Beschwerde und Widerspruch gegen erneute Zahlungsaufforderung – an Prozessbeobachterin

Betreff: Widerspruch und Berschwerde gegen Beschluss vom Amtsgericht Dessau-Roßlau, vom 22.02.2019                          Originaltext > als PDF

.. siehe auch, Presseartikel “junge Welt”, vom 02.07.19:  als PDF (öffnet in neuem Tab)”>LINK > als PDF

Aufgrund dessen, dass das Amtsgericht dieses Schreiben nicht an meine persönliche Adresse, sondern an eine alte, nicht mehr gültige Adresse der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (nämlich in die Colbestr. 19, 10234 Berlin) geschickt hatte, wobei hier ebenfalls eine falsche Postleitzahl angegeben war (richtig wäre die 10247 gewesen), erreichte mich der Brief über die aktuelle Adresse der Initiative (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Mariannenplatz 2a, 10997 Berlin) erst in der letzten Woche am 20.06.2019 und auch nur deshalb, weil ihn eine Privatperson dorthin gebracht hatte. Eine Belehrung über das Rechtsmittel der Beschwerde erfolgte in der Verhandlung oder in deren Anschluss nicht. Dies erkläre ich nach Belehrung über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt.

Hiermit lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.02.2019 über eine Zahlung von 150 € aufgrund von angeblicher Störung der Urteilsbegründung Beschwerde sowie Beschwerde gegen den vorsitzenden Richter Jochen Rosenberg ein. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Begründung:

Richter Jochen Rosenberg wirft mir vor, am 22.02.2019 die von ihm vorgetragene angebliche “Urteilsbegründung” gegen den zu Unrecht angeklagten und verurteilten Michael S. durch lautstarke Zwischenrufe so gestört zu haben, dass dadurch die Fortsetzung der von Rosenberg als “Urteilsbegründung” bezeichneten Rede verhindert wurde.

Dazu ist festzustellen, dass, nachdem der Richter das Urteil gesprochen hatte, nicht in der Lage war, eine Urteilsbegründung im Sinne der StPO abzugeben.

Nachdem Rosenberg das skandalöse Urteil gegen den Angeklagten Michael S. gesprochen hatte eröffnete er seine höchst fragwürdige Rede mit den Worten “zur Urteilsbegründung” und erklärte sinngemäß:

Wir haben einen Anklagevorwurf gehabt und darüber war in der Beweisaufnahme zu befinden. Und es war keine große Sache, so wie es die Frau Staatsanwältin gesagt hat, ein Strafprozess wegen eines versuchten Delikts, wegen versuchte Körperverletzung, ein mäßiger Strafrahmen. Und das ist die Sichtweise der Justiz. Und dann haben wir den Zeugen N. [ebenfalls Aktivist der Initiative in Gendenken an Oury Jalloh] gehört. Man hat beraten, was man mit dem Strafbefehl macht, ob man ihn akzeptiert. Und dann kam man zu der Entscheidung, dass das Verfahren durchgeführt werden soll. Es gab dann nochmal seitens des Gericht und seitens der Staatsanwaltschaft das Angebot das Verfahren aus Gleichbehandlungsgrundsätzen, wie in vergleichbaren Fällen auch, nach StPO §153a gegen eine Auflage einzustellen. Nach einer Auflage, die den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten angemessen ist und deutlich unter dem lag, was im Strafbefehl steht. 150 € in 6 Raten war dem Angeklagten angeboten worden. Das hat er abgelehnt.

 

Ja, warum? Genau deswegen, weil es die große Beratung gegeben hat, weil man die große Bühne haben wollte. Und das hat er zuletzt in seinem letzten Wort deutlich gemacht. Beim Verteidiger klang es mal an, da war der Vergleich mit einem Theaterstück. Er wollte hier die große Bühne haben. Er hat die Gelegenheit gesucht, hier die Öffentlichkeit mobil zu machen, sich als Opfer darzustellen und aus einer alltäglichen Sache eine große Sache zu machen. Und auch wenn es immer wieder versucht wurde, so darzustellen, dass das Gericht den Prozess in die Länge zieht, war es der Angeklagte selbst zusammen mit seinem Verteidiger, der natürlich im Auftrag des Angeklagten hier seine prozessuale Rolle wahrzunehmen hatte.

