Der Freiheit beraubt und verbrannt
Das zweite Strafverfahren um den Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam ist zu Ende gegangen
Am 13. Dezember 2012 verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg nach insgesamt 67 Verhandlungstagen den angeklagten Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800,- €. Dieser habe es unterlassen, den an Händen und Füssen geketteten und alkoholisierten Oury Jalloh unter ständiger Beobachtung zu halten. Das zumindest wäre seine Pflicht gewesen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Zudem habe er das erste Auslösen des Rauchmelders ignoriert. Der Bundesgerichtshof hatte vor genau drei Jahren, im Januar 2010, den erstinstanzlichen Freispruch des Dessauer Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg verwiesen. In der Revisionsentscheidung des BGH war unter anderem bemängelt worden, dass die im Dessauer Urteil zugrunde gelegte Entwicklung des Matratzenbrandes, auf der Oury Jalloh angekettet fixiert worden war, nicht nachvollziehbar sei.
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Von Fanny-Michaela Reisin (Internationale Liga für Menschenrechte) und Dirk Vogelskamp (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Ganzer Text als PDF: GRR2013_Reisin_Vogelskamp
s. auch: http://www.grundrechte-report.de/