Recherche-Zentrum.org veröffentlicht neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh:

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Wie zentrale Beweise im Fall Oury Jalloh verschwanden

veröffentlicht am 29.05.2025 vom Recherche-Zentrum

Zwei Telefonmitschnitte fehlen bis heute in den Ermittlungsakten.
Wurde die Aufklärung systematisch verhindert?

Was am Vormittag des 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau geschah und wann genau Oury Jalloh verbrannte, ist bis heute ungeklärt. Die zeitliche Rekonstruktion basiert im Wesentlichen auf der unbelegten Aussage des damaligen Dienstgruppenleiters Andreas S., wonach der Brandalarm um „12:05 Uhr“ ausgelöst worden sei.

Weder das Landgericht Dessau noch das Landgericht Magdeburg konnten die letzten 30 Minuten vor dem Brand rekonstruieren. Trotzdem fällten sie auf Basis seiner Aussage Urteile, auf die sich auch das Bundesverfassungsgericht bei der Bestätigung der Verfahrenseinstellung 2022 stützte.

Zwei Telefonate: bislang unbekannt, aber zentral

Neue Enthüllungen des Recherche-Zentrums zeigen: Andreas S. führte am 7. Januar 2005 zwei Telefonate, eines um 11:27 Uhr und eines um 11:55 Uhr. Diese wurden zwar mitgeschnitten und transkribiert, sind jedoch nie in die Ermittlungsakten im Fall Oury Jalloh eingeflossen. Dabei sind sie die einzigen Beweismittel, die eine zeitgenaue Rekonstruktion der letzten halben Stunde vor dem Brandausbruch in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau ermöglichen.

Brisante Details gehen aus bislang vertraulichen Protokollen des Rechts- und Innenausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt hervor. In den Sitzungen im Juni 2005 mussten sich hochrangige Vertreter der Landesregierung kritischen Fragen stellen – darunter der damalige Innenminister Klaus Jeziorsky, der inzwischen verstorbene Justizminister Curt Becker, der damalige Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad sowie der Abteilungsleiter der Polizei im Innenministerium, Jörg Martell. Die Inhalte der Befragungen werfen ein neues Licht auf die damaligen Vorgänge im Innen- und Justizressort.

Lies die vollständige Recherche hier: recherche-zentrum.org

Ex-Polizist Thomas B. und seine Rolle im Oury-Jalloh-Komplex

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gepostet vom Recherche-Zentrum am 15.05.2025

Das Recherche-Zentrum veröffentlichte am 8. Mai 2025 Resultate einer Social-Media-Recherche zum damaligen Dessauer Polizeibeamten Thomas B. Dieser hatte in den vergangenen Jahren immer wieder faschistische und gewaltverherrlichende Inhalte gepostet.

Darunter findet sich ein Gedenkaufruf zu Hitlers Geburtstag, ein Aufruf, sich gegen den Synagogenbau in Dessau zur Wehr zu setzen sowie Werbung für die NPD (jetzt Die Heimat). Besonders interessant: das Recherche-Zentrum konnte eine AfD-Mitgliedschaft von Thomas B. verifizieren.

In den Ermittlungsakten zum Oury-Jalloh-Komplex sticht Thomas B. in zwei Fällen heraus: Am 7. Dezember 1997 brachte er den später verstorbenen Jürgen Rose ins Polizeirevier Dessau. Zudem führte er am 30. Oktober 2002 die letzten Kontrollen der Zelle 5 im Fall Mario Bichtemann durch. Laut den Obduktionsberichten verstarben beide Personen an den Folgen massiver Gewalteinwirkung.

Dem Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale zufolge wurde Jürgen Rose mit zahlreichen Fußtritten und Stockschlägen misshandelt. Ein „Schlagstock“ wird als geeignet bezeichnet, „das festgestellte Verletzungsbild zu verursachen“.

Laut einem weiteren Gutachten der Rechtsmedizin Halle/Saale, das dem Recherche-Zentrum vorliegt, starb Mario Bichtemann an einem Bruch des Schädelsdaches infolge „stumpfer Gewalteinwirkung“. Sein Leichnam wies zudem zahlreiche Hämatome und mehrere Rippenbrüche auf.

Die Ermittlungen zu beiden gutachterlich dokumentierten Verbrechen wurden jeweils ungeklärt eingestellt.

