Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh klärt über Täterschaft und Hintergründe des Mordes an Oury Jalloh auf. Sie übernimmt somit jene Aufgaben, die der sog. Rechtsstaat für sich beansprucht, aufgrund seines planvollen destruktiven Totalversagens jedoch nicht zu leisten in der Lage ist
Im Mai 2025 berichtete das Recherche-Zentrum , dass zwei zentrale Telefonmitschnitte vom 7. Januar 2005 nicht in die Ermittlungsakten im Fall Oury Jalloh gelangten.
Es handelt sich um Gespräche, die der damalige angeklagte Dienstgruppenleiter Andreas S. um 11:27 Uhr und 11:55 Uhr mit der Polizeidirektion Dessau führte. Zeugenaussagen zufolge sind darauf möglicherweise Hintergrundgeräusche aus der Zelle 5 zu hören, in der Oury Jalloh fixiert war. Eventuell wurde auch der Brandalarm mit aufgezeichnet. Sollte dies zutreffen, wäre das Feuer rund zehn Minuten früher ausgebrochen als von Andreas S. bislang behauptet. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Anklage gehabt.
Die Landtagsfraktion der Partei Die Linke stellte dazu mehrere Kleine Anfragen an die Landesregierung. Die nun vorliegenden Antworten des Justizministeriums und des Innenministeriums lassen entscheidende Fragen unbeantwortet. Vor allem wird deutlich, dass falsche Angaben gegenüber Abgeordneten in dieser Angelegenheit offenbar bis heute üblich sind.
Zwei Telefonmitschnitte fehlen bis heute in den Ermittlungsakten. Wurde die Aufklärung systematisch verhindert?
Was am Vormittag des 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau geschah und wann genau Oury Jalloh verbrannte, ist bis heute ungeklärt. Die zeitliche Rekonstruktion basiert im Wesentlichen auf der unbelegten Aussage des damaligen Dienstgruppenleiters Andreas S., wonach der Brandalarm um „12:05 Uhr“ ausgelöst worden sei.
Weder das Landgericht Dessau noch das Landgericht Magdeburg konnten die letzten 30 Minuten vor dem Brand rekonstruieren. Trotzdem fällten sie auf Basis seiner Aussage Urteile, auf die sich auch das Bundesverfassungsgericht bei der Bestätigung der Verfahrenseinstellung 2022 stützte.
Zwei Telefonate: bislang unbekannt, aber zentral
Neue Enthüllungen des Recherche-Zentrums zeigen: Andreas S. führte am 7. Januar 2005 zwei Telefonate, eines um 11:27 Uhr und eines um 11:55 Uhr. Diese wurden zwar mitgeschnitten und transkribiert, sind jedoch nie in die Ermittlungsakten im Fall Oury Jalloh eingeflossen. Dabei sind sie die einzigen Beweismittel, die eine zeitgenaue Rekonstruktion der letzten halben Stunde vor dem Brandausbruch in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau ermöglichen.
Brisante Details gehen aus bislang vertraulichen Protokollen des Rechts- und Innenausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt hervor. In den Sitzungen im Juni 2005 mussten sich hochrangige Vertreter der Landesregierung kritischen Fragen stellen – darunter der damalige Innenminister Klaus Jeziorsky, der inzwischen verstorbene Justizminister Curt Becker, der damalige Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad sowie der Abteilungsleiter der Polizei im Innenministerium, Jörg Martell. Die Inhalte der Befragungen werfen ein neues Licht auf die damaligen Vorgänge im Innen- und Justizressort.
Das Recherche-Zentrum veröffentlichte am 8. Mai 2025 Resultate einer Social-Media-Recherche zum damaligen Dessauer Polizeibeamten Thomas B. Dieser hatte in den vergangenen Jahren immer wieder faschistische und gewaltverherrlichende Inhalte gepostet.
