15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh! Pressemitteilung vom 07.01.20

                                                                                            Dessau, 7. Januar 2020

Gefoltert und verbrannt im Polizeirevier Dessau …          PM als pdf

15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jalloh hier in Dessau rechtswidrig in Polizeigewahrsam genommen. Er wurde mit Gewalt in das Revier in die Wolfgangstraße 25 gebracht. Polizeibeamte haben ihn dort in der Zelle 5 auf eine schwer entflammbare Matratze an Händen und Füßen fest gekettet. Nur wenige Stunden später ist er bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Noch bevor die Tatortarbeit begann wurde von den verantwortlichen Polizeibeamten behauptet, Oury habe sich – trotz Fixierung – selbst angezündet. Am Tatort wurde jedoch kein Zündmittel gefunden. Erst 3 Tage später tauchte im Labor des LKA Sachsen-Anhalt ein Feuerzeugrest auf, der angeblich im Brandschutt aus der Zelle stammen sollte. Dieses verschmorte Beweisstück wurde jedoch erstmals 2012 untersucht: Es konnten keine Spuren von Ourys Kleidung oder der Matratze, geschweige denn seine DNA am Feuerzeug gefunden werden. Dafür hunderte Faserreste und DNA, deren Herkunft bis heute von den zuständigen Behörden nicht geklärt wurde.

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Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vom 28.10.2019

Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – 28.10.19

Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh

“Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des
Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen
Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” 1
Sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle
Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss.
Als Oury Jalloh am Morgen des 7. Januars 2005 von den Frauen der Stadtreinigung angetroffen wird, weist er keine offenkundigen Verletzungen im Gesicht oder am Oberkörper auf. Auch im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9:15 und 9:30 Uhr werden keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen
der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden seinmüssen. Die Einwirkungen der Gewalt waren sowohl im Gesicht, als auch im Bereich der 11. Rippe in einer Art und Weise punktuell bzw. fokussiert heftig, dass eine Selbstverletzung oder ein Sturz weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit naheliegend wahrscheinlich.
Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe
Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen: 9:30 Uhrund 12:05 Uhr. Auch der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Wir danken für die solidarische Unterstützung der Kommissionsarbeit und unserer Pressekonferenz: und  allen allen privaten Spender*innen

1 Prof. Dr. Bodelle, “Fachradiologisches Gutachten”, 18.10.2019, S.13.

Statement International Kommission-28-10-19 pdf

Pressemitteilung-28-10-19 pdf

 

Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Naumburg

Wo Recht zu Unrecht wird …

Am 23.10.2019 veröffentlichte der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg seine Entscheidung bezüglich des Antrages von Mamadou Saliou Diallo, auf gerichtliche Entscheidung über die Erhebung öffentlicher Anklage wegen Mordes an seinem Bruder Oury Jalloh.

Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt und seine Entscheidung damit begründet, dass dieser zum einen nicht den formellen Anforderungen entspräche und zudem unbegründet sei, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat”.

Damit stellt sich der Erste Strafsenat des OLG Naumburg mit seinem Beschluss in allen wesentlichen Punkten hinter die von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts vorgebrachten, unwissenschaftlichen und fantasiereichen Argumentationsketten. Sie verschließt sich damit allen bislang gewonnen Fakten und Expertenmeinungen bzw. interpretiert diese in unhaltbare Überzeugungen, die nicht der Realität entsprechen, um.

Der Beschluss bedeutet im Wesentlichen das Ende der juristischen Nicht-Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sowie zwei weiterer Todesfälle in ein und demselben Polizeirevier durch die zuständige Justiz in Sachsen-Anhalt.

Solange die Wahrheit nicht offiziell aufgeklärt worden ist und die Mörder von Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose noch immer ungestraft und frei sind, werden die Akten jedoch nicht geschlossen werden können. Denn wo Recht durch staatliche Institutionen in offensichtliches Unrecht verkehrt wird, wo Polizeibeamte Menschen weiterhin aus rassistischen Motiven töten und verbrennen können und die Justiz diese Täter*innen schützen will indem sie Tatsachen – auf Kosten des Leidens und der Ungewissheit der Familienangehörigen – vertuscht, da wird zivile und unabhängige Aufklärung zur gemeinsamen Pflicht!

Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Naumburg und Einladung zur Pressekonferenz am 28.10.2019 in Berlin-pdf- de.

Press release on the decision of the Higher Regional Court in Naumburgand Invitation to the International Press Conference-pdf- engl.

