Gewaltenteilung aufgehoben …

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Karlsruhe hat heute,
am 04.09.2014, das Urteil des Landgerichts Magdeburg
(schriftl. Urteil vom Mai 2013) gegen den damaligen
Dienstgruppenleiter Andreas Schubert für rechtskräftig erklärt.
Damit wird auch ein Hypothesenkonstrukt über die mutmaßliche
Nutzung eines so nicht vorhandenen Feuerzeugs zur Selbstanzündung
als rechtsfehlerfreie Überzeugung höchstrichterlich geadelt.
Trotz Anerkennung polizeilicher Willkür durch fehlende Aufklärung,
Ignoranz gegenüber dem notwendigen Richtervorbehalt und andauernder
gewalttätiger Zwangsmaßnahmen fügt der Karlsruher Strafsenat,
der ohnehin schon überlangen Kette von Hypothesen, seine höchst
eigene hinzu.
Der Senat unterstellt, dass ein beauftragter Richter den
fortgeführten polizeilichen Rechtsbruch für zulässig erklärt hätte.
Damit erteilen die höchsten Richter der BRD einen Freifahrtsschein
selbst für tötliche polizeiliche Willkür und ermächtigen
verfassungswidrige Exikutive durch judikative Gewalt.

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!

2 thoughts on “Gewaltenteilung aufgehoben …

  1. Die Öffentlichkeit erwartet eine lückenlose Aufklärung des Todes von Oury Jalloh, der sich in einer Polizeizelle selbst in Brand gesetzt haben soll, obwohl er gefesselt war. Warum der Bundesgerichtshof den Ruf der Öffentlichkeit nach Wahrheit und Klarheit in der Sache nicht zu seinem Maßstab machen mag, ist schwer nachvollziehbar. Anstelle von Beweisen, die einen Mord an Oury Jalloh eindeutig ausschließen könnten, begnügt sich mal wieder ein Gericht mit Überzeugungen. Diese Arbeitsweise tritt immer dann auf, wenn etwas nicht sein kann, was nicht sein darf. Mit dieser Haltung erweist sich der Bundesgerichtshof selbst einen Bärendienst. Der überflüssige Seitenhieb auf die Öffentlichkeit spricht Bände darüber, wie abgehoben und über jeden Zweifel erhaben sich diese Justiz selbst sieht. Ihre Selbsteinschätzung kann von anderen zunehmend nicht mehr geteilt werden.

  2. Es ist ganz offensichtlich,dass die Mörderklicke in der schwarzen Robe diesen Mord ungesühnt sehen will. Gewalt kann wohl den Richter beugen, doch niemals beugt Gewalt das Recht! Jedem Deutschen,dem das Prozedere der deutschen Polizei bei der Festnahme und Verwahrung bekannt ist, weiss, dass vor der Einlieferung in die Polizeizelle der Häftling all seiner persönlichen Habe entledigt wird. Dazu gehört das Entfernen jeglicher Dinge, mit denen sich der Häftling autoagressiv schâdigen könnte. Diese Prozedur ist so eingefleischt, weil mehrmals am Tage durchgeführt, dass die Ausrede, es sei vergessen worden keinen Glauben finden kann. Ausserdem , wenn der Häftling gefesselt war, wie konnte er dann Feuer an sich legen, mit einem Feuerzeug, das er gar nicht mehr hatte

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