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Förderverein der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.

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17 thoughts on “Kontakt

  1. Eine Sache verstehe ich nicht: Laut TAZ gab es ja bereits zuvor zwei Gutachten von bekannten Professoren der Rechtsmedizin. Warum haben diese die nun festgestellten Knochenbrüche nicht erkannt? Konnten sie nicht, wollten sie nicht?? Hab dazu auch im Netz nix gefunden.

    • Genau – gute Frage. Haben wir uns auch gestellt und auch nur diese beiden Antworten gefunden. In beiden Fällen läßt sich fragen: Was sind das für Gutachter?

  2. Klageerzwingungsverfahren

    Materiell

    Die Angehörigen von Oury Jalloh haben am 4. Januar 2019 Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen durchgesehen“ hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen. Sollte das Oberlandesgericht Naumburg dem Antrag auf Klageerzwingung von Rechtsanwältin Heinecke stattgeben, wäre ihrer Ansicht zufolge gegen die Beamten des Dessauer Polizeireviers Anklage wegen Mordes zu erheben.[64]

    Prozessual

    In diesem Klageerzwingungsverfahren pochen die Angehörigen darauf, dass vor einer Entscheidung des OLG Naumburg eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat. Dieses Verfahren bietet allerdings im Ergebnis nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das OLG Naumburg den Angehörigen Gelegenheit geben wird, ihre Antragsschrift zu ergänzen, da diese voraussichtlich lückenhaft sein wird. Hierbei ergibt sich das Gebot der mündlichen Verhandlung aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, das Gebot richterlicher Hinweise aus § 86 Abs. 3 VwGO.[65] Der Landtag von Sachsen-Anhalt lehnte einen Antrag auf Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ab, weil zunächst der Ausgang des Klageerzwingungsverfahrens abgewartet werden soll.[66]

    ↑ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zum 14. Todestag von Oury Jalloh 7. Januar 2019. Förderverein der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 7. Januar 2019, abgerufen am 25. Februar 2019.
    ↑ Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren. In: HRRS, Nr. 1/2016, S. 29.
    ↑ Kein Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh

    Fall Oury Jalloh

    Seit 4. Januar 2019 ist das Klageerzwingungsverfahren im Fall Oury Jalloh anhängig.[14] Gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK setzt das OLG Naumburg in diesem Verfahren als ersten Verfahrensschritt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.[15]

    ↑ Peter Maxwill: Todesfall Jalloh – Anwältin will Klage erzwingen. SPIEGEL ONLINE vom, 7. Januar 2019, abgerufen am 9. Januar 2019.
    ↑ Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren. In: HRRS, Nr. 1/2016, S. 29.

  3. Grüß Gott,

    ich befasse mich mit der prozessualen Seite des Klageerzwingungsverfahrens. Ich habe schon vor drei Jahren in einem Aufsatz die These aufgestellt, dass es richtig ist, auf das Klageerzwingungsverfahren Verwaltungsprozessrecht anzuwenden. Das bedeutet vor allem, dass das OLG Naumburg in unserem Fall richterliche Hinweise erteilen müsste, falls der verfahrenseinleitende Schriftsatz Lücken aufweisen sollte. Ferner muss z.B. auch eine mündliche Verhandlung stattfinden. Kommt das OLG Naumburg in unserem Fall diesen prozessrechtlichen Vorgaben nicht nach, ist – als weitere Schritte – eine Anhörungsrüge und sodann eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich.

  4. Ich fragen mich ernsthaft was die deutsche Regierung dazu sagen will, falls die Täter doch ins Gefängnis kommen. Ständig Beamte gedeckt und jetzt ist das Fass zum überlaufen gekommen.
    Wie wollen sie das noch erklären??

  5. Betr.: Hinweis zum Mord an Oury Jalloh

    Hallo,
    es geht um das Feuerzeug, mit dem Oury Jalloh angeblich selbst die Matratze angezündet haben soll. Ich kenne die Details aus den Gutachten nicht, deswegen weiß ich auch nicht, um welche Art Feuerzeug es sich gehandelt haben soll. Wenn es ein eher seltenes Benzinfeuerzeug war, sind meine folgenden Hinweise wahrscheinlich wertlos. Sollte es sich aber um ein handelsübliches Gasfeuerzeug handeln, möchte ich Folgendes zu bedenken geben:
    Ganz gleich, auf welche Weise es gezündet wird (per Reibung eines Feuersteins oder piezo-elektrisch) – entscheidend ist, dass dabei mittels eines kleinen Hebels das Ventil geöffnet wird, damit das Gas ausströmen kann. Dieser Hebel wird mit dem Daumen heruntergedrückt, die Flamme brennt also nur solange, wie dieser Hebel gedrückt wird. Der Hebel ist – wie auch der gesamte Kopf des Feuerzeugs – aus Metall, also ein guter Wärmeleiter. Meine Erfahrung als Raucher lehrt, dass dieses Metall spätestens nach 20, 30 Sekunden so heiß wird, dass man sich den Daumen verbrennt! Das gilt schon, wenn das Feuerzeug senkrecht gehalten wird, aber es gilt umso mehr, wenn es schräg gehalten wird, sodass die Flamme direkt auf das Metall trifft. Was ich damit sagen will: Es widerspricht jeglicher Erfahrung, dass jemand derart lange diese Verbrennungsschmerzen aushält, um eine schwer entflammbare Matratze zu entzünden – selbst dann nicht, wenn er betrunken sein sollte.
    Auf diesen Aspekt wollte ich schon länger hinweisen. Möglicherweise ist darauf bereits in den Gutachten engegangen worden. Aber es kann auch sein, dass die Experten so beschäftgt mit komplizierten Versuchen und Berechnungen waren, dass sie etwas so Naheliegendes aus der Praxis übersehen haben.
    Ich wünsche euch in eurem Kampf Erfolg!
    Mit freundliche Grüßen,
    Hans-Günther Eggers

  6. Unfassbar: Deutsche Justiz unter einer Decke mit der Polizei, deinem (mörderischen) Freund und (rassistischen Bei)helfer!
    Welche Schande, besonders für Deutschland! No pasarán!
    Pfui Deibel! Seid verflucht!

