Gefoltert und verbrannt im Polizeirevier Dessau … PM als pdf
15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jalloh hier in Dessau rechtswidrig in Polizeigewahrsam genommen. Er wurde mit Gewalt in das Revier in die Wolfgangstraße 25 gebracht. Polizeibeamte haben ihn dort in der Zelle 5 auf eine schwer entflammbare Matratze an Händen und Füßen fest gekettet. Nur wenige Stunden später ist er bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.
Noch bevor die Tatortarbeit begann wurde von den verantwortlichen Polizeibeamten behauptet, Oury habe sich – trotz Fixierung – selbst angezündet. Am Tatort wurde jedoch kein Zündmittel gefunden. Erst 3 Tage später tauchte im Labor des LKA Sachsen-Anhalt ein Feuerzeugrest auf, der angeblich im Brandschutt aus der Zelle stammen sollte. Dieses verschmorte Beweisstück wurde jedoch erstmals 2012 untersucht: Es konnten keine Spuren von Ourys Kleidung oder der Matratze, geschweige denn seine DNA am Feuerzeug gefunden werden. Dafür hunderte Faserreste und DNA, deren Herkunft bis heute von den zuständigen Behörden nicht geklärt wurde.
Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh – 28.10.19
Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh
“Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des
Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen
Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” 1
Sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle
Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss.
Als Oury Jalloh am Morgen des 7. Januars 2005 von den Frauen der Stadtreinigung angetroffen wird, weist er keine offenkundigen Verletzungen im Gesicht oder am Oberkörper auf. Auch im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9:15 und 9:30 Uhr werden keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen
der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden seinmüssen. Die Einwirkungen der Gewalt waren sowohl im Gesicht, als auch im Bereich der 11. Rippe in einer Art und Weise punktuell bzw. fokussiert heftig, dass eine Selbstverletzung oder ein Sturz weitestgehend ausgeschlossen werden können. Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit naheliegend wahrscheinlich.
Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe
Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen: 9:30 Uhrund 12:05 Uhr. Auch der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Wir danken für die solidarische Unterstützung der Kommissionsarbeit und unserer Pressekonferenz: und allen allen privaten Spender*innen
1Prof. Dr. Bodelle, “Fachradiologisches Gutachten”, 18.10.2019, S.13.
Am 23.10.2019 veröffentlichte der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg seine Entscheidung bezüglich des Antrages von Mamadou Saliou Diallo, auf gerichtliche Entscheidung über die Erhebung öffentlicher Anklage wegen Mordes an seinem Bruder Oury Jalloh.
Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt und seine Entscheidung damit begründet, dass dieser zum einen nicht den formellen Anforderungen entspräche und zudem unbegründet sei, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat”.
Damit stellt sich der Erste Strafsenat des OLG Naumburg mit seinem Beschluss in allen wesentlichen Punkten hinter die von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts vorgebrachten, unwissenschaftlichen und fantasiereichen Argumentationsketten. Sie verschließt sich damit allen bislang gewonnen Fakten und Expertenmeinungen bzw. interpretiert diese in unhaltbare Überzeugungen, die nicht der Realität entsprechen, um.
Der Beschluss bedeutet im Wesentlichen das Ende der juristischen Nicht-Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sowie zwei weiterer Todesfälle in ein und demselben Polizeirevier durch die zuständige Justiz in Sachsen-Anhalt.
Solange die Wahrheit nicht offiziell aufgeklärt worden ist und die Mörder von Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose noch immer ungestraft und frei sind, werden die Akten jedoch nicht geschlossen werden können. Denn wo Recht durch staatliche Institutionen in offensichtliches Unrecht verkehrt wird, wo Polizeibeamte Menschen weiterhin aus rassistischen Motiven töten und verbrennen können und die Justiz diese Täter*innen schützen will indem sie Tatsachen – auf Kosten des Leidens und der Ungewissheit der Familienangehörigen – vertuscht, da wird zivile und unabhängige Aufklärung zur gemeinsamen Pflicht!
DIE DREI UNAUFGEKLÄRTEN FÄLLE IM OURY JALLOH KOMPLEX Bild als Pdf
zum Fall Hans-Jürgen Rose (1997):Rechtsmedizinisches Gutachten vom 18.06.1998 (Zusammenfassung) PdfBilder Speisesaal PolizeirevierPdfBilder SchlagstöckePdfBilder Hans-Jürgen Rose / SektionPdf
Bilder Mario Bichtemann (2002) Polizeirevier Dessau, Zelle 5Pdf
Am 7. Dezember 2017 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mordes an Oury Jalloh gegen den damaligen Polizeibeamten Udo S. gestellt. Die Antwort, datiert auf den 4. April 2018, erreichte unsere Initiative erst am 18. April 2018 per Mail.
Die zuständige Abteilung II beim Generalbundesanwalt (Rechtsextremismus Nord- und Ostdeutschland) unter Leitung von Bundesanwalt Kai Lohse hat die eigene Zuständigkeit für die Ermittlungen in einer Serie von ungeklärten Todesfällen im Polizeirevier Dessau erneut und mit haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Die Anzeige der Initiative wird nun ebenfalls von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bearbeitet, die derzeit auch die Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Halle sowie die Strafanzeige der Familie Oury Jallohs prüft.
