Am 11. Februar hat die Generalbundesanwaltschaft auf die Strafanzeige der Initiative vom 11. November 2013 geantwortet:
Soweit Sie behaupten, die Sachverhaltsaufklärung würde von den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt boykottiert, ist dies kein Kriterium, das die ausnahmsweise Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründet. […] Ich habe deshalb Ihre Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau weitergeleitet. Dort wird das Ergebnise des neuen Sachverständigengutachtens einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Die junge Welt berichtet über die Strafanzeige und die Antwort des Generalbundesanwalts: http://www.jungewelt.de/2014/02-15/037.php
Das Antwortschreiben: generalbundesanwalt_2014-02-11
” Dies wird auch bestätigt durch die Brandversuche des…Dr. Potz, nach dessen Untersuchungen und Berechnungen im vorliegenden Fall über 300.000 Möglichkeiten der Wärmefreisetzung denkbar seien. ”
Und allein durch die schiere Zahl all dieser Möglichkeiten muss man davon ausgehen das in mindestens einem Fall das wundersame Wechselspiel späterer Glutnester beim Entlüften die selbe Wirkung wie literweise Brandbeschleuniger haben sollte.
Das Universum ist so gross das man niemals ausschliessen kann das es den Weihnachtsmann gibt, Kinders !
Nur ein paar Liter mögen keinen Platz darin finden.
“Ich habe deshalb Ihre Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau weitergeleitet.”
Den obigen Satz habe ich einmal durch ein Wörterbuch Behördendeutsch/Deutsch gejagt, dabei kam folgende Übersetzung heraus:
“Ihr Leiden geht mir am Arsch vorbei und fördert auch meine Karriere nicht; daher habe ich die Angelegenheit in denselben Mülleimer gesteckt wie die Sachbearbeiter vor mir.
Bitte belästigen Sie mich nicht weiter!”