Darunter findet sich ein Gedenkaufruf zu Hitlers Geburtstag, ein Aufruf, sich gegen den Synagogenbau in Dessau zur Wehr zu setzen sowie Werbung für die NPD (jetzt Die Heimat). Besonders interessant: das Recherche-Zentrum konnte eine AfD-Mitgliedschaft von Thomas B. verifizieren.
In den Ermittlungsakten zum Oury-Jalloh-Komplex sticht Thomas B. in zwei Fällen heraus: Am 7. Dezember 1997 brachte er den später verstorbenen Jürgen Rose ins Polizeirevier Dessau. Zudem führte er am 30. Oktober 2002 die letzten Kontrollen der Zelle 5 im Fall Mario Bichtemann durch. Laut den Obduktionsberichten verstarben beide Personen an den Folgen massiver Gewalteinwirkung.
Dem Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale zufolge wurde Jürgen Rose mit zahlreichen Fußtritten und Stockschlägen misshandelt. Ein „Schlagstock“ wird als geeignet bezeichnet, „das festgestellte Verletzungsbild zu verursachen“.
Laut einem weiteren Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale, das dem Recherche-Zentrum vorliegt, starb Mario Bichtemann an einem Bruch des Schädelsdaches infolge „stumpfer Gewalteinwirkung“. Sein Leichnam wies zudem zahlreiche Hämatome und mehrere Rippenbrüche auf.
Die Ermittlungen zu beiden gutachterlich dokumentierten Verbrechen wurden jeweils ungeklärt eingestellt.
Strafanzeige wegen Mordverdachts gegen Dessauer Polizeibeamte
Am 28. März 2024 (Pressemitteilung und Aufzeichnung) stellte die Redaktion des Recherche-Zentrums gemeinsam mit der Familie von Jürgen Rose Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe – wegen des Verdachts auf Mord an Jürgen Rose. Sie richtete sich gegen vier damalige Polizeibeamte des Dessauer Reviers – darunter Thomas B.
Die Anzeige stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des britischen Schriftforensikers John Welch, der vor seiner Pensionierung bei der Metropolitan Police in London tätig war. Welch belegt darin, dass sämtliche Uhrzeiten, die mit Jürgen Rose in Verbindung stehen, im polizeilichen Lagefilm manipuliert wurden.
Die nachgewiesenen Veränderungen an diesem zentralen Dokument, das der Nachvollziehbarkeit des Einsatzgeschehens dient, werfen die Frage auf, ob damit bestimmte Beamte entlastet werden sollten.
Verdacht auf Misshandlung durch Dessauer Polizeibeamte
Am frühen Morgen des 7. Dezembers 1997 wurde Jürgen Rose schwer verletzt und unterkühlt in der Nähe des Polizeireviers in Dessau aufgefunden. Laut Akte erschienen auch Thomas B. und sein Kollege unaufgefordert am Fundort. Der anwesende Polizeibeamte Michael N. beschrieb das Verhalten der beiden als „sichtlich sehr nervös“. Trotz mehrfacher Nachfragen hätten sie behauptet, Jürgen Rose nicht zu kennen.
Widersprüche bei der Überprüfung von Thomas B.s Aktivitäten
Laut Aktenlage standen vier Polizeibeamte zeitweise im Fokus der Ermittlungen – darunter Thomas B. Dieser hatte das Protokoll zur Sicherstellung des Führerscheins ausgefüllt und eine Strafanzeige gegen Jürgen Rose am Computer erstellt, die er auf den „07.12.97/ 02:51 Uhr“ datierte.
Eine Analyse der Computerlogdaten durch die Ermittler zeigt jedoch, dass Thomas B. zu diesem Zeitpunkt gar nicht im System eingeloggt war. Eine tabellarische Auswertung in den Ermittlungsakten dokumentiert lediglich, dass er am Vortag an einem Computer des Reviers gearbeitet hatte. Die Frage, wann und wo Thomas B. die Strafanzeige tatsächlich verfasst hat, bleibt damit unbeantwortet.