Communiqué de presse à la disposition de la Cour suprême de Saxe-Anhalt et invitation à une conférence de presse-pdf- fr.

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, vom 23.10.18

DIE DREI UNAUFGEKLÄRTEN FÄLLE IM OURY JALLOH KOMPLEX       Bild als Pdf

zum Fall Hans-Jürgen Rose (1997): Rechtsmedizinisches Gutachten vom 18.06.1998 (Zusammenfassung) Pdf  Bilder Speisesaal Polizeirevier Pdf Bilder Schlagstöcke Pdf              Bilder Hans-Jürgen Rose / Sektion Pdf

Bilder Mario Bichtemann (2002) Polizeirevier Dessau, Zelle 5 Pdf

Forderungen der Kommission       (PK vom 23.10.18) Pdf            

Auszug UN-Report (25.07.2017) Pdf

 

Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut ab

Presseerklärung als pdf

Am 7. Dezember 2017 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mordes an Oury Jalloh gegen den damaligen Polizeibeamten Udo S. gestellt. Die Antwort, datiert auf den 4. April 2018, erreichte unsere Initiative erst am 18. April 2018 per Mail.

Die zuständige Abteilung II beim Generalbundesanwalt (Rechtsextremismus Nord- und Ostdeutschland) unter Leitung von Bundesanwalt Kai Lohse hat die eigene Zuständigkeit für die Ermittlungen in einer Serie von ungeklärten Todesfällen im Polizeirevier Dessau erneut und mit haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Die Anzeige der Initiative wird nun ebenfalls von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bearbeitet, die derzeit auch die Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Halle sowie die Strafanzeige der Familie Oury Jallohs prüft.

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Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Berlin, den 16.10.2017

Oury Jalloh kein Einzelfall im Polizeirevier Dessau!

3 ungeklärte Todesfälle und nachweislich manipulierte Beweismittel

 

PM als pdf 

Einstellungen der Todesermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften sind in Fällen tödlicher Gewaltanwendungen von Polizeibeamt*innen oder Todesfällen im Verantwortungsbereich der Justizvollzugsanstalten der sogenannte „Goldstandard“ im deutschen Rechtsstaat.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2017 sie habe nach sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse […] die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt”, weil sich angeblich “keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung” ergeben hätten. Weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten, da „eine Vielzahl an Möglichkeiten denkbar“ seien „und mithin eine Brandlegung durch ihn selbst nicht ausgeschlossen werden kann.“

Dieser Aussage stehen nicht nur mehrere Gutachten im Fall selbst entgegen, sondern es gibt darüber hinaus auch mehr als lediglich „Anhaltspunkte“ dafür, dass im Polizeirevier Dessau über viele Jahre hinweg Menschen willkürlich festgehalten, gedemütigt und misshandelt worden sind – und es gab gleich drei ungeklärte Todesfälle:

  • Hans-Jürgen Rose (verstorben am 08.12.1997),

  • Mario Bichtemann (verstorben am 30.10.2002) und

  • Oury Jalloh (verstorben am 07.01.2005).

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„Kapitulation des Rechtsstaates“ oder kalkulierte Farce?

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Erklärung der Initiative als pdf

Pressekontakt: fr|de 0152-13960941 // de|en 0152-10792107

Mail: initiative-ouryjalloh@so36.net

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in der ersten Pressemitteilung ihres Hauses im laufenden Jahr überhaupt[1], sie habe nach

sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse … die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ weil „…der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden können.“[0]

In einem Fax an die Anwältinnen der Hinterbliebenen bekundet sie zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung:

Ich habe die Prüfung persönlich nachvollzogen…“ und

Die ausführlichen Gründe der abschließenden Entscheidung sind in einem Vermerk vom 30.08.2017 nieder-gelegt, der Bestandteil der Akte ist.“

Diese Aussagen der LOStÄ Geyer sind Zirkelschlüsse sich selbst bestätigender Behauptungen („Sorgfalt“) und Arbeitshypothesen (‚Un-Möglichkeit‘), denen wir im Folgenden nachgehen wollen. Continue reading

Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh

Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 004/2017 *                           Naumburg (Saale), den 16. August 2017                                                                  (*GenStA NMB) Staatsanwaltschaft Halle übernimmt weitere                                    Prüfung im Todesermittlungsverfahren Ouri Jallow                                                             PM der Generalstaatsanwaltschaft als pdf