Einstellungen der Todesermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaften sind in Fällen tödlicher Gewaltanwendungen von Polizeibeamt*innen oder Todesfällen im Verantwortungsbereich der Justizvollzugsanstalten der sogenannte „Goldstandard“ im deutschen Rechtsstaat.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2017 sie habe nach „sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse […] die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt”, weil sich angeblich “keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung” ergeben hätten. Weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten, da „eine Vielzahl an Möglichkeiten denkbar“ seien „und mithin eine Brandlegung durch ihn selbst nicht ausgeschlossen werden kann.“
Dieser Aussage stehen nicht nur mehrere Gutachten im Fall selbst entgegen, sondern es gibt darüber hinaus auch mehr als lediglich „Anhaltspunkte“ dafür, dass im Polizeirevier Dessau über viele Jahre hinweg Menschen willkürlich festgehalten, gedemütigt und misshandelt worden sind – und es gab gleich drei ungeklärte Todesfälle:
Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten
Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in der ersten Pressemitteilung ihres Hauses im laufenden Jahr überhaupt[1], sie habe nach
„sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse … die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ weil „…der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden können.“[0]
In einem Fax an die Anwältinnen der Hinterbliebenen bekundet sie zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung:
„Ich habe die Prüfung persönlich nachvollzogen…“ und
„Die ausführlichen Gründe der abschließenden Entscheidung sind in einem Vermerk vom 30.08.2017 nieder-gelegt, der Bestandteil der Akte ist.“
Diese Aussagen der LOStÄ Geyer sind Zirkelschlüsse sich selbst bestätigender Behauptungen („Sorgfalt“) und Arbeitshypothesen (‚Un-Möglichkeit‘), denen wir im Folgenden nachgehen wollen.Continue reading →
Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 004/2017 * Naumburg (Saale), den 16. August 2017 (*GenStA NMB) Staatsanwaltschaft Halle übernimmt weitere Prüfung im Todesermittlungsverfahren Ouri Jallow PM der Generalstaatsanwaltschaft als pdf
Initiative in Gedenke an Oury Jalloh: 18.8.17 (über Facebook)siehe auch:Feuershow*undErmittlungen werden VerschlusssacheZum ergebnislosen Jahrestag der manipulativen *Feuershow von Schmiedeberg durch die mit #Vertuschung, #Verschleppung und #Rechtsbeugung ach so “überlasteten” Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erinnern wir mit unserer YouTube-Playlist zu den damaligen Reakionen der eingeladenen (öffentlich-rechtlichen) TV-Medien – aufgelockert mit ausgewählten eigenen Videoclips... > Video-LinkNach der Nachrichtenflut der letzten Tage haben wir gelernt, dass der Leidende Oberstaatsanwalt Bittmann
(#Aufklärungsbedarf > Video-Link) im Dezember 2016 stillschweigend “altersbedingt in den Ruhestand getreten” sei (*PM 004/2017 GenStAW NMB). Da Bittmann Jahrgang 1953 ist, wäre ein “altersbedingter Ruhestand” rechnerisch zwar erst 2017 zu erwarten gewesen (65 Jahre) – aber vielleicht hat er ja tatsächlich genau am 1. Januar Geburtstag und sollte nicht etwa wegen seiner berüchtigten Fehlleistungen einfach vorzeitig aus der Schusslinie genommen werden. Eine offizielle Mitteilung über den Wechsel an der Spitze der StAW Dessau-Roßlau sucht man indes vergebens – ganz zu schweigen von einer entsprechenden Mitteilung an die Rechtsbeistände der Familie Jalloh. Ebenso stillschweigend wurden dem zuständigen Staatsanwalt (und Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr!) Olaf Braun die Ermittlungen im Fall entzogen und der StAW Halle übertragen. Brisant hierbei: die StAW Halle war ebenso lange Wirkungsstätte des vorgealterten Folker Bittmann (von 1993-2005), wie seine letzte Wirkungsstätte im mörderischen Dessau (2005-2016).
*PM 004/2017 GenStAW NMB:Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat im Juni 2017 von ihrem Substitutionsrecht gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch gemacht und die weitere Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens Ouri Jallow der Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Dieser Schritt erschien nicht zuletzt im Hinblick auf die dienstliche Belastung der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau angezeigt. Die Substitution war geboten, nachdem der langjährige Bearbeiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau altersbedingt in den Ruhestand getreten war. Die sodann zuständige Dezernentin für Leichensachen war von Mai 2016 bis August 2017 u. a. mit dem Kapitalverbrechen zum Nachteil der getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li befasst und nahm in jener Sache im vorgenannten Zeitraum mehr als 8 Monate lang die Sitzungsvertretung vor dem dortigen Landgericht wahr. Eine irgendgeartete Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ist mit der Entscheidung nicht verbunden. Die Staatsanwaltschaft Halle verfügt – trotz ebenfalls sehr hoher Belastung – über größere personelle Ressourcen und ist wie alle Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt in der Lage, die Ermittlungen unabhängig zu führen. Continue reading →
Beim Thema Feuerzeug liegen die Nerven der Dessauer Polizei und Staatsanwaltschaft blank: nicht nur im Todesermittlungsverfahren zum Fall Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle verbrannt wurde, ist es DAS zentrale Beweismittel gegen den behördlich manipulierten Boykott der Wahrheitsfindung – es widerlegt die ‚Selbstentzündungshypothese‘ der staatlichen Ermittlungsorgane…
Auch die Feuerzeug-Kampagne der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, bei der den Verantwortlichen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau bereits mehrfach leere Feuerzeuge vor ihre Eingänge bzw. den dort postierten Schutzbeauftragten symbolisch vor die Füße geworfen wurden, wird mittlerweile durch konstruierte Beschuldigungen strafrechtlich aufgeblasen, um selbige zu kriminalisieren … Continue reading →