Strafanzeige wegen Mordverdachts gegen Dessauer Polizeibeamte

Am 28. März 2024 (Pressemitteilung und Aufzeichnung) stellte die Redaktion des Recherche-Zentrums gemeinsam mit der Familie von Jürgen Rose Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe – wegen des Verdachts auf Mord an Jürgen Rose. Sie richtete sich gegen vier damalige Polizeibeamte des Dessauer Reviers – darunter Thomas B.

Die Anzeige stützt sich unter anderem auf ein Gutachten des britischen Schriftforensikers John Welch, der vor seiner Pensionierung bei der Metropolitan Police in London tätig war. Welch belegt darin, dass sämtliche Uhrzeiten, die mit Jürgen Rose in Verbindung stehen, im polizeilichen Lagefilm manipuliert wurden.

Die nachgewiesenen Veränderungen an diesem zentralen Dokument, das der Nachvollziehbarkeit des Einsatzgeschehens dient, werfen die Frage auf, ob damit bestimmte Beamte entlastet werden sollten.

Verdacht auf Misshandlung durch Dessauer Polizeibeamte

Am frühen Morgen des 7. Dezembers 1997 wurde Jürgen Rose schwer verletzt und unterkühlt in der Nähe des Polizeireviers in Dessau aufgefunden. Laut Akte erschienen auch Thomas B. und sein Kollege unaufgefordert am Fundort. Der anwesende Polizeibeamte Michael N. beschrieb das Verhalten der beiden als „sichtlich sehr nervös“. Trotz mehrfacher Nachfragen hätten sie behauptet, Jürgen Rose nicht zu kennen.

Michael N. berichtete zudem gegen 4:30 Uhr im Pausenraum des Reviers gehört zu haben, wie ein Kollege äußerte: „Der wollte mir doch da ein paar auf die Fresse hauen, da hab ich ihm aber eine eingezogen.“ Wer diesen Satz gesagt habe, wisse er nicht, da er den Raum in diesem Moment verlassen habe.

Aufgrund der Aussagen von Michael N. wurden am 10. Dezember 1997 Ermittlungen gegen die diensthabende Nachtschicht des Polizeireviers Dessau eingeleitet. Der Aktenvermerk lautete „Verdacht auf Übergriffe durch Polizeibeamte auf die Person Rose“. In der Folge wurden Schlagstöcke und Handfesseln sichergestellt. Alle Beamten unterzogen sich einer medizinischen Untersuchung auf mögliche Abwehrverletzungen.

Widersprüche bei der Überprüfung von Thomas B.s Aktivitäten

Laut Aktenlage standen vier Polizeibeamte zeitweise im Fokus der Ermittlungen – darunter Thomas B. Dieser hatte das Protokoll zur Sicherstellung des Führerscheins ausgefüllt und eine Strafanzeige gegen Jürgen Rose am Computer erstellt, die er auf den „07.12.97/ 02:51 Uhr“ datierte.

Eine Analyse der Computerlogdaten durch die Ermittler zeigt jedoch, dass Thomas B. zu diesem Zeitpunkt gar nicht im System eingeloggt war. Eine tabellarische Auswertung in den Ermittlungsakten dokumentiert lediglich, dass er am Vortag an einem Computer des Reviers gearbeitet hatte. Die Frage, wann und wo Thomas B. die Strafanzeige tatsächlich verfasst hat, bleibt damit unbeantwortet.

Obwohl es sich um die kriminalistische Überprüfung der Aktivitäten von Thomas B. handelte, wurde dieser Widerspruch nicht aufgeklärt. Ein Ermittler vermerkte neben der Tabelle handschriftlich: „Gemäß Rücksprache mit Herrn […] liegt bezüglich des hier genannten Datums „6.12.97“ ein Fehler vor. Es muss „7.12.97“ heißen. Fehlerursache beim Computer […].“ Das Recherche-Zentrum hat dieses fragliche Dokument einer IT-Expertin für Polizeisoftware vorgelegt. Sie erklärte, dass ein solcher technischer Fehler nicht möglich sei.

16 Jahre später: Bei seiner Vernehmung verwechselt Thomas B. die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann

Eine Überprüfung der Ermittlungsakte im Fall Jürgen Rose ergab, dass zwei der vier mutmaßlich involvierten Polizeibeamten gar nicht vernommen wurden – darunter Thomas B. Erst im Jahr 2013, nachdem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh öffentlich auf drei ungeklärte Todesfälle im Kontext des Polizeireviers Dessau hingewiesen hatte, wurden die Ermittlungen in diesem Fall kurzzeitig wieder aufgenommen.

