Absurder “FEUERZEUG – PROZESS” ist zu Ende!

Seit dem 24.10. 2018 fand vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau eine kriminalisierende Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisten unserer Initiative in Gedenken an Oury Jalloh statt . Nach einem Plädoyer der Staatsanwältin und des Rechtsanwalts, erfolgte das Urteil: .. 15 Tagessätze zu je 20 Euro .. während der “mündlichen Begründung” des Richters, verließen Angeklagter, Rechtsanwalt und Prozessbeobachter*innen den Gerichtssaal ..     

Ein Feuer-ZeugePlädoyer des Angeklagten, vom 22.02.19                      Ein Feuer, stärker als von eigener Hand hat es gebrannt – in der Zelle 5 im Polizeirevier Dessau.

Wir reden hier über den Kern des Geschehens!

Ein Feuerzeuge berichtet, ich dachte es wären Decken,die brennen, doch es war der Mensch der brennt! Sie schlugen ihn mit den Kopf gegen die Wand … Ein Feuer, viel stärker als von eigener Hand.

Wie war denn die Stimmung? Aufgeheizt, aufgebracht und wütend. Eine gewisse Grundaggressivität war sowieso immer vorhanden. Man sieht das ja an den Gesichtern, wie sie ihn angeschrien haben. Grün, gelb und rot alles war dabei …

Der Körper verkohlt, die Finger kalziniert … sie hatten den Menschen an Händen und Füßen fixiert! Kein Feuerzeug war in seiner der Tasche, kein Feuerzeug war in der übrigen Asche! Einen Menschen gefoltert und verbrannt – von Polizistenhand!

Wir reden hier über den Kern des Geschehens! ..

Wie war denn die Atmosphäre an der Staatsanwaltschaft? “Es war ein Schauer von Feuerzeugen!”, bezeugte der Polizist .. “Entspannt, fast schon langweilig, ein symbolischer Akt.”, bezeugte der Journalist.

Verteidiger zum Polizisten: Halten sie es für möglich, dass ein Polizeibeamter Herrn Jalloh getötet hat?

“Sauerstoff!”, schreit der Richter und verläßt mit roten Kopf den Saal.

Frau Staatsanwältin weist die Frage zurück. Schließlich war es ein dienstlicher Einsatz, keine persönliche Angelegenheit.

Der Richter gibt zu Protokoll: “Durch den Vorsitzenden wird die an den Zeugen gerichtete Frage des Verteidigers, was er persönlich von der Ermordung Oury Jallohs durch seine Kollegen halte, als nicht zur Sache gehörend zurückgewiesen.”

Polizist: Dessau ist ein Sonderfall. Also alle sind regelmäßig sehr aufgebracht, man muss mit Feingefühl taktieren. Alles steht unter Polizeiführungsvorbehalt, d.h. die einzelnen Beamten in geringerer Führerebene dürfen nicht entscheiden, nur die oben!

Der Polizeizeuge Vorsprecher hatte alles so schön chronologisch zusammengetragen. Der Angeklagte fiel in dem Sinne auf, weil er so ganz normal, so bürgerlich aussah. Und er war der Einzige, der einen Stoffbeutel bei sich trug. “Dieser hellbraune Arm, der sich immer wieder bewegt hat.Der normale Demonstrant, ob rechts oder links, zieht sich schwarze Sachen an.” Für uns war es erfolgsversprechend sich auf diese eine Person zu konzentrieren. Weiß nicht mehr, wessen Entscheidung das war – wahrscheinlich die vom Führer.

Haben sie das gefilmt?

Ich erinnere micht, wie ich überlegte: “Habe ich nun die Freigabe zum Filmen oder nicht? Das ist ein sehr polizeisensibles Thema! Das wird von ganz oben entschieden. Ich meine mich zu erinnern, dass ich ein Foto gemacht habe. Auf dem Foto habe ich dann später gesehen, dass da Schnee auf dem Oberkörper des Kollegen war.

Schnee?Ja Schnee!

Es gab also einen Treffer? Ja, Trefferwirkung auf Schulter. Ich habe aber die Anzahl der Feuerzeuge, die dann vor der Staatsanwaltschaft lagen, fotographiert. Den Angeklagten nicht. Den habe ich erst vor dem Landgericht fotographiert.

Ein vollständiges Video, gibt es also nicht! Nein

Nicht von der Zelle 5, in der der Mensch verbrannte und auch nicht von den gefährlichen Feuerzeugwürfen. Ja, ich sage doch, das ist ein sehr sensibles Thema. Das wurde von ganz oben entschieden.

Wir reden hier über den Kern des Geschehens!

Wie erklären sie die Widersprüche zur heutigen Aussage?

Sauerstoff schreit der Richter! Mit rotem Kopf verlässt er den Saal.

Verteidiger: Sie nannten das hier eine alltägliche Geschichte, ist das normal?

“Die Tat an sich ist normal, was Dauer der Verfahrenslänge und Dauer der Befragungen betrifft ist das nicht normal.”

