KURZE STELLUNGNAME DER INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH ZUR EINSTELLUNG DES VERFAHRENS DURCH DIE GENERALSTAATSANWALTSCHAFT NAUMBURG (29.11.2018):
Die Einstellung des Verfahrens zum Tod von Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg ist leider keine Überraschung, aber angesichts der vorliegenden Beweislast absolut nicht nachvollziehbar.
Seit dem Gutachten zum manipulierten Feuerzeug 2012 vor dem Landgericht Magdeburg und spätestens seit dem unabhängigen Brandgutachten, das wir 2013 vorgestellt haben steht fest, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann.
Aus juristischer Sicht ist es auch unter dem Aspekt nicht nachvollziehbar, dass die Anwältinnen der Familie lediglich unvollständige Akteneinsicht erhalten hatten und somit auch nur unvollständige Beschwerdebegründung einreichen konnten. Dazu gab es entsprechende Anträge, welchen die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nicht nachgekommen ist.
Die Pressemitteilung* der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom heutigen Tage bestätigt uns darin, dass staatlich unabhängige Ermittlungen dringend notwendig sind und wir deshalb bereits im Januar 2018 die Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet haben.
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Naumburg, den 29. November 2018
– Generalstaatsanwaltschaft –
*Pressemitteilung Nr. 002/2018
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:
„Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt
eingestellt.“
Die Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh streben jetzt ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg an.
( nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts folgen Medienberichte zur Einstellung des Verfahrens )
.. Mit Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes
Sachsen-Anhalt über die Beschwerde gegen die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens wegen des Todes von Ouri Jallow befunden.
Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die
Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017
als unbegründet zurückgewiesen.
Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des
Polizeireviers Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht .
Die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft haben unter Auswertung
sämtlicher Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den
Vorkommnissen vom 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des
Polizeireviers Dessau erstellt.
Eine anonymisierte Fassung dieses Berichts kann Medienvertretern auf
Nachfrage jederzeit elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:
„Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte
ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow
ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder
durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen
Hitzeschocks verstorben, den er – zumindest nicht widerlegbar –
selbst herbeigeführt hat.
Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein
Mordkomplott sind nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als
auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür. Bei der These `Ouri Jallow
das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative Mutmaßung, die
nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz 1,
203 StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden
kann.
Dem hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass – bei
der Gesamtschau aller bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier
aus zusätzlich eingeholten Gutachten des Büros für Brandschutz /
Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung von mehr als
120 Zeugenaussagen – eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch
Ouri Jallow nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war
bereits das Landgericht Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13.
Dezember 2012 gelangt.
Ein auf Tatsachen – und nicht nur auf Vermutungen – basierender
Beweis für ein aktives Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des
Ouri Jallow geführt haben könnte, existiert nicht. Ebenso ist die
Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´ aus der Luft
gegriffen. Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus
rassistischen Gründen getötet worden sein, liegen evident nicht vor.
Schließlich existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür,
dass Dessauer Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in
den Jahren 1997 und 2002 vor bzw. im Revier ereignet hatten, in
irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt waren.“
Pressestelle Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Theaterplatz 6, 06618 Naumburg, Tel. 03445-281732
Web: www.gensta.sachsen-anhalt.de [1]
Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts als pdf Link
MEDIEN / 29.11.18:
» Fortführung der Vertuschung « -ND: Link
Keine neuen Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh –mdr: Link
Fall Oury Jalloh wird nicht nochmal untersucht –Zeit-online: Link
Oury Jalloh: Keine neuen Ermittlungen zu Feuertod in Polizeizelle – Fragen bleiben –Merkur.de: Link
Asylbewerber in Zelle verbrannt Kein neues Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh –Berliner Zeitung: Link
Keine neuen Ermittlungen –DLF 24: Link
Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt -Spiegel Online: Link
Feuertod in Dessauer Polizeizelle Fall Oury Jalloh wird nicht erneut aufgerollt –Mitteldeutsche Zeitung: Link
Behörden lehnen neues Jalloh-Verfahren ab –ntv: Link
Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt –TAZ: Link
Der Fall Oury Jalloh (Chronologie) –Freie Presse: Link
Rassismus? Bei uns doch nicht-TAZ (Kommentar): Link
Kein Interesse an Aufklärung -ND (Kommentar): Link
WO KEIN RICHTER … Junge Welt (30.11.18): pdf-Link
Mord? Kein Interesse Junge Welt (30.11.18): Link
Woher kam das Feuerzeug? Fall Oury Jalloh bleibt voller Rätsel und offener Fragen –Mitteldeutsche Zeitung (30.11.18): Link