Thomas B. wurde schließlich im Februar 2014, rund 16 Jahre nach Jürgen Roses Tod, erstmals zum Fall vernommen. Laut Vernehmungsprotokoll konnte dieser sich kaum noch erinnern und brachte die Fälle Jürgen Rose und Mario Bichtemann durcheinander. Die staatsanwaltliche Vernehmung dauerte 40 Minuten, doch das Protokoll umfasst lediglich zwei Seiten.

Nach dem Tod von Oury Jalloh: Entlassung von Thomas B. aus dem Polizeidienst

Im Juli 2005 wurde Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen. Die genauen Gründe dafür sind nicht bekannt. Es ist unwahrscheinlich, dass er etwas mit dem Tod von Oury Jalloh zu tun hatte. Er ist weder auf der Liste der Polizeibeamten vermerkt, die am 7. Januar 2005 im Einsatz waren, noch hatte er zuvor oder danach Dienst im Polizeirevier Dessau.

Ein möglicher Erklärungsansatz ergibt sich aus einem anonymen Schreiben, das 2007 der Nebenklagevertretung im Oury-Jalloh-Prozess zugespielt wurde. Das Dokument liegt dem Recherche-Zentrum vor und wirkt aufgrund zahlreicher nicht öffentlicher Informationen authentisch. Darin wird behauptet, dass nach dem Tod von Oury Jalloh ein „beträchtlicher Druck gegen alle“ ausgeübt worden sei, die die „Wahrheit über möglicherweise rassistische Lebensanschauungen“ aussprechen.

Unklar ist, ob sich der genannte „Druck“ auch gegen Beamte richtete, die mutmaßlich selbst durch rassistische Einstellungen auffielen.

Generalbundesanwalt sieht keinen Zusammenhang

Vor dem Hintergrund seiner Posts und Kommentare auf Facebook stellt sich die grundsätzliche Frage, ob solche Haltungen bereits während der Dienstzeit von Thomas B. bestanden haben könnten. Dazu liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Die Staatsanwaltschaft Dessau hat laut Aktenlage nicht überprüft, warum Thomas B. aus dem Polizeidienst entlassen wurde und ob seine Weltanschauung etwas damit zu tun hatte. In einem Antwortschreiben des Generalbundesanwaltes an das Recherche-Zentrum im August 2024 heißt es:

„Der Verweis auf Einträge eines Thomas B. im sozialen Netzwerk Facebook, die durchaus auf dessen rechtsextreme Gesinnung hindeuten, lässt schon angesichts dessen, dass zwischen dem Datum der Einträge und dem Todeszeitpunkt von Hans-Jürgen Rose mehr als zwanzig Jahre liegen, einen Bezug zu der behaupteten Tat nicht erkennen.“

Eine schriftliche Anfrage des Recherche-Zentrums an Thomas B. blieb unbeantwortet.

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Audiovisuelle Eindrücke von der Demonstration 7.1.2017

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Demo Eindrücke von Radio Corax/Halle

Radio Corax/Halle

              

Institutionalisierter Verfolgungseifer der Polizei in Bezug auf Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh durch Aussage von Dessauer Staatsschützer belegt!

Seit dem 27.11.2014 wurde an insgesamt 18 Prozesstagen gegen zwei Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Amtsgericht Dessau verhandelt. Am 19.6.2015 hat der vorsitzende Richter Rosenberg sein Urteil gesprochen: die Angeklagten sind wegen Störung einer Versammlug und Beleidung von Staatsschutzbeamten schuldig gesprochen worden. Er verurteilte sie zu Geldstrafen von jeweils 6.000 € und 225 €.

Einen Tag vor Prozessende, am 12.6.2015, hatte die Verteidigung beantragt, den damaligen Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Ost, Michael Schulze sowie den im Jahr 2013 amtierenden Direktor der Landesbereitschaftspolizei, Rigo Klapa, in den Zeugenstand zu rufen. Ein vor dem Amtsgericht erschienener Zeuge vom Dessauer Staatsschutz hatte im April 2015 bei seiner Befragung durch die Verteidigung erklärt, dass es eine Dossiermappe gibt, in welcher 6-12 Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und deren prominente Unterstützer aufgeführt sind.
Diese Mappen, die “von ganz oben” kommen würden, enthalten Fotos und private Informationen aus Observationsberichten. Sie werden den polizeilichen Einsatzkräften im Rahmen der Vorbereitung auf die jährliche Oury Jalloh Gedenkdemonstration am 7. Januar in Dessau vorgelegt.

Wer diese Mappen in Auftrag gibt und welchen Zweck sie ausserdem erfüllen ist noch unklar. Fakt ist, dass beide Angeklagten in dieser Mappe aufgeführt sind.