Obwohl es sich um die kriminalistische Überprüfung der Aktivitäten von Thomas B. handelte, wurde dieser Widerspruch nicht aufgeklärt. Ein Ermittler vermerkte neben der Tabelle handschriftlich: „Gemäß Rücksprache mit Herrn […] liegt bezüglich des hier genannten Datums „6.12.97“ ein Fehler vor. Es muss „7.12.97“ heißen. Fehlerursache beim Computer […].“ Das Recherche-Zentrum hat dieses fragliche Dokument einer IT-Expertin für Polizeisoftware vorgelegt. Sie erklärte, dass ein solcher technischer Fehler nicht möglich sei.
16 Jahre später: Bei seiner Vernehmung verwechselt Thomas B. die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann
Eine Überprüfung der Ermittlungsakte im Fall Jürgen Rose ergab, dass zwei der vier mutmaßlich involvierten Polizeibeamten gar nicht vernommen wurden – darunter Thomas B. Erst im Jahr 2013, nachdem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh öffentlich auf drei ungeklärte Todesfälle im Kontext des Polizeireviers Dessau hingewiesen hatte, wurden die Ermittlungen in diesem Fall kurzzeitig wieder aufgenommen.
Thomas B. wurde schließlich im Februar 2014, rund 16 Jahre nach Jürgen Roses Tod, erstmals zum Fall vernommen. Laut Vernehmungsprotokoll konnte dieser sich kaum noch erinnern und brachte die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann durcheinander. Die staatsanwaltliche Vernehmung dauerte 40 Minuten, doch das Protokoll umfasst lediglich zwei Seiten.
Nach dem Tod von Oury Jalloh: Entlassung von Thomas B. aus dem Polizeidienst
Im Juli 2005 wurde Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen. Die genauen Gründe dafür sind nicht bekannt. Es ist unwahrscheinlich, dass er etwas mit dem Tod von Oury Jalloh zu tun hatte. Er ist weder auf der Liste der Polizeibeamten vermerkt, die am 7. Januar 2005 im Einsatz waren, noch hatte er zuvor oder danach Dienst im Polizeirevier Dessau.
Ein möglicher Erklärungsansatz ergibt sich aus einem anonymen Schreiben, das 2007 der Nebenklagevertretung im Oury-Jalloh-Prozess zugespielt wurde. Das Dokument liegt dem Recherche-Zentrum vor und wirkt aufgrund zahlreicher nicht öffentlicher Informationen authentisch. Darin wird behauptet, dass nach dem Tod von Oury Jalloh ein „beträchtlicher Druck gegen alle“ ausgeübt worden sei, die die „Wahrheit über möglicherweise rassistische Lebensanschauungen“ aussprechen.
Unklar ist, ob sich der genannte „Druck“ auch gegen Beamte richtete, die mutmaßlich selbst durch rassistische Einstellungen auffielen.
Generalbundesanwalt sieht keinen Zusammenhang
Vor dem Hintergrund seiner Posts und Kommentare auf Facebook stellt sich die grundsätzliche Frage, ob solche Haltungen bereits während der Dienstzeit von Thomas B. bestanden haben könnten. Dazu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat laut Aktenlage nicht überprüft, warum Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen wurde und ob seine Weltanschauung etwas damit zu tun hatte. In einem Antwortschreiben des Generalbundesanwaltes an das Recherche-Zentrum im August 2024 heißt es:
„Der Verweis auf Einträge eines Thomas B. im sozialen Netzwerk Facebook, die durchaus auf dessen rechtsextreme Gesinnung hindeuten, lässt schon angesichts dessen, dass zwischen dem Datum der Einträge und dem Todeszeitpunkt von Hans-Jürgen Rose mehr als zwanzig Jahre liegen, einen Bezug zu der behaupteten Tat nicht erkennen.“
Eine schriftliche Anfrage des Recherche-Zentrums an Thomas B. blieb unbeantwortet.
