Pressemitteilung 26. März, 2008: STELLUNGNAHME ANLÄSSLICH DES 1. JAHRESTAGES SEIT PROZESSBEGINN IM TODESFALL OURY JALLOH

Pressemitteilung 26. März, 2008

STELLUNGNAHME ANLÄSSLICH DES 1. JAHRESTAGES
SEIT PROZESSBEGINN IM TODESFALL OURY JALLOH

Klagt an wegen Mord!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 27. März 2008 wird der Prozess in Dessau im Mordfall Oury Jalloh schon seinen ersten Jahrestag erreicht haben. Doch ein langen Prozess bedeutet weder, dass eine grundlegende Verhandlung stattfindet, noch, dass mehr Wahrheit ans Licht gebracht wird. Im Gegenteil: an über 40 Prozesstagen haben wir weiterhin nichts als Vertuschung und Verschleppung erlebt; abgesehen von einer einzigen Ausnahme:

Der Polizeibeamte Swen Ennulat wurde am 12. März 2008, dem 41. Prozessstag im Mordfall Oury Jalloh, vor dem Landgericht Dessau als Zeuge vernommen. Seine Aussagen, die die Zweifel und Widersprüche um den Fall nur noch vertieft haben, wurden von der Presse bisher weitgehend ignoriert.
Der ehemalige Staatsschützer wurde aufgrund seiner Kompromißlosikeit in der Verfolgung und Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten von der Polizeileitung unter Druck gesetzt, versetzt und vom Innenministerium beobachtet. Die Aussagen von Swen Ennulat sind von hoher Bedeutung, da erstmals ein „Insider“ vor Gericht das ausspricht, was viele Menschen, die sich mit dem Fall Oury Jalloh beschäftigen, von Beginn an dachten.

Anlässlich des ersten Jahrestages seit Prozessbeginn und der Aussage Ennulats gibt die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ihre Erklärung ab:

Seit dem 7. Januar 2005 haben wir immer wieder unsere Zweifel an den Umständen des Todes von Oury Jalloh zum Ausdruck gebracht. Wie kann eine an Händen und Füßen gefesselte Person auf einer feuerfesten Matratze in der Ausnüchterungszelle einer Polizeistation zu Tode verbrennen? Wie konnte die Person überhaupt an ein Feuerzeug gelangen? Warum hatte sie eine gebrochene Nase? Mit der Forderung nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung haben wir 27 Monate dafür gekämpft, dass der Fall vor Gericht kommt.

Bisher wurden auf diese Fragen nicht nur keine befriedigenden Antworten gefunden, sondern durch die systematische und kollektive Vertuschung des Verbrechens und durch die Verfolgung von Wahrheit und Gerechtigkeit fordernden Aktivisten wurden nur noch mehr Fragen aufgeworfen: Wo sind die verschwundenen Beweisstücke wie das Videoband, das Feuerzeug, erste Fotos nach dem Brand und die rechte Handschelle? Wer ist der Mann mit der Brille im Zellentrakt? Was hat es mit der nicht protokollierten Zellenkontrolle auf sich? Weshalb gibt es insbesondere über das Feuerzeug unterschiedliche Aussagen? Warum können Zeugen aus den Kreisen der Polizei derart ungeniert und seit Monaten Lügen vor Gericht auftischen ohne strafrechtlich verfolgt zu werden? Warum wurden die am Todestag von Oury Jalloh diensthabenden Beamten und Beamtinnen nicht alle unmittelbar nach dem Vorfall verhört, sondern teilweise erst während des Gerichtsverfahrens, d.h. erst nach über zwei Jahren?

Diese Fragen werden vom Landgericht Dessau schlichtweg ignoriert oder entsprechend der Anklage als irrelevant abgetan. Um zu verhindern, dass die Wahrheit ans Licht kommt, stellte die Staatsanwaltschaft, ohne hierfür Beweise vorzubringen, die zynische und absurde Behauptung auf, Oury Jalloh hätte das Feuer eigenständig entzündet und sich somit selbst verbrannt. Daher werden auch keine weiteren Untersuchungen über den wesentlich wahrscheinlicheren Tathergang angestellt: Dritte hatten Zugang zum Zellentrakt und zur Zelle Nummer 5 und haben Oury Jalloh verbrannt. An dieser Stelle wird meist der Einwand nach dem Motiv für solch einen Mord gebracht. Fragen wir zurück: Welches Motiv hätte Oury haben sollen, sich selbst anzuzünden? Rassismus kann, ebenso wie schwere Misshandlung von Festgenommenen durch Polizeibeamte und das Vertuschen solcher Gewaltanwendungen, tödliche Folgen haben. Eine Komplizenschaft zwischen bestimmten Teilen der Polizei und faschistischen Organisationsstrukturen kann ebenfalls ein Motiv der Polizei für den Mord sein.

Da die Staatsanwaltschaft von einem Selbstmord Oury Jallohs ausgeht, ist der Prozess auf die sechsminütige Zeitspanne zwischen dem vermeintlichen Ausbruch des Feuers und dem Hitzetod Oury Jallohs (der offiziellen Todesursache) begrenzt. Deshalb wird gegen die diensthabenden Beamten nur aufgrund von Fahrlässigkeit und unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Was vor dem Ausbruch des Feuers passierte, ist nicht Gegenstand der Verhandlung, was wir scharf kritisieren.

