Nach einem informellen Treffen der Expertengruppe mit Vertretern der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag im Deutschen Institut für Menschenrechte Berlin werden sich die Sachverständigen am Mittwoch, den 22.2.17 mit Verantwortlichen in Dessau treffen und gemeinsam den Tatort in Zelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers besichtigen – den Ort, wo Oury Jalloh am 7. Januar 2005 verbrannt wurde.
Berlin: Am Montag den 20.2.17 traf die von UNO-Mitarbeitern begleitete Expertengruppe zu einem Informationsbesuch über die Menschenrechtssituation von Menschen Afrikanischer Abstammung in Deutschland ein.
Während ihres Aufenthalts in Deutschland trifft die Arbeitsgruppe unter anderen die Bundesregierung, Landesregierungen, nationale Einrichtungen, Menschenrechtsinstitutionen sowie die Zivilgesellschaft. Dabei werden Informationen gesammelt, die jegliche Form von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegen Menschen afrikanischer Herkunft aufzeigen. Ebenso werden Good Practices und Handlungsempfehlungen beleuchtet, die zur Rassismusbekämpfung, Inklusion und Sichtbarkeit des gesellschaftlichen Beitrags von Afrikaner*innen und ihrer Nachkommen beitragen. Continue reading →
Greifswalder Strasse 4 / 10405 Berlin – Prenzlauer Berg
mit freundlicher Unterstützung der Liga für Menschenrechte
und der Rosa Luxemburg Stiftung.
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Warum hat die Initiative weitere Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben?
Im November 2013, das war vor 2 Jahren, haben wir an diesem Ort das Brandgutachten des irischen Brandsachverständigen Maksim Smirnou vorgestellt. (…)mehr – pdf
zum Video: PRESSEKONFERENZ (komplett), vom 27.Oktober 2015:
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Erklärung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – zur Pressekonferenz:
Zur Podiumsdiskussion des NDR „Polizeigewalt gegen Flüchtlinge – Korpsgeist oder Einzelfälle?“ nach der Pressevorführung des Tatorts “Verbrannt” am 28.09.2015:
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh geht nach wie vor und insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse justizunabhängiger Gutachten (Zweitautopsie 2005, Brandgutachten 2013 und Expertise der vorhandenen Aktenlage 2015) davon aus, dass Oury Jalloh am 7. Januar 2005 von dritter Hand – also mindestens in Mittäterschaft von Polizeibeamten des Dessauer Polizeireviers – angezündet und verbrannt worden sein muss.
Auch gehen die Dimensionen des Falles weit über den ungeheuerlichen Umstand seiner Verbrennung in dieser Polizeizelle in Dessau hinaus – er steht nicht nur für straffreie exekutive Polizeigewalt, sondern auch für strukturell rassistisch diskriminierende Asylgesetzgebung und Polizeigesetze, für eine gesetzlich nicht verfasste, aber trotzdem alle Instanzen des sog. Rechtsstaates durchziehende Staatsräson zur Vertuschung, Manipulation und Strafvereitelung von Verbrechen durch Beamte des Staates sowie für die systematische Willkür durch juristische
Repression von zivilgesellschaftlichem Engagement zur Aufklärung und öffentlichen Skandalisierung solcherlei Zustände. Der Kreis aus systematisch diskriminierender Gewalt und systematischer Strafvereitelung und Rechtsbeugung war und ist ein Teufelskreis aus rassistischem Überlegenheitsdünkel und machtbesessener Ignoranz gegenüber deren tödlichen Folgen.
Seit dem 27.11.2014 wurde an insgesamt 18 Prozesstagen gegen zwei Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Amtsgericht Dessau verhandelt. Am 19.6.2015 hat der vorsitzende Richter Rosenberg sein Urteil gesprochen: die Angeklagten sind wegen Störung einer Versammlug und Beleidung von Staatsschutzbeamten schuldig gesprochen worden. Er verurteilte sie zu Geldstrafen von jeweils 6.000 € und 225 €.