Spendenaufruf für Aufklärungsarbeit im Oury Jalloh – Komplex
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Der Oury Jalloh – Komplex muss endlich aufgelöst und die Täter zur Verantwortung gezogen werden!
20 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit
Heute vor 20 Jahren verbrannte Oury Jalloh, festgekettet an Händen und Füßen auf einer schwer entflammbaren Matratze, im Polizeirevier Dessau. Auch 20 Jahre später bleiben die Umstände seines Todes juristisch ungeklärt und die Täter auf freiem Fuß.
Seit dem 7. Januar 2005 rufen tausende Menschen in den Straßen von Dessau „Oury Jalloh – Das war Mord“. Der Kampf um die Wahrheit setzte sich ab 2007 in den Gerichtssälen von Sachsen – Anhalt und am Bundesgerichtshof in Karlsruhe fort. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 mit einem abschließenden Urteil einen Mord in der Zelle 5 verleugnet.
Juristisch ist der Fall in Deutschland somit vorerst abgeschlossen. Staatsanwälte, Richter und Sonderberater des Landtages von Sachsen-Anhalt haben dafür gesorgt. Die Fakten, welche die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh mit Hilfe internationaler Experten geschaffen hat, sprechen jedoch eine eindeutige Sprache: Das war Mord! Ein Mord, der kein Mord sein darf.
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde abgelehnt
Im Namen von Saliou Diallo, dem Bruder von Oury Jalloh, und mit Unterstützung der Kommission zur Aufklärung der Wahrheit der Todesumstände von Oury Jalloh formulierte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese wurde am 3. Juli 2023 von Saliou Diallo persönlich in Straßburg eingereicht. Die Klage wurde aus folgendem Grund abgelehnt:
Eine 4-monatige Frist für die Möglichkeit der Beschwerde begann mit der Zustellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwältin der Familie am 2. März 2023. Demnach endete die Abgabefrist am 2. Juli 2023. Weil dieser Tag auf einen Sonntag fiel, war die Anwältin versehentlich davon ausgegangen, dass sich das Fristende auf den folgenden Werktag verschieben würde, wie es im deutschen Justizsystem üblich ist. Dies ist am EGMR jedoch nicht der Fall. Somit erfolgte die Ablehnung mit der Begründung der Nichteinhaltung der Frist um 24 Stunden.
Es geht weiter: Auflösung vom Oury Jalloh – Komplex
Doch Mord verjährt nicht! Das bedeutet, auch im Fall von Oury Jalloh müssen die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, sobald es neue Beweise gibt. Diese gibt es bereits im Fall von Hans – Jürgen Rose, der im Dezember 1997 nach einem Aufenthalt im Polizeirevier Dessau an den Folgen einer schweren körperlichen Misshandlung starb.
Sein ungeklärter Tod ist Teil des Oury Jalloh – Komplexes, an welchem das Recherche – Zentrum e.V. arbeitet. Dieses präsentierte am 28. März 2024 unter anderem den Beweis für die Manipulation der Ermittlungsakte.
Familie Rose hat Anzeige wegen Mordes gegen vier der damaligen Dessauer Polizeibeamten gestellt, welche momentan von der Staatsanwaltschaft Halle bearbeitet wird.
Das bedeutet, dass der Fall Oury Jalloh zwar juristisch abgeschlossen ist, der Komplex hingegen nicht. Die Arbeit an der Aufklärung der Todesfälle von Jürgen Rose und Mario Bichtemann wird weitere Beweise an die Öffentlichkeit bringen.
Der Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit wird so lange dauern, bis der Oury Jalloh – Komplex aufgelöst ist und die Täter zur Verantwortung gezogen werden!
Pressemitteilung vom Recherche – Zentrum e.V. zu neuen Entwicklungen im Oury Jalloh – Komplexvom 5. September 2024
Der 36jährige Familienvater Hans-Jürgen Rose war am Morgen des 7. Dezember 1997 mit tödlichen Verletzungen vor dem Wohnhaus der Wolfgangstraße 15 aufgefunden worden. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass er massiv körperlich misshandelt worden war. Die resultierende Querschnittslähmung belegte, dass der Fundort nicht der Tatort gewesen sein kann. Als wahrscheinliche Tatwerkzeuge wurden Polizeischlagstöcke genannt.