Mit der Ladung des Polizisten Ennulat bricht der Prozess ausnahmsweise aus dem obengenannten „Sechs-Minuten-Rahmen“ aus. Ennulat ist vorgeladen, weil er sich in einem Privatgespräch unter Polizeistudenten zum Fall Oury Jalloh geäußert hat, und zwar in einer solchen Weise, dass das Innenministerium Mitstudenten ohne Ennulats Wissen aufforderte, Protokolle über seine Äußerungen anzufertigen.

Ennulat bestätigt vor Gericht, dass er eine feste Meinung zum dem Verfahren habe, und dass er gelernt habe, in alle Richtungen zu fragen. In dem Fall um den Tod von Oury Jalloh gebe es zu viele Ungereimtheiten, als dass die vor Gericht präsentierte Version als wahr angenommen werden könne. Beispielsweise hat Ennulat von einem Ermittler aus dem Kollegenkreis erfahren, dass es Oury Jalloh aufgrund der Art der Fesselung nicht möglich gewesen sein könne, sich selbst anzuzünden. Außerdem gebe es Gerüchte in Polizeikreisen, dass das Feuerzeug nachträglich an den Tatort gelegt wurde. Wenn zu Beginn der Ereignisse am Todestag Oury Jallohs kein Feuerzeug in der Zelle gewesen sei, „muss wohl eine dritte Hand im Spiel gewesen sein. Das muss auch mal gesagt werden“, so Ennulat.

Er verweist erneut darauf, gelernt zu haben, auch Spekulationen und gewagten Thesen nachzugehen, um der Wahrheit näher zu kommen. Über den Fall Oury Jalloh werde sehr viel in Polizeikreisen gesprochen. Diese Aussage steht gänzlich im Gegensatz zu der der Dessauer Polizeizeugen, die zum Teil vehement abstreiten, darüber zu reden oder geredet zu haben. Ennulat spricht auch über den Korpsgeist und den sozialen Druck in der deutschen Polizei, der massiv einsetze, wenn jemand einen Kollegen belaste. Des Weiteren erfahren wir durch die Aussagen des ehemaligen Staatschützers, dass es neben dem Fall Bichtermann (er starb mit Schädelbasisbruch in der gleichen Zelle unter Aufsicht der gleichen Beamten) noch einen weiteren ungeklärten Todesfall aus den 90er Jahren gibt.

Am 41. Prozesstag wurde durch den Zeugen Ennulat der Vorhang ein Stück angehoben und ein kurzer Blick hinter die Kulissen geworfen. Der Prozess ist durch seine Festlegung auf den unwahrscheinlichsten Hergang eine Farce und die Täter werden ihrer Strafe entkommen.

Der Vorsitzende Richter Steinhoff hat seine Sicht der Dinge in den vorangegangenen Prozesstagen mehrmals deutlich gemacht. Laut Steinhoff ist der Fall durch „Murphys Gesetz“ bestimmt. In anderen Worten: Oury Jalloh ist nach Steinhoff deswegen gestorben, weil alles schiefgegangen ist, was hätte schief gehen können. Polizeizeugen, die sich um Kopf und Kragen lügen, erhalten von Steinhoff stets Hilfestellungen. Wenn der Druck auf einen Zeugen zu groß wird, unterbricht Steinhoff das Verfahren und läßt Polizeipfarrer, Polizeipsychologe oder Polizeipräsidentin zu Rate ziehen.

Bei so einem Scheinprozess können wir fatalerweise nicht vom Gericht erwarten, dass es Licht in das rassistische und kriminelle Verhalten der Polizei sowie in deren kollektive Verantwortung für den Tod Oury Jallohs bringt. Wie können wir den oder die Mörder finden, wenn die einzig gestellte Frage die ist, ob der Beamte Schubert schnell genug half oder nicht? Wie kann die Wahrheit gefunden werden, wenn keiner danach sucht? Während der Staatsanwalt aus unserer Sicht eigentlich beweisen sollte, dass es in diesem Fall keine dritte Hand gegeben hat, stützt er seine Argumentation lediglich auf die Annahme eines Selbstmords Oury Jallohs.

In dem Fall des schweren Angriffs von Faschisten auf eine Theatergruppe in Halberstadt haben die Versäumnisse, die inkompetenten Ermittlungen und die Vertuschungen sowohl die Opfer als auch deren Rechtsvertreter zu der Schlussfolgerung gebracht, dass der Prozess nichts anderem als der Erfüllungen rechtstaatlicher Bedingungen diene. „Unser Glaube in diesen Rechtsstaat ist gleich null“.

