Institutionalisierter Verfolgungseifer in der Sackgasse?

Berlin, den 17. Juli 2017

Pressemitteilung als pdf

gezielte Repression – eine unvollständige Chronologie (pdf)

Zusammenfassung der Repression gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (Hintergrundtext als pdf)

Beim Thema Feuerzeug liegen die Nerven der Dessauer Polizei und Staatsanwaltschaft blank: nicht nur im Todesermittlungsverfahren zum Fall Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle verbrannt wurde, ist es DAS zentrale Beweismittel gegen den behördlich manipulierten Boykott der Wahrheitsfindung – es widerlegt die ‚Selbstentzündungshypothese‘ der staatlichen Ermittlungsorgane…

Auch die Feuerzeug-Kampagne der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, bei der den Verantwortlichen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau bereits mehrfach leere Feuerzeuge vor ihre Eingänge bzw. den dort postierten Schutzbeauftragten symbolisch vor die Füße geworfen wurden, wird mittlerweile durch konstruierte Beschuldigungen strafrechtlich aufgeblasen, um selbige zu kriminalisieren …

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wirft einem damals 60-jährigen Aktivisten der Initiative vor, am 7. Januar 2016 vor dem Eingang der Staatsanwaltschaft „…versucht zu haben…“ gleich 5 Polizeibeamte der Magdeburger Landesbereitschaftspolizei „…körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen.“ indem er „… mehrfach jeweils eine Hand voll Feuerzeuge in Kopfhöhe in Richtung der ca. 5m vor [ihm] stehenden Polizeibeamten…“ warf und dabei heimtückisch ausnutzte, dass „…die Polizeibeamten auf Grund des bis dahin friedlichen Verlaufs der Demonstration keine Helme trugen.“ … in einem am 23.12.2016 gezeichneten Strafbefehl wegen „Gefährlicher Verletzung“ verhängte der zuständige Richter Rosenberg vom Amtsgericht Dessau eine Geldstrafe in Höhe von 750 €. Nach Widerspruch, Einführung mehrerer Nicht-Polizei-Zeugen und Antrag auf Einstellung des Verfahrens schlägt Richter Rosenberg nunmehr eine Einstellung dieses Verfahrens nach §153a StPO gegen eine Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150 € vor, um mediales Aufsehen und prozessuale Kosten möglichst zu reduzieren. Dieses Ansinnen wurde vom Angeklagten jedoch wegen der Haltlosigkeit der Unterstellungen zurückgewiesen.

Der Prozess gegen Michael S. soll dementsprechend ab dem 2. August 2017 um 10:15 Uhr im Saal 224 des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau (Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau) begonnen werden. Ein Fortsetzungstermin wurde bereits für den 18. August 2017 um 10:00 Uhr im gleichen Saal terminiert.

Das Feuerzeug ist zentraler Dreh- und Angelpunkt des Falles Oury Jalloh:

  • Das Feuerzeug wurde nicht bei der Tatortuntersuchung vom 7. Januar 2005 gefunden…

…weil es gar nicht in der Todeszelle Nr. 5 gewesen sein kann!

  • Das Feuerzeug soll angeblich erst 3 Tage später beim LKA aus einem Asservatenbeutel gefallen sein…

…was zwingend nicht so gewesen sein kann, weil es eben nicht in der Todeszelle Nr. 5 war!

  • Die Asservate des fraglichen Beutels sollen von „unter dem linken Oberkörper des Toten“ geborgen worden sein, wobei die Staatsanwaltschaften und Gerichte gleichzeitig unterstellen, Oury Jalloh hätte das Feuer der Matratze mit diesem Feuerzeug ‚brandbild-logisch‘ rechtsseitig entzündet…

…wie aber hätte Oury Jalloh dieses Feuerzeug dann im gefesselten Zustand und mit einer bereits im Feuer befindlichen rechten Hand unter seinen linken Oberkörper bringen sollen?

  • Das Feuerzeug wurde bis 2012 weder seitens der Staatsanwaltschaft noch durch die Dessauer Richterkammer unter Richter Manfred Steinhoff spurentechnisch untersucht…

…warum nicht?