Am 28. März 2024 stellte die Familie von Hans-Jürgen Rose zusammen mit dem Recherche – Zentrum e.V. Anzeige gegen vier damalige Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau wegen Mordes. Ein Schriftgutachten belegt, dass zentrale Dokumente in der Ermittlungsakte manipuliert wurden. Nach fünf Monaten hat der Generalbundesanwalt seine Zuständigkeit verneint und die Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weitergeleitet.
Am Aufklärungswillen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt besteht jedoch begründeter Zweifel!
Das Projekt Three Doors wurde 2022 von der multidisziplinären Forschungsgruppe Forensic Architecture (FA) und deren Berliner Schwesterorganisation Forensis in Zusammenarbeit mit der Initiative 19. Februar Hanau und der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh entwickelt. Gemeinsam mit den Angehörigen und Überlebenden und deren Unterstützer*innen widmen sie sich zwei Fällen tödlicher rassistischer Gewalt in Deutschland: dem Attentat 2020 in Hanau, bei dem neun Menschen von einem Rechtsextremisten getötet wurden, sowie der Ermordung Oury Jallohs 2005 in einer Gefängniszelle in Dessau. Trotz erdrückender Beweise muss für die gerichtliche Anerkennung dieses Mordes weiterhin gekämpft werden.
Im Vordergrund des Projektes stehen drei Türen, die verschlossen waren, als sie hätten geöffnet sein müssen, und umgekehrt. Konkret handelt es sich um den verschlossenen Notausgang in der Arena Bar, einem der Tatorte in Hanau; die in der Hanauer Tatnacht lange Zeit unbewachte Tür des Täterhauses; sowie die Tür der Gefängniszelle in Dessau, in der Jalloh verbrannte. Für mehr Informationen klicke hier!
Die Ausstellung wurde vor kurzem durch das Recherche-Zentrum um die neuen Erkenntnisse im Fall von Jürgen Rose erweitert. Jürgen Rose ist der erste ungeklärte Todesfall in Zusammenhang mit Polizeibeamten im Polizeirevier Dessau. Er starb am 8.12.1997 an schwersten innerlichen Verletzungen, die ihm durch stumpfe Gewalt zugefügt worden waren.
Der Fall Jürgen Rose ist der erste uns bekannte ungeklärte Todesfall im Polizeirevier Dessau und Teil vom Oury Jalloh Komplex.
Hans-Jürgen Rose, genannt Jürgen, wurde 1961 in Wolfen, Regierungsbezirk Magdeburg in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik, geboren. Heute liegt Wolfen es ist im Bundesland Sachsen-Anhalt, Bundesrepublik Deutschland. Nach seinem Ingenieursstudium in Dresden zog er zurück nach Sachsen-Anhalt und heiratete Iris Rose, mit der er zwei Kinder bekam. Er starb am 08.12.1997 im städtischen Klinikum in Dessau, Sachsen-Anhalt an einem Polytrauma. Er war am Tag zuvor von Beamten der Nachtschicht des Polizeireviers Dessau wegen Trunkenheit am Steuer und Verursachens eines Verkehrsunfalls zwecks Blutalkoholbestimmung und Führerscheinentzugs mit auf das Revier genommen worden.
Das Recherche Zentrum hat am 28.3.2024 im Rahmen einer Pressekonferenz zusammen mit der Familie Rose Anzeige gegen 4 damalige Polizeibeamte des Reviers wegen Mordes beim Generalbundesanwalt gestellt.
Der vom Recherche Zentrum produzierte Film „Der Fall Rose: Was geschah im Polizeirevier Dessau?“ (ca. 21 min.) arbeitet die dazu geführten Ermittlungen auf und bringt neue Beweise zum möglichen Tathergang an die Öffentlichkeit.