“Durch die Bekundungen der Zeugen wird die Existenz der anlasslosen Sammlung und mithin bewiesen, dass ein institutionalisierter Verfolgungseifer gegen mutmassliche Mitglieder und Unterstützer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh besteht. Die Weitergabe der Sammlung, für die eine Rechtsgrundlage nicht existiert, in den Bereich der Polizei und am Einsatz beteiligte Beamte verletzt das Persönlichkeitsgrundrecht der Betroffenen.”, erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Moritz in seinem Beweisantrag.

siehe: Beweisantrag 12.6.2015

Aus juristischer Sicht wäre deshalb das Verfahren gemäss § 260 III StPO wegen eines von den Ermittlungsbehörden zu verantwortenden Verfahrenshindernisses einzustellen gewesen. Richter Rosenberg lehnte den Beweisantrag jedoch  ab und beendete den Prozess am darauffolgenden Verhandlungstag.


Aufgrund dessen, dass auch der Landtagsabgeordnete Striegel in den Dossiermappen auftaucht, sind nun auch GRÜNE und LINKE im sachsen – anhaltinischen Landtag empört über derart rechtswidrige Methoden der Polizei. Am 8. Juli 2015 befasste sich deshalb der Landtag in einer Sondersitzung mit diesem Thema. Die CDU und ihr Innenminister hatten die Aufklärung im Innenausschuss verhindert. In einer  einer anschliessenden Sondersitzung “eierte” Stahlknecht dann nur “um den heißen Brei”.

siehe auch: https://www.jungewelt.de/2015/07-11/038.php

Seit der Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam am 7.1.2005 sehen sich all jene Menschen massiven Repressionsmaßnahmen seitens Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern ausgesetzt, die die Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh einfordern bzw. selbst vorantreiben!

siehe: Repression Initiative Zusammenfassung

siehe: Prozess Dessau 10.12.2013

Gleichfalls konnte durch einen vorangegangen Prozess gegen einen Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vor dem Amtsgericht Magdeburg im Jahr 2013 bewiesen werden, dass es sich der Chef des Magdeburger Staatsschutzes, Kriminalrat Frank Schwitzer, höchstpersönlich zur Aufgabe gemacht hatte, Anzeigen gegen den Aktivisten zu konstruieren und Zeugenaussagen zu dessen Nachteil zu manipulieren.

siehe: Plädoyer AG Magdeburg 15.7.2013

 

Der institutionalisierte Verfolgungseifer der Polizei Sachsen – Anhalts findet seine juristische Fortsetzung durch Dessauer und Magdeburger Richter und Staatsanwälte! Am 30. Oktber 2015 wird erneut ein Prozess gegen Mouctar Bah vor dem Amtsgericht Magdeburg eröffnet.

flyer prozess magdeburg -30-10-15

flyer nach prozess dessau 2015Privatsphäre ausspioniert

(Junge Welt 08.07.2015 von Susan Bonath) -siehe Pressespiegel (08.07.2015)

Sammelt Polizei grundlos Daten von unbescholtenen Demonstranten?  (Mitteldeutsche Zeitung 04.07.2015)         -siehe: Pressespiegel (04.07.2015)

Die Prozessführung war schikanös und von ständigen Provokationen seitens des Richters und der Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten und ihre Verteidiger geprägt.

Das ist nicht überraschend. Der Mord an Oury Jalloh soll weiter unter den Teppich gekehrt werden. Da hat sich jetzt schon ganz schön viel Dreck angesammelt.

Die Fakten sprechen für sich!
siehe:  Plädoyer Dessau 19.Juni 2015

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Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird vor dem Dessauer Amtsgericht schikaniert!
Die Beweise für die Ermordung Oury Jallohs im Dessauer Polizeigewahrsam sind eindeutig. Die fragwürdigen Gutachten, die von Staatsanwaltschaft und Gerichten in Auftrag gegeben wurden, widersprechen den Ansichten diverser externer Sachverständiger, die sich mit dem Fall auseinandergesetzt haben. Anstatt den Mord aufzuklären, versuchen Dessauer Staatsanwälte und Richter die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu kriminalisieren. Dabei erhalten sie tatkräftige Unterstützung von Dessauer und Magdeburger Polizeikräften.

[…]

Gesamte Erklärung zum Prozess am 20.01.2015

Audioreport: https://soundcloud.com/audio-ini-info/report-from-5th-court-in-dessau

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Erklärung zum ersten Prozesstag 12.12.2014

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Prozesserklärung 27. November 2014

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Presseerklärung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

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