Initiative in Gedenke an Oury Jalloh:  18.8.17       (über Facebook)                              siehe auch: Feuershow*  und  Ermittlungen werden Verschlusssache                            Zum ergebnislosen Jahrestag der manipulativen *Feuershow von Schmiedeberg
durch die mit #Vertuschung, #Verschleppung und #Rechtsbeugung ach so
“überlasteten” Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erinnern wir mit unserer
YouTube-Playlist zu den damaligen Reakionen der eingeladenen
(öffentlich-rechtlichen) TV-Medien – aufgelockert mit ausgewählten
eigenen Videoclips... > Video-Link                                                                                   Nach der Nachrichtenflut der letzten Tage haben wir gelernt, dass der
Leidende Oberstaatsanwalt Bittmann
(#Aufklärungsbedarf > Video-Link) im Dezember 2016
stillschweigend “altersbedingt in den Ruhestand getreten” sei
(*PM 004/2017 GenStAW NMB).
Da Bittmann Jahrgang 1953 ist, wäre ein “altersbedingter Ruhestand”
rechnerisch zwar erst 2017 zu erwarten gewesen (65 Jahre) –
aber vielleicht hat er ja tatsächlich genau am 1. Januar Geburtstag
und sollte nicht etwa wegen seiner berüchtigten Fehlleistungen
einfach vorzeitig aus der Schusslinie genommen werden.                                               Eine offizielle Mitteilung über den Wechsel an der Spitze der
StAW Dessau-Roßlau sucht man indes vergebens – ganz zu schweigen
von einer entsprechenden Mitteilung an die Rechtsbeistände der
Familie Jalloh.                                                                                                               Ebenso stillschweigend wurden dem zuständigen Staatsanwalt
(und Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr!) Olaf Braun die
Ermittlungen im Fall entzogen und der StAW Halle übertragen.                                  Brisant hierbei: die StAW Halle war ebenso lange Wirkungsstätte                                    des vorgealterten Folker Bittmann (von 1993-2005), wie seine letzte
Wirkungsstätte im mörderischen Dessau (2005-2016).

Presse-Reaktionen (16. bis 18.8.17):

Artikel bei welt.de

Artikel von Freie Presse als pdf

Artikel der MZ

Artikel des mdr

Artikel bei News und Nachrichten

Artikel bei RP-Online

*PM 004/2017 GenStAW NMB:                                                                                                              Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat im Juni 2017 von ihrem Substitutionsrecht gemäß       § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch gemacht und die weitere Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens Ouri Jallow der Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Dieser Schritt erschien nicht zuletzt im Hinblick auf die dienstliche Belastung der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau angezeigt. Die Substitution war geboten, nachdem der langjährige Bearbeiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau altersbedingt in den Ruhestand getreten war. Die sodann zuständige Dezernentin für Leichensachen war von Mai 2016 bis August 2017 u. a. mit dem Kapitalverbrechen zum Nachteil der getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li befasst und nahm in jener Sache im vorgenannten Zeitraum mehr als 8 Monate lang die Sitzungsvertretung vor dem dortigen Landgericht wahr. Eine irgendgeartete Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ist mit der Entscheidung nicht verbunden. Die Staatsanwaltschaft Halle verfügt – trotz ebenfalls sehr hoher Belastung – über größere personelle Ressourcen und ist wie alle Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt in der Lage, die Ermittlungen unabhängig zu führen. Continue reading

Institutionalisierter Verfolgungseifer in der Sackgasse?

Berlin, den 17. Juli 2017

Pressemitteilung als pdf

gezielte Repression – eine unvollständige Chronologie (pdf)

Zusammenfassung der Repression gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (Hintergrundtext als pdf)

Beim Thema Feuerzeug liegen die Nerven der Dessauer Polizei und Staatsanwaltschaft blank: nicht nur im Todesermittlungsverfahren zum Fall Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle verbrannt wurde, ist es DAS zentrale Beweismittel gegen den behördlich manipulierten Boykott der Wahrheitsfindung – es widerlegt die ‚Selbstentzündungshypothese‘ der staatlichen Ermittlungsorgane…

Auch die Feuerzeug-Kampagne der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, bei der den Verantwortlichen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau bereits mehrfach leere Feuerzeuge vor ihre Eingänge bzw. den dort postierten Schutzbeauftragten symbolisch vor die Füße geworfen wurden, wird mittlerweile durch konstruierte Beschuldigungen strafrechtlich aufgeblasen, um selbige zu kriminalisieren … Continue reading