14.06.2013
Wenn Unwissenheit schützt
Feuertod von Oury Jalloh erneut vor dem BGH. Nebenklage rügt Rechtsverstöße im Prozeß gegen Polizisten. Land Sachsen-Anhalt soll Opferfamilie entschädigen
Von Susan Bonath
Zum zweiten Mal wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Tod von Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau beschäftigen. Er hat zu entscheiden, ob der Fall zum dritten Mal aufgerollt wird. Neben Verteidigung und Staatsanwaltschaft hat auch die Nebenklage Revision eingelegt. Deren schriftliche Begründung liegt junge Welt nun vor. Darin rügen die Anwälte der in Guinea lebenden Familie des Toten, Gabriele Heinecke und Philipp Napp, grobe Rechtsverstöße bei der Prozeßführung gegen den Polizisten Andreas Schubert. Zudem seien Schuldbeweise unzureichend in das Urteil eingeflossen.
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