Verurteilt wird, wenn überhaupt, nur der Polizeibeamte Andreas Schubert. Der andere Angeklagte, Hans-Ulrich März (der an der gewaltsamen und illegalen Verhaftung von Oury Jalloh beteiligt war), wird aufgrund dessen, was ihn betreffend in der Anklageschrift steht, wohl freigesprochen, denn es wird nie bewiesen werden können, dass er das fiktive Feuerzeug übersehen hat. Schubert wird bestenfalls eine verkürzte Haftstrafe erhalten. Wahrscheinlich wird er nicht mehr als eine einjährige Bewährungsstrafe bekommen, so dass er seinen Job bei der Polizei behalten kann. Ein Mann unter dessen Aufsicht zwei Menschen starben! Bereits im November 2002, also über drei Jahre vor dem Tod Oury Jallohs, starb Mario Bichtermann in der selben Zelle unter mysteriösen Umständen und mit Frakturen des Schädels unter seiner Dienstaufsicht.

Vom Beginn unseres Kampfes für Wahrheit und Gerechtigkeit an haben wir immer unser Ziel deutlich gemacht: Oury Jallohs abscheulichen Tod so lange als Mord anzuprangern wie das Gericht die vielen Widersprüche in dem Fall nicht ausreichend geklärt hat. Heute, 39 Monate seit dem Mord an Oury Jalloh, ein Jahr seit dem Prozessbeginn und 41 Prozesstage später, sind unsere Zweifel nur größer geworden, aber so auch unser Überzeugung.

Wir fordern ein transparentes, grundlegendes Gerichtsverfahren und eine Änderung der Anklageschrift auf Mord!
Wir fordern die Presse, das Gericht, die Polizei, den Staat und jeden anderen, der unsere Version in Frage stellt, auf: Zeige Oury Jallohs Familie, den Flüchtlingen, den Migranten, die in Deutschland leben und der Öffentlichkeit dass das, was wir sagen entweder falsch oder verzerrt ist.

Break the Silence!

Wahrheit! Gerechtigkeit! Wiedergutmachung!

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh / c/o ARI / Colbestrasse 19 / 10247 Berlin / Tel: +49 (0)170 8788124
Klagt an wegen Mord!

Eine Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?
Lügenkonstrukte – Made in Germany

Eine Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug?

Berlin, den 01. Novenber, 2007

An die nationale und internationale Öffentlichkeit:

Seit Ende März 2007 läuft ein Prozess im Landgericht Dessau. Angeklagt sind zwei Dessauer Polizeibeamte. Dem Hauptangeklagten, Andreas Schubert, wird „Körperverletzung mit Todesfolge“ vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, Hans-Jürgen März, wird „Fahrlässige Tötung“ beim Verbrennungstod Oury Jallohs vorgeworfen. Am 9. Oktober, 2007, dem 27. Verhandlungstag, stand Peter K., ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), im Zeugenstand. Der Brandgutachter gab an, beim “Fund” des Feuerzeuges, als Gutachter anwesend gewesen zu sein. Seine Aussage bekräftigt die schlimmsten Befürchtungen. Dazu wurde am 25. Oktober, dem 28. Verhandlungstag, bekannt, dass es eine Videoaufnahme vom Tatort gegeben habe, die aber verschwunden sei.
Hierzu die Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:

Für uns, die wir den Fall Oury Jallohs von Anfang an kritisch begleiten, sind die neuesten Entwicklungen im Prozess gegen die beiden Polizeibeamten vor dem Landgericht Dessau in keiner Weise überraschend. Seit Anfang des Prozesses, im März 2007, sind wir ZeugInnen einer äußerst absurden und beunruhigenden Verschleierungstaktik der beteiligten Dessauer Polizisten geworden. Diese Taktik ist die Fortsetzung der bereits im Vorfeld des Prozesses bekannt gewordenen Vertuschung und Verschleppung durch die ermittelnden Behörden und die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess selbst erleben wir auf allen Ebenen und fast ohne Ausnahme, wie die vorgeladenen Polizeibeamten alles Mögliche erzählen – nur nicht die Wahrheit. Continue reading

DEMO IN GEDENKEN AN OURY JALLOH – BERICHT VON REGINA KIWANUKA

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Dessau am 23. Juni 2007

Foto und Video

Die Stadt Dessau wurde bewegt von einer Demonstration gegen das Unrecht, unter dem afrikanische Menschen seit Jahrhunderten leiden. Die Tränen von über 150 Menschen wurden am 23. Juni 2007 in Dessau über den fürchterlichen Tod von Oury Jalloh vergossen. Regen und Donner stimmten in den Kampf um Gerechtigkeit für schwarze Menschen ein.

Um 14.00 Uhr versammelten sich Menschen vieler Nationalitäten aus verschiedenen Städten Deutschlands vor dem Hauptbahnhof in Dessau, um erneut gegen die Umstände von Oury Jallohs vorzeitigem und schrecklichem Tod zu protestieren. Continue reading

REMEMBERANCE FOR OURY JALLOH

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Regina Kiwanuka Report On Dessau Demonstration 23.06.2007

2nd report

NATIONWIDE VOICE FOR DEFENCE ON THE ATTACK TO HUMANITY 27 June 2007

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Foto and Video

REMEMBERANCE FOR OURY JALLOH

Regina Kiwanuka Report On Dessau Demonstration – Part 1
23.06.2007

The Demonstration that moved Dessau Protesting the injustice that has consistently befallen the African people over the centuries

