury Jallohs
Pressemitteilung
Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt
– Erstes Resümee der Prozessbeobachtung nach der Urteilsverkündung –
Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert. Da der Todeszeitpunkt Oury Jallohs auch in diesem Verfahren nicht genau bestimmt werden konnte, lässt sich folglich die Spanne der möglichen Rettungszeit nicht rekonstruieren. Insofern wurde der angeklagte Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ganze Pressemitteilung als PDF: PM 13. Dez. 2012