07.01.2005 Oury Jalloh verbrennt – an Händen und Füßen gefesselt – in der Zelle 5 im Polizeirevier Dessau (Bundesland Sachsen-Anhalt). Am Tatort wird kein Zündmittel gefunden.
10.01.2005 Ein Feuerzeugrest taucht im Labor des Landeskriminalamtes auf. Die polizeilichen Ermittler behaupten, dass dieser Feuerzeugrest aus den Brandresten der Zelle 5 stammt und unter dem Leichnam von Oury Jalloh gelegen haben soll.
Die polizeiliche Ermittlungsausrichtung beschränkt sich auf die “Selbstentzündungsthese”.
Es wird zu keinem Zeitpunkt in Richtung Mord ermittelt. …….
23.10.2019 Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg lehnt den Antrag auf Klageerzwingung ab. Die Entscheidung wird damit begründet, dass der Antrag nicht den formellen Anforderungen entspreche und zudem unbegründet sei, da bereits die
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat” …………
Aufgrund dessen, dass das Amtsgericht dieses Schreiben nicht an meine persönliche Adresse, sondern an eine alte, nicht mehr gültige Adresse der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (nämlich in die Colbestr. 19, 10234 Berlin) geschickt hatte, wobei hier ebenfalls eine falsche Postleitzahl angegeben war (richtig wäre die 10247 gewesen), erreichte mich der Brief über die aktuelle Adresse der Initiative (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Mariannenplatz 2a, 10997 Berlin) erst in der letzten Woche am 20.06.2019 und auch nur deshalb, weil ihn eine Privatperson dorthin gebracht hatte. Eine Belehrung über das Rechtsmittel der Beschwerde erfolgte in der Verhandlung oder in deren Anschluss nicht. Dies erkläre ich nach Belehrung über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt.
Hiermit lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.02.2019 über eine Zahlung von 150 € aufgrund von angeblicher Störung der Urteilsbegründung Beschwerde sowie Beschwerde gegen den vorsitzenden Richter Jochen Rosenberg ein. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Begründung:
Richter Jochen Rosenberg wirft mir vor, am 22.02.2019 die von ihm vorgetragene angebliche “Urteilsbegründung” gegen den zu Unrecht angeklagten und verurteilten Michael S. durch lautstarke Zwischenrufe so gestört zu haben, dass dadurch die Fortsetzung der von Rosenberg als “Urteilsbegründung” bezeichneten Rede verhindert wurde.
Dazu ist festzustellen, dass, nachdem der Richter das Urteil gesprochen hatte, nicht in der Lage war, eine Urteilsbegründung im Sinne der StPO abzugeben.
Nachdem Rosenberg das skandalöse Urteil gegen den Angeklagten Michael S. gesprochen hatte eröffnete er seine höchst fragwürdige Rede mit den Worten “zur Urteilsbegründung” und erklärte sinngemäß:
Wir haben einen Anklagevorwurf gehabt und darüber war in der Beweisaufnahme zu befinden. Und es war keine große Sache, so wie es die Frau Staatsanwältin gesagt hat, ein Strafprozess wegen eines versuchten Delikts, wegen versuchte Körperverletzung, ein mäßiger Strafrahmen. Und das ist die Sichtweise der Justiz. Continue reading →
Während der mündlichen Urteilsbegründung, gab es Proteste im Gerichtssaal.Weitere Infos zum Prozess Dazu gibt es jetzt eine Zahlungsaufforderung gegen eine Prozessbeobachterin, die allerdings den Raum zu dem Zeitpunkt verlassen hat. Sie verfasste zu diesem Vorfall folgendes Schreiben, was von Ihr u.A. auch an die Justizministerin von Sachsen-Anhalt geschickt wurde,.Text als pdf
Pressemitteilung von Irmela Mensah-Schramm, vom 11.06.2019
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 22.2.19 wurde im Amtsgericht Dessau-Rosslau ein nicht nur sehr fragwürdiges, sondern auch überaus skandalöses Urteil gegen das Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Michael S., gesprochen. Die Initiative bemüht sich seit vielen Jahren vergeblich um die juristische Aufklärung zu dem Mord und Feuertod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam Dessau und wird deshalb fortlaufend kriminalisiert.
Der vorsitzende Richter, Jochen Rosenberg, führte diesen Prozess ganz offensichtlich mehr als befangen,voreingenommen und aggressiv, wobei es auch immer wieder zu Einschüchterungsversuchen seitens diesen Richters, u.a. auch gegen EntlastungszeugInnen (wie auch mich) sowie von ZuschauerInnen gegkommen ist. Continue reading →
Seit dem 24.10. 2018 fand vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau eine kriminalisierende Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisten unserer Initiative in Gedenken an Oury Jalloh statt . Nach einem Plädoyer der Staatsanwältin und des Rechtsanwalts, erfolgte das Urteil: .. 15 Tagessätze zu je 20 Euro .. während der “mündlichen Begründung” des Richters, verließen Angeklagter, Rechtsanwalt und Prozessbeobachter*innen den Gerichtssaal ..
Ein Feuer-Zeuge – Plädoyer des Angeklagten, vom 22.02.19 Ein Feuer, stärker als von eigener Hand hat es gebrannt – in der Zelle 5 im Polizeirevier Dessau.
Wir reden hier über den Kern des Geschehens!