Wir haben eine StPO und die regelt, dass Zeugen durch den Vorsitzenden vernommen werden und dann haben die Verfahrensbeteiligten Fragerechte.

Das wurde hier teilweise sehr auf den Kopf gestellt. Da braucht man nur allein den Zeitaufwand hier angucken, wenn nämlich die Befragung durch den Verteidiger länger gedauert hat als die eigentliche Vernehmung durch das Gericht einschließlich die Befragung durch die Saatsanwältin. Und das war nicht nur einmal so, das war mehrmals so. Das war selbst dann einmal so, als sich das Gericht, auf eine umfangreiche Vernehmung auch dahingehend weiter eingestellt hatte, dass ein Zeuge noch länger als die anderen Zeugen zuvor umfassender befragt wurde, um den Umstand, wie es in der StPO steht Rechnung zu tragen, nämlich dass die Vernehmung durch den Vorsitzenden zu erfolgen hat und die Beteiligten das Fragerecht haben.

Aber auch an diesem Tag, wo selbst da die Befragung, die der Verteidiger eingeleitet hat, mit “es wurde ja schon umfangreich befragt, da bleibt mir ja nicht mehr viel, ein paar Fragen hätte ich aber noch”, selbst da noch, das ganz länger gedauert hat als die Vernehmung durch den Richter und die Befragung durch die Staatsanwältin zusammen. Da kann man es ja immer wieder versuchen, den schwarzen Peter dem Gericht zuzuschieben und das der Zeit zuzuschieben, aber es war der Angeklagte, der dieses Verfahren betreiben wollte. Der es so haben wollte, wie es dann auch geworden ist. Und zu dem Anklagevorwurf hat das auch gezeigt, nämlich sein Feindbild, die Polizei und die Justiz. Und das macht aus Sicht des Angeklagten so der Eindruck hier in der Hauptverhandlung, dass er sich in der Opferrolle sehen möchte und die Polizeibeamten und das Gericht auf die Anklagebank und dann teilt er aus in seinen Schriftsätzen, die er verliest, indem er da Rundumschläge verteilt, wohl wissend, dass die Justiz auch da großzügig ist und andere Sachen, die sonst strafrechtlich verfolgt werden unter dem Aspekt im Kampf ums Recht überspitzte und drastische Formulierungen gestattet, dem Angeklagten dies zugesteht. Und so begeht er eben gerne eine Gradwanderung, weil er meint, die Sache rechtfertigt es hier eine Straftat zu begehen. Und er nimmt auch die Politik in Haftung. Fünf Polizeibeamte, am Ende haben wir es auf zwei beschränkt, zwei Polizeibeamte aus Magdeburg. Sie haben mit Oury Jalloh gar nichts zu tun. Sie haben die gleiche Berufsgruppe und das reicht dem Angeklagten aus, dass er sie hier mit Feuerezeugen beworfen hat, so wie es der Anklagevorwurf es ihm hier zur Last gelegt hat.

Und im übrigen auch das Amtsgericht hat nichts aber auch gar nicht mit dem Oury Jalloh Fall zu tun gehabt, weder mit den Ermittlungen oder auch sonstwas, obwohl hier Ermittlungsrichter tätig sind, hat es überhaupt nie eine Befassung des Amtsgericht gegeben. Das wird bei Herrn Schumacher in seinen Äußerungen immer wieder gern über einen Kamm geschert.

Und so wars dann auch, hat ja auch gefruchtet. Man sucht die Öffentlichkeit, man möchte die Öffentlichkeit haben. Der Zeuge Steinberg macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Aber dann, auf Bitten des Angeklagten, möchte er dann doch Angaben machen. Und so hat er sich dann auch im Spielchen des Angeklagten verfangen, indem er nämlich seine Öffentlichkeit gefunden hat. Der Zeuge Steinberg sagt, müßten sie mich nicht belehren, ich zeig keine Reaktion. Er ist auch kein Jurist. Dann kommt der Verteidiger und der ist Jurist und der führt auch nochmal aus, dass der Zeuge hätte belehrt werden müssen. So schnappt es dann auch an einer Stelle auch mal die Presse auf, und das wurde mir vorgelegt, von wem auch immer, habe ich es zur Kenntnis gekriegt, “obwohl das Gericht den Zeugen nicht ordnungsgemäß belehrt hätte”. Ja, “ordnungsgemäß”, da müsste man die StPO mal wieder zu Rate ziehen.