Der Fall Rose: Was geschah im Polizeirevier Dessau?
Iris Rose, die Witwe von Jürgen Rose, bittet die Öffentlichkeit um Mitwirkung bei der Aufklärung und Suche nach Gerechtigkeit für Ihren Mann. In diesem Video richtet sie sich persönlich an alle Menschen, die zwischen 1990 und 2005 Opfer von Misshandlungen im Polizeirevier Dessau geworden sind oder Menschen kennen, die das betrifft. Dieser Aufruf von Iris Rose ist von besonderer Bedeutung. Es besteht die Hoffnung, dass auch andere Menschen Mut fassen und über ihre Erlebnisse berichten.
Die vollständige Pressekonferenz vom 28.3.2024 gibt es hier zu sehen:
Pressekonferenz zum Fall Jürgen Rose am 28.3.2024 in Berlin
Weitere Informationen zum Fall Jürgen Rose und zur Arbeit des Recherche Zentrums:
Viele von Euch wissen wahrscheinlich nicht, dass Oury Jalloh zusammen mit seiner damaligen Freundin Sindy einen Sohn bekommen hatte. Dieser wurde am 15.02.2003 in Dessau, Sachsen-Anhalt mit dem Namen Justin Lehnert geboren. Doch bereits kurz nach der Geburt wurde den Eltern das Kind vom Jugendamt mutmaßlich unrechtmäßig weggenommen. Nun, durch die große mediale Aufmerksamkeit, haben die Mutter und die Halbschwester von Justin Mut gefasst und einen öffentlichen Aufruf organisiert, in der Hoffnung, Justin wiederzufinden.
Was ihr hier lesen werdet ist eine Ungeheuerlichkeit und ein Skandal, der die grenzenlose Unmenschlichkeit und Kaltblütigkeit der Behörden in Sachsen-Anhalt ein weiteres Mal entlarvt.
Was ist passiert?
Oury Jalloh und sein Sohn Justin im Jahr 2003 kurz nach der Geburt
Nach eigener Aussage wurde Sindy bereits zur Zeit der Schwangerschaft von mehreren Personen aus dem Jugendamt Zerbst bedrängt, ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Da Sindy zu diesem Zeitpunkt mit dem Druck überfordert war, unterschrieb sie am 15.01.2003, also 4 Wochen vor der Geburt, ein Dokument, das ihr von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes vorgelegt wurde. Es handelte sich dabei um eine Verzichtserklärung auf ihr Baby. Sindy gab später bei einem Notar zu Protokoll, dass diese Unterschrift von ihr „verlangt“ wurde und dass sie aufgrund der Schwangerschaft „verwirrt“ war.
Zum Zeitpunkt der Geburt waren Sindy und Oury ein Paar und hatten eigentlich vorgehabt, gemeinsam eine Familie zu gründen. Doch noch während Mutter, Vater und Kind im Krankenhaus waren, kamen mehrere Personen vom Jugendamt sowie dem Amtsgericht Zerbst und nahmen ihnen, trotz lautstarkem Protest von Seiten der Anwesenden, Justin weg.
Daraufhin kämpften Sindy und Oury darum, ihr Kind zurückzubekommen. Unter anderem erklärte Sindy in einem Schreiben vom 18.03.2003 an das Jugendamt sowie an das Amtsgericht Zerbst die „Rücknahme zur Freigabe der Adoption“. Sie wies auch darauf hin, dass ihr vom Jugendamt gesagt worden war, dass sie 2 Monate Bedenkzeit habe, „bevor die Freigabe zur Adoption rechtskräftig sei.“
Alle Details schilderte sie am 14.04.2003 auch dem Notar. Erneut widerrief sie die Freigabe zur Adoption und schilderte das behördliche Vorgehen. Das Geschehene ließ sie notariell beurkunden: „Ich stelle weiter fest, daß ich wenige Tage nach der Geburt meines vorg. Kindes, sogar innerhalb der ersten fünf Tage nach der Geburt, im Krankenhaus von allen möglichen Personen und Stellen, insbesondere auch von dem Jugendamt unter Druck gesetzt worden bin, mein Kind zur Adoption freizugeben. Zu diesem Zweck wurde ich mehrfach, auch im Krankenhaus – Dessau – Frauenklinik innerhalb der ersten fünf Tage aufgesucht, z.B. von Frau B. und von Frau L. vom Jugendamt und von Frau Dr. F. vom Amtsgericht Zerbst.“
Trotz intensiver Bemühungen von Sindy wurde ihr das Kind nicht zurückgegeben und die Adoption durchgeführt.
