BGH bestätigt Urteil des LG Magdeburg zum Tod von Oury Jalloh
Es ist das traurige Ende eines jahrelangen Verfahrens vor verschiedenen Strafgerichten, das zur
Aufklärung der Umstände des Todes von Oury Jalloh beitragen sollte. Nun hat der BGH in seinem
Urteil vom 04.09.2014 entschieden, die Revisionsanträge von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und
Nebenklage zu verwerfen und damit einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen unter die strafrechtliche
Suche nach den wahren Geschehnissen am 07.01.2005 (4 StR 473/13). An diesem Tag starb Oury
Jalloh, der aus Sierra Leone kommend in Deutschland Asyl beantragt hatte, in der Zelle Nr. 5 des
Polizeireviers Dessau. Als Todesursache wurde später ein Hitzeschock durch Einatmen heißer Luft
angeführt.[…]
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PM: Rassistische Schikane der deutschen Botschaft gegen den Bruder von Oury Jalloh!
Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Rassistische Schikane der deutschen Botschaft gegen den Bruder von Oury Jalloh!
Am Freitagnachmittag wurde Mamadou Saliou Diallos Anfrage für ein Visum zur Teilnahme an der Verhandlung am Bundesgerichtshof entgültig abgewiesen.
[…]
Gesamte Pressemitteilung: PM_24.08.2014
Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Mamadou Saliou Diallo, dem Bruder von Oury Jalloh, wird das Visum für die Teilnahme an der Revisionsverhandlung am 28.08.2014 in Karlsruhe von der deutschen Botschaft in Conakry (Guinea) verweigert!
Die Pressemitteilung im PDF-Format: pm_visum_trotz_einladung_durch_den_bgh_verweigert
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Video
Innenansichten vor BGH-Urteil – Statement von Mouctar Bah: http://youtu.be/aD1e_c7aTlE
Pressemitteilung des IOJ e.V. und des ITAP e.V.
Berlin, 28.05.2014
Die Initiativen in Gedenken an Oury Jalloh e.V und Togo Action Plus e.V verurteilen das unangemessene, absprachenwidrige Vorgehen der Berliner Polizei gegen die Flüchtlinge vor der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche am 20.05.2014. Sie fordern umgehende Aufhebung der Abschiebehaft eines der Betroffenen und das Absehen von Sanktionen gegen politisch aktive Flüchtlinge.
Als Menschenrechtsorganisationen fordern sie residenzunabhängige, politische und soziale, den Bürgern gleichgestellte Teilhaberechte von Flüchtlingen und resultierend die zügige Änderung der menschenrechtsverachtenden, nicht selten tödlichen bundesdeutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Hintergrund:
Seit Jahren wird von Menschenrechtlern das Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland scharf kritisiert, das immer wieder zur Verletzung humanitärer Grundrechte und nicht selten zu Erkrankungen und Todesfällen von Geflüchteten führt. Diese werden hier gezwungen, jahrelang in abgeschiedenen und unzureichend ausgestatteten Asyllagern zu leben. Oft sind dort zudem die hygienischen Verhältnisse katastrophal – Kakerlakenbefall der Zimmern und Betten sowie Ratten in den Lagern sind keine Seltenheit. Oft über Jahre isoliert entwickeln betroffene Flüchtlinge Depressionen und stehen mit ihren Problemen meist alleine da. Ihr von Kettenduldungen geprägtes Leben – oftmals über 10 oder 15 Jahre – in solchen Lagern bietet keine wirkliche Zukunftsperspektive, sie werden zermürbt, werden resultierend oft körperlich und seelisch krank. Hinzu kommen Repressionen durch die zuständigen (Ausländer-)behörden und sozialen Einrichtungen. Eine Vielzahl der Geflüchteten fand sich zudem willkürlichen Entscheidungen von Polizei und Justiz ausgeliefert. Durch allein in der Bundesrepublik Deutschland geltende Sondergesetze wie die Residenzpflicht haben Geflüchtete de facto kaum Chancen, sich über die zugewiesene Region hinaus zu bewegen und weiterreichende Kontakte zu knüpfen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ihnen verwehrt. Einem Großteil hier Schutz und Zukunft Suchender werden so angemessene Chancen auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben in Deutschland verwehrt, ihre Zukunft verbaut.
Nicht erst seit dem 03.05.2014 haben betroffene Flüchtlinge ihre legitimen Forderungen nach humanitärer Änderung des Flüchtlings- und Asylrechts und nach politischer Teilhabe am entsprechenden Diskurs mit unterschiedlichen Aktion auch nach Berlin getragen, um diese hier für die bundesdeutsche und auch europäische Öffentlichkeit deutlich sichtbar zu machen, so Solidarität, Umdenken zu erreichen und entsprechende Gesetzesänderungen zu anzustreben.
In den absprachewidrigen Festnahmen der 11 Flüchtlinge am Vormittag des 20. Mai 2014, ihrer so erzwungenen Identifizierung und Rückführung nach Sachsen-Anhalt in die ihnen zugewiesenen Flüchtlingsheime, in einem Fall sogar in die Abschiebehaft, sehen wir bewusstes Praktizieren einer entmündigenden Abschreckungspolitik, die anstrebt, Betroffene mundtod zu machen, sie davon abzuhalten, ihre berechtigten Forderungen in den politischen Diskurs zum deutschen und europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht angemessen einfließen zu lassen und an diesem teilzuhaben.
