Betreff: Widerspruch und Berschwerde gegen Beschluss vom Amtsgericht Dessau-Roßlau, vom 22.02.2019 Originaltext > als PDF
.. siehe auch, Presseartikel “junge Welt”, vom 02.07.19: als PDF (öffnet in neuem Tab)”>LINK > als PDF
Aufgrund dessen, dass das Amtsgericht dieses Schreiben nicht an meine persönliche Adresse, sondern an eine alte, nicht mehr gültige Adresse der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (nämlich in die Colbestr. 19, 10234 Berlin) geschickt hatte, wobei hier ebenfalls eine falsche Postleitzahl angegeben war (richtig wäre die 10247 gewesen), erreichte mich der Brief über die aktuelle Adresse der Initiative (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Mariannenplatz 2a, 10997 Berlin) erst in der letzten Woche am 20.06.2019 und auch nur deshalb, weil ihn eine Privatperson dorthin gebracht hatte. Eine Belehrung über das Rechtsmittel der Beschwerde erfolgte in der Verhandlung oder in deren Anschluss nicht. Dies erkläre ich nach Belehrung über die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides Statt.
Hiermit lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.02.2019 über eine Zahlung von 150 € aufgrund von angeblicher Störung der Urteilsbegründung Beschwerde sowie Beschwerde gegen den vorsitzenden Richter Jochen Rosenberg ein. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Begründung:
Richter Jochen Rosenberg wirft mir vor, am 22.02.2019 die von ihm vorgetragene angebliche “Urteilsbegründung” gegen den zu Unrecht angeklagten und verurteilten Michael S. durch lautstarke Zwischenrufe so gestört zu haben, dass dadurch die Fortsetzung der von Rosenberg als “Urteilsbegründung” bezeichneten Rede verhindert wurde.
Dazu ist festzustellen, dass, nachdem der Richter das Urteil gesprochen hatte, nicht in der Lage war, eine Urteilsbegründung im Sinne der StPO abzugeben.
Nachdem Rosenberg das skandalöse Urteil gegen den Angeklagten Michael S. gesprochen hatte eröffnete er seine höchst fragwürdige Rede mit den Worten “zur Urteilsbegründung” und erklärte sinngemäß:
Wir haben einen Anklagevorwurf gehabt und darüber war in der Beweisaufnahme zu befinden. Und es war keine große Sache, so wie es die Frau Staatsanwältin gesagt hat, ein Strafprozess wegen eines versuchten Delikts, wegen versuchte Körperverletzung, ein mäßiger Strafrahmen. Und das ist die Sichtweise der Justiz.
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