“Sauerstofff”, schreit der Richter, “Fenster auf und Heizung bitte hochgedreht lassen!”

Wir reden hier über den Kern des Geschehens!

Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau an Händen und Füßen fixiert und verbrannt – von Polizistenhand!

Kein Feuerzeug war in der Zelle und kein Feuerzeug flog auf die Köpfe der Polizisten aus der Hand des hier Angeklagten!

Ein symbolischer Akt, eine Kunstaktion, abgestraft durch die uniformierten Kollegen der Mörder, die nicht selbst entscheiden durften und so selbst zu Tätern werden.

Denn Entscheiden, das dürfen nur die Führer, die von ganz oben!

Bleibt also die Frage, wer gab den Auftrag zur Repression gegen den Aktivisten der Initiative, der hier durch Lügen und rechtsstaatlichem Schauspiel verurteilt werden soll?

Und was ist mit den Mördern?
Wir reden hier über den Kern des Geschehens!

Einen Menschen gefoltert und verbrannt – von Polizistenhand!

Wir danken dem Verteidiger und dem Publikum für ihr Durchhaltevermögen. Für die Frau Staatsanwältin und den Herrn Richter gibt wie immer keinen Applaus, auch nicht für den Protokollanten. Und nun erwarten wir den letzten Akt dieses absurden Schauspiels: .. das Urteil!                              Plädoyer als pdf Link

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Prozesserklärung des von der Staatsanwaltschaft Dessau Angeklagten Michael S.
01. Februar 2019

Es ist der 8. Prozesstag hier am Amtsgericht Dessau mit Ihnen Herr Rosenberg, als Vorsitzdender Richter und mit Ihnen Frau Legner, als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Dessau. Die Anklage: versuchte gefährliche Körperverletzung durch das Werfen mit leeren Feuerzeugen am 7. Januar 2016 vor die Staatsanwaltschaft Dessau. So behaupten es die Polizisten. Wir alle wissen aber, warum wir tatsächlich hier sind. Wir alle wissen, worum es hier imeigentlichen Sinne geht. Wieder einmal werden hier unschuldige Menschen mit strafrechtlichen Mitteln verfolgt, um einzuschüchtern und um uns, die Aktivisten*innen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ungerechtfertig zu kriminalisieren…

Wir haben in den letzten 7 Prozesstagen wieder einmal gehört, wie Polizeibeamte im Zeugenstand logen und Aussagen trafen, die im deutlichen Widerspruch stehen zu dem, was uns alle anderen Zeugen*innen, die nicht für die Polizei arbeiten, berichtet haben. Sie stehen im Widerspruch zur Wahrheit! Ihre autoritäre und selbstgefällige Art der Prozessführung Herr Rosenberg, kennen wir ja schon zur genüge aus dem Verfahren gegen zwei andere Aktivist*innen unserer Initiative. Damals haben sie18 Tage lang verhandelt. Wieviel Aufwand betreiben sie hier eigentlich, um falschen Behauptungen von Polizisten nachzugehen, wo wir doch alle Wissen, dass diese Polizisten im Zeugenstand gelogen haben und die, die noch kommen auch lügen werden. Drei ungeklärte Todesfälle im Dessauer Polizeirevier. 15 Jahre lang wurden systematisch Menschen in Polizeigewahrsam genommen, sie konnten dort gequält und sogar zu Tode gefoltert werden. Das sollte sie als Richter mehr interessieren, als die Verfolgung derjenigen, die diese Fakten an die Öffentlichkeit gebracht haben. Warum hat es eigentlich 15 Jahre lang niemanden am Amtsgericht gewundert, dass Polizeibeamte aus dem Polizeirevier Dessau grundsätzlich keine Richtervorbehalte eingeholt haben? Sie Herr Rosenberg helfen nur dabei, die Wahrheit zu unterdrücken und zu verklären. Vielleicht sind sie sich dabei sogar ganz sicher, dass sowieso alles unter den Teppich der deutschen Justiz gekehrt wird. Dieser sagenhafte Teppich, den der Leitende Oberstaatsanwalt a.D., Folker Bittmann, gern anführt indem er behauptete: “Hier wird nichts unter den Teppich gekehrt.” Doch – auch wenn Sie beide es noch nicht gemerkt haben sollten – kein Teppich ist groß genug, um diese menschenverachtenden Verbrechen, die hier in Dessau begangen wurden und werden, zu verdecken. Bereits jetzt ist der Umgang der deutschen Justiz mit dem Fall von Oury Jalloh einer der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Menschen zu foltern, sie zu erschiessen, sie zu vergasen und zu verbrennen ist deutsche Tradition. Sie hat ihren Ursprung der Versklavung von Millionen von Menschen, in der brutalen Kolonialisierung ganzer Erdteile und sie setzt sich in dem Verbrechen, das Oury Jalloh und vielen anderen Menschen aus Willkür, Folter- und Mordlust angetan wurde, fort. Die Polizei wird dafür grundsätzlich nicht bestraft, sondern von der Justiz geschützt. So war auch das Polizeirevier in Dessau seit der Wende eine rechtsfreie Zone. Hier konnte alles passieren! Die Polizisten folterten und töteten Menschen. Kein Staatsanwalt, kein Richter hat eingegriffen. Und diejenigen Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, die uns in den letzten Jahren immer wieder rechtswidrig strafrechtlich verfolgt und mehrfach – nachweislich rechtswidrig – auch körperlich angegriffen haben, sie alle sind Mittäter. Sie machen sich der komplizenhaften Vertuschung dieser Verbrechen mitschuldig! Die Medien berichten immer wieder über die Überforderungen von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt. Ja sogar der Fall Oury Jalloh wurde wegen angeblicher Überlastung der Behörde an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben, so behauptete das die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Aber für derart unsinngige, überflüssige Verfahren nehmen Sie sich als Richter am Amtsgericht Dessau und Sie als Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Dessau die Zeit? Sie spielen auf Zeit Herr Rosenberg! Dabei müssten sie doch eigentlich wissen, dass unser Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit diese Zeit überdauern wird und einmal mehr offenkudig macht, mit welchen Mitteln man gegen uns vorgeht. Sie können Unrecht nicht zu Recht erklären Herr Rosenberg…        Prozesserklärung als pdf: Link

