Am 7. Januar 2005 ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau bei lebendigem Leib verbrannt. Bis heute ist nicht geklärt, was an diesem Tag in Zelle Nr. 5 tatsächlich geschehen ist. Während Verwandte, FreundInnen und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh von Mord sprechen, wurde im ersten Prozess gegen zwei Polizisten lediglich Anklage wegen „fahrlässiger Tötung“ bzw. „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ erhoben. Der Prozess endete mit einem Freispruch, obwohl sich PolizeizeugInnen in eklatante Widersprüche verwickelt hatten. Am 7. Januar 2010 kassierte der Bundesgerichtshof in einer spektakulären Entscheidung das Urteil des Dessauer Landgerichts. Der Fall wird nun seit zwei Jahren vorm Landgericht Magdeburg neu verhandelt.
Bis heute fußt die Klage der Staatsanwaltschaft auf der Annahme, dass Oury Jalloh trotz Fixierung an Armen und Beinen mit einem Feuerzeug seine feuerfeste Matratze selber angezündet habe. Das fragliche Feuerzeug ist jedoch erst zwei Tage nach dem Brand aufgetaucht. Zudem wurde bei einer erneuten Untersuchung dieses Feuerzeugs ganz klar festgestellt, dass es sich zur Brandzeit nicht am Brandort befunden haben kann. Denn es weist keinerlei Materialspuren der Matratze oder der Kleidung von Oury Jalloh auf. Mit diesen hätte es aber verschmolzen sein müssen. Ebenfalls verschwunden sind die Videobänder von der Durchsuchung der Zelle, hinzu kommen weitere Ungereimtheiten aus jüngster Zeit..
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat daher einen bekannten Brandgutachter gebeten, in einem unabhängigen Gutachten zu klären, wie das Feuer entstanden ist und welchen Verlauf es genommen hat. Denn für die Verwandten von Oury Jalloh genauso wie für die Oury Jalloh-Initiative, für die Black Community (nicht nur) in Deutschland und für alle, die in einer Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung leben möchten, ist es von allerhöchster Bedeutung, die Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh ans Licht zu bringen und Klarheit über strukturellen Rassismus insbesondere in deutschen Polizeistationen zu erlangen. Einziges Problem: Ein solches Brandgutachten ist sehr teuer – insgesamt 40.000 Euro. Nicht nur, weil es erforderlich ist, die Zelle nachzubauen, auch Matratzen und andere Materialien müssen angeschafft werden. Hinzu kommen Reise-, Übersetzungs- und sonstige Sachkosten.
Sicherlich, 40.000 Euro sind viel Geld. Wir glauben allerdings, dass diese Ausgabe notwendig ist, vor allem deshalb, weil sich Polizei und Staatsanwaltschaft von Anfang an auf ein einziges Brandszenario festgelegt haben, und zwar das unwahrscheinlichste. Das Geld wollen wir in den nächsten Monaten in einer massenhaften Crowdfunding-Kampagne mit Unterstützung möglichst vieler Spender_innen sammeln, weshalb wir die Devise „700 x 50 Euro“ ausgegeben haben.
Natürlich sind auch kleinere oder größere Beträge willkommen. Mit unserem Rechenbeispiel wollen wir lediglich deutlich machen, dass das Geld schnell zusammen kommen könnte, wenn sich nur genügend Menschen beteiligen.
In diesem Sinne möchten wir um drei Dinge bitten:
Individuelle oder kollektive Spenden – jeder Betrag ist willkommen!
Weiterleitung dieses Spendenaufrufes – gerne auch in sozialen Netzwerken!
Einladung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu Veranstaltungen!
Spenden sind steuerlich absetzbar. Bitte nutzt diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zur Vorlage beim Finanzamt: zuwendungsnachweis
Aufruf als PDF: 700×50
Mir gehts genauso: Ich würde gern wissen, wo ich den Spendenstand – bzw. den Stand der Zusagen – erfahren kann. Grüße! Martin
Unklar wozu der Aufruf mit auf den 20.12.12 geändertem Datum. Das Gericht in Magdeburg hat das Urteil bereits verkündet. Ohne Info a) wieviel Geld eingegangen ist b) wieso das Gutachten nicht im Prozess Eingang gefunden hat c) wozu das Geld jetzt noch benötigt wird, ob und welche juristischen Schritte jetzt noch möglich und geplant sind, ist der Aufruf leider(!) nicht nachvollziehbar.
…nach dem “urteil” von magdeburg haben alle verfahrensbeteiligten revisionsanträge gestellt, weswegen sich der BGH ganz sicher nochmal mit der urteilsbegründung zu befassen hat (insbesondere den von der richterkammer konstruierten “unvermeidbaren verbotsirrtum” bezüglich der unrechtmäßigen verhaftung [keine straftat-keine ungeklärte identität], blutentnahme und ingewahrsamnahme [richtervorbehalt]) sowie des kathegorischen ausschlusses dritter bei der brandentstehung (da das vorgebliche feuerzeug lt. gutachten nicht in der zelle gewesen sein kann!) bei systematischer verhinderung eines ergebnisoffenen brandgutachtens seitens des gerichtes.
zu a)…ist im neuen aufruf der stand der sammlung mit 5.000€ angegeben
zu b)…1. wird das gutachten erst ausführlich durchgeführt werden. bisher erfolgte lediglich eine erste einschätzung der sach- nach aktenlage, wonach jedoch schon erhebliche zweifel an der “feuerzeughypothese” mit blick auf das brandergebnis bestehen (flächenbrand statt brandherd!).
2. müsste das gericht dann selbst den gutachter bestellt haben, wobei es
3. bisher immer auf der “selbstentzündung” per feuerzeug als vorbedingung für versuche und fragestellungen bestanden hat – also eben nicht ergebnisoffen brandentstehung, -verlauf und -ergebnis hat prüfen lassen!
zu c)…eben zur durchführung dieses brandgutachtens, um damit die faktenlage für ein weiteres verfahren soweit zu erweitern, wie es unter führung der “ordentlichen” gerichte in sachsen-anhalt bisher nicht möglich war – bzw. die staatsanwaltschaft von ihrer bisherigen blindheit zu befreien (ermittlung und anklage wegen “mord” gegen “unbekannt”).
im moment bleibt juristisch das ergebnis der prüfung durch den BGH abzuwarten – bei zulassung der revision erfolgt die neuverhandlung vor einer weiteren großen strafkammer in sachsen-anhalt.
bei bestätigung des magdeburger richterspruches bliebe der gang vor’s BVG wegen rechtsbeugung oder die besagte änderung der anklage seitens der staatsanwaltschaft mit dann neuem gerichtsverfahren.
Hallo!
Wir wüssten auch gerne, wie viel Geld noch benötigt wird, da es den Aufruf ja schon länger gibt.
Solidarische Grüße
roots of compassion eG
Gibt es irgendwo eine Info darüber, wie viele Spenden bereits eingegangen sind?
Ist es wirklich möglich die Brandursache mittels des Gutachtens herauszufinden, so dass es vor Gericht was bringt?
Vor dem jetzigen Gericht wird es nichts “bringen”, da es am 13.12. schon das Urteil verkünden will. Ein, vom jetzigen Gericht unabhängiges Brandgutachten kann dazu beitragen, dass auch untersucht wird, ob zB der Brand mit Brandbeschleuniger (wie zB Benzin o.Ä.) verursacht wurde. Bisher blockierten sowohl Staatsanwalt, als auch das Gericht in Magdeburg, alle Möglichkeiten, die Wahrheit herauszufinden, die außerhalb ihrer “Selbstmordthese” stand.