Landtag von Sachsen – Anhalt verweigert Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 28.02.2019

Landtag von Sachsen – Anhalt verweigert Untersuchungsausschuss
im Fall Oury Jalloh

Auf Antrag der Partei DIE LINKE wurde heute im Landtag von Sachsen – Anhalt über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses diskutiert. Der Antrag enthält einen komplexen Fragenkatalog, der sowohl die Arbeit der Ermittlungsbehörden im Fall von Oury Jalloh als auch den politischen und juristischen Umgang strukturell und detailliert aufarbeiten und analysieren soll. Ferner solle der Ausschuss klären, ob und in welchem Umfang gemeinsame Ursachen und Wechselbeziehungen zwischen dem Tod von Oury Jalloh und den ebenfalls unaufgeklärten Toden von Hans-Jürgen Rose (1997) und Mario Bichtemann (2002) im gleichen Polizeirevier bestehen.

Bereits während der 15 minütigen Antragsbegründung durch die LINKEN-Abgeordnete Henriette Quade herrschte allgemeines Desinteresse bei allen anderen Fraktionen. Anstatt zuzuhören und dem Thema – und somit auch dem im Polizeigewahrsam ermordeten Oury Jalloh und dessen Angehörigen – Respekt zu erweisen, beschäftigte sich die absolute Mehrheit der Abgeordneten im Landtag demonstrativ mit anderweitigen Sachen und erzeugte dabei einen schwankenden Geräuschpegel durch Gespräche untereinander. Dieses Verhalten war nicht nur rechts im Plenarsaal zu beobachten, sondern in gleicher Art bei den Grünen Koalitionär*innen der Fall, die zusammen mit der CDU und SPD die Regierungsverantwortung im Landtag (mit)tragen..   Alle Parteivertreter*innen – ausgenommen der, der AFD – äußerten in der Debatte zwar ihr Bedauern über den unaufgeklärten Tod des Oury Jalloh, wollten aber ihre politische Verantwortung in der jahrlangen Vertuschung, Verschleppung und Manipulation des Falles nicht eingestehen.

Die SDP dankte der CDU dafür, dass dem Rechtsausschuss immerhin Akteneinsicht gewährt wurde und zeigte sich – wie auch die Grünen – äußerst zufrieden über die Entscheidung der Einsetzung zweier sogenannter Sonderberater. Beide bezeichneten sie jeweils als das vereinbarte “mildere Mittel” der politischen Aufarbeitung.
Dieses ist es auch in der Tat, denn vergleicht man den eingeschränkten Fragenkatalog im Arbeitsauftrag der Sonderberater im Wartestand mit den komplexen Kompetenzen, die einem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stünden, dann haben die Verantwortlichen in den entsprechenden Ministerien Sachsen – Anhalts natürlich deutlich weniger zu befürchten. Uneinigkeit bestand im Landtag allerdings in der Frage, warum die Sonderberater ihre Arbeit erst dann beginnen sollen, wenn das Oberlandesgericht in Naumburg den Antrag auf Klageerzwingung durch die Familie Oury Jalloh‘s – erfahrungsgemäß negativ – beschieden hat?

Am Ende stimmten nur 14 Abgeordnete – allesamt von der Fraktion DIE LINKE – für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. 22 Abgeordnete stimmten mit “nein” und die Parteien der Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen enthielten sich gemäß der vorherigen Koalitionsabsprache ihrer Stimmen.

Bereits im Vorfeld hatte der ehemals polizeikritische Abgeordnete der Grünen, Sebastian Striegel, den Antrag der LINKEN als “Schaufensterantrag” abgetan. Zwar erklärte Striegel erneut: “Der Tod von Oury Jalloh schmerzt und zwar dauerhaft”, betonte aber nun – entgegen früheren Einlassungen, dass der Fall unaufklärbar sei – dass nur die Justiz den Fall aufklären könne. Als Koalitionspartner von CDU und SPD – die als seit 2005 verantwortliche Regierungsparteien eine lückenlose Aufklärung fürchten müssen – stellt sich für seine Fraktion die Frage nach einem Untersuchungsausschuss “hier überhaupt nicht”. Diese Haltung der Partei Die Grünen, die zwar einerseits Mitgefühl gegenüber dem Opfer und den Angehörigen vorgibt, sich aber anderseits einer sofortigen und umfassenden parlamentarischen Aufklärung in den Weg stellt, ist schmerzlich inkonsequent.

Trotz allseits behaupteter Akteneinsichtnahme begrenzten sämtliche Redner*innen der Regierung und AFD ihre Ausführungen ausschließlich auf Oury Jalloh, als ob ihnen gerade wegen dieser Akteneinsicht nicht bewusst wäre, dass im Dessauer Polizeirevier eben nicht nur das Leben von Oury Jalloh ein gewaltsames Ende fand. Die Namen Hans-Jürgen Rose‘s und Mario Bichtemann‘s waren ihnen trotz der öffentlichen Berichterstattung zum Oury-Jalloh-Komplex keinerlei Erwähnung wert. Allein dieser Umstand wirft ein entlarvendes Schlaglicht auf die Mentalität und Perspektive der Schadensbegrenzung in diesem sachsen – anhaltinischen Landesparlament.    > PM vom 28.02.19 Link (pdf)

KEIN VERGEBEN! – KEIN VERGESSEN!

Touch ONE – Touch ALL

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!

1 thoughts on “Landtag von Sachsen – Anhalt verweigert Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh

  1. Es ist gruselig, wie hier das Recht in einem “Rechtsstaat” von staatlicher Stelle vergewaltigt und verdreht worden ist. Wenn ich die Ignoranz “Abstimmung” des Parlamentes mit Ausnahme “Die Linke” und den schreienden, nach Luft schnappenden Richter vor meinem geistigen Auge sehe, sehe und höre ich die Stimme eines bekannten Richters im 3. Reich. Die erzeugte Machtlosigkeit der Verteidigung kann einem Angst und Bange einflößen. Ist denn dort kein Mensch mehr auf staatlicher Seite mit Ehr-, und Verantwortungsgefühl ?? Kann nur hoffen , daß die Verteidigung, der ich für ihren bisherigen Einsatz sehr dankbar bin, nicht aufgibt! Macht bitte weiter!
    Reinhold Jensen

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