Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh

Informationen (dt. / engl.)

https://www.ouryjallohcommission.com

Kontakt:

uik.ouryjalloh2018@gmail.com

 

Großbritannien

International Independent Commission on the Death of Oury Jalloh

c/o Eddie Bruce-Jones / Malet Street / London WC1E 7HX

 

Deutschland

Unabhängige Internationale Kommission zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh

c/o Liga für Menschenrechte / Greifswalder Straße 4 / 10405 Berlin

 

 

Arbeit der Kommission / Aktuelles

 

Erklärung der Internationalen Unabhängigen Kommission zu den Ergebnissen des neuen radiologischen Gutachtens am 28.10.2019 > pdf

 

Statement of the International Independent Comission on the Death of Oury Jalloh / engl. Video

Pressekonferenz / engl. / franz. (28.10.2019) Video

Berichterstattung von MDR aktuell zur Pressekonferenz der Oury-Jalloh-Kommission vom 23.10.18 Video

Forderung der Internationalen Unabhängigen Kommission > pdf

Pressekonferenz der Expertengruppe der Vereinten Nationen über den Fall Oury Jalloh (27.02.2017) Video

Gründungserklärung der Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod des Oury Jalloh > pdf (deutsch) > pdf (english) < Independent International Commission on the Death of Oury Jalloh

 

Vor 13 Jahren verbrannte der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh in dem Polizeirevier Dessau. Zur Aufklärung der Umstände seines Todes hat sich am 27./ 28. Januar 2018 in Berlin eine Internationale Unabhängige Kommission in Berlin zusammengefunden. Die Mitglieder der Kommission sind

  • Mario Angelelli (Italien)

  • Dr Eddie Bruce-Jones (USA/ GB)

  • Fatou Ndour (Senegal/ Österreich)

  • Arturo Salerni (Italien)

  • Bernard Schmid (Deutschland/ Frankreich)

  • Prof. Iyiola Solanke (GB)

  • Aboubakar Soumahoro (Côte d’Ivoire/ Italien)

  • Dr. des. Vanessa E. Thompson (Deutschland)

  • Claus Metz (Deutschland)

  • Aktualisierte Liste der Mitglieder*innen der INTERNATIONALEN UNABHÄNGIGEN KOMMISSION ZUR AUFKLÄRUNG DES TODES VON OURY JALLOH (2020)      Link > pdf

Mit Sorge beobachten die Mitglieder der Kommission eine sich international häufende Anzahl von – teils tödlichen – Übergriffen auf People of Colour, Migrant*innen sowie gesellschaftlich benachteiligte Personen durch Angehörige der Polizei. Der Fall Oury Jalloh scheint dafür symptomatisch zu sein, eine zivilgesellschaftliche Kontrolle polizeilichen Handelns ist dringend erforderlich. Es ist darum beschlossen worden, die Arbeit zu folgenden Punkten aufzunehmen:

  1. die umfassende Aufklärung der Umstände, die am 7. Januar 2005 zum Tod von Oury Jalloh geführt haben.

  2. die umfassende Aufklärung der Gründe, warum die Verfolgungsbehörden sich erst nach 12 Jahren mit der Möglichkeit befasst haben, dass Dritte Oury Jalloh getötet haben. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Ermittlungen durch falsche Behauptungen, Manipulation von Beweismitteln, Vertuschung bei Kriminaltechnik und Gerichtsmedizin sowie der Ausübung von Druck gegen Zeugen behindert worden sind und behindert werden.

  3. ob und gegebenenfalls welche strukturellen Mängel bei der Untersuchung und Verfolgung polizeilicher Übergriffe die Verhinderung der Aufklärung begünstigen.

  4. welche Ursachen gegebenenfalls die (strafrechtliche) Verfolgung der Aufklärung fordernden Angehörigen und Freunde des Oury Jalloh hat, die seit Jahren die Ausweitung der Ermittlung auf Angehörige der Polizei wegen des Verdachts eines Morddelikts verlangen.

  5. die Einordnung der Umstände, die zu dem Tod von Oury Jalloh geführt haben, in den historischen und gesellschaftlichen Kontext in Deutschland und Europa.

Die Internationale Unabhängige Kommission wird zur Erfüllung ihrer Aufgabe den Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Dessau, der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt, mit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe sowie mit den im aktuell gebildeten Rechtsausschuss tätigen parlamentarischen Abgeordneten des Landtags in Magdeburg aufnehmen. Sie wird weiter vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakten und Beweismittel bei dem Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt anfordern.