  7. Hallo seid gegrüßt!

    Alles klar. Die Mörder bekannt (H.U. März und U.Scheibe).
    Aber das Problem ist der Beweis.
    Die Mörder und ihr Anhang in der Polizei Dessau haben die Beweise vorsätzlich vernichtet (Fahrtenbuch nicht auffindbar,Kameraaufzeichnung im Gewahrsamsgang gelöscht).

    So sehe ich den Tatvorgang: Beide Polizisten werden von O.Jallow beleidigt.
    Zuführunng ins Revier: dort evt. wieder von O.Jallow beleidigt (der stand unter Alkohol).
    Nach der letzten Zellenbegehung durch ,Kontrollpolizisten (11:30-11:45Uhr), Zugriff der Mörder (ca. 11:50Uhr). ( denn sie wußten, das O.Jallow gleich freikommt)
    Geziehlte Schläge auf Kopf von O.Jallow. Folge:O.Jallow ist bewußtlos.
    Annahme der Mörder O.Jallow sei tot. (Zeit: kurz vor 12Uhr)
    Um ihre Schläge zu vertuschen holt einer der Polizisten einen im Zellentrack gelagerten Reserve-Benzinkanister, übrgießt O.Jallo mit dem Benzin und zündet.
    Sehr schnelles Benzinfeuer und Anschlagen des Rauchmelders der Zelle.
    Durch Bewußtlosigkeit O.Jallow keine Reaktion seinerseits.
    Tat: Verbrennen eines wehrlosen,bewußtlosen,gefesselten Menschen

    Diese saudummen Polizisten fummeln nachträglich noch ein von ihnen selbst verbranntes Feuerzeug in die Aservate um die Selbsanzündung von O.Jallow zu beweisen.( Dumm-Dümmer-Polizei oder richtig: Verbrecherpack)

    Alles klar.Wie aber konkret beweisen?

    Diese saudummen Polizisten aus Dessau sind durch dummen Staatsanwatlt und Gericht an ihrer Strafe als vorsätzlich handelnde Mörder bisher vorbeigekommen.

    Alles klar: diese Beiden (von denen einer sowieso eine Strafanzeige wegen Beleidigung durch O.Jallow stellen wollte) haben O.Jallow ermordet.

    Wie können diese Mörder als Polizisten einfach so weiter leben?

    Können wir diese Mörder der Desauer Polizei noch ihrer Strafe zuführen?

    Viele Grüsse an Euch und euren Kampf um Gerechtigkeit.

    Dieter

  8. Seid gegrüßt!

    Habe jetzt drei mal die 59 Verhandlungstage studiert, da ma man ja bei den verschiedenen Nahmensabkürzungen verrückt werden kann.
    Es bleibt nur ein Polizist übrig, der, weil er von Oury Jalloh schon bei der Zuführung und bei weiteren Prozeduren beschimft wurde, und auf Rache sann.
    Bei seinen Aussagen hatte dieser ,Herr, krätig gelogen, um seine Haut zu retten (zusammen Essen gegangen; Feuerzeug verloren; hätte allein schon Hilfe geleistet u.s.w.).

    Viele Grüsse und bleibt bitte an diesem grausamen und hinterhältigen Mord dran.

  9. Hallo Leute,

    wieso fragt ihr nicht Heiko Maas mal nach ner Aufklärung? Vielleicht in Zusammenarbeit mit dem Richter. Weil wenn der schon sagt, das Polizisten systematisch lügen, müsste der ja auf eurer Seite sein. Und ich würde mal versuchen, die Brandreste in die USA zu schicken. Wenn jemand in solchen Untersuchungen erfolgreich ist, das Spezialisten, die für das FBI arbeiten. Das war ganz klar Mord. Vor allem in dieser “rechten Hochburg”

  10. Hallo zusammen,
    Ich verfolge den Fall Jalloh seit einigen Jahren…jetzt gab es einen weiteren Polizeimord in Hammeln. Das Opfer heißt Mohamed Siala. Er wurde bei einer Verhandlung vom 7Stock gestoßen. Die Polizei redet von Selbstmord obwohl mehrere Zeugen gesehen haben wie er gewaltsam runtergeworfen wurde. Ich befürchte, dass man nun die Polizei solange angreifen wird bis die Familie merkt, dass die Bevölkerung hinter ihnen steht und man dagegen auch friedlich virgehen kann. Fällt euch da was ein?

  11. Macht weiter! 10 Jahre und immer noch wurde die Tat nicht aufgeklärt. Warum auch? 10 Jahre wurde vertuscht, getrickst und gelogen. Haltet bitte durch!

  12. In Rechtsfragen habe ich keine Ahnung und kann nicht mitreden, aber ich stelle mir die Frage, warum der Fall nicht zum europäischen Gerichtshof getragen wird.

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