Ein Feuerzeuge berichtet, ich dachte es wären Decken,die brennen, doch es war der Mensch der brennt! Sie schlugen ihn mit den Kopf gegen die Wand … Ein Feuer, viel stärker als von eigener Hand.
Wie war denn die Stimmung? Aufgeheizt, aufgebracht und wütend. Eine gewisse Grundaggressivität war sowieso immer vorhanden. Man sieht das ja an den Gesichtern, wie sie ihn angeschrien haben. Grün, gelb und rot alles war dabei …
Der Körper verkohlt, die Finger kalziniert … sie hatten den Menschen an Händen und Füßen fixiert! Kein Feuerzeug war in seiner der Tasche, kein Feuerzeug war in der übrigen Asche! Einen Menschen gefoltert und verbrannt – von Polizistenhand!
Am 22.2.19 wurde das “Urteil” gesprochen (15 Tagessätze zu 20 Euro) Hier dokumentiert, der Beginn vom Prozess. (aktuelle Info > Link vom 22.2.19)
Prozesserklärung des Angeklagten vom 24.10.18:
Warum stehe ich vor diesem Gericht?
Mir wird vorgeworfen am 7. Januar 2016, auf der jährlichen Gedenkdemonstration zum Todestag von Oury Jalloh, bei einer symbolischen Kunst-Aktion mit leeren Feuerzeugen Polizisten beworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dessau wirft mir versuchte schwere Körperverletzung vor. Ihr Ermittlungsverfahren beruhte bis zur Anklageerhebung ausschliesslich aus den abgesprochenen, konstruierten Absprachen von 6 Polizeibeamten.
Diese Anklage ist eine Lüge. So wie das Feuerzeug selbst als Symbol der Lüge im Fall von Oury Jalloh gilt.
Es ist ein manipuliertes Beweismittel und dient der Polizei als Alibi für den Mord an Oury Jalloh am 7.1.2005 in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Ein Feuerzeug wurde am Tatort aber gar nicht gefunden .. Continue reading →
Beim Thema Feuerzeug liegen die Nerven der Dessauer Polizei und Staatsanwaltschaft blank: nicht nur im Todesermittlungsverfahren zum Fall Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle verbrannt wurde, ist es DAS zentrale Beweismittel gegen den behördlich manipulierten Boykott der Wahrheitsfindung – es widerlegt die ‚Selbstentzündungshypothese‘ der staatlichen Ermittlungsorgane…
Auch die Feuerzeug-Kampagne der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, bei der den Verantwortlichen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau bereits mehrfach leere Feuerzeuge vor ihre Eingänge bzw. den dort postierten Schutzbeauftragten symbolisch vor die Füße geworfen wurden, wird mittlerweile durch konstruierte Beschuldigungen strafrechtlich aufgeblasen, um selbige zu kriminalisieren … Continue reading →
Feuerzeugwurf bei Oury-Jalloh-Demo? Richter erkrankt – Verfahren in Dessau abgesetzt, Mitteldeutsche Zeitung, 03.08.2017: Weiterlesen > zum Artikel
“ANGRIFF” MIT LEEREM FEUERZEUG– Junge Welt 24/25.07.17 von Susan Bonath:
(…) Wie jedes Jahr machten die Demonstranten auch vor dem Gebäude der
Dessauer Staatsanwaltschaft halt. Einige warfen leere Feuerzeuge vor die
Tür. »Mit dieser Aktion wollen wir daran erinnern, dass bereits bewiesen
ist, dass Oury Jalloh kein Feuerzeug bei sich gehabt haben kann, um sich
selbst anzuzünden«, erklärt Michael S. gegenüber jW. Was er meint, ist
seit 2012 bekannt. Die Gerichtsgutachterin Jana Schmechtig fand damals
heraus: Die Reste eines von der Polizei präsentierten angeblichen
Selbstmordfeuerzeugs enthalten keine Spuren aus der Zelle. Jemand
müsse es woanders verbrannt haben…
…unser Freund und Aktivist der Initiative Michael S. soll im August 2017 wegen “gefährlicher Körperverletzung” (von Polizeibeamten) vor das Amtsgericht Dessau-Roßlau gezerrt und abgeurteilt werden…
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Die gefährlich unverletzten Polizeibeamten der Landesbereitschaftspolizei Magdeburg (im Bild) haben den 61-jährigen angezeigt und die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau behauptet nun im “besonderen öffentlichen Interesse…der Strafverfolgung”, er hätte “…mehrmals jeweils eine Hand voll Feuerzeuge (sic) in Kopfhöhe in Richtung der ca. 5 m vor Ihnen stehenden Polizeibeamten D., K., B., S. S., und V. (im Bild), welche nur durch ausweichende Kopfbewegungen ein Treffen und insoweit auch möglicherweise Kopfverletzungen verhindern konnten, welche Sie jedoch beim Werfen zumindest billigend in Kauf nahmen, zumal die Polizeibeamten auf Grund des bis dahin friedlichen Verlaufs der Demonstration keine Helme trugen.”
…wir bitten alle, die am 7. Januar 2016 bei unserer Demo zum 11. Todestag von Oury Jalloh vor der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau anwesend waren und: – Fotos – Videos – Beobachtungen gemacht haben, die den vorgeworfenen Sachverhalt erhellen oder entkräften können, sichbei unserer Initiative unter: ouryjalloh.initiative@gmail.comoder initiative-ouryjalloh@so36.net zu melden, um uns die entsprechenden Beweismittel oder Zeugenaussagen zur Verfügung zu stellen.