Das ohne Zweifel politisch verordnete Vorgehen der Berliner Polizei gegen die Flüchtlinge an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirchewegen am 20. Mai 2014 wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht wird durch die unterzeichnenden Menschenrechtsorganisationen auf das schärfste verurteilt, nicht nur weil es sich bei dem vorgehalten Verstoß lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die eine zwangsweise Durchsetzung überhaupt nicht erforderte.
Der diskriminierende, menschenrechtsverachtende Umgang mit Flüchtlingen muss umgehend nachhaltig beendet werden.
Die europäische und bundesdeutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik führt regelmäßig zu massiven Verstößen gegen gültige humanitäre Rechte, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Missachtung der legitimen Forderungen von Flüchtlingen auf Änderung geltenden Flüchtlings- und Asylrechts muss endlich abgestellt, ihre inklusive Teilhabe am entsprechenden politischen Diskurs sichergestellt werden. Flüchtlinge sind Menschen wie wir!
Die Intitiative im Gedenken an Oury Jalloh und Togo Action Plus solidarisieren sich mit den unten genannten politischen Forderungen der Flüchtlinge und fordern die Bundesregierung auf, die politischen Voraussetzungen für deren Umsetzung in der Bundesrepublik zu schaffen und auf europäischer Ebene auf entsprechende Umsetzung hinzuwirken.
Forderungskatalog:
sofortige Freilassung des am 20.5.14 am berliner Breitscheidtplatz inhaftierten Geflüchteten aus der Abschiebehaft in Sachsen- Anhalt, eine Abschiebung wäre für ihn lebensbedrohlich
sofortige und rückwirkende Sanktionsfreiheit politischer Aktivitäten von Flüchtlingen und Asylsuchenden auch außerhalb der zugewiesenen Residenz
generelle Aufhebung der Residenzpflicht
Stopp aller Abschiebungen
Schließung aller Flüchtlingslager und damit das Ende der unwürdigen, isolierenden, krankmachenden Unterbringung von Geflüchteten
dezentrale Wohnungen für alle Geflüchteten
dauerhafte Anerkennung des Aufenthaltes von Flüchtlingen in der Bundesrepublik.
Arbeitsrecht für alle Flüchtlinge und Asylsuchenden
soziale Gleichstellung von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit den Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland und Europa
Aufhebung der Dublin-II-Verträge, die seit Bestehen unzählige Menschenleben forderten und täglich weiter fordern
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V und der Initiative Togo Action Plus e.V
Mouctar Bah und Komi E.
PM no lager halle zur Demo am 07.01.2012
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (Dessau) muss Aktivist_in mit Schmerzensgeld für Polizeigewalt bei 7. Oury-Jalloh-Gedenkdemonstration am 07.01.2012 entschädigen.
[…]
Ganze Pressemitteilung aufno-lager-halle.org.
PM der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zu neuen Ermittlungen
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom 03.04.2014 als PDF:
Pressemitteilung
Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V.
Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V.: Der Togolese Komi Michel Evoda von der Polizei erschossen.
Am 12 Dezember 2013 ist der 28-jährige Togolese, der in einem Rugby Club in Köln spielte, von der Polizei mit zwei Kugeln in den Kopf erschossen worden.
Die offizielle Version ist: er hatte Streit mit seiner deutschen Frau. Er wollte sie töten. Die Polizei wurde angerufen.
Die Initiative Togo Action Plus e.V fordert Aufklärung.
Die Familie von Komi Michel Evoda in Togo (West-Afrika) hat ein Recht auf die Wahrheit ohne Vertuschung!
Stoppt die Kriminalisierung der AfrikanerInnen in der BRD durch die Behörden!
Die Tötung den AfrikanerInnen geht weiter: Christy Schwundeck, Domique Koumadio, Laye Condey, Oury Jalloh …
Wer ist der nächste?
Die Straflosigkeit der Polizei in der BRD muss beendet werden.
Initiative Togo Action Plus e.V
Komi E.
Kontakt: togoactionplus@googlemail.com
Pressemitteilung zur Antwort des Generalbundesanwalts
Deutsche Justiz lehnt Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh ab!
Generalbundesanwalt weist Strafanzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh direkt an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zurück
Genau drei Monate nachdem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mord oder Totschlag gegen unbekannte Polizisten beim Generalbundesanwalt eingereicht hat, erklärt der Karlsruher Oberstaatsanwalt Matthias Krauß in seinem Schreiben vom 11. Februar 2014, dass diese Strafanzeige nicht in den Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwaltschaft falle.
[…]
Komplette PM als PDF: PM_17.Februar2014
Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Generalbundesanwalt beanstandet die rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung durch das Magdeburger Landgericht und spricht sich für die Aufhebung des Urteils im Verfahren gegen Andreas Schubert aus
Vor gut einem Jahr, am 13. Dezember 2012, hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas Schubert im Fall Oury Jalloh wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10.800 €, weil Schubert es unterlassen hatte, den vorgeschriebenen Richtervorbehalt bezüglich der Legitimation und der Dauer der Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh einzuholen. Obwohl der Richtervorbehalt bei längerer Ingewahrsamnahme zwingend vorgeschrieben ist, wertete die Strafkammer Magdeburg den Rechtsbruch des damaligen Dienstgruppenleiters als einen “vorsatzausschliessenden Tatumstandsirrtum” und milderte auf diese Weise das Strafmaß des Angeklagten erheblich.
Sowohl Nebenklagevertretung als auch die Dessauer Staatsanwalt hatten in ihren Revisionsbegründungen ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall nicht von einer Fahrlässigkeit des Andreas Schubert auszugehen ist. Vielmehr hätte das Landgericht Magdeburg zu dem Schluss kommen müssen, Schubert wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig zu sprechen.
[…]
Ganze PM als PDF: PM_3.Januar2014