The tears of more than 150 people over the terrifying death of Oury Jalloh poured in the city of Dessau on Saturday 23 June 2007 when heavy rains and thunder joined in the struggle to demand justice for the black man.>>>>>

At exactly 14hrs people from different cities in Germany and of different nationalities gathered at the front of the main train station in Dessau to once again protest against the appalling events surrounding Oury Jalloh’s untimely shocking death. Continue reading

EN MEMOIRE D´OURY JALLOH

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La démonstration qui a eu lieu à Dessau contre l’injustice dont les africains ont toujours été victimes depuis des siècles

Rapport de Regina Kiwanuka au sujet de la manifestation de Dessau

Part I & II
23.06.2007

La démonstration qui a eu lieu à Dessau contre l´injustice dont les africains ont toujours été victimes depuis des siècles.

Des pleurs de plus de 150 personnes au sujet de la mort atroce d´Oury Jalloh dans la ville de Dessau le samedi 23 janvier 2007 lorsque soudain il se mit à pleuvoir à verse cumulé de tornades prenant part à la démonstration pour l´exigence de la justice à l´encontre de l´homme noir.

A exactement 14 heures les gens venant de villes différentes de l´Allemagne et de diverses nationalités se sont réunies à la gare centrale de Dessau pour une fois de plus protester contre la mort si choquante d´Oury Jalloh. Continue reading

Fotos & Video: Oury Jalloh Demo am 23.6.

Video

Dessau 23.6.07
Foto: (cc) Marco del Pra’/Umbruch-Bildarchiv
Am 23. Juni 2007 demonstrierten in Dessau rund 200 Menschen in Gedenken an Oury Jalloh und Dominique Koumadio, der in Dortmund von einem Polizisten erschossen wurde. Anlass für die erneute Demonstration war die Entwicklung des Prozesses um den Tod des Flüchtlings Oury Jalloh aus Sierra Leone/Guinea sowie Angriffe auf Aktivisten der Gedenkinitiative.

Fotos & ein Video von der Demo hier

Der Prozess gegen die Polizeibeamten Andreas S. und Hans-Ulrich M begann am 27. März 2007, mehr als zwei Jahre nach Oury Jallohs Tod, vor dem Landgericht Dessau. Den Beamten wird “Körperverletzung mit Todesfolge” bzw. die “fahrlässige Tötung” Oury Jallohs vorgeworfen. Eine Aufklärung, wie Oury Jalloh ums Leben kam ist immer noch nicht in Sicht. Obwohl mittlerweile die Befragung der Polizeizeugen sogar durch den Vorsitzenden Richter an Schärfe zugenommen hat, weil Widersprüche in ihren Aussagen offensichtlich wurden, werden bisher in der Verhandlung grundsätzliche Fragen nicht oder nur am Rande behandelt. Nach wie vor ist z. B. völlig ungeklärt, wie es zum Nasenbeinbruch Oury Jallohs kam, wie das Feuerzeug in die Zelle gelangte und wie der an Füßen und Händen gefesselte Gefangene die schwer entflammbare Matratze angezündet haben soll. Die “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” stellt berechtigterweise in ihrem Aufruf zur Demonstration die Grundannahme des Verfahrens in Frage, das von einem Selbstmord Oury Jallohs ausgeht: “Alle Ermittlungen sind darauf beschränkt, die These zu beweisen, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet hat.”

Regina Kiwanuka droht Abschiebung

Regina KiwanukaRegina Kiwanuka ist eine engagierte Exil-Menschenrechtsaktivistin und politischer Flüchtling in Deutschland. Sie ist Verfasserin von wichtigen Berichten und Artikeln über die Kämpfe von Flüchtlingen und MigrantInnen der Schwarzafrikanischen Gemeinschaft.
Die ugandische Menschenrechtsaktivistin ist außerdem Mitglied der internationalen Delegation zur Beobachtung des Gerichtsverfahrens für Oury Jalloh in Dessau. Das Video-Interview mit ihr, das hier zu sehen ist, wurde am 14. April 2007 von der Gruppe “Plataforma der Flüchtlinge und MigrantInnen” in Dortmund aufgezeichnet. An diesem Tag fand eine Versammlung in Gedenken an Dominique Kouamadio statt, der ein Jahr zuvor dort von weißen deutschen Polizisten erschossen worden ist.
Video ansehen. (14’16 Min., 13,6 Mb für Windows Media Player)

Regina Kiwanuka sagt: “Mein Vater Benedicto Kiwanuka war der erste Premiermister von Uganda und der erste Justizminister Ugandas. Er wurde am 21 September 1972 aus seinen Räumen des obersten Gerichts gezerrt und von Idi Amins Killern brutal ermordet. Er erlitt einen schmerzvollen Tod, da er lebend in Stücke gespalten wurde. Benedicto Kiwanuka starb, weil er für Menschen kämpfte, die wie Oury Jalloh ihrer Stimme beraubt wurden. Ich setze durch dieselbe Rolle und Macht der Aggressoren seinen langsamen qualvollen Tod in Bezug zu dem von Oury Jalloh. Zeige mir einen anderen Planeten ohne die Aggressoren und ich werde mich verabschieden.”