Wie stellt sich die rechtliche Situation dar?
Laut Gesetz ist die Einwilligung der Mutter zur Adoption erst acht Wochen nach der Geburt zulässig (§17 47 Abs. 2 BGB). Eine Adoption bedarf der Einwilligung beider Elternteile (§1747 Abs. 1 BGB). Diese Einwilligung muss zudem notariell beurkundet sein (§1750 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Diese Voraussetzungen für eine legale Adoption sind in diesem Fall nicht erfüllt:
1.) Bereits 4 Wochen vor der Geburt wurde Sindy von den Behörden gedrängt, mit einer Unterschrift auf ihr Kind zu verzichten. Diese Unterschrift wurde dann zur Legitimation der Wegnahme des Kindes genutzt. Dieser Vorgang steht in krassem Widerspruch zum Gesetz, welches die Rechte der Mutter in dieser besonderen Situation eigentlich schützen soll.
2.) Sindy hatte dann am 18.03.2003 ihre Einwilligung beim Jugendamt und Amtsgericht Zerbst schriftlich widerrufen. Dieser informelle Widerruf hätte ausgereicht, den Adoptionsprozess zu stoppen. Schließlich hatte sie am 14.04.2003 über einen Notar erklären lassen:
„Ich erkläre meinen Widerruf zur Adoption hiermit gegenüber allen in Betracht kommenden Stellen, insbesondere gegenüber dem Amtsgericht Zerbst sowie dem zuständigen Jugendamt.“
Dies alles geschah innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt. Damit hat die Mutter alles in ihrer Macht stehende getan – und das sogar bevor eine rechtskräftige Adoption überhaupt hätte erfolgen dürfen – nämlich erst ab der 8. Woche nach der Geburt.
3.) Darüber hinaus hätte auch der Vater in die Adoption einwilligen müssen. Oury hatte bereits am 18.02.2003, also 3 Tage nach der Geburt von Justin, beim Amtsgericht Zerbst die Vaterschaft anerkennen lassen. Diese wurde durch die Mutter Sindy bestätigt. Damit haben die zuständigen Behörden auch die Rechte des Vaters auf sein Kind ignoriert.
Der klare Rechtsbruch der hier in scheinbarer Koordination zwischen dem Amtsgericht und dem Jugendamt Zerbst vollzogen wurde ist, unserer Meinung nach, Kindesraub beziehungsweise eine Zwangsadoption.
Es scheint sich hierbei um einen bürokratisch geplanten Menschenraub zu handeln. Die Liste der Rechtsbrüche durch das Jugendamt und Amtsgericht Zerbst in diesem Fall allein ist schockierend. Schockierender ist allerdings, die scheinbare Selbstverständlichkeit mit der ein solches Verbrechen begangen wurde. Was war das Motiv von Jugendamt und Amtsgericht? Wie viele andere Fälle dieser Art gibt es? Was zeigt dies über den „Rechtsstaat“? Wie kann es sein, dass eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts sich an einer illegalen Adoption beteiligt? Oder wurde diese Handlung von dem Gericht sogar befürwortet, ohne dass es dafür eine juristische Grundlage gab? Warum würde ein Gericht so etwas tun? Oder gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, welches für Asylbewerber und die deutsche Arbeiterschicht gilt?