Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten
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Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten
Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in der ersten Pressemitteilung ihres Hauses im laufenden Jahr überhaupt[1], sie habe nach
„sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse … die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ weil „…der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden können.“[0]
In einem Fax an die Anwältinnen der Hinterbliebenen bekundet sie zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung:
„Ich habe die Prüfung persönlich nachvollzogen…“ und
„Die ausführlichen Gründe der abschließenden Entscheidung sind in einem Vermerk vom 30.08.2017 nieder-gelegt, der Bestandteil der Akte ist.“
Diese Aussagen der LOStÄ Geyer sind Zirkelschlüsse sich selbst bestätigender Behauptungen („Sorgfalt“) und Arbeitshypothesen (‚Un-Möglichkeit‘), denen wir im Folgenden nachgehen wollen. Continue reading