  • Das Feuerzeug wurde erst im zweiten Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Magdeburg auf Antrag der Nebenklage untersucht…

Ergebnis: KEINE Spuren aus der Brandsituation der Todeszelle Nr. 5!

STATTDESSEN: Tatortfremde Spuren in einem für die Brandsituation unmöglichen Verteilungs- und Brandmuster (teilweise unverbrannte Textilfasern und Tierhaare – teilweise nur anhaftend wie nach Manipulation)!

  • Das fulminante Feuer in der Todeszelle Nr. kann unmöglich nur mit einem Feuerzeug hergestellt worden sein…

Brandgutachten 2013: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/brandgutachten/

Staatsanwaltschaft 2016: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/feuershow-der-staatsanwaltschaft-in-sachsen-im-august-2016/

Das Feuerzeug ist somit zugleich in mehreren Dimensionen auch Beweismittel für folgende Straftaten der beteiligten Beamten der Exekutive und Judikative von Sachsen-Anhalt bis hin zum Bundesgerichtshof und der Generalbundesanwaltschaft:

  • Beweismittelmanipulation (Hinzufügen eines Feuerzeuges)

  • Strafvereitelung im Amt (Einseitige Einschränkung der Ermittlungen – keine strafrechtliche Verfolgung der Beweismittelmanipulation am Feuerzeug – keine strafrechtliche Verfolgung von Falschaussagen vor Gericht)

  • Rechtsbeugung (richterliche Festschreibung, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet haben soll, trotz des Vorliegens eines ausschließenden Spurengutachtens zum manipulierten Feuerzeug)

  • Verfahrensverschleppung (manipulative Gutachtenaufträge zu unsachgemäßen Untersuchungen [Bewegungsversuche | Brandversuche | chemische Untersuchung auf Brandbeschleuniger] – jahrelang unbeantwortete Anträge auf Stellungnahme zum „Beweismittel“ Feuerzeug – Verhinderung von wiederholt beantragter Akteneinsicht für die Rechtsbeistände der Familie)

Statt den mittlerweile eindeutigen Mord an Oury Jalloh aufzuklären, beschränkt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ihre Bemühungen lieber darauf, diejenigen repressiv zu verfolgen, die sich für Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung einsetzen. Wie auch im hier zugrundeliegenden Fall bedient sich die Staatsanwaltschaft hierbei konstruierter Zeugenaussagen von Polizeibeamten oder zivilen Kollaborateuren für manipulierte Tatvorwürfe und zweifelhafte Rechtsinterpretationen.

Die Feuerzeug-Kampagne der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh soll diskreditiert, kriminalisiert und zum Schweigen gebracht werden. Während die Mörder von Oury Jalloh noch immer frei herumlaufen dürfen, werden die Aktivisten der Aufklärung vor Gericht gezerrt und mit fadenscheinigen bis offen schmutzigen Verleumdungen konfrontiert.

Michael S. hat keinen der anzeigenden Polizeibeamten verletzt und selbiges weder „versucht“ noch „in Kauf genommen“ – und keine seiner Handlungen vom 7. Januar 2016 vor der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wäre dazu auch nur im Ansatz geeignet gewesen! (Mobi-Video: https://youtu.be/QQ27_torAfg)

Der Prozess gegen Michael S. findet zu einer Zeit statt, in der sich der manipulative Brandversuch der Staatsanwaltschaft in Dippoldiswalde/Sachsen ohne die presseöffentlich versprochene Präsentation der Ergebnisse nach 6-8 Wochen „jähren“ wird. Die voreilig angekündigte „Transparenzoffensive“ der Ermittlungsbehörde war letztlich nicht nur unglaubwürdige Deutungshoheit, sondern bewusste Täuschung der zivilen und medialen Öffentlichkeit (https://youtu.be/x0zX0blYoDU?list=PLz0B33s-7bAcPwd86Za2VcC83PNPLtnrg)

Die Prozess-Termine sind auf unbestimmte Zeit verschoben!

Kein Vergeben – Kein Vergessen…unsere Solidarität gegen ihre Repression…Touch One – Touch All!

KEIN FEUERZEUG – KEIN SELBSTMORD

DAS FEUERZEUG IST SYMBOL IHRER LÜGEN

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!