Jetzt hat Regina Kiwanuka vom deutschen Staat die Aufforderung bekommen, am 7. Juni 2007 das Land zu verlassen. Nachdem sie Uganda verlassen musste, weil sie dort ihre Stimme erhoben hat, geschieht ihr dasselbe wieder in Deutschland. Ihr Asylverfahren war von Beginn an gegen sie gerichtet, weil sie auch sich hier für ihre Schwestern und Brüder eingesetzt hat. In Deutschland wird kein Schutz vor Verfolgung durch die vom Westen subventionierten Diktatoren gegeben, und noch weniger, wenn Menschen ihre Stimme erheben, die ihnen hier wie dort erstickt und genommen wird.

Quelle: Umbruch-Bildarchiv

Update 6. Juni

Regina Kiwanuka hat einen Asylfolgeantrag gestellt, ihre Duldung wurde um einen Monat verlängert. Die Gefahr der Abschiebung besteht nach wie vor. Unterstützung ist nötig.

Angriff auf die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Mouctar BahIn der Nacht zum Montag, dem 14. Mai, wurden mehrere Gebäude und Mahnmale in Dessau mit Hakenkreuzen und SS-Runen besprüht, unter anderem das Telecafé – Treffpunkt der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Dessau – in der Friedrich-Naumann-Straße und eine Gedenkstelle, die an die Deportation der Dessauer Juden und die Zerstörung der Synagoge erinnert. Das Telecafé war bis Februar 2006 im Besitz von Herrn Mouctar Bah, Freund des in einer Dessauer Polizeizelle lebendig verbrannten Oury Jalloh und bundesweiter Sprecher der internationalen Kampagne “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh”.

Der Mensch, der sich am meisten für die Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Mordfall Oury Jallohs einsetzt, ist schon mehrmals Opfer staatlicher und rechtsradikaler Angriffe geworden:

  • Mouctar Bah war Ankläger gegen Jens Bauer, Landessprecher der NPD in Sachsen-Anhalt, der einen Hassbrief über Oury Jalloh, Mouctar Bah und Flüchtlinge im Allgemeinen geschrieben hat. Am 18.05.2006 hat das Gericht in Oschersleben Bauer in seiner Abwesenheit und ohne Aufforderung, sich vor Gericht zu stellen, zu 600 € Strafe oder 60 Tagessätze à 15 Euro verurteilt. Nach der Urteilssprechung provozierte die anwesende Polizei, die vor dem Gerichtsgebäude Protestierenden, mit einer Gewaltaktion und der Beschlagnahme der Transparente, die schon über eine Stunde dort gehangen hatten. Mehrere Aktivisten wurde in Folge dessen angezeigt, u.a. wegen Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
  • In dem zweiten Teil des Dessauer Prozesses im Fall Oury Jalloh wurde ein Bekannter NPD-Kader, Swen Behrendt, von Zuschauern afrikanischer Herkunft aufgefordert, den Gerichtsaal zu verlassen, was er dann auch tatsächlich tun musste. Behrendt hatte schon zuvor über den Prozess berichtet: “Der erste Tag war begleitet von den passend in Szene gesetzten Auftritten der Mutter Jallohs. Zum Zeitpunkt als sich Anklage und Verteidigung um den Richtertisch versammelten um Fotos der Örtlichkeiten zu besprechen, war für sie der Zeitpunkt gekommen alle Anwesenden mit einem “Singsang” zu erfreuen.” Als der Richter verstanden hatte, dass der S. Behrendt den Saal verlassen musste, stellte er klar, dass er damit nicht einverstanden ist, denn er habe nicht gegen die Gerichtsordnung verstoßen. So durfte er am nächsten Prozesstag wieder kommen und im Saal sitzen.
  • Am 29. März, nach dem 4. Verhandlungstag des Dessauer Prozesses im Fall Oury Jalloh, ging Mouctar Bah wieder in den Laden, wo er nun als Angestellter arbeitet. An diesem Abend betrat eine Mouctar bereits bekannte Person den Laden, jemand, der ihn schon früher wegen der Kampagne für Oury Jalloh beschimpft, beleidigt und angegriffen hatte. Es gab eine gegenseitige Anzeige, doch die Staatsanwaltschaft Dessau ließ Mouctars Anzeige fallen, gab jedoch der Anzeige statt, die gegen ihn gestellt wurde. Als derjenige bei der Verhandlung aussagte, dass er Mouctar Bahs Laden betreten hatte, weil es dort stinke, stellte sich heraus, dass seine Wohnung viel zu weit weg ist, um überhaupt darüber urteilen zu können, so dass der Prozess vom Richter eingestellt worden war. Dieselbe Person ist nun aber wieder gekommen und hat Mouctar in Anwesenheit seiner Familie von hinten geschubst. Mouctar wusste sich jedoch selbst zu verteidigen.
  • Mouctar wurde am 7. Februar 2006 von seinem Laden enteignet, seine Gewerbelizenz wurde ihm entzogen. Bereits 2004 wollte das Ordnungsamt Dessau den Laden schließen mit der Begründung, dort würden illegalerweise Lebensmittel verkauft. Dieser Vorwurf stellte sich jedoch als haltlos heraus, da Mouctar Bah eine entsprechende Lizenz besitzt. Auch eine Ladendurchsuchung konnte keinen Vorwurf gegen ihn belegen. Ein Jahr lang hatte das Landesverwaltungsamt Halle den Fall auf dem Tisch. Nichts wurde unternommen, denn laut eines Mitarbeiters des Amtes gebe es keinen Grund, ihm die Gewerbelizenz zu entziehen. Aber dann starb Oury Jalloh und Mouctar hat sich für ihn engagiert. Und wurde dafür bestraft.

