7. Januar 2025 – Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Der Oury Jalloh – Komplex muss endlich aufgelöst und die Täter zur Verantwortung gezogen werden!

20 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit

Heute vor 20 Jahren verbrannte Oury Jalloh, festgekettet an Händen und Füßen auf einer schwer entflammbaren Matratze, im Polizeirevier Dessau. Auch 20 Jahre später bleiben die Umstände seines Todes juristisch ungeklärt und die Täter auf freiem Fuß.

Seit dem 7. Januar 2005 rufen tausende Menschen in den Straßen von Dessau „Oury Jalloh – Das war Mord“. Der Kampf um die Wahrheit setzte sich ab 2007 in den Gerichtssälen von Sachsen – Anhalt und am Bundesgerichtshof in Karlsruhe fort. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023 mit einem abschließenden Urteil einen Mord in der Zelle 5 verleugnet.

Juristisch ist der Fall in Deutschland somit vorerst abgeschlossen. Staatsanwälte, Richter und Sonderberater des Landtages von Sachsen-Anhalt haben dafür gesorgt. Die Fakten, welche die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh mit Hilfe internationaler Experten geschaffen hat, sprechen jedoch eine eindeutige Sprache: Das war Mord! Ein Mord, der kein Mord sein darf.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde abgelehnt

Im Namen von Saliou Diallo, dem Bruder von Oury Jalloh, und mit Unterstützung der Kommission zur Aufklärung der Wahrheit der Todesumstände von Oury Jalloh formulierte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese wurde am 3. Juli 2023 von Saliou Diallo persönlich in Straßburg eingereicht. Die Klage wurde aus folgendem Grund abgelehnt:  

Eine 4-monatige Frist für die Möglichkeit der Beschwerde begann mit der Zustellung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwältin der Familie am 2. März 2023. Demnach endete die Abgabefrist am 2. Juli 2023. Weil dieser Tag auf einen Sonntag fiel, war die Anwältin versehentlich davon ausgegangen, dass sich das Fristende auf den folgenden Werktag verschieben würde, wie es im deutschen Justizsystem üblich ist. Dies ist am EGMR jedoch nicht der Fall. Somit erfolgte die Ablehnung mit der Begründung der Nichteinhaltung der Frist um 24 Stunden.

Es geht weiter: Auflösung vom Oury Jalloh – Komplex

Doch Mord verjährt nicht! Das bedeutet, auch im Fall von Oury Jalloh müssen die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, sobald es neue Beweise gibt. Diese gibt es bereits im Fall von Hans – Jürgen Rose, der im Dezember 1997 nach einem Aufenthalt im Polizeirevier Dessau an den Folgen einer schweren körperlichen Misshandlung starb.

Sein ungeklärter Tod ist Teil des Oury Jalloh – Komplexes, an welchem das Recherche – Zentrum e.V. arbeitet. Dieses präsentierte am 28. März 2024 unter anderem den Beweis für die Manipulation der Ermittlungsakte.

Familie Rose hat Anzeige wegen Mordes gegen vier der damaligen Dessauer Polizeibeamten gestellt, welche momentan von der Staatsanwaltschaft Halle bearbeitet wird.

Das bedeutet, dass der Fall Oury Jalloh zwar juristisch abgeschlossen ist, der Komplex hingegen nicht. Die Arbeit an der Aufklärung der Todesfälle von Jürgen Rose und Mario Bichtemann wird weitere Beweise an die Öffentlichkeit bringen.

Der Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit wird so lange dauern, bis der Oury Jalloh – Komplex aufgelöst ist und die Täter zur Verantwortung gezogen werden! 

Generalbundesanwalt lehnt Übernahme der Ermittlungen im Mordfall Hans-Jürgen Rose ab

Pressemitteilung vom Recherche – Zentrum e.V. zu neuen Entwicklungen im Oury Jalloh – Komplex vom 5. September 2024

Der 36jährige Familienvater Hans-Jürgen Rose war am Morgen des 7. Dezember 1997 mit tödlichen Verletzungen vor dem Wohnhaus der Wolfgangstraße 15 aufgefunden worden. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass er massiv körperlich misshandelt worden war. Die resultierende Querschnittslähmung belegte, dass der Fundort nicht der Tatort gewesen sein kann. Als wahrscheinliche Tatwerkzeuge wurden Polizeischlagstöcke genannt.

