Pressemitteilung zur Antwort des Generalbundesanwalts

Deutsche Justiz lehnt Aufklärung der Todesumstände von Oury Jalloh ab!

Generalbundesanwalt weist Strafanzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh direkt an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zurück

Genau drei Monate nachdem die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh Strafanzeige wegen Mord oder Totschlag gegen unbekannte Polizisten beim Generalbundesanwalt eingereicht hat, erklärt der Karlsruher Oberstaatsanwalt Matthias Krauß in seinem Schreiben vom 11. Februar 2014, dass diese Strafanzeige nicht in den Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwaltschaft falle.

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Komplette PM als PDF: PM_17.Februar2014

1 thoughts on “Pressemitteilung zur Antwort des Generalbundesanwalts

  1. Es tut mir leid, dass wir deutschen aus der Geschichte nichts gelernt haben. Ich selber bin fast jedes Jahr bei eure Demo gegen Rasismus und rechte Gewalt dabei. Ich selber war auch schon des öfteren in einer Zelle und kann nur sagen, dass sich in einer Zelle niemand anzünden kann. Weil man bis auf die Unterhose Untersucht wird. Unsere Gesellschaft hat sich vom Menschen abgewand. Das sehen wir jeden Tag an unsere Politik.

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