Seitdem sind mehrere polizeiliche Vorladungen, Anschuldigungen, Einschüchterungen und Anzeigen gegen diverse Aktivist_innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Laufen. Es dauerte 28 Monate, bis es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist, und dies nur dank des kontinuierlichen öffentlichen Drucks seit dem 7.1.2005. Nun wird ausschließlich in Richtung Selbstmord ermittelt, wobei alle anderen Möglichkeiten, die auf einem rassistischen Hintergrund basieren, vom Prozess ausgeschlossen werden (heißt das: man muss “doch nicht alles sehen?”). Während der letzten Prozesstage wurde einem Prozesszuschauer afrikanischer Herkunft direkt im Gericht mit Ausschluss und Anzeige wegen Beleidigung gedroht. Daraufhin ergriffen er und ein weiterer afrikanischer Zuhörer die Gelegenheit und teilten dem Gericht mit, was sie bereits an schweren körperlichen Angriffen und Beleidigungen von deutschen Polizisten und Neonazis erlebt haben, wobei es für die Täter zu keinerlei Konsequenzen gekommen ist.

Menschenfeindliche und vor allem fremdenfeindliche Einstellungen sind fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Dabei ist die Polizei keine Ausnahme, sondern eher ein Beispiel für die aktive und bewusste Ausübung einer Regel (z.B. der Fall Dominique Koumadio, der in Dortmund von der Polizei aus wenigen Metern Entfernung erschossen wurde; die Ermittlungen sind schon bald von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingestellt worden).

Dies alles geschieht in einem Kontext, in dem die Dessauer Polizei sich nicht nur für den Tod Oury Jallohs zu verantworten hat, sondern in dem sie bei rechtsradikalen Strafdelikten “nicht alles sehen muss”. Währenddessen werden Aktivist_innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zunehmend verfolgt, weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen und verteidigen.

Bis wann wird der ständig wiederkehrende Zufall kein Zufall mehr sein? Vielleicht sagte der leitende Polizeidirektor Hans-Christoph Glombitza in Dessau ja auch ganz bewusst, dass die Regierungsprogramme gegen Rechtsradikale “doch nur für die Galerie” seien.

Wir fordern alle Menschen auf, sich aktiv mit dem Fall Oury Jallohs und anderen Fällen wie dem von Dominique Koumadio in Dortmund zu beschäftigen und nicht passive Zuschauer einer stärker werdenden gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklung zu bleiben. Dazu rufen wir alle auf, sich für den Prozess und die bundesweite Demonstration am 23. Juni in Dessau zu mobilisieren und daran teilzunehmen.

Unsere Worte bleiben:

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!

Strukturellen Mord bekämpfen! Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!

Zusammenfassung der ersten vier Prozesstage

www.umbruch-bildarchiv.de
Im ersten Block des Prozesses vom 27. März bis zum 30. März 2007 zum Tod von Oury Jalloh war mehr zu erfahren, als zu erwarten war. Dies, obwohl der Richter offensichtlich das Verfahren nur zur Anklage des Staatsanwaltes durchführen will, die das ganze Geschehen auf unterlassene Hilfeleistung reduziert – und von Beginn an die Beteiligung der Nebenklage als überflüssig ansieht. Dennoch gelang es den drei Anwält_innen der Familie von Oury Jalloh, eine Reihe von Befragungen durchzusetzen, so auch zu dem Tod von dem Obdachlosen Bichtemann 2002. Bei den befragten Polizisten wurde lebhaft die Ignoranz und Verachtung spürbar, die Oury Jalloh an dem Morgen des 7. Januar 2005 erfahren musste. Mensch hat den Eindruck, es gibt unter den Kollegen der Polizei in Dessau eine unausgesprochene Solidarität, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Der männliche Korpsgeist hält die Reihen fest geschlossen. Alle Beamten unterliegen fast einer Amnesie, wenn es um die Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.30 Uhr am 7. Januar 2005 geht.

Dennoch gab es bei ihnen Widersprüche in den Aussagen untereinander und zu ihren früheren Vernehmungen. Auch der Ausruf eines Zuschauers bei der Verlesung der Telefonmitschnitte „Das ist Rassismus“ und eine anschließende Nachfrage der Nebenklage dazu wurden mit Schweigen beantwortet. Ihre Haltung gegenüber Oury Jalloh setzt sich im Gerichtssal fort und wird vom Richter wohlwollend unterstützt, der gleichzeitig einen Mitbewohner von Oury J. und die Nebenklage bei einigen Ansätzen cholerisch anherrscht. Ihm geht es ausschließlich um die mangelhafte Kenntnis und Anwendung der Gewahrsams- und Brandschutzordnung, als wären dadurch Festnahme, Fixierung, stundenlanges Schreienlassen, Abstellen des Alarms und alles Andere erklärbar. Bisher ist wieder mehr von dem sichtbar geworden, was zu dem Tod von Oury Jalloh geführt hat und zu den Versuchen seit über zwei Jahren, „das alles“ zum Verschwinden zu bringen.

Am 1. Verhandlungstag wurde zuerst der Angeklagte März befragt (immer in der Reihenfolge Richter, Staatsanwalt, Nebenklage, Verteidigung der Angeklagten), der im Wesentlichen die Durchsuchung von Oury J. beschrieb mit dem Fazit, dass er das Feuerzeug nicht übersehen haben kann. Zu weiteren Fragen kam von seinem Anwalt die Antwort, dass es von seinem Mandanten pauschal keine weiteren Angaben geben wird, weder auf Fragen des Staatsanwaltes noch der Nebenklage. Der Angeklagte Schubert begann seine Aussagen damit, dass er zutiefst bedauere, was am 7. Januar 2005 geschehen sei und dass es ihm nicht möglich gewesen sei, dass Leben von Oury J. zu retten. Nach der Einsperrung von Oury J. in die Zelle Nr. 5 habe er während der Zeit von drei Stunden über die Gegensprechanlage Schreie und Klappergeräusche vernommen. Zur Erledigung seiner Dienstgeschäfte habe er die Lautstärke der Gegensprechanlage runtergedreht. Die Lautstärke war allerdings noch hoch genug, um gegen Mittag “Plätschergeräusche” wahrzunehmen. Zu dieser Zeit hat er den zwei Mal ertönenden Rauchmelder abgestellt, weil es schon häufiger zu Fehlalarmen gekommen sei. Bei den „Plätschergeräuschen“ sei er von einem Wasserschaden über der Zelle Nr.5 ausgegangen, weil sich darüber Toiletten befinden. Erst als auch der Rauchmelder im Lüftungssystem Alarm schlug, beschloss er mit Unterstützung eines Kollegen, nach dem Rechten zu sehen. Unten angekommen, wäre die Rauchentwicklung allerdings bereits zu stark gewesen, um Maßnahmen gegen den Brand zu treffen. Auf Nachfragen zu den Fehlalarmen sagte er, dass die Polizeileitung sich um die Reparatur gekümmert habe. In die Brandschutzordnung sei er zudem nicht eingewiesen worden und habe sie sich selbst angeeignet. Weitere Fragen zu seiner Funktion als Dienstgruppenleiter seit ’94/95 wurden vom Richter schließlich damit abgebrochen, dass es hier nicht um seine Lebensgeschichte ginge. Für die Verzögerung der Identitätsbestätigung von Oury J. gab Sch. an, dass er diesen nur dem Namen nach kenne und ihn deswegen mit den gefundenen Papieren nicht identifizieren konnte. Auf die Frage der Nebenklage hin, warum er denn nicht in den drei Stunden zur Überprüfung der Identität die lokale Ausländerbehörde angerufen habe, antwortete er, dass er dies zwar vorhatte, dann aber „das alles“ dazwischen gekommen sei. Er könne ja nur eines tun.

Nach der Mittagspause wurde der Zeuge Mamadou B. befragt, ein ehemaliger Mitbewohner von Oury J. Das Verhör wurde vom Richter dazu genutzt, entgegen der Einlassungen des Zeugens, Oury J. als einen cholerischen Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen darzustellen, die in Zusammenhang mit Heimweh, Trennung und anderen persönlichen Problemen gestellt wurden. Bei der wiederholten Aussage des Zeugen, von diesem Zusammenhang nichts zu wissen und dass Oury J. auch nicht häufiger betrunken und reizbar gewesen sei, wies der Richter ihn aufgebracht zurecht, dass er ausweichen würde. Von den Akten sei dies bekannt und deswegen wolle er wohl nicht die Wahrheit sagen. Auch bei den nächsten beiden Zeuginnen bemühte sich der Richter, die Darstellung von Oury J. als Choleriker bestätigen zu lassen und ist trotz seiner in diesem Fall wohlwollenden Vorgaben an den Beiden gescheitert. Ihre Aussagen hielten dem Vergleich zu früheren Vernehmungen nicht stand. Trotz der Aussage der ersten Zeugin, dass sie Oury Jalloh nicht verstanden habe, weil er “ausländisch” gesprochen habe, konnte sie sich nach der Konfrontation mit ihrer ersten Vernehmung wieder an einige Sätze von Oury J. erinnern, die sie u.a. zum Anruf bei der Polizei veranlasst habe.

Am 2. Verhandlungstag wurden zwei Polizeibeamte vernommen, die gegen 11.00 Uhr eine Kontrolle der Gewahrsamszelle 5, in der Oury Jalloh an Händen und Füssen gefesselt auf einer Matratze lag, vorgenommen hatten. Auffällig war bei Beiden, dass sie sich an Details dieser Kontrolle nur schwer erinnern konnten. Er bedurfte intensiver Nachfragen, um Einzelheiten dieses Kontrollgangs herauszufinden, u.a. dass der Angeklagte Sch. sie aufgefordert hatte, in die Gewahrsamszelle zu gehen, weil ihn das laute Rasseln mit den angebrachten Fesseln nerve. Beide Zeugen konnten sich nicht an eine Flüssigkeitspfütze erinnern, die sie in ihren polizeilichen Vernehmungen am Tatabend, dem 7. Januar 2005, ausführlich beschrieben hatten. Nach penetranter Nachfrage durch die Anwält_innen der Nebenklage trat zu Tage, dass beide Beamte sich vor ihrer Vernehmung besprochen hatten und der Zeuge S. sich mit dem vorher vernommenen Zeugen M. als auch mit dem Angeklagten M. über die Zeugenaussagen unterhalten hatte. Es war nicht zu überhören, dass der Polizeibeamte S. sehr beredt und flüssig über Einzelheiten des 7.1.05 erzählte, wenn es um Sachverhalte ging, die nicht mit der Gewahrsamszelle in Verbindung standen. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass er bei seiner weiteren Vernehmung eine sehr lebendige Erinnerung präsentierte. Dabei ging es um den Tod des Herrn Bichtemann im Polizeigewahrsam Ende November 2002, an dem auch der Angeklagte Sch. für den Gewahrsamsbereich verantwortlich war. Bichtemann war um 21 Uhr des Vortages in Gewahrsam genommen worden und bei einer Kontrolle um 12 Uhr des Folgetages, die der Zeuge durchführte, immer noch nicht zu wecken. Der Zeuge wies seinen Chef, den Angeklagten Sch. darauf hin, dass er selbst sich ein Bild machen und nachgucken soll. Sch. ist nicht zum Gewahrsamstrakt runter gegangen und kommentierte: dann wird er später entlassen, wenn er nicht zu wecken ist. Herr Bichtemann wurde nicht wach, er war tot.
Bei der Befragung der Reinigungskraft für den Zellenbereich stellte sich heraus, dass ein fest angeschlossener Wasserschlauch, mit dem alle Zellen gereinigt werden konnten, im Gewahrsamsbereich installiert war. Damit hätte am 7. Januar 2005 auch gelöscht werden können, was nicht passierte.

Am 3. Verhandlungstag treten bei der Vernehmung der Zeugin F., die im Eingangsbereich der Wache ihre Arbeit verrichtete, Widersprüche zu Aussagen des Angeklagten Sch. auf, etwa hinsichtlich seiner Telefonate. Ein weiterer Zeuge, ein Brandsachverständiger bei der Kriminalpolizei Dessau, bringt zu Tage, dass es erste Fotoaufnahmen des kriminaltechnischen Dauerdienstes gegeben hatte, die sich nicht in der Akte befinden, ebenso wenig wie eine Liste mit Namen aller Personen, die sich im Gewahrsamsbereich aufgehalten hatten, nachdem die Feuerwehr abgezogen war. Wo sind Fotos und Liste, warum befinden sie sich nicht in der Akte? Dieser Zeuge hat auf die Frage, ob nach dem Tod von Oury Jalloh nicht darüber geredet worden wäre, geantwortet: „es wurde geschwiegen von Anfang an“.

Der 4. Verhandlungstag brachte klar zum Ausdruck, dass die Polizei auf die „Belästigung“ durch Oury J. völlig überreagierte und dies ist ohne rassistische Motivationen nicht erklärbar ist. Es gab für die Gewahrsamnahme von Oury J. keine rechtliche Grundlage, der Zeuge behauptet, das Belästigung ein Straftatbestand sei und er deswegen danach eine Anzeige gegen ihn geschrieben habe. Auch hier ergeben sich massive Widersprüche zwischen den Aussagen der polizeilichen Vernehmung des Zeugen am Abend des 7. Januar 2005 und seinen heutigen Schilderungen. Der Wahrheitsgehalt seiner Beschreibung der Festnahme, der Verbringung in den Arztraum und in die Beruhigungszelle Nr. 5 ist absolut zu bezweifeln, es sind sehr zögerliche Beschreibungen, wenn er überhaupt zu welchen bereit ist. Nachdem Oury J. sich weigerte den Ausweis zu zeigen, wird er sofort angefasst. Oury J. wehrt sich gegen die rassistische Behandlung, woraufhin er festgenommen und mit Gewalt in den Streifenwagen gezwungen wird. Mit der Begründung, Oury J. habe Ausfallerscheinungen gezeigt und getobt, wird er an Händen und später Füßen gefesselt. Die Fixierung auf einer Matratze fast ebenerdig an Händen und Füßen wird mit dem Schutz von Oury J. vor sich selbst begründet. Der Zeuge beschreibt dieses fürsorgliche Gefühl besonders eindringlich. Schließlich zeigt sich noch in der beigezogenen Akte zum Tod von Herrn Bichtemann, dass der Zeuge damals seine polizeiliche Vernehmung abgelehnt hat, warum, konnte er nicht mehr erinnern. Was haben eigentlich alle zu verbergen?