– Kritische Prozessbeobachtung am Amtsgericht Dessau | 25. Januar 2019 –

Am Freitag den 25.01.2019 fand der 7. Prozesstag gegen einen Aktivisten der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh statt. Der Prozess wird von demselben Richter Rosenberg geleitet, der auch schon in der Vergangenheit willkürlich und einseitig Prozesse gegen die Menschen führte, die sich für die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh engagieren. Am 25.01.2019 wollte der Angeklagte zum Ende des Prozesstages eine Einlassung zum zuvor befragten Zeugen – der auch ein Aktivist der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist – verlesen. Der Richter meinte dabei schon im zweiten Satz der Einlassung erkennen zukönnen, dass der Angeklagte nichts zur vorherigen Zeugenaussage sagen würde und entzog dem Angeklagten, ihn mit seiner “Macht” der Prozessleitung niederbrüllend das Wort. Auch der verteidigende Anwalt vermochte das Recht des Angeklagten auf eine Einlassung nicht durchsetzen, indem er darauf verwies, dass der Angeklagte nicht etwa abzuurteilendes „Objekt“, sondern vielmehr das zentrale Subjekt des Verfahrens mit dem unveräußerlichen Recht auf Meinungsäußerung ist. Der Herr Richter weigerte sich dann sowohl die Erklärung des Angeklagten zuzulassen, als auch einen eigens beantragten Gerichtsentscheid über seine Verhinderung einer Prozesserklärung des Angeklagten zu erlassen. Dass ein Gericht einem Angeklagten ohne juristische Begründung das Wortverbietet, dürfte wohl eine eher ungewöhnliche „Rechtspraxis“ sein.In diesem Prozess in Dessau scheint es mal wieder nur darum zu gehen,klar zu machen, dass das Justizsystem die Macht hat und bestimmen kann,wer Reden darf und wer nicht. Wer behauptet Oury Jalloh ist ermordet worden, muss zum Schweigen gebracht werden. Gegen dieses Vorgehen des Vorsitzenden Richters, gilt es sich auch juristisch in den kommenden Prozesstagen zu wehren.

– BREAK THE SILENCE! – OURY JALLOH-DAS WAR MORD! –

.. Erklärung des Angeklagten: – zum Beginn vom Prozess, am 24.10.2018 : Link

3 thoughts on “Absurder “FEUERZEUG – PROZESS” ist zu Ende!

  1. Ich hoffe doch, dass der Mann, der wegen des albernen Feuerzeug-Vorwurfs verurteilt wurde, in Revision ging. Und wenn die das lächerliche Urteil nicht aufhebt, soll er Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Das wird zwar (wie in 99,9 % aller Verfassungsbeschwerden) die Befassung ablehnen, aber mit dieser Ablehnung ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei. Das dauert zwar ein paar Jahre, aber da ist dann Schluss mit dem Schwachsinn.

  2. Ich bin entsetzt über dieses Gericht, a) weil es ein solches Verfahren überhaupt zulässt, b) wegen des enormen Aufwands der hier betrieben wird, c) wegen des krassen Missverhältnisses zu anderen Strafverfahren und den Freisprüchen bei echter Körperverletzung. Ich bin entsetzt als früherer Sowjetzonenflüchtling dass wir wieder ( auch und gerad in Mitteldeutschland)eine politische Justiz zu haben scheinen (nur andersherum als zu Honneckers Zeiten). Ich erinnere hierzu an den Bericht in der SZ vom 9.2. bezüglich der “Aryans” und der Haltung von Polizei und Staatsanwaltschaft in Halle (wo normale Bürger verprügelt wurden, was meiner Erinnerung nach nicht als “schwere” Körperverletzung gilt). Dies Staatsanwaltschaft müsste bei richtigem Augenmaß wohl im Fall der Arayans wegen versuchten Totschlags anklagen.
    I

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