Da sieht man dann, da ist die Taktik des Angeklagten aufgegangen, so dass er die Öffentlichkeit auf seine Seite ziehen konnte, die sich gegen das Gericht stellte und den Polizeibeamten Voreingenommenheit unterstellen wollte. Ich habe gehört, es soll eine Journalistin sein, der es gelingt hier noch neutral zu berichten.

Presse muss auch nicht neutral sein. Presse, das kennen wir alle, es gibt eine Menge unterschiedlicher Meinungen. Die sind auch dazu da, in Deutschland an der Meinungsmache teilzunehmen. Nur ob so eine Berichterstattung, die den Ausführungen des Angeklagten und seines Verteidigers ungeprüft nachgehen und von “nicht ordnungsgemäßer Belehrung” sprechen, wenn sich dann herausstellt, das es falsch ist, nach §52 StPO und §53 StPO, die nämlich dann, und das trifft auf den Angeklagten zu, so wie hier der Prozess zu einer Showveranstaltung gemacht werden sollte.

Hier endete die “Urteilsbegründung” des Richters Rosenberg. Dieser hat das Urteil nicht begründet, sondern das gemacht, was in der StPO nicht erlaubt ist, nämlich irgendwelche Ausführungen, nicht in der Sache. Er hat nicht erläutert, warum der Angeklagte verurteilt wurde, sondern vielmehr mit dem Angeklagten, den Zeug*innen und den anwesenden Medienvertreter*innen abgerechnet.

Auch bei dem Beschluss vom 22.02.2019 handelt es sich um eine persönliche Abrechnung, einen persönlichen Rachefeldzugs von Jochen Rosenberg gegen meine Person.

Sowohl der Angeklagte als auch ich gehören zu den Aktivist*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Wir sind einem gesonderten Verfolgungseifer durch Polizei und Justiz in Sachsen-Anhalt ausgesetzt, welcher bereits von einer Expertengruppe der Vereinen Nationen im September 2017 vor dem Menschenrechtsrat in Genf gerügt wurde.

Beschwerde gegen Richter Rosenberg

Gleichzeitig lege ich bezüglich des Beschlusses Beschwerde gegen Jochen Rosenberg ein, weil dieser durch die Mehrfachnennung meines vollständigen Namens im Rahmen der Hauptverhandlung sowie der Pausen in Anwesenheit aller Zuschauer*innen und Medienvertrer*innen meine Persönlichkeitsrechte missachtet hat.

Bereits in den Verhandlungstagen zuvor hat er mich namentlich angesprochen, obwohl ich lediglich Prozessbesucherin war und in diesem Verfahren auch nicht als Zeugin geladen war. So sprach er mich bereits am 2. Verhandlungstag mit vollständigen Vor- und Nachnamen an oder forderte mich namentlich auf, die Heizung runter zu drehen.

Ich unterstelle dem Richter Rosenberg zudem ein persönliches Interesse gegen meine Person mit allen Möglichkeiten vorzugehen da ich selbst insgesamt 18 Tage lang bei ihm auf der Anklagebank saß. Meine Verteidigerin und ich hatten mehrere Befangenheitsanträge gestellt. Die Prozessführung des Herrn Rosenbergs sowie der Umgang mit den Zeug*innen waren katastrophal und entsprachen in keiner Weise einem unvoreingenommen Verfahren.

Nachdem ich durch den gleichen Richter am 19.06.2015 ungerechtfertigter Weise ebenfalls schuldig gesprochen worden war, wurde gleiches Verfahren knapp zwei Jahre später, am 3.05.2017 einfach eingestellt.          

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