Einen Tag vor Prozessende, am 12.6.2015, hatte die Verteidigung beantragt, den damaligen Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Ost, Michael Schulze sowie den im Jahr 2013 amtierenden Direktor der Landesbereitschaftspolizei, Rigo Klapa, in den Zeugenstand zu rufen. Ein vor dem Amtsgericht erschienener Zeuge vom Dessauer Staatsschutz hatte im April 2015 bei seiner Befragung durch die Verteidigung erklärt, dass es eine Dossiermappe gibt, in welcher 6-12 Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und deren prominente Unterstützer aufgeführt sind. Diese Mappen, die “von ganz oben” kommen würden, enthalten Fotos und private Informationen aus Observationsberichten. Sie werden den polizeilichen Einsatzkräften im Rahmen der Vorbereitung auf die jährliche Oury Jalloh Gedenkdemonstration am 7. Januar in Dessau vorgelegt.
Wer diese Mappen in Auftrag gibt und welchen Zweck sie ausserdem erfüllen ist noch unklar. Fakt ist, dass beide Angeklagten in dieser Mappe aufgeführt sind.
“Durch die Bekundungen der Zeugen wird die Existenz der anlasslosen Sammlung und mithin bewiesen, dass ein institutionalisierter Verfolgungseifer gegen mutmassliche Mitglieder und Unterstützer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh besteht. Die Weitergabe der Sammlung, für die eine Rechtsgrundlage nicht existiert, in den Bereich der Polizei und am Einsatz beteiligte Beamte verletzt das Persönlichkeitsgrundrecht der Betroffenen.”, erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Moritz in seinem Beweisantrag.
siehe: Beweisantrag 12.6.2015
Aus juristischer Sicht wäre deshalb das Verfahren gemäss § 260 III StPO wegen eines von den Ermittlungsbehörden zu verantwortenden Verfahrenshindernisses einzustellen gewesen. Richter Rosenberg lehnte den Beweisantrag jedoch ab und beendete den Prozess am darauffolgenden Verhandlungstag.
Aufgrund dessen, dass auch der Landtagsabgeordnete Striegel in den Dossiermappen auftaucht, sind nun auch GRÜNE und LINKE im sachsen – anhaltinischen Landtag empört über derart rechtswidrige Methoden der Polizei. Am 8. Juli 2015 befasste sich deshalb der Landtag in einer Sondersitzung mit diesem Thema. Die CDU und ihr Innenminister hatten die Aufklärung im Innenausschuss verhindert. In einer einer anschliessenden Sondersitzung “eierte” Stahlknecht dann nur “um den heißen Brei”.
siehe auch: https://www.jungewelt.de/2015/07-11/038.php Seit der Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam am 7.1.2005 sehen sich all jene Menschen massiven Repressionsmaßnahmen seitens Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern ausgesetzt, die die Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh einfordern bzw. selbst vorantreiben!
Gleichfalls konnte durch einen vorangegangen Prozess gegen einen Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Amtsgericht Magdeburg im Jahr 2013 bewiesen werden, dass es sich der Chef des Magdeburger Staatsschutzes, Kriminalrat Frank Schwitzer, höchstpersönlich zur Aufgabe gemacht hatte, Anzeigen gegen den Aktivisten zu konstruieren und Zeugenaussagen zu dessen Nachteil zu manipulieren.
Der institutionalisierte Verfolgungseifer der Polizei Sachsen – Anhalts findet seine juristische Fortsetzung durch Dessauer und Magdeburger Richter und Staatsanwälte! Am 30. Oktber 2015 wird erneut ein Prozess gegen Mouctar Bah vor dem Amtsgericht Magdeburg eröffnet.
Privatsphäre ausspioniert
(Junge Welt 08.07.2015 von Susan Bonath) -siehe Pressespiegel (08.07.2015)
Die Prozessführung war schikanös und von ständigen Provokationen seitens des Richters und der Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten und ihre Verteidiger geprägt.
Das ist nicht überraschend. Der Mord an Oury Jalloh soll weiter unter den Teppich gekehrt werden. Da hat sich jetzt schon ganz schön viel Dreck angesammelt.
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird vor dem Dessauer Amtsgericht schikaniert!
Die Beweise für die Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam sind eindeutig. Die fragwürdigen Gutachten, die von Staatsanwaltschaft und Gerichten in Auftrag gegeben wurden, widersprechen den Ansichten diverser externer Sachverständiger, die sich mit dem Fall auseinandergesetzt haben. Anstatt den Mord aufzuklären, versuchen Dessauer Staatsanwälte und Richter die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu kriminalisieren. Dabei erhalten sie tatkräftige Unterstützung von Dessauer und Magdeburger Polizeikräften.