Während der mündlichen Urteilsbegründung, gab es Proteste im Gerichtssaal. Weitere Infos zum Prozess Dazu gibt es jetzt eine Zahlungsaufforderung gegen eine Prozessbeobachterin, die allerdings den Raum zu dem Zeitpunkt verlassen hat. Sie verfasste zu diesem Vorfall folgendes Schreiben, was von Ihr u.A. auch an die Justizministerin von Sachsen-Anhalt geschickt wurde,. Text als pdf
Pressemitteilung von Irmela Mensah-Schramm, vom 11.06.2019
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22.2.19 wurde im Amtsgericht Dessau-Rosslau ein nicht nur sehr fragwürdiges, sondern auch überaus skandalöses Urteil gegen das Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Michael S., gesprochen. Die Initiative bemüht sich seit vielen Jahren vergeblich um die juristische Aufklärung zu dem Mord und Feuertod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam Dessau und wird deshalb fortlaufend kriminalisiert.
Der vorsitzende Richter, Jochen Rosenberg, führte diesen Prozess ganz offensichtlich mehr als befangen,voreingenommen und aggressiv, wobei es auch immer wieder zu Einschüchterungsversuchen seitens diesen Richters, u.a. auch gegen EntlastungszeugInnen (wie auch mich) sowie von ZuschauerInnen gegkommen ist.
Da es nun, auch nach einer entlastenden Aussage durch einen Polizeibeamten, welcher klare Angaben zu Gunsten des Angeklagten gemacht hatte, trotzdem zu einer sehr skandalösen Verurteilung des Angeklagten kam, löste dies einen (sicher berechtigten) Protest im Gerichtssaal aus, den ich aber zuvor schon mit Magenkrampf verlassen hatte und auf dem Flur meiner Empörung Luft gemacht hatte, nicht jedoch im Gerichtssaal –
während der Urteilsbegründung!
Mich erreichte nun am 9.6.2019, also fast ein halbes Jahr später, eine Aufforderung vom 6.6.2019 zur Zahlung von € 53 Ordnugsgeld mit der Drohung, bei Verweigerung 2 Tagen Arrest verbüßen zu müssen.
Ich werde von der Justiz beschuldigt, die Urteilsbegründung gestört zu haben, was aber mit Sicherheit nicht der Wahrheit entspricht, da ich mich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal aufgehalten hatte.
Ich habe nun beim Justizministerium in Magdeburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Jochen Rosenberg sowie Widerspruch gegen das benannte Schreiben eingelegt.
Dieses Vorgehen ist reiner Skandal und ich gehe davon aus, dass dies nicht einer ‘Demokratischen Grundordnung’, sondern einer undemokratischen Unordnung entspricht!
Mit freundlichen Grüßen!
Es ist gruselig und angsteinflößend (soll es wohl auch sein) wie der Richter die “Verhandlung” führte. Es erinnert stark an einen “berühmten” Richter von vor ca. 70 Jahren. Dachte nicht daß die Poitik so etwas heute noch zu läßt…
Reinhold Jensen