Am 28. März 2024 stellte die Familie von Hans-Jürgen Rose zusammen mit dem Recherche – Zentrum e.V. Anzeige gegen vier damalige Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau wegen Mordes. Ein Schriftgutachten belegt, dass zentrale Dokumente in der Ermittlungsakte manipuliert wurden. Nach fünf Monaten hat der Generalbundesanwalt seine Zuständigkeit verneint und die Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weitergeleitet.

Am Aufklärungswillen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt besteht jedoch begründeter Zweifel!

Link zur Pressemitteilung

15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh! Pressemitteilung vom 07.01.20

                                                                                            Dessau, 7. Januar 2020

Gefoltert und verbrannt im Polizeirevier Dessau …          PM als pdf

15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jalloh hier in Dessau rechtswidrig in Polizeigewahrsam genommen. Er wurde mit Gewalt in das Revier in die Wolfgangstraße 25 gebracht. Polizeibeamte haben ihn dort in der Zelle 5 auf eine schwer entflammbare Matratze an Händen und Füßen fest gekettet. Nur wenige Stunden später ist er bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Noch bevor die Tatortarbeit begann wurde von den verantwortlichen Polizeibeamten behauptet, Oury habe sich – trotz Fixierung – selbst angezündet. Am Tatort wurde jedoch kein Zündmittel gefunden. Erst 3 Tage später tauchte im Labor des LKA Sachsen-Anhalt ein Feuerzeugrest auf, der angeblich im Brandschutt aus der Zelle stammen sollte. Dieses verschmorte Beweisstück wurde jedoch erstmals 2012 untersucht: Es konnten keine Spuren von Ourys Kleidung oder der Matratze, geschweige denn seine DNA am Feuerzeug gefunden werden. Dafür hunderte Faserreste und DNA, deren Herkunft bis heute von den zuständigen Behörden nicht geklärt wurde.

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Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vom 28.10.2019

Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – 28.10.19

Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh

“Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des
Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen
Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” 1
Sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle
Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss.
Als Oury Jalloh am Morgen des 7. Januars 2005 von den Frauen der Stadtreinigung angetroffen wird, weist er keine offenkundigen Verletzungen im Gesicht oder am Oberkörper auf. Auch im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9:15 und 9:30 Uhr werden keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen
der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden seinmüssen. Die Einwirkungen der Gewalt waren sowohl im Gesicht, als auch im Bereich der 11. Rippe in einer Art und Weise punktuell bzw. fokussiert heftig, dass eine Selbstverletzung oder ein Sturz weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit naheliegend wahrscheinlich.
Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe
Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen: 9:30 Uhrund 12:05 Uhr. Auch der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Wir danken für die solidarische Unterstützung der Kommissionsarbeit und unserer Pressekonferenz: und  allen allen privaten Spender*innen

1 Prof. Dr. Bodelle, “Fachradiologisches Gutachten”, 18.10.2019, S.13.

Statement International Kommission-28-10-19 pdf

Pressemitteilung-28-10-19 pdf

 

Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Naumburg

Wo Recht zu Unrecht wird …

Am 23.10.2019 veröffentlichte der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg seine Entscheidung bezüglich des Antrages von Mamadou Saliou Diallo, auf gerichtliche Entscheidung über die Erhebung öffentlicher Anklage wegen Mordes an seinem Bruder Oury Jalloh.

Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt und seine Entscheidung damit begründet, dass dieser zum einen nicht den formellen Anforderungen entspräche und zudem unbegründet sei, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat”.

Damit stellt sich der Erste Strafsenat des OLG Naumburg mit seinem Beschluss in allen wesentlichen Punkten hinter die von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts vorgebrachten, unwissenschaftlichen und fantasiereichen Argumentationsketten. Sie verschließt sich damit allen bislang gewonnen Fakten und Expertenmeinungen bzw. interpretiert diese in unhaltbare Überzeugungen, die nicht der Realität entsprechen, um.

Der Beschluss bedeutet im Wesentlichen das Ende der juristischen Nicht-Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sowie zwei weiterer Todesfälle in ein und demselben Polizeirevier durch die zuständige Justiz in Sachsen-Anhalt.

Solange die Wahrheit nicht offiziell aufgeklärt worden ist und die Mörder von Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose noch immer ungestraft und frei sind, werden die Akten jedoch nicht geschlossen werden können. Denn wo Recht durch staatliche Institutionen in offensichtliches Unrecht verkehrt wird, wo Polizeibeamte Menschen weiterhin aus rassistischen Motiven töten und verbrennen können und die Justiz diese Täter*innen schützen will indem sie Tatsachen – auf Kosten des Leidens und der Ungewissheit der Familienangehörigen – vertuscht, da wird zivile und unabhängige Aufklärung zur gemeinsamen Pflicht!

Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Naumburg und Einladung zur Pressekonferenz am 28.10.2019 in Berlin-pdf- de.

Press release on the decision of the Higher Regional Court in Naumburgand Invitation to the International Press Conference-pdf- engl.

Communiqué de presse à la disposition de la Cour suprême de Saxe-Anhalt et invitation à une conférence de presse-pdf- fr.

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vom 23.10.18

DIE DREI UNAUFGEKLÄRTEN FÄLLE IM OURY JALLOH KOMPLEX       Bild als Pdf

zum Fall Hans-Jürgen Rose (1997): Rechtsmedizinisches Gutachten vom 18.06.1998 (Zusammenfassung) Pdf  Bilder Speisesaal Polizeirevier Pdf Bilder Schlagstöcke Pdf              Bilder Hans-Jürgen Rose / Sektion Pdf

Bilder Mario Bichtemann (2002) Polizeirevier Dessau, Zelle 5 Pdf

Forderungen der Kommission       (PK vom 23.10.18) Pdf            

Auszug UN-Report (25.07.2017) Pdf

 

Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut ab

Presseerklärung als pdf

Am 7. Dezember 2017 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mordes an Oury Jalloh gegen den damaligen Polizeibeamten Udo S. gestellt. Die Antwort, datiert auf den 4. April 2018, erreichte unsere Initiative erst am 18. April 2018 per Mail.

Die zuständige Abteilung II beim Generalbundesanwalt (Rechtsextremismus Nord- und Ostdeutschland) unter Leitung von Bundesanwalt Kai Lohse hat die eigene Zuständigkeit für die Ermittlungen in einer Serie von ungeklärten Todesfällen im Polizeirevier Dessau erneut und mit haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Die Anzeige der Initiative wird nun ebenfalls von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bearbeitet, die derzeit auch die Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Halle sowie die Strafanzeige der Familie Oury Jallohs prüft.

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Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Berlin, den 16.10.2017

Oury Jalloh kein Einzelfall im Polizeirevier Dessau!

3 ungeklärte Todesfälle und nachweislich manipulierte Beweismittel

 

PM als pdf 

Einstellungen der Todesermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften sind in Fällen tödlicher Gewaltanwendungen von Polizeibeamt*innen oder Todesfällen im Verantwortungsbereich der Justizvollzugsanstalten der sogenannte „Goldstandard“ im deutschen Rechtsstaat.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2017 sie habe nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse […] die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt”, weil sich angeblich “keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung” ergeben hätten. Weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten, da „eine Vielzahl an Möglichkeiten denkbar“ seien „und mithin eine Brandlegung durch ihn selbst nicht ausgeschlossen werden kann.“

Dieser Aussage stehen nicht nur mehrere Gutachten im Fall selbst entgegen, sondern es gibt darüber hinaus auch mehr als lediglich „Anhaltspunkte“ dafür, dass im Polizeirevier Dessau über viele Jahre hinweg Menschen willkürlich festgehalten, gedemütigt und misshandelt worden sind – und es gab gleich drei ungeklärte Todesfälle:

  • Hans-Jürgen Rose (verstorben am 08.12.1997),

  • Mario Bichtemann (verstorben am 30.10.2002) und

  • Oury Jalloh (verstorben am 07.01.2005).

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„Kapitulation des Rechtsstaates“ oder kalkulierte Farce?

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Erklärung der Initiative als pdf

Pressekontakt: fr|de 0152-13960941 // de|en 0152-10792107

Mail: initiative-ouryjalloh@so36.net

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in der ersten Pressemitteilung ihres Hauses im laufenden Jahr überhaupt[1], sie habe nach

sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse … die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ weil „…der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden können.“[0]

In einem Fax an die Anwältinnen der Hinterbliebenen bekundet sie zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung:

Ich habe die Prüfung persönlich nachvollzogen…“ und

Die ausführlichen Gründe der abschließenden Entscheidung sind in einem Vermerk vom 30.08.2017 nieder-gelegt, der Bestandteil der Akte ist.“

Diese Aussagen der LOStÄ Geyer sind Zirkelschlüsse sich selbst bestätigender Behauptungen („Sorgfalt“) und Arbeitshypothesen (‚Un-Möglichkeit‘), denen wir im Folgenden nachgehen wollen. Continue reading