Tod in der Zelle! Wie starb Rooble Warsame?

Rooble Warsame stirbt am 26. Februar 2019 in einer Polizeizelle in Schweinfurt. Die Behörden behaupten, es war Selbstmord. Seine Familie glaubt nicht daran.

                        Weitere Infos: https://revoltmag.org/articles/tod-polizeizelle-wie-starb-rooble-warsame/

ERMITTLUNGEN ZUM TOD VON OURY JALLOH BLEIBEN EINGESTELLT!!

KURZE STELLUNGNAME DER INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH ZUR EINSTELLUNG DES VERFAHRENS DURCH DIE GENERALSTAATSANWALTSCHAFT NAUMBURG (29.11.2018):

Die Einstellung des Verfahrens zum Tod von Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg ist leider keine Überraschung, aber angesichts der vorliegenden Beweislast absolut nicht nachvollziehbar.

Seit dem Gutachten zum manipulierten Feuerzeug 2012 vor dem Landgericht Magdeburg und spätestens seit dem unabhängigen Brandgutachten, das wir 2013 vorgestellt haben steht fest, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann.

Aus juristischer Sicht ist es auch unter dem Aspekt nicht nachvollziehbar, dass die Anwältinnen der Familie lediglich unvollständige Akteneinsicht erhalten hatten und somit auch nur unvollständige Beschwerdebegründung einreichen konnten. Dazu gab es entsprechende Anträge, welchen die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nicht nachgekommen ist.

Die Pressemitteilung* der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom heutigen Tage bestätigt uns darin, dass staatlich unabhängige Ermittlungen dringend notwendig sind und wir deshalb bereits im Januar 2018 die Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet haben.

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Naumburg, den 29. November 2018
– Generalstaatsanwaltschaft –
*Pressemitteilung Nr. 002/2018

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:

„Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt
eingestellt.“ 


Die Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh streben jetzt ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg an.


( nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts folgen Medienberichte zur Einstellung des Verfahrens )

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Repression gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh …………… TOUCH ONE – TOUCH ALL

Am 22.2.19 wurde das “Urteil” gesprochen (15 Tagessätze zu 20 Euro) Hier dokumentiert, der Beginn vom Prozess. (aktuelle Info >  Link vom 22.2.19)

Prozesserklärung des Angeklagten vom 24.10.18:

Warum stehe ich vor diesem Gericht?

Mir wird vorgeworfen am 7. Januar 2016, auf der jährlichen Gedenkdemonstration zum Todestag von Oury Jalloh, bei einer symbolischen Kunst-Aktion mit leeren Feuerzeugen Polizisten beworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dessau wirft mir versuchte schwere Körperverletzung vor. Ihr Ermittlungsverfahren beruhte bis zur Anklageerhebung ausschliesslich aus den abgesprochenen, konstruierten Absprachen von 6 Polizeibeamten.

Diese Anklage ist eine Lüge. So wie das Feuerzeug selbst als Symbol der Lüge im Fall von Oury Jalloh gilt.

Es ist ein manipuliertes Beweismittel und dient der Polizei als Alibi für den Mord an Oury Jalloh am 7.1.2005 in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau.                                             Ein Feuerzeug wurde am Tatort aber gar nicht gefunden .. Continue reading

Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit im Fall Oury Jalloh erneut ab

Presseerklärung als pdf

Am 7. Dezember 2017 hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mordes an Oury Jalloh gegen den damaligen Polizeibeamten Udo S. gestellt. Die Antwort, datiert auf den 4. April 2018, erreichte unsere Initiative erst am 18. April 2018 per Mail.

Die zuständige Abteilung II beim Generalbundesanwalt (Rechtsextremismus Nord- und Ostdeutschland) unter Leitung von Bundesanwalt Kai Lohse hat die eigene Zuständigkeit für die Ermittlungen in einer Serie von ungeklärten Todesfällen im Polizeirevier Dessau erneut und mit haarsträubenden Begründungen abgelehnt. Die Anzeige der Initiative wird nun ebenfalls von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bearbeitet, die derzeit auch die Beschwerden gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Halle sowie die Strafanzeige der Familie Oury Jallohs prüft.

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Erster Jahrestag der Prüfungen zur Verhinderung von Mordermittlungen im Fall Oury Jalloh

Erklärung als pdf

Am 4. April 2017 verfasst der bis dahin bereits über 12 Jahren zuständige Leitende OStA Folker Bittmann der StAW Dessau-Roßlau einen Aktenvermerk im Todesermittlungsverfahren zum Nachteil von Oury Jalloh, in dem er konkret benannte Polizeibeamte der Brandlegung am 7. Januar 2005 in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeirevieres beschuldigt. Was daraufhin passiert, entlarvt die strukturelle und institutionsübergreifende Staatsraison zur Verhinderung von Aufklärung und Strafverfolgung von Beamten lehrbuchreif…

Bittmann hatte sich bereits zu Beginn der Ermittlungen (Amtsübernahme in Dessau am 23.1.2005) in seiner ersten Pressekonferenz zum Fall öffentlich – und für die folgenden 12 Jahre – festgelegt:

Er könne keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung von Polizeibeamten im Todesfall Oury Jalloh erkennen…

  • nicht in der außergewöhnlichen Brandentstehung (4-Punkt-fixierter, zuvor kontrollierter Mensch auf einer feuerfesten Matratze)
  • nicht im für die geringe Brandlast außerordentlich weitgehenden Brandbild mit nahezu vollständiger Verbrennung einer feuerfesten Matratze und großflächigem vollständigem Abbrand ganzer Hautareale und Fingerglieder des Opfers
  • nicht in den auffällig schlampigen Tatortermittlungen jenseits brandsachverständiger Standards, bei denen zunächst gar kein Feuerzeug entdeckt werden konnte
  • und auch nicht durch die zumindest widersprüchlichen und teils sogar wegweisenden Zeugenaussagen anderer Polizeizeugen (z.B. zu einer undokumentierten Zellenkontrolle 15min vor Brandausbruch).

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Aufgaben und Ziele der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission

Im August 2017 haben wir mit dem Aufbau einer unabhängigen Untersuchungskommission begonnen – nahezu zeitgleich stellte die Staatsanwaltschaft Halle das Todesermittlungsverfahren ein. Hatte die Staatsanwaltschaft Dessau, seit 12 Jahren mit dem Fall befasst, noch einige Monate zuvor „Aufklärungsbedarf“ gerufen und Ermittlungen wegen Mordes einleiten wollen, hieß es nun aus Halle, die Faktenlage sei uneindeutig, die Gutachten widersprüchlich und daher eine Aufklärung nicht mehr möglich. Der Aufbau einer internationalen Kommission ist weniger unmittelbare Antwort auf diese Vorgänge im „rechtsstaatlichen“ System, als vielmehr Ergebnis der in mittlerweile 13 Jahren angesammelten Erfahrungen, die in der Erkenntnis münden, dass von offizieller Seite nach wie vor alles getan wird, den Mord an Oury Jalloh NICHT aufzuklären. Es wird nicht einmal davor zurückgeschreckt, den ermittelnden Staatsanwalt kalt zu stellen, weil er zu den „falschen“ Ergebnissen gekommen ist.
Folgerichtig sind die Ziele der Kommission:
*   die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh,
* die Aufklärung der Vertuschung des Mordes – einschließlich der massiven Repressionsmaßnahmen gegen Aktivist*innen der Initiative, sowie
*  die Einordnung der Ergebnisse in den gesellschaftlichen Kontext! Warum wird ein Mensch im Polizeigewahrsam verbrannt und die breite Masse der Menschen in diesem Land schweigt dazu?
Selbstverständlich behalten wir uns vor, den Untersuchungsauftrag auszuweiten, sollten wir das für erforderlich halten.

 

„Kapitulation des Rechtsstaates“ oder kalkulierte Farce?

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Erklärung der Initiative als pdf

Pressekontakt: fr|de 0152-13960941 // de|en 0152-10792107

Mail: initiative-ouryjalloh@so36.net

Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in der ersten Pressemitteilung ihres Hauses im laufenden Jahr überhaupt[1], sie habe nach

sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse … die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt, weil das am 07.12.2012 von Amts wegen eingeleitete Verfahren keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben hat und eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ weil „…der konkrete Ausbruch des Brandes, dessen Verlauf und das Verhalten des Oury Jalloh nicht sicher nachgestellt und nicht eindeutig bewertet werden können.“[0]

In einem Fax an die Anwältinnen der Hinterbliebenen bekundet sie zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung:

Ich habe die Prüfung persönlich nachvollzogen…“ und

Die ausführlichen Gründe der abschließenden Entscheidung sind in einem Vermerk vom 30.08.2017 nieder-gelegt, der Bestandteil der Akte ist.“

Diese Aussagen der LOStÄ Geyer sind Zirkelschlüsse sich selbst bestätigender Behauptungen („Sorgfalt“) und Arbeitshypothesen (‚Un-Möglichkeit‘), denen wir im Folgenden nachgehen wollen. Continue reading