BGH bestätigt Urteil des LG Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh
Es ist das traurige Ende eines jahrelangen Verfahrens vor verschiedenen Strafgerichten, das zur
Aufklärung der Umstände des Todes von Oury Jalloh beitragen sollte. Nun hat der BGH in seinem
Urteil vom 04.09.2014 entschieden, die Revisionsanträge von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und
Nebenklage zu verwerfen und damit einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen unter die strafrechtliche
Suche nach den wahren Geschehnissen am 07.01.2005 (4 StR 473/13). An diesem Tag starb Oury
Jalloh, der aus Sierra Leone kommend in Deutschland Asyl beantragt hatte, in der Zelle Nr. 5 des
Polizeireviers Dessau. Als Todesursache wurde später ein Hitzeschock durch Einatmen heißer Luft
angeführt.[…]
Es ist beschämend und nicht auszuhalten!! Diese beschissene Heuchlerei und Korruption unter Justiz und Polizei sowie Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist lächerlich und die Argumentationen um so mehr. Es wäre sinnvoll, zu testen, ob ein ähnlicher Fall passiert wäre und dann auch ein ähnliches Urteil gefällt worden wäre, wenn es sich um den Sohn von einem Richter oder Polizisten gehandelt hätte. Aber bei einem wehrlosen schwarzen Ausländer kann die deutsche Justiz anscheinend lügen in Rechtverwandel und so tun als hätte O. Jalloh sich in gefesseltem Zustand selbst verbrannt. Dieses Land ist voller Rassisten, die sich in Behörden Verstecken und das Töten von Menschen, die nicht der Mehrheit in Deutschland